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Umzug in die Schweiz: die ersten 90 Tage für Ungarn

Die sichere Reihenfolge lautet Aufenthaltsgrund und Wohnung, persönliche Unterlagen, Zoll, Gemeindeanmeldung, Bewilligung, Krankenversicherung und ungarische Versicherungsmeldung. Prüfen Sie jede Frist nach Aufenthaltsgrund und Zielkanton.

Herausgeber: svajc.com Wissensdatenbank5 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 4.8.2026
Redaktionell geprüft
Umzug in die Schweiz: die ersten 90 Tage für Ungarn

Kurzantwort: Wie ziehen ungarische Staatsangehörige in die Schweiz?

Klären Sie zuerst für jede Person den Aufenthaltsgrund, danach Wohnung und Unterlagen. Wer länger als drei Monate bleibt oder eine Arbeit aufnimmt, meldet sich fristgerecht bei der zuständigen Wohngemeinde an. Anschliessend folgen Krankenversicherung, die Meldung der Schweizer Versicherung in Ungarn und alle fallbezogenen Aufgaben. Eine allgemeine 90-Tage-Frist ersetzt diese einzelnen Pflichten nicht.

Schnellüberblick

  • Aufenthalt: Beschäftigung, Aufenthalt ohne Arbeit und Familiennachzug haben unterschiedliche Voraussetzungen.

  • Anmeldung: EU/EFTA-Beschäftigte mit Aufenthalt über drei Monaten melden sich innert 14 Tagen und vor Arbeitsbeginn an.

  • Bewilligung: Bei einem Aufenthalt über drei Monaten ist grundsätzlich eine Aufenthaltsbewilligung nötig.

  • Krankenversicherung: Grundsätzlich innert drei Monaten nach Wohnsitznahme abschliessen; Ausnahmen separat prüfen.

  • Umzugsgut: Seit mindestens sechs Monaten benutzte und weiter benutzte Gegenstände können unter Bedingungen abgabenfrei sein.

  • Ungarn: Beginn oder Ende der Schweizer Versicherung ist NEAK innert 15 Tagen zu melden.

1. Den Aufenthaltsgrund vor dem Umzug festlegen

Beginnen Sie nicht mit dem Transportunternehmen, sondern mit dem Rechtsgrund. Der Bewilligungsleitfaden unterscheidet Arbeit, eigene Mittel, Studium und Familie. Die SEM-FAQ zeigt, dass Voraussetzungen und Nachweise nicht identisch sind und die Kantone die Bewilligungen ausstellen.

Mit Schweizer Arbeitsvertrag gilt der Leitfaden zum Umzug mit Stelle; ohne Stelle prüfen Sie den eigenen Rechts- und Finanzierungsweg. Dieser Artikel erklärt nur die gemeinsame Reihenfolge.

2. Unterlagen je Person vorbereiten

Führen Sie für jede Person eine eigene Akte mit gültigem Ausweis, Nachweis des Aufenthaltsgrunds, Unterkunft, Zivilstandsdokumenten sowie Versicherungs- und Behördenbestätigungen. Die konkrete Liste liefert der Zielkanton oder die Gemeinde. Es gibt keine universelle Dokumentenliste für alle Lebenslagen und Kantone.

Auch Paare werden nicht als ein einziges Dossier behandelt. Ehe und unverheiratete Partnerschaft sind aufenthaltsrechtlich nicht automatisch gleich. Mit Kindern oder abhängigen Angehörigen verwenden Sie den Leitfaden für Familien.

3. Wohnung und Umzugsgut planen

Die Adresse muss für Anmeldung und Alltag funktionieren. Der Leitfaden zur Wohnungssuche erklärt das Bewerbungsdossier. Ob eine Übergangsunterkunft akzeptiert wird, klären Sie mit der konkreten Gemeinde.

Nach dem Verfahren des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit können persönliche Gegenstände, die mindestens sechs Monate benutzt wurden und weiter benutzt werden, beim Wohnsitzwechsel unter Bedingungen abgabenfrei eingeführt werden. Erstellen Sie ein Inventar und legen Sie Formular 18.44 sowie Nachweise des Wohnsitzwechsels vor. Für Fahrzeuge, Tiere und besondere Waren gelten zusätzliche Regeln.

Für Hund oder Katze gilt zusätzlich der Haustier-Importleitfaden.

4. Die ersten 14 Tage

Die SEM-Arbeitsübersicht verlangt von EU/EFTA-Beschäftigten bei einem Aufenthalt über drei Monaten die Anmeldung bei der Wohngemeinde innert 14 Tagen nach Ankunft und vor Arbeitsbeginn. Gültiger Ausweis und Beschäftigungsnachweis werden vorgelegt. Für andere Aufenthaltsgründe ist die konkrete Frist kantonal zu prüfen.

Laut ch.ch benötigen ausländische Personen für einen Aufenthalt über drei Monaten grundsätzlich eine Bewilligung. „90 Tage“ sind deshalb keine allgemeine Schonfrist.

5. Die ersten drei Monate

Das Bundesamt für Gesundheit nennt grundsätzlich drei Monate für den Abschluss der Krankenversicherung nach Wohnsitznahme. Bei rechtzeitigem Abschluss gelten Deckung und Prämien rückwirkend ab Wohnsitzbeginn. Grenzgänger, Entsandte oder Personen mit Arbeit in mehreren Staaten können einer Koordinationsregel unterliegen.

Nach der NEAK-Information meldet eine Person mit ungarischer TAJ-Nummer Beginn oder Ende der Schweizer Versicherung innert 15 Tagen. Die ungarische Botschaft in Bern beschreibt die ungarische Wohnsitzmeldung als separates Verfahren, nicht als automatischen Teil der Schweizer Anmeldung.

6. Kontrollierte Checkliste

  1. Vor Abreise: Aufenthaltsgrund, Kanton, persönliche Akten, Unterkunft und Zollinventar klären.

  2. Bis Tag 14: zuständige Anmeldung und bei Beschäftigung Anmeldung vor Arbeitsbeginn erledigen.

  3. Bis Monat 3: Krankenversicherung und ungarische Versicherungsmeldung abschliessen.

  4. Danach: Lohn, Steuer, Bank, Fahrzeug, Führerausweis, Schule oder Haustier nur soweit anwendbar terminieren.

7. Häufige Fehler

  • 90 Tage als allgemeine Bearbeitungsfrist behandeln.

  • Eine Dokumentenliste auf jeden Kanton übertragen.

  • Zwei Personen als ein Aufenthalts- oder Versicherungsdossier führen.

  • Umzugsgut ohne Inventar und Zollverfahren einführen.

  • Behördenentscheid oder Kosten auf eine ungeprüfte Pauschale stützen.

Drei verschiedene 90-Tage-Situationen nicht vermischen

Die bisherigen Wissensartikel vermischten Kurzaufenthalt, kurzfristige Erwerbstätigkeit und einen tatsächlichen Umzug. Dafür gelten nicht dieselben Verfahren; wählen Sie die Schritte nach dem tatsächlichen Aufenthaltszweck.

  • Kurzfristige Arbeit: Für Arbeit bis 90 Tage kann ein eigenes Meldeverfahren gelten. Nutzen Sie den Leitfaden zum 90-Tage-Meldeverfahren; dies ist keine allgemeine Schonfrist für einen Umzug.

  • Tatsächlicher Umzug: Gemeindeanmeldung und Bewilligung richten sich nach Aufenthaltsgrund, Arbeitsbeginn und Zielkanton. Ein pauschales Abwarten von 90 Tagen kann daher falsch sein.

  • Krankenversicherung: Die Dreimonatsfrist bedeutet nicht drei kostenlose Monate. Beginn, rückwirkende Prämien und Folgen einer Verspätung erklärt der eigene Krankenversicherungsleitfaden.

Letzte fachliche Prüfung: 4. August 2026. Kantonale und kommunale Verfahren, Unterlagen und Gebühren können sich ändern; entscheidend ist die aktuelle schriftliche Auskunft der zuständigen Behörde.

Kurz gesagt

Klären Sie Aufenthaltsgrund und Wohnung je Person. Als Beschäftigte melden Sie sich bei einem Aufenthalt über drei Monaten innert 14 Tagen und vor Arbeitsbeginn an. Regeln Sie die Krankenversicherung innert drei Monaten und melden Sie die Schweizer Versicherung danach in Ungarn.

Wichtige Punkte

  • Aufenthaltsgrund je Person klären.
  • Als Beschäftigte innert 14 Tagen und vor Arbeitsbeginn anmelden.
  • Inventar und Zollunterlagen vorbereiten.
  • Krankenversicherung grundsätzlich innert drei Monaten regeln.
  • Schweizer Versicherung NEAK innert 15 Tagen melden.
  • 90 Tage sind keine allgemeine Schonfrist.