Zum Inhalt springen
svajc.com

Wie können Sie als ungarische Arbeitnehmerin oder ungarischer Arbeitnehmer in die Schweiz ziehen?

Als ungarische Staatsangehörige oder ungarischer Staatsangehöriger können Sie mit einem Arbeitsvertrag eine B- oder L-EU/EFTA-Bewilligung erhalten; für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit ist eine Meldung erforderlich. Erfahren Sie mehr über die Schritte des Umzugs.

Herausgeber: svajc.com Wissensdatenbank11 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 18.7.2026
Redaktionell geprüft
Egy pár iratokat vizsgál egy világos konyhaasztalnál, laptop, mappa és két útlevél mellett.
Egy pár közösen néz át dokumentumokat egy konyhaasztalnál, laptop és mappa mellett. Az asztalon két útlevél és egy svájci keresztet ábrázoló irattartó is látható.
Inhaltsverzeichnis
  1. Welche Aufenthaltsbewilligung ist für eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz erforderlich?
  2. Was bedeutet das als ungarischer Staatsbürger?
  3. Wann kann das 90-Tage-Meldeverfahren angewendet werden?
  4. Warum kann eine 90-tägige Tätigkeit nicht als Umzug behandelt werden?
  5. Wie viel Zeit steht für die Anmeldung bei der örtlichen Gemeinde zur Verfügung?
  6. Welche Unterlagen können für die Wohnsitzanmeldung verlangt werden?
  7. Wie kann die Zollabfertigung von Umzugsgut erfolgen?
  8. Wie sind später eintreffende Kartons und Möbel zu behandeln?
  9. Ab wann und bis wann muss die obligatorische Schweizer Krankenversicherung abgeschlossen werden?
  10. Wie hoch ist die Prämie der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung?
  11. Welche kantonalen und kommunalen Unterschiede können den Umzug beeinflussen?
  12. Quellen
  13. Verwandte Artikel

Welche Aufenthaltsbewilligung ist für eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz erforderlich?

Als ungarischer Staatsbürger bestimmt die Dauer des Arbeitsvertrags, ob Sie eine Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA oder L EU/EFTA (Ausländerausweis beziehungsweise Aufenthaltsbewilligung) beantragen müssen. Für kurzfristige Erwerbstätigkeiten von höchstens 90 Tagen gilt ein separates Verfahren: Hierfür ist keine Aufenthaltsbewilligung, sondern eine Online-Meldung durch den Arbeitgeber erforderlich.

Auf Grundlage des AFMP, also des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Freizügigkeit, können ungarische Staatsbürger in der Schweiz nach den EU/EFTA-Regeln arbeiten. Gemäss den im Recherche-Dossier enthaltenen Informationen für 2026 sind damit weder Kontingente noch eine arbeitsmarktliche Prüfung verbunden.

Das wesentliche Dokument ist der Schweizer Arbeitsvertrag (Arbeitsvertrag). Es reicht nicht aus, wenn jemand in der Schweiz eine Stelle suchen möchte oder der Arbeitgeber eine mündliche Arbeitszusage gemacht hat: Bei der Anmeldung und im Bewilligungsverfahren kann der Nachweis des Arbeitsverhältnisses ein grundlegendes Dokument sein.

Arbeitsvertrag oder Dauer der Erwerbstätigkeit

Anzuwendende Lösung

Gültigkeit / Frist

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Bewilligung B EU/EFTA

5 Jahre gültig, automatisch verlängerbar

Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten

Bewilligung B EU/EFTA

5 Jahre gültig, automatisch verlängerbar

Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von 3–12 Monaten

Bewilligung L EU/EFTA

Richtet sich nach der Dauer des Arbeitsvertrags

Erwerbstätigkeit von höchstens 90 Tagen pro Jahr

Meldeverfahren

Keine Aufenthaltsbewilligung; eine Online-Meldung durch den Arbeitgeber ist erforderlich

Die Bewilligung B EU/EFTA ist nicht mit der Bewilligung L EU/EFTA identisch. Die Bewilligung B gilt für längerfristige Arbeitsverträge von mindestens einem Jahr oder für unbefristete Verträge. Die Bewilligung L richtet sich nach kürzeren Arbeitsverhältnissen zwischen 3 und 12 Monaten.

Die praktische Handhabung der Bewilligung kann je nach Kanton unterschiedlich sein. Die Bundesvorschriften bestimmen den grundsätzlichen Anspruch, doch bei der Abwicklung spielen auch die kantonale Migrationsbehörde und die Wohnsitzgemeinde eine Rolle.

Was bedeutet das als ungarischer Staatsbürger?

Der ungarische Reisepass oder Personalausweis belegt den EU-Bürgerstatus. Dies ist für die Erwerbstätigkeit in der Schweiz eine günstigere Ausgangslage als die Regelungen für Staatsangehörige von Drittstaaten.

Bei der Begründung eines Wohnsitzes in der Schweiz muss ein ungarischer Staatsbürger jedoch die Meldepflicht beziehungsweise Anmeldepflicht erfüllen und die obligatorische Krankenversicherung abschliessen. Die ungarische Staatsangehörigkeit befreit weder von der lokalen Anmeldung noch von der Schweizer Versicherung.

Wann kann das 90-Tage-Meldeverfahren angewendet werden?

Das 90-Tage-Meldeverfahren kann angewendet werden, wenn die Erwerbstätigkeit in der Schweiz innerhalb eines Kalenderjahres höchstens 90 Tage umfasst. In diesem Fall ist keine Aufenthaltsbewilligung erforderlich, der Arbeitgeber muss jedoch spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn eine Online-Meldung im Meldeverfahren vornehmen.

Die 90-Tage-Regel ist keine verkürzte B- oder L-Bewilligung. Sie ist eine eigenständige Meldemöglichkeit für EU/EFTA-Staatsangehörige, die nur kurzzeitig in der Schweiz arbeiten.

Die Meldung ist Pflicht des Arbeitgebers. Arbeitnehmer sollten noch vor der Reise und dem Arbeitsbeginn schriftlich mit dem Arbeitgeber klären, ob die Meldung erfolgt ist und welche Bestätigung oder Information sie darüber erhalten.

Die Grenze von 90 Tagen bezieht sich auf das Kalenderjahr. Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass eine in einem früheren oder späteren Jahr geleistete kurzfristige Arbeit im selben Jahr automatisch eine neue 90-Tage-Möglichkeit schafft.

Warum kann eine 90-tägige Tätigkeit nicht als Umzug behandelt werden?

Gemäss den Unterlagen ist für eine 90-tägige Erwerbstätigkeit keine Aufenthaltsbewilligung erforderlich. Verlegt sich jedoch der tatsächliche Lebensmittelpunkt in die Schweiz, wird ein Schweizer Wohnsitz begründet oder überschreitet die Dauer des Arbeitsverhältnisses diesen Rahmen, sollte die Situation nicht bloss als kurzfristige Erwerbstätigkeit betrachtet werden.

Wohnsitz, Dauer des Arbeitsverhältnisses und Versicherungspflicht sind miteinander verbundene Fragen. Bei einem längerfristigen Umzugsplan sollte zunächst die genaue Vertragsdauer geprüft werden.

Wie viel Zeit steht für die Anmeldung bei der örtlichen Gemeinde zur Verfügung?

Bei der Wohnsitzgemeinde muss die Anmeldung spätestens 14 Tage nach der Einreise erfolgen, in jedem Fall jedoch vor Beginn des ersten Arbeitstags. Die Frist enthält zwei Voraussetzungen: Das 14-Tage-Fenster darf die Pflicht nicht ausser Kraft setzen, dass die Registrierung bereits vor Arbeitsbeginn erfolgt sein muss.

Die Anmeldung am Wohnort beginnt in der Regel bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung (Gemeinde), innerhalb dieser bei der Einwohnerkontrolle. Die Gemeinde leitet die Daten gemäss dem jeweiligen lokalen Verfahren an weitere zuständige Stellen weiter oder verknüpft sie mit diesen.

Ob eine persönliche Vorsprache oder eine Online-Lösung möglich ist, ist in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. Einige Gemeinden können eine persönliche Vorsprache verlangen, andere können bestimmte Angelegenheiten auch digital bearbeiten. Auf der offiziellen Website des gewählten Wohnorts oder direkt bei der Gemeinde sollte Folgendes geprüft werden:

  • ob eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist;

  • ob ein persönliches Erscheinen erforderlich ist;

  • ob der Nachweis eines gemieteten Zimmers oder einer vorübergehenden Unterkunft akzeptiert wird;

  • welche Originalunterlagen und Kopien verlangt werden;

  • ob für die Anmeldung oder die Ausstellung des Ausweises eine lokale Gebühr erhoben wird.

Es ist im Hinblick auf die Fristen riskant, eine Arbeit zunächst aufzunehmen und sich erst später um die Anmeldung des Wohnsitzes oder die Bewilligung zu kümmern. Die Vorschrift, sich vor Arbeitsbeginn anzumelden, macht dieses Vorgehen nicht zu einer sicheren Praxis.

Welche Unterlagen können für die Wohnsitzanmeldung verlangt werden?

Für die Wohnsitzanmeldung können ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, ein Schweizer Arbeitsvertrag, ein Mietvertrag oder eine Bestätigung des Unterkunftgebers verlangt werden. In manchen Fällen können auch eine Heiratsurkunde und ein Passfoto erforderlich sein.

Die Liste der Unterlagen kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Daher reicht es nicht aus, sich vor dem Umzug auf eine allgemeine Liste im Internet zu stützen: Massgebend sind die Vorgaben der jeweiligen Gemeinde oder Einwohnerkontrolle.

Dokument oder Nachweis

Wofür kann es dienen?

Hinweis

Gültiger ungarischer Reisepass oder Personalausweis

Nachweis der Identität und der EU-Staatsangehörigkeit

Die Gemeinde kann das Originaldokument verlangen.

Schweizer Arbeitsvertrag

Nachweis des Arbeitsverhältnisses und des Anspruchs im Zusammenhang mit der Bewilligung

Die Vertragsdauer ist für die B- oder L-Bewilligung relevant.

Mietvertrag

Nachweis eines Schweizer Wohnsitzes

Er kann auch als Nachweis für den Umzug und die Verlegung des Wohnsitzes dienen.

Bestätigung des Unterkunftgebers

Nachweis der Wohnadresse bei einem gemieteten Zimmer oder einer anderen Unterkunft

Das akzeptierte Format sollte bei der zuständigen Gemeinde abgeklärt werden.

Heiratsurkunde

Nachweis des Familienstands in bestimmten Fällen

Kann verlangt werden, ist jedoch nicht in jedem Verfahren als obligatorisches Dokument vorgesehen.

Passfoto

Für lokale Verwaltungszwecke

Kann verlangt werden; es empfiehlt sich daher, dies im Voraus abzuklären.

Für ungarische Familien ist besonders wichtig, dass die Anforderungen an eine Heiratsurkunde oder andere Familienurkunden je nach Gemeinde unterschiedlich sein können. Wenn auch ein Ehepartner oder ein Kind umzieht, können die erforderlichen Unterlagen von denen für allein einreisende Arbeitnehmende abweichen.

Gemäss den offiziellen Schweizer Informationen können der Arbeitsvertrag oder der Mietvertrag auch als Nachweis für die Verlegung des Wohnsitzes verwendet werden. Aus praktischer Sicht bilden diese beiden Dokumente daher nicht nur die Grundlage für die Arbeitsaufnahme, sondern auch für den Anmeldeprozess.

Wie kann die Zollabfertigung von Umzugsgut erfolgen?

Für die zollfreie Einfuhr von Umzugsgut aus Ungarn in die Schweiz (Zollfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut) muss das Formular 18.44 bei der Überquerung der Zollgrenze in zweifacher Ausfertigung zusammen mit einer detaillierten Liste der einzuführenden Gegenstände eingereicht werden. Die Zollabwicklung ist gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit, BAZG (Federal Office for Customs and Border Security), vorzubereiten.

Bei der Zollabfertigung ist die detaillierte Liste keine reine Formalität. Anhand der Liste lässt sich feststellen, welche Umzugsgüter in die Schweiz gelangen und ob spätere Sendungen bereits bei der ersten Einfuhr aufgeführt wurden.

Wie sind später eintreffende Kartons und Möbel zu behandeln?

Wenn das Umzugsgut in mehreren Teillieferungen eintrifft, müssen die späteren Sendungen bereits bei der ersten Einfuhr auf der Liste aufgeführt werden. Gemäss der Rechercheunterlage stehen für die spätere Einfuhr in der Regel 2 Jahre zur Verfügung; dies sollte jedoch vor der Abreise anhand der aktuellen Informationen des BAZG gesondert überprüft werden.

Dies ist besonders relevant, wenn die Räumung der Wohnung in Ungarn nicht an einem einzigen Tag erfolgt oder die Familie später nachzieht. Werden später eintreffende Gegenstände nicht im Voraus aufgeführt, kann dies bei der Zollabfertigung zu Problemen führen.

Vor dem Umzug empfiehlt es sich, Folgendes in einem separaten Dossier aufzubewahren:

  • zwei Exemplare des Formulars 18.44;

  • die detaillierte Liste des Umzugsguts;

  • den Arbeitsvertrag oder Mietvertrag, der den Umzug in die Schweiz belegen kann;

  • eine separate Kennzeichnung der späteren Sendungen;

  • die aktuellen Informationen des BAZG sowie die zum Zeitpunkt der Abreise geltenden Hinweise zum eMoving-System.

Die Detailregelungen zur zollfreien Einfuhr, zur Art des Grenzübertritts und zur Behandlung späterer Sendungen sollten unmittelbar vor der Abreise überprüft werden. In diesen Fragen ist es nicht ratsam, sich auf alte Forumsbeiträge oder die Erfahrungen früherer Umziehender zu stützen.

Ab wann und bis wann muss die obligatorische Schweizer Krankenversicherung abgeschlossen werden?

Innerhalb von 3 Monaten nach Begründung des Wohnsitzes in der Schweiz muss eine obligatorische Grundversicherung abgeschlossen werden. Auf Deutsch heisst sie Grundversicherung; die rechtliche Bezeichnung lautet obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Die Grundlage des obligatorischen Systems bildet das KVG, also das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Federal Health Insurance Act). Für die Wahl des Versicherers kann die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) betriebene Vergleichsplattform Priminfo genutzt werden.

Die Frist von 3 Monaten bedeutet nicht, dass die Wahl des Versicherers drei Monate lang aufgeschoben werden sollte. Bei verspätetem Versicherungsabschluss müssen die aufgelaufenen ausstehenden Prämien auf einmal bezahlt werden; zudem kann eine Sanktion verhängt werden.

Wie hoch ist die Prämie der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung?

Es gibt keinen einheitlichen landesweiten Monatsbetrag, der für alle gilt. Die Prämie der obligatorischen Krankenversicherung kann je nach Kanton und sogar je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Der Betrag lässt sich daher nur anhand des konkreten Wohnorts, des Alters und des gewählten Versicherungsmodells prüfen.

Für die Umzugsplanung ist es daher nicht verlässlich, die Prämie eines Bekannten in einem anderen Kanton als Grundlage zu verwenden. Die Versicherungsprämien in Zürich, Bern, Basel, Genève oder einer kleineren Gemeinde sind nicht unbedingt direkt vergleichbar.

Die Regelung des Krankenversicherungsstatus in Ungarn kann ein separates Verfahren bei ungarischen Behörden sowie eine individuelle Angelegenheit sein. Die konkreten Schritte dazu werden in diesem Artikel nicht behandelt, da die Recherchedokumentation keine geprüfte Verfahrensbeschreibung für diese Situation enthält.

Welche kantonalen und kommunalen Unterschiede können den Umzug beeinflussen?

Den grundlegenden Rahmen für das Aufenthaltsrecht bilden Bundesvorschriften. Bei der praktischen Abwicklung eines Umzugs sind jedoch kantonale und kommunale Unterschiede zu berücksichtigen. Besonders unterschiedlich sind die Modalitäten der Wohnsitzanmeldung, die verlangten Unterlagen, der Ablauf der Bewilligungsverfahren und die Krankenversicherungsprämie.

Die Wahl des Wohnorts ist nicht ausschliesslich eine Entscheidung bei der Wohnungssuche. Die jeweilige Gemeinde bestimmt, bei welcher Behörde die Anmeldung erfolgt, welche lokale Dokumentenliste verlangt wird und in welche Prämienzone der neue Wohnort fällt.

Bereich

Warum kann es Unterschiede geben?

Was ist zu prüfen?

Wohnsitzanmeldung

Die persönliche und die Online-Abwicklung können je nach Gemeinde unterschiedlich sein.

Das genaue Verfahren der Gemeinde oder Einwohnerkontrolle.

Dokumentenliste

Einige Gemeinden können zusätzliche Unterlagen verlangen.

Reisepass oder Identitätskarte, Vertrag, Wohnsitznachweis sowie gegebenenfalls Familienstandsdokumente.

Bewilligungsverfahren

Die praktische Abwicklung kann je nach Kanton unterschiedlich sein.

Die Auskunft der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde.

Krankenversicherungsprämie

Die Prämie variiert je nach Kanton und Gemeinde.

In der Priminfo-Datenbank des BAG den konkreten Wohnort.

Zollverfahren

Der Zeitpunkt des Umzugs und die Planung der Transporte beeinflussen die Vorbereitung.

Die aktuellen Vorschriften des BAZG, das Formular 18.44 und die detaillierte Liste.

Eine sichere Reihenfolge für den Umzug lautet daher wie folgt: Zuerst ist die Vertragsdauer zu klären, danach die tatsächliche Schweizer Wohnadresse, anschliessend das lokale Anmeldeverfahren, die Zollabfertigung und die Krankenversicherung. Dadurch wird das Risiko verringert, dass die administrativen Verfahren vor Arbeitsbeginn aufgrund einer Frist oder eines fehlenden Dokuments ins Stocken geraten.

Quellen

Verwandte Artikel

Kurz gesagt

Als ungarische Staatsangehörige oder ungarischer Staatsangehöriger bestimmt die Dauer des Schweizer Arbeitsvertrags, ob eine B- oder L-EU/EFTA-Bewilligung erforderlich ist; für eine Erwerbstätigkeit von höchstens 90 Tagen genügt die Online-Meldung durch den Arbeitgeber. Beim Umzug muss der Wohnsitz spätestens vor dem ersten Arbeitstag angemeldet werden, und die obligatorische Schweizer Krankenversicherung ist innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme abzuschliessen.

Wichtige Punkte

  • Prüfen Sie die genaue Dauer des Schweizer Arbeitsvertrags, da diese darüber entscheidet, ob eine B- oder L-EU/EFTA-Bewilligung erforderlich ist.
  • Stimmen Sie bei einer Erwerbstätigkeit von höchstens 90 Tagen mit dem Arbeitgeber ab, ob die Online-Meldung bis zum Tag vor Arbeitsbeginn erfolgt ist.
  • Klären Sie das Verfahren bei der zuständigen Gemeinde oder Einwohnerkontrolle vorab und erledigen Sie die Anmeldung in jedem Fall vor dem ersten Arbeitstag.
  • Bereiten Sie einen gültigen Identitätsausweis, den Arbeitsvertrag sowie den Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbestätigung vor; die Gemeinde kann weitere Unterlagen verlangen.
  • Reichen Sie bei der Einfuhr von Umzugsgut das Formular 18.44 in zweifacher Ausfertigung mit einer detaillierten Gegenstandsliste ein und führen Sie auch spätere Sendungen auf.
  • Schliessen Sie die Schweizer Grundversicherung innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme ab und prüfen Sie die konkrete Prämie auf BAG Priminfo.

Häufige Fragen

Welche Schweizer Aufenthaltsbewilligung ist als ungarische Arbeitnehmerin oder ungarischer Arbeitnehmer erforderlich?

Für einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder einen Vertrag mit einer Dauer von mindestens 12 Monaten wird eine B-EU/EFTA-Bewilligung erteilt; sie ist fünf Jahre gültig und kann automatisch verlängert werden. Für Arbeitsverhältnisse von 3 bis 12 Monaten ist eine L-EU/EFTA-Bewilligung erforderlich, deren Gültigkeit sich nach der Vertragsdauer richtet.

Wann genügt das 90-tägige Meldeverfahren?

Dauert die Erwerbstätigkeit in der Schweiz innerhalb eines Kalenderjahres höchstens 90 Tage, ist keine Aufenthaltsbewilligung erforderlich. Der Arbeitgeber muss jedoch bis zum Tag vor Arbeitsbeginn eine Online-Meldung im Meldeverfahren einreichen.

Wann muss der Schweizer Wohnsitz angemeldet werden?

Die Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde muss spätestens 14 Tage nach der Einreise, in jedem Fall jedoch vor Beginn des ersten Arbeitstags erfolgen. Das genaue Verfahren kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein; massgebend sind daher die Vorgaben der zuständigen Gemeinde oder Einwohnerkontrolle.

Welche Dokumente können für die Wohnsitzanmeldung verlangt werden?

Verlangt werden können ein gültiger ungarischer Reisepass oder Personalausweis, ein Schweizer Arbeitsvertrag, ein Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbestätigung. In einzelnen Fällen können auch eine Heiratsurkunde und ein Passfoto verlangt werden; die konkrete Liste der Unterlagen variiert je nach Gemeinde.

Wann muss eine Schweizer Krankenversicherung abgeschlossen werden?

Innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme in der Schweiz muss eine obligatorische Grundversicherung abgeschlossen werden. Die Prämie kann je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich ausfallen; die konkrete Prämie kann auf BAG Priminfo geprüft werden.

Wie kann Umzugsgut zollfrei eingeführt werden?

Für die zollfreie Einfuhr muss beim Grenzübertritt das Formular 18.44 in zweifacher Ausfertigung zusammen mit einer detaillierten Liste des Umzugsguts eingereicht werden. Erfolgt der Umzug in mehreren Etappen, müssen spätere Sendungen bereits bei der ersten Einfuhr aufgeführt werden; die Detailregelungen sollten vor der Abreise in den aktuellen Informationen des BAZG geprüft werden.

Gilt eine 90-tägige Erwerbstätigkeit als Umzug in die Schweiz?

Nicht automatisch. Das 90-tägige Verfahren ist eine eigenständige Möglichkeit für kurzfristige Erwerbstätigkeit ohne Aufenthaltsbewilligung. Befindet sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt jedoch in der Schweiz, wird ein Schweizer Wohnsitz begründet oder dauert das Arbeitsverhältnis länger als 90 Tage, muss die Situation nach den Regeln für einen längerfristigen Aufenthalt beurteilt werden.