Wie zieht man als Arbeitnehmer Schritt für Schritt in die Schweiz?
Beim Umzug in die Schweiz als Arbeitnehmer gehören die Zolldeklaration, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen, die Versicherung, der Führerausweis und die Registrierung eines Hundes zu den wichtigsten Aufgaben.

In welcher Reihenfolge sollte ein Umzug in die Schweiz aufgrund einer Arbeitsaufnahme organisiert werden?
Ein Umzug aufgrund einer Arbeitsaufnahme lässt sich übersichtlich organisieren, wenn die Aufgaben in drei Phasen gegliedert werden: die Vorbereitung vor der Abreise, den Grenzübertritt und die administrativen Erledigungen in den ersten Wochen in der Schweiz. Für die Anmeldung am Wohnort werden gemäss Dossier ein gültiger Identitätsausweis, ein Nachweis der Unterkunft und ein Schweizer Arbeitsvertrag benötigt.
Die folgende Checkliste basiert auf den im Recherchedossier aufgeführten, geprüften Anforderungen. Sie ersetzt nicht die individuellen Informationen der Zielgemeinde oder des Zielkantons.
Zeitraum | Vorrangige Aufgabe | Was muss vorbereitet oder überprüft werden? |
|---|---|---|
Vor der Abreise | Vorbereitung der Zollabfertigung des Umzugsguts | Die Zollanmeldung 18.44 sowie eine detaillierte, positionsweise aufgeführte und unterzeichnete Inventarliste. |
Vor der Abreise | Nachweis der Unterkunft und des Arbeitsverhältnisses | Einen Schweizer Mietvertrag oder eine Bestätigung des Unterkunftgebers sowie einen Schweizer Arbeitsvertrag. |
Bei der Ankunft | Zollabfertigung | Die Unterlagen zum Umzugsgut müssen beim Grenzübertritt griffbereit aufbewahrt werden. |
Nach der Ankunft | Anmeldung am Wohnort | Als EU/EFTA-Staatsangehörige müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen und noch vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn erledigen. |
In den ersten Wochen | Auswahl der Krankenversicherung | Eine obligatorische Grundversicherung muss abgeschlossen werden; die individuelle Verfahrensfrist ist anhand offizieller kantonaler oder Versicherungsquellen zu prüfen. |
In der ersten Zeit | Die Administration des Führerausweises und des Hundes | Die kantonale Vorgehensweise für den Umtausch des Führerausweises sowie bei einem Hund die Registrierung bei AMICUS und der Gemeinde müssen geregelt werden. |
Die Bearbeitung der Aufenthaltsbewilligung (Aufenthaltsbewilligung) steht im Zusammenhang mit der Anmeldung am Wohnort. Der Artikel konzentriert sich nicht auf eine detaillierte Darstellung der Bewilligungskategorien, sondern auf die praktische Reihenfolge des tatsächlichen Umzugsprozesses. Das Aufenthaltsrecht, die Art der Bewilligung und die Praxis der Gemeinde, welche Unterlagen verlangt, können von der individuellen Situation abhängen.
Als ungarischer Staatsbürger empfiehlt es sich, auch die ungarischen Angelegenheiten separat in einer eigenen Liste zu führen. Dazu können beispielsweise Fragen zum Krankenversicherungsverhältnis, zum ungarischen Wohnsitz, zu den Dokumenten von Familienangehörigen, zu Bankkonten und zu erforderlichen Bescheinigungen ungarischer Behörden gehören. Das für diesen Artikel bereitgestellte Recherche-Dossier enthält hierzu keine geprüften Verfahrensregeln und nennt daher keine konkreten Fristen oder Schritte.
Welche Dokumente sind für einen zollfreien Umzug in die Schweiz erforderlich (Formular 18.44)?
Gemäss Recherche-Dossier müssen für die zollfreie Abfertigung des Umzugsguts die Zollanmeldung 18.44 sowie eine detaillierte, positionenweise und unterzeichnete Inventarliste eingereicht werden. Das Dokument heisst: Zollanmeldung für Übersiedlungsgut (Zollanmeldung für Übersiedlungsgut, Formular 18.44).
Das Formular 18.44 ist das zentrale Dokument für die Zollabfertigung von Hausrat, der bei einem Umzug in die Schweiz eingeführt wird. Es sollte nicht nachträglich aus dem Gedächtnis ausgefüllt werden: Die Inventarliste sollte parallel zum Packen erstellt werden, damit der Inhalt der Kartons nachvollziehbar bleibt.
Eine detaillierte Inventarliste ist besonders hilfreich, wenn sie nicht nur allgemeine Bezeichnungen enthält. Statt Angaben wie «gemischte Haushaltsgegenstände» sollten die Gruppen und Inhalte der umgezogenen Gegenstände eindeutig identifizierbar sein. Das Recherche-Dossier nennt die unterzeichnete Inventarliste ausdrücklich als Dokument, das zusammen mit dem Formular 18.44 einzureichen ist.
Was sollten Sie für die Zollabfertigung vorbereiten?
Gemäss Dossier sind mindestens die folgenden zwei Dokumente erforderlich:
Zollanmeldung 18.44: das für die Zollabfertigung von Umzugsgut verwendete Dokument, dessen deutsche Bezeichnung lautet Zollanmeldung für Übersiedlungsgut.
Detaillierte, einzeln aufgeführte und unterzeichnete Inventarliste: Liste der umgezogenen persönlichen Gegenstände, die zusammen mit dem Formular 18.44 einzureichen ist.
Die offiziellen Informationen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (Federal Office for Customs and Border Security, BAZG) sollten vor der Abreise geprüft werden. Die Einzelheiten des Zollverfahrens, die Art des Grenzübertritts, die Beauftragung eines Umzugsunternehmens und die Art der jeweiligen Sendung können weitere praktische Fragen aufwerfen.
Das Umzugsunternehmen übernimmt nicht automatisch Ihre rechtliche Verantwortung für den Inhalt der Dokumente. Wenn Sie einen Transportdienstleister beauftragen, sollte schriftlich geklärt werden, wer das Formular 18.44 ausfüllt, wer das Inventar erstellt und wer die Unterlagen im Rahmen des Zollverfahrens vorlegt.
Wie viele Tage stehen für die Anmeldung bei der Wohngemeinde zur Verfügung?
EU/EFTA-Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft in der Schweiz bei der Wohngemeinde anmelden, und dies muss vor der tatsächlichen Arbeitsaufnahme erfolgen. Diese 14-Tage-Regel gilt ausdrücklich für EU/EFTA-Staatsangehörige und wurde in den Akten überprüft.
Die Anmeldung erfolgt bei der Wohngemeinde. Je nach Sprachregion kann die Behörde Gemeinde, Einwohneramt oder Contrôle des habitants heißen. Auf Ungarisch wird der Vorgang als Wohnsitzanmeldung, auf Deutsch als Anmeldung bei der Gemeinde bezeichnet.
Die 14 Tage bedeuten nicht, dass bis zum Arbeitsbeginn unbegrenzt gewartet werden kann. Beide Anforderungen gelten gleichzeitig: Die Angelegenheit muss innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft und vor der tatsächlichen Arbeitsaufnahme erledigt werden. Wenn der Arbeitsvertrag einen sehr nahen Beginn vorsieht, sollte die Organisation der Anmeldung nicht auf die Tage nach der Ankunft verschoben werden.
Welche Unterlagen kann die Gemeinde verlangen?
Das Recherchedossier nennt für die Anmeldung die folgenden drei Arten von Unterlagen:
Erforderliche Unterlage | Wozu dient sie? |
|---|---|
Gültige Identitätskarte oder Reisepass | Zum Nachweis der Identität. |
Schweizer Mietvertrag oder Wohnungsgeberbestätigung | Zum Nachweis des Wohnens in der Schweiz beziehungsweise des Wohnsitzes. |
Schweizer Arbeitsvertrag | Zum Nachweis des Erwerbszwecks und der Beschäftigung in der Schweiz. |
Das Online-System eMovingCH kann dort genutzt werden, wo es in der jeweiligen Gemeinde verfügbar ist. Die Online-Möglichkeit lässt sich nicht auf alle Gemeinden verallgemeinern. Daher sollte auf der Website der am Wohnort zuständigen Behörde geprüft werden, ob eine elektronische Anmeldung möglich ist oder ein persönliches Erscheinen erforderlich ist.
Der Nachweis der Unterkunft kann in der Praxis ein Hindernis darstellen, wenn bei Stellenantritt nur eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung steht. Dem Dossier zufolge kann eine Wohnungsgeberbestätigung eine Alternative zum Mietvertrag sein. Das genaue Format des Dokuments kann jedoch von der zuständigen Gemeinde festgelegt werden.
Wie schliesst man die obligatorische Schweizer Krankenversicherung ab?
In der Schweiz ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner die Grundkrankenversicherung obligatorisch, auf Deutsch obligatorische Krankenpflegeversicherung oder kurz KVG. Umgangssprachlich wird für die Bezeichnung des Versicherers häufig das Wort Krankenkasse verwendet.
Die obligatorische Grundversicherung ist nicht mit einer Arbeitgeberleistung oder einer im Ausland aufrechterhaltenen Privatversicherung gleichzusetzen. Im Schweizer System besteht für Einwohnerinnen und Einwohner eine Versicherungspflicht. Der Akteur des Gesundheitssystems auf Bundesebene ist das Bundesamt für Gesundheit (Federal Office of Public Health, FOPH / BAG).
Innerhalb welcher Frist muss eine Versicherung abgeschlossen werden?
Das dem Artikel beigefügte geprüfte Dossier bestätigt das Bestehen der obligatorischen Grundversicherung, enthält jedoch keine verwertbare, überprüfte konkrete Frist für den Abschluss eines Vertrags. Daher wäre es nicht fundiert, hier eine bestimmte Anzahl von Tagen oder Monaten anzugeben.
Es empfiehlt sich daher, mit der Auswahl der Versicherung bereits bei der Organisation des Umzugs zu beginnen. Die konkrete Frist, die erforderlichen Unterlagen und das Verfahren im Wohnkanton sollten jedoch anhand der offiziellen Informationen des FOPH/BAG, des Kantons oder des gewählten Versicherers überprüft werden. Versicherungsprämien und verfügbare Modelle können je nach Gemeinde, Kanton, Altersgruppe und Versicherungsmodell unterschiedlich sein.
Wer mit der Familie umzieht, sollte die Situation jeder mitumziehenden Person separat prüfen. Die Detailregelungen zur Versicherungsabwicklung für Kinder, Ehegatten oder eingetragene Partner werden in diesem Dossier nicht erläutert; hierfür ist eine offizielle, individuelle Abklärung erforderlich.
Innerhalb welcher Frist muss ein ausländischer Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umgetauscht werden?
Das Forschungsdossier enthält keine verwertbare, überprüfte konkrete Frist dazu, wann der Umtausch eines ausländischen Führerausweises in einen Schweizer Führerausweis beantragt werden muss. Daher nennt dieser Artikel keine Frist in Tagen oder Monaten.
Der Umtausch eines ausländischen Führerausweises wird auf Deutsch als ausländischen Führerausweis umtauschen bezeichnet. Die Abwicklung erfolgt bei der kantonalen Verkehrsbehörde, die im deutschsprachigen Raum üblicherweise Strassenverkehrsamt und im französischsprachigen Raum Office cantonal des véhicules heisst.
Bei Führerausweisen, die von einem EU/EFTA-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, erfolgt der Umtausch gemäss Dossier in der Regel in einem vereinfachten Verfahren, ohne praktische oder theoretische Prüfung und nach einer Sehtestuntersuchung. Das «in der Regel» ist hier wesentlich: Der Einzelfall, die Führerausweiskategorie und die Praxis des Kantons können zusätzliche Unterlagen oder Untersuchungen erforderlich machen.
Auf Grundlage der Informationen des Bundesamts für Strassen (Federal Roads Office, FEDRO) und des zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamts muss festgestellt werden, welche Unterlagen, Sehtestuntersuchungen und zeitlichen Vorgaben für Ihren Führerausweis erforderlich sind. Bei regelmässiger Nutzung eines Autos für den Arbeitsweg oder die berufliche Tätigkeit sollte dies nicht aufgeschoben werden.
Was ist zu tun, wenn Sie mit einem Hund in die Schweiz ziehen?
In der Schweiz muss jeder Hund in der nationalen AMICUS-Datenbank registriert und wegen der jährlichen Hundesteuer auch bei der lokalen Gemeinde angemeldet werden. Die Hunderegistrierung heisst auf Deutsch Hunderegistrierung, die jährliche Steuer Hundesteuer.
Der Umzug mit einem Hund endet nicht mit dem Grenzübertritt. Die Anmeldung bei der Gemeinde am Wohnort ist auch deshalb erforderlich, weil die Gemeinde für die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der jährlichen Hundesteuer zuständig ist.
Wie viel kostet die Hundesteuer in der Schweiz?
Laut Dossier variiert die Höhe der Hundesteuer je nach Kanton und Gemeinde und liegt in der Regel zwischen 100–200 CHF pro Jahr. Dies betrifft ausschliesslich die jährliche Hundesteuer; weitere Kosten für die Haltung des Tieres, allfällige tierärztliche Versorgung, Ausbildung oder Versicherung sind darin nicht enthalten.
Was beim Umzug mit einem Hund zu erledigen ist | Geprüfte Anforderung |
|---|---|
AMICUS-Registrierung | Jeder Hund muss in der nationalen AMICUS-Datenbank registriert werden. |
Anmeldung bei der Gemeinde | Der Hund muss auch bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden. |
Bezahlung der Hundesteuer | Die jährliche Hundesteuer beträgt in der Regel 100–200 CHF, ist jedoch vom Kanton und von der Gemeinde abhängig. |
Für die gesundheitlichen Voraussetzungen und die Bedingungen für den Grenzübertritt bei der Einfuhr von Tieren sind die aktuellen Hinweise des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (Federal Food Safety and Veterinary Office, FSVO / BLV) massgebend. Das vorliegende Dossier enthält keine hinreichend belegten Angaben zu konkreten Anforderungen bezüglich Hundeausweis, Mikrochip, Impfungen oder tierärztlichen Untersuchungen; daher werden hierzu keine Detailvorschriften aufgeführt.
Welche Fehler lassen sich in den ersten Wochen in der Schweiz vermeiden?
Der häufigste organisatorische Fehler besteht darin, den Umzug ausschliesslich rund um den Arbeitsvertrag und die Wohnung zu planen. Zollformalitäten, die Anmeldung bei der Gemeinde, Versicherungen und Verkehrsdokumente sind separate Prozesse, an denen unterschiedliche Behörden oder Institutionen beteiligt sind.
Eine weitere wiederkehrende Gefahr ist die Verwechslung von Fristen. Die für EU/EFTA-Staatsangehörige geltende 14-tägige Frist für die Anmeldung des Wohnsitzes darf nicht als allgemeine Regel für «alle Ausländer» verstanden werden. Für ungarische Staatsangehörige ist diese Regel relevant, da Ungarn Mitglied der EU ist.
Ein drittes Problem ist die Missachtung kantonaler Unterschiede. Die Hundesteuer, die Möglichkeit zur Online-Anmeldung, die Abwicklung des Führerausweisumtauschs und zahlreiche lokale Verwaltungsdetails sind nicht in jeder Gemeinde gleich. Der Arbeitsort und der Wohnkanton sind zudem nicht immer identisch; daher muss stets geklärt werden, welche Behörde für die jeweilige Angelegenheit zuständig ist.
Quellen
Staatssekretariat für Migration (SEM) – FAQ: EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz
svajc.com – So schliessen Sie in den ersten 3 Monaten in der Schweiz eine Krankenversicherung ab
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Kurz gesagt
Ein Umzug in die Schweiz als Arbeitnehmer lässt sich sinnvoll in drei Phasen organisieren: vor der Abreise, beim Grenzübertritt und in den ersten Wochen in der Schweiz. Als EU/EFTA-Staatsangehörige müssen Sie die Wohnsitzanmeldung innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise, jedoch vor Arbeitsbeginn, erledigen; dafür sind in der Regel ein Identitätsausweis, ein Wohnnachweis und ein Schweizer Arbeitsvertrag erforderlich.
Wichtige Punkte
- Erstellen Sie bereits beim Packen eine detaillierte, nach einzelnen Positionen gegliederte und unterschriebene Inventarliste für die Zollanmeldung 18.44.
- Bewahren Sie die für die Zollabfertigung benötigten Dokumente beim Grenzübertritt an einem leicht zugänglichen Ort auf.
- Prüfen Sie das Anmeldeverfahren der Gemeinde, des Einwohneramts oder der Contrôle des habitants am Wohnort und bereiten Sie den Identitätsausweis, den Wohnnachweis und den Arbeitsvertrag vor.
- Erledigen Sie die Wohnsitzanmeldung innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise und in jedem Fall vor Arbeitsbeginn.
- Beginnen Sie rechtzeitig mit der Auswahl der obligatorischen Schweizer Grundversicherung und prüfen Sie die konkrete Frist anhand offizieller kantonaler Quellen oder Informationen des Versicherers.
- Wenn Sie ein Auto nutzen oder mit einem Hund umziehen, kümmern Sie sich gesondert um den kantonalen Umtausch des Führerausweises sowie um die Registrierung des Hundes bei AMICUS und der Gemeinde.
Häufige Fragen
In welcher Reihenfolge sollte man als Arbeitnehmer in die Schweiz umziehen?
Der Ablauf lässt sich in drei Phasen gliedern: die Vorbereitung vor der Abreise, die Zollabwicklung beim Grenzübertritt und die administrativen Schritte in den ersten Wochen in der Schweiz. Zuerst müssen das Arbeitsverhältnis, die Unterkunft und die Unterlagen für das Umzugsgut geregelt werden; nach der Einreise folgen die Wohnsitzanmeldung und der Abschluss der Krankenversicherung.
Welche Unterlagen sind für die Zollabfertigung von Umzugsgut erforderlich?
Für das Umzugsgut müssen die Zollanmeldung 18.44, auf Deutsch Zollanmeldung für Übersiedlungsgut, sowie eine detaillierte, nach einzelnen Positionen gegliederte und unterschriebene Inventarliste vorbereitet werden. In der Inventarliste sollten Gegenstände und Gegenstandsgruppen nicht mit allgemeinen Bezeichnungen, sondern eindeutig identifizierbar aufgeführt werden.
Bis wann muss die Anmeldung bei der Gemeinde am Schweizer Wohnort erfolgen?
Als EU/EFTA-Staatsangehörige müssen Sie die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise in die Schweiz, jedoch vor der tatsächlichen Aufnahme der Arbeit, erledigen. Die Anmeldung erfolgt bei der Gemeinde am Wohnort; die zuständige Stelle kann Gemeinde, Einwohneramt oder Contrôle des habitants heissen.
Welche Dokumente kann die Gemeinde für die Anmeldung verlangen?
Gemäss den vorliegenden Unterlagen werden in der Regel eine gültige Identitätskarte oder ein Reisepass, ein Schweizer Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbestätigung sowie ein Schweizer Arbeitsvertrag benötigt. Das Online-System eMovingCH kann nur in Gemeinden genutzt werden, die diesen Dienst anbieten; deshalb muss das Verfahren bei der örtlichen Behörde separat geprüft werden.
Wann und wie muss die Schweizer Krankenversicherung abgeschlossen werden?
In der Schweiz ist die Grundversicherung für alle Einwohner obligatorisch; sie wird auch KVG oder obligatorische Krankenpflegeversicherung genannt. Die konkrete Frist für den Vertragsabschluss, die erforderlichen Unterlagen und das kantonale Verfahren müssen anhand offizieller Informationen des FOPH/BAG, des Kantons oder des gewählten Versicherers geprüft werden.
Was ist zu erledigen, wenn jemand mit einem Hund in die Schweiz umzieht?
Der Hund muss in der nationalen Datenbank AMICUS registriert und zudem bei der Gemeinde am Wohnort angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer variiert je nach Kanton und Gemeinde und beträgt gemäss den vorliegenden Unterlagen in der Regel 100–200 CHF; die Voraussetzungen für den Grenzübertritt müssen anhand der aktuellen Anleitung des FSVO/BLV geprüft werden.
Welche Frist gilt für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises in einen Schweizer Führerausweis?
Die vorliegenden Unterlagen enthalten keine überprüfte konkrete Frist in Tagen oder Monaten für den Führerausweisumtausch. Bei einem von einem EU/EFTA-Mitgliedstaat ausgestellten Führerausweis erfolgt der Umtausch in der Regel in einem vereinfachten Verfahren ohne praktische oder theoretische Prüfung nach einer Sehtestuntersuchung; die individuellen Anforderungen müssen jedoch beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt geprüft werden.
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