Anmeldung in der Schweiz: bei der Wohngemeinde anmelden
Ungarische EU/EFTA-Staatsangehörige müssen sich bei einer Schweizer Beschäftigung von mehr als drei Monaten persönlich bei der Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen: innerhalb von 14 Tagen nach Einreise und vor Arbeitsbeginn. Nehmen Sie einen gültigen Ausweis oder Pass sowie eine schriftliche Arbeitsbestätigung mit. Weitere Unterlagen, Termine und Gebühren prüft man ausschliesslich auf der aktuellen Seite der Zielgemeinde.
Wann ist die Anmeldung erforderlich?
Dieser Leitfaden behandelt die Anmeldung bei der Schweizer Wohngemeinde. Er ersetzt weder die spezifische L- oder B-Bewilligungsprüfung noch das Online-Meldeverfahren für eine kurze Beschäftigung von höchstens drei Monaten.
Welche Unterlagen sind gesichert?
Für erwerbstätige EU/EFTA-Staatsangehörige nennen die Bundesinformationen einen gültigen Ausweis oder Pass sowie eine schriftliche Beschäftigungsbestätigung. Wohnungs-, Familien-, Termin- und Übersetzungsunterlagen sind keine landesweit einheitliche Liste: Die Zielgemeinde kann zusätzliche Nachweise verlangen.
Ablauf bei der Wohngemeinde
Ermitteln Sie die Wohngemeinde und deren Einwohnerkontrolle, Einwohneramt oder Personenmeldeamt.
Prüfen Sie auf der aktuellen Gemeindeseite persönliche Vorsprache, Terminpflicht oder eine digitale Vorbereitung.
Bei Arbeit über drei Monaten melden Sie sich binnen 14 Tagen nach Einreise und vor Arbeitsbeginn an und reichen das Aufenthaltsgesuch ein.
Nehmen Sie Ausweis oder Pass sowie die schriftliche Arbeitsbestätigung mit; ergänzen Sie Unterlagen nur nach der Liste der Gemeinde.
Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf und behandeln Sie etwa die Krankenversicherung als getrennten Vorgang.
eUmzug, Umzug und andere Verfahren
eUmzug ist ein digitaler Umzugsdienst, aber keine schweizweit automatische Lösung für einen ersten Zuzug. Im Kanton Bern sind Angebot und EU/EFTA-Zuzug lokal geregelt; in anderen Kantonen oder Gemeinden kann die Verfügbarkeit anders sein. Das Meldeverfahren für kurze Arbeit ist dagegen eine Arbeitgebermeldung und darf nicht mit eUmzug verwechselt werden.
Bei Arbeit von höchstens drei Monaten kann das Online-Meldeverfahren des Arbeitgebers gelten; daraus folgt keine allgemeine Antwort zur Wohnsitzanmeldung.
Bei einem Umzug innerhalb oder zwischen Kantonen zählt die Regel der neuen Wohngemeinde; Zürich beschreibt die Meldung des Umzugs innert 14 Tagen.
Bei Familiennachzug, Drittstaatenstatus oder einem besonderen Aufenthaltszweck gilt die passende kantonale Anleitung.
Offizielle Quellen
ch.ch: Arbeit als ausländische Person und Anmeldung
SEM: FAQ zur Personenfreizügigkeit
Kurz gesagt
Ungarische EU/EFTA-Staatsangehörige müssen sich bei einer Schweizer Beschäftigung von mehr als drei Monaten persönlich bei der Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen: innerhalb von 14 Tagen nach Einreise und vor Arbeitsbeginn. Nehmen Sie einen gültigen Ausweis oder Pass sowie eine schriftliche Arbeitsbestätigung mit. Weitere Unterlagen, Termine und Gebühren prüft man ausschliesslich auf der aktuellen Seite der Zielgemeinde.
Wichtige Punkte
- Kommunale Anmeldung und das Online-Meldeverfahren sind nicht dasselbe.
- Bei Arbeit über drei Monaten gilt die Anmeldung vor Arbeitsbeginn.
- Ausweis oder Pass und schriftliche Arbeitsbestätigung sind die Grundunterlagen.
- Wohn-, Familien- und Verfahrensunterlagen sind kommunal verschieden.
- Verfügbarkeit und Voraussetzungen von eUmzug sind lokal.