Wie zieht man regelkonform mit einem Haustier in die Schweiz um?
Vor dem Umzug mit einem Haustier in die Schweiz müssen die Voraussetzungen für das Tier, die Reiseroute, die Dokumente und die Wohnsituation jeweils gesondert geprüft werden.
Nach welchem Grundsatz sollte der Umzug eines Haustiers organisiert werden?
Die Mitnahme eines Haustiers in die Schweiz ist kein einzelner administrativer Schritt, sondern eine Reihe aufeinander abgestimmter Fragen zu Tiergesundheit, Grenzübertritt, Transport und Unterbringung. Für einen regelkonformen Umzug müssen alle relevanten Etappen separat dokumentiert und überprüft werden.
Der häufigste Fehler besteht darin, dass Familien ausschliesslich die Einreisebedingungen der Schweiz prüfen, jedoch die eigenen Vorschriften des Abreiselandes, des Transitlandes, der Fluggesellschaft, des Bahnunternehmens oder des Beförderers nicht kontrollieren. Eine Fahrt mit dem Auto von Ungarn in die Schweiz kann beispielsweise eine andere Planung erfordern als ein Umzug per Flugzeug, bei dem die Fluggesellschaft ebenfalls die Transportbedingungen für das Tier festlegen kann.
Bei der Planung des Umzugs sind vier Fragen gesondert zu beantworten:
Welches Tier reist mit?
Für Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel, Kaninchen, Reptilien oder andere Arten können unterschiedliche tiergesundheitliche und Einfuhrbestimmungen gelten. Informationen für Hunde dürfen nicht automatisch auf andere Tiere übertragen werden.
Woher und auf welcher Route reist das Tier ein?
Dieser Artikel behandelt Umzüge aus der EU. Bei einer Einreise aus einem Drittstaat, über ein Nicht-EU-Transitland oder bei Reisen durch mehrere Länder können zusätzliche Vorschriften gelten.
Wer reist mit dem Tier?
Ob der Eigentümer, eine bevollmächtigte Person, ein Beförderer oder ein gewerblicher Tiertransporteur reist, kann unterschiedliche rechtliche Situationen schaffen. Ein persönlicher Umzug und ein gewerbsmässiger Tiertransport werden nicht zwingend nach demselben Verfahren behandelt.
Wo wird das Tier in der Schweiz leben?
Die Einreise ist nur der erste Schritt. Auch der Mietvertrag, die Hausordnung, die kommunale Registrierung, allfällige Vorschriften zur Hundehaltung und die tierärztliche Versorgung gehören zum Umzugsplan.
Welche Dokumente müssen vor der Abreise überprüft werden?
Vor der Abreise sollten alle Dokumente geprüft werden, die die Identifikation, den Gesundheitszustand, die Impfungen und die Herkunft des Tieres belegen. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, kann von Art, Alter und Herkunft des Tieres sowie von der Art der Reise abhängen.
Bei Hunden und Katzen wird häufig der als EU-Heimtierausweis bekannte Ausweis verwendet, um die Identifikation des Tieres und tierärztliche Einträge nachzuweisen. Das Vorhandensein dieses Dokuments allein belegt jedoch nicht, dass alle Voraussetzungen für die betreffende Reise erfüllt sind. Unter anderem müssen die Übereinstimmung der Identifikationsdaten, der tierärztlichen Einträge, allfälliger Impfdaten und der Gültigkeit am Reisetag überprüft werden.
Es reicht nicht aus, die Dokumente nur digital zu fotografieren. Die Originalunterlagen müssen sicher und leicht zugänglich aufbewahrt werden, insbesondere bei Grenzübertritten, beim Check-in bei einer Fluggesellschaft oder bei Strassenkontrollen.
Welche Dokumente sollten in einem Ordner aufbewahrt werden?
Dokumenttyp | Warum könnte es benötigt werden? | Was sollte vor der Abreise überprüft werden? |
|---|---|---|
Heimtierpass oder tierärztliches Gesundheitszeugnis | Kann als Nachweis der Grunddaten des Tieres und der tierärztlichen Einträge dienen. | Ob Name, Art, Identifikationsdaten des Tieres und die tierärztlichen Einträge übereinstimmen. |
Dokument zur Identifikation | Ein Nachweis der individuellen Identifikation des Tieres kann erforderlich sein. | Ob die Identifikationsdaten lesbar sind und in den Dokumenten einheitlich aufgeführt werden. |
Impf- und Behandlungsdokumentation | Bei bestimmten Tieren oder Reiserouten kann der Gesundheitsstatus überprüft werden. | Ob Daten, Gültigkeit der Einträge und Angaben zum Tierarzt korrekt sind. |
Dokumente zum Eigentumsnachweis | Kann bei Streitfällen, beim Transport oder bei abweichendem Namen des Eigentümers relevant sein. | Ob zwischen dem Namen des Eigentümers und den Angaben zur reisenden Person Abweichungen bestehen. |
Bestätigung des Transportunternehmens | Bei Flug-, Bahn- oder professionellem Transport kann sie vorgeschrieben sein. | Ob das Transportunternehmen Art, Grösse und Transportweise des Tieres akzeptiert hat. |
Schweizer Wohnungsunterlagen | Sie können die praktischen Voraussetzungen für die Tierhaltung nach dem Umzug belegen. | Ob der Mietvertrag und die Hausordnung die Haltung des betreffenden Tieres erlauben. |
Eine Abweichung in den Dokumenten – etwa ein anderer Name, ein falsches Datum, eine unleserliche Identifikationsnummer oder ein unvollständiger tierärztlicher Eintrag – ist keine administrative Kleinigkeit. Diese Punkte müssen vor der Abreise mit einem Tierarzt und gegebenenfalls mit der zuständigen Behörde geklärt werden.
Wann sollte vor dem Umzug ein Tierarzt konsultiert werden?
Es ist nicht ratsam, die Abstimmung mit dem Tierarzt auf die Tage unmittelbar vor der Abreise zu verschieben. Aufgrund erforderlicher Untersuchungen, Impfungen, Einträge in Dokumenten oder möglicher Wartefristen kann ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Umzugsdatum und dem Gesundheitsstatus des Tieres bestehen.
Die Aufgabe des Tierarztes beschränkt sich nicht auf das Ausfüllen von Unterlagen. Die Reise kann auch den Gesundheitszustand des Tieres belasten. Bei alten, chronisch kranken, trächtigen, sehr jungen, ängstlichen oder zu Atemwegsproblemen neigenden Tieren kann die Transportfähigkeit eine gesonderte fachliche Beurteilung erfordern.
Zum Beratungstermin sollten Sie Folgendes mitbringen oder vorab zusenden:
die aktuellen Dokumente des Tieres;
das geplante Reisedatum;
den Abreise- und Ankunftsort;
die Transitländer;
das gewählte Verkehrsmittel;
die Vorgaben des Beförderers, falls das Tier nicht im eigenen Auto reist;
eine Liste der Medikamente, die das Tier regelmässig einnimmt;
Informationen über allfällige frühere Erkrankungen des Tieres.
Die tierärztliche Empfehlung sollte nicht als «Papierformalität» behandelt werden. Am Umzugstag vervielfachen sich die logistischen Aufgaben des Halters; für das Tier können hingegen die ungewohnte Umgebung, die lange Reise, Temperatur und Lärm eine Belastung darstellen.
Wie sollte die Reise mit Auto, Zug oder Flugzeug geplant werden?
Die Wahl des Verkehrsmittels sollte sich am Wohl des Tieres und an den geltenden Beförderungsvorschriften orientieren. Nicht für jedes Tier sind Reisen mit dem Auto, der Bahn oder dem Flugzeug gleich sicher oder realistisch.
Bei einem Umzug mit dem Auto sind die sichere Sicherung, ein Transportmittel in angemessener Grösse, Pausen, die Wasserversorgung und der Umgang mit der Temperatur zentrale Fragen. Das Tier darf nicht unbeaufsichtigt in einem Fahrzeug zurückgelassen werden, das Hitze oder Kälte ausgesetzt ist.
Bei Bahnreisen kann der Anbieter eigene Bedingungen für das Tier, das Transportmittel, die Leine, den Maulkorb, das Ticket oder die Unterbringung anwenden. Vor einer Reise in die Schweiz müssen die Vorschriften aller Beförderer auf der gesamten Strecke geprüft werden, da die Anforderungen des im Abreiseland oder im Transit genutzten Anbieters abweichen können.
Bei Flugreisen ist eine besonders frühzeitige Abklärung erforderlich. Die Fluggesellschaft kann entscheiden, ob das betreffende Tier in der Kabine, im Frachtraum oder ausschliesslich über ein spezielles Luftfrachtverfahren reisen darf. Die Grösse und Ausgestaltung der Transportbox, das Gewicht, die Rasse und der Gesundheitszustand des Tieres sowie die Betriebsregeln des Flughafens können die Möglichkeiten ebenfalls beeinflussen.
Welche Fragen sollten dem Beförderer gestellt werden?
Akzeptiert der Beförderer die betreffende Tierart und ein Tier dieser Grösse?
Welche Transporttasche oder Transportbox schreibt der Beförderer vor?
Ist für das Tier eine Vorausbuchung oder eine separate Bestätigung erforderlich?
Welche Dokumente werden am Reisetag verlangt?
Gibt es Beschränkungen hinsichtlich Temperatur, Saison oder Tierart?
Was geschieht bei Verspätung, Annullierung oder Umstieg?
Kann das Tier auf der gesamten Strecke unter denselben Beförderungsbedingungen reisen?
Es empfiehlt sich, die Beförderungsbestimmungen des Transportunternehmens zu speichern oder auszudrucken. Allgemeine telefonische Auskünfte reichen nicht immer aus, wenn später Abweichungen zwischen der Buchung, der Transportbox oder den Dokumenten auftreten.
Was muss vor dem Grenzübertritt in die Schweiz geprüft werden?
Vor dem Grenzübertritt muss geklärt werden, wo, nach welchem Verfahren und mit welchen Dokumenten das Tier vorgeführt werden muss. Die veterinärrechtliche und zollrechtliche Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz sind unterschiedliche Angelegenheiten; daher sollten die offiziellen Informationen beider Bereiche geprüft werden.
Bei einem Umzug ist zudem wichtig, den rechtlichen Unterschied zwischen der Verlegung eines Haustiers für den Eigenbedarf, dem Kauf oder Verkauf eines Tieres, der Einfuhr zu Zuchtzwecken und dem gewerblichen Transport zu kennen. Wechselt das Tier den Eigentümer, reist es gegen Entgelt, werden mehrere Tiere gemeinsam transportiert oder reist der Eigentümer nicht mit dem Tier, gelten die vereinfachten Voraussetzungen für einen persönlichen Umzug möglicherweise nicht.
Vor der Einreise sollten folgende Angaben schriftlich festgehalten werden:
das Abreiseland und die gesamte Reiseroute;
Tierart, Anzahl, Alter und Identifikationsdaten des Tieres;
die Beziehung zwischen der reisenden Person und dem Eigentümer des Tieres;
das verwendete Verkehrsmittel;
der geplante Ort und Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz;
die vorhandenen Originaldokumente;
wie allfällige Zoll- oder Meldepflichten erfüllt werden.
Wer als ungarischer Staatsbürger in die Schweiz zieht, muss die eigenen Aufenthaltsangelegenheiten und die Einfuhr des Tieres als getrennte Verfahren behandeln. Die Berechtigung, aufgrund einer Erwerbstätigkeit oder eines Aufenthalts in der Schweiz zu leben, belegt für sich allein nicht die ordnungsgemässe Einfuhr des Tieres.
Welche Wohnbedingungen müssen in der Schweiz geklärt werden?
Der Grenzübertritt löst die Fragen zur Haltung eines Haustiers in der Schweiz nicht. Bereits vor der Bewerbung für ein Mietobjekt muss geklärt werden, ob das betreffende Tier in der jeweiligen Wohnung und im Gebäude gehalten werden darf.
In der Schweiz können der Vermieter, die Immobilienverwaltung (Verwaltung) sowie die Bestimmungen der Stockwerkeigentümergemeinschaft oder der Hausordnung die Haustierhaltung beeinflussen. Auch der Hinweis „Haustiere erlaubt“ in einem Inserat bedeutet nicht zwangsläufig, dass jede Tierart, jede Grösse oder die Haltung mehrerer Tiere ohne Einschränkungen zulässig ist.
Im Mietvertrag, in einem Anhang oder in der Hausordnung sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
Wohnungsfrage | Warum ist das wichtig? |
|---|---|
Ist die Haltung von Haustieren erlaubt? | In einigen Mietobjekten kann die Tierhaltung an Bedingungen oder eine vorherige Genehmigung geknüpft sein. |
Für welche Tierart gilt die Erlaubnis? | Die Beurteilung kann bei Hunden, Katzen, Kleintieren in Käfigen oder exotischen Tieren unterschiedlich ausfallen. |
Gibt es eine Begrenzung der Anzahl oder der Größe? | Bei mehreren Tieren oder großen Tieren kann eine gesonderte Zustimmung verlangt werden. |
Wer haftet für mögliche Schäden? | Die Verantwortung des Mieters und die Frage des Versicherungsschutzes sollten im Voraus geklärt werden. |
Welche Gemeinschaftsbereiche dürfen genutzt werden? | Die Nutzung des Aufzugs, des Treppenhauses, des Gartens, des Spielplatzes oder des Gemeinschaftshofs kann durch die Hausordnung geregelt sein. |
Gibt es Regeln zu Lärm oder Sauberkeit? | Nachbarschaftliche Konflikte entstehen häufig nicht durch die Tierhaltung selbst, sondern durch Beeinträchtigungen. |
Statt sich auf eine mündliche Zustimmung des Eigentümers oder der Immobilienverwaltung zu verlassen, empfiehlt es sich, eine schriftliche Bestätigung einzuholen. Dies ist besonders wichtig, wenn vor dem Umzug mehrere Wohnungen in Betracht gezogen werden oder die Haustierhaltung ein entscheidender Faktor bei der Mietentscheidung ist.
Welche lokalen Angelegenheiten in der Schweiz müssen nach dem Einzug geregelt werden?
Nach dem Einzug sollten auch die kantonalen und kommunalen Vorschriften zur lokalen Tierhaltung geprüft werden. In der Schweiz können zahlreiche praktische Regelungen je nach Kanton, Gemeinde oder sogar Wohnorttyp unterschiedlich sein.
Insbesondere bei der Hundehaltung können die lokale Anmeldung, die Registrierung, die Haltungsvorschriften, die Leinenpflicht, Ausbildungs- oder Haftungsvorschriften sowie mögliche Gebühren relevant sein. Entscheidungen hierzu sollten nicht allein auf den Erfahrungen von Bekannten aus einem anderen Kanton beruhen.
Zu den praktischen Aufgaben der ersten Wochen können gehören:
Auswahl eines lokalen Tierarztes;
sichere Organisation der Unterlagen des Tieres;
Überprüfung einer lokalen Melde- oder Registrierungspflicht;
Überprüfung der Hausordnung und der Vorschriften für öffentliche Bereiche;
versicherungsrechtliche Beurteilung des Haftungsrisikos durch das Tier;
schrittweise Eingewöhnung des Tieres an die neue Wohnung und Umgebung.
Der ungarische Impfpass, der Kontakt zum Tierarzt oder die gewohnte Haltungspraxis passen nicht unbedingt zur Situation in der Schweiz. Es ist daher ratsam, die Unterlagen so zu ordnen, dass sie bei Bedarf von einem Schweizer Tierarzt oder einer lokalen Behörde verstanden werden können.
Was sind die häufigsten Fehler beim Umzug mit einem Haustier?
Das grösste Risiko besteht in der Regel nicht in einem einzelnen fehlenden Dokument, sondern in einer zu spät begonnenen und fragmentierten Organisation. Unter dem Druck von Umzugstermin, Wohnungsübergabe und Arbeitsbeginn wird die Angelegenheit des Tieres leicht übersehen.
Häufiger Fehler: Verwechslung von Reisevorschriften und Einreisebedingungen
Die Genehmigung der Fluggesellschaft oder des Bahnunternehmens ersetzt nicht die Erfüllung der Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz. Umgekehrt gilt ebenfalls: Vollständige tiergesundheitliche Unterlagen garantieren nicht, dass das Transportunternehmen das Tier auf der betreffenden Verbindung oder zum gewünschten Zeitpunkt befördert.
Häufiger Fehler: Überprüfung der Mietwohnung erst im Nachhinein
Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme im Rahmen der Wohnungssuche sollte die Frage eines Haustiers angesprochen werden. Das Verschweigen des Tieres kann später zu vertraglichen Konflikten und Konflikten mit Nachbarn führen.
Häufiger Fehler: Die Grenzüberschreitung als „automatisch“ zu betrachten
Die Einreise aus der EU befreit nicht von der Überprüfung der aktuell geltenden Schweizer Vorschriften. Am Umzugstag sollte nicht mehr darauf vertraut werden, fehlende Informationen direkt an der Grenze klären zu können.
Häufiger Fehler: Transitländer ausser Acht lassen
Bei Reisen mit dem Auto oder der Bahn können die Vorschriften mehrerer Länder relevant sein. Bei einer Änderung der geplanten Route ist nicht gewährleistet, dass die ursprünglich geprüften Bedingungen unverändert anwendbar sind.
Quellen
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Kurz gesagt
Ob ein Haustier regelkonform in die Schweiz reisen kann, hängt von der Tierart, den Abreise- und Transitländern, dem Verkehrsmittel sowie den Eigentumsverhältnissen ab. Vor der Abreise sind die originalen tiergesundheitlichen Dokumente, die Vorgaben der Transportunternehmen, die Schweizer Einreise- und Zollbestimmungen sowie die Schweizer Vorschriften zur Haltung in der Wohnung jeweils gesondert zu prüfen.
Wichtige Punkte
- Grenzen Sie die anwendbaren Vorschriften nach Tierart, Reiseroute, reisender Person und Zweck des Transports voneinander ab.
- Lassen Sie vor der Abreise die Identifikationsdaten, Impf- und Behandlungsvermerke sowie die Gültigkeit der Dokumente von einer Tierärztin oder einem Tierarzt überprüfen.
- Holen Sie von allen Transportunternehmen auf der gesamten Reiseroute eine schriftliche Bestätigung ein, dass das Tier, der Transportbehälter und die erforderlichen Dokumente akzeptiert werden.
- Prüfen Sie die Schweizer Einreise-, Tiergesundheits- und Zollbestimmungen als getrennte Vorgänge und bewahren Sie die Originaldokumente leicht zugänglich auf.
- Klären Sie bereits in der ersten Phase der Wohnungssuche schriftlich, ob das betreffende Tier in der Mietwohnung und im Gebäude gehalten werden darf.
- Prüfen Sie nach dem Einzug die kantonalen und kommunalen Melde-, Registrierungs-, Leinenpflicht- und weiteren örtlichen Vorschriften.
Häufige Fragen
Für welche Tiere gilt dasselbe Umzugsverfahren in die Schweiz?
Nicht für alle Tiere gilt dasselbe Regelwerk. Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel, Kaninchen, Reptilien und andere Tierarten können unterschiedlichen tiergesundheitlichen und Einfuhrvoraussetzungen unterliegen. Informationen für Hunde dürfen daher nicht automatisch auf andere Tiere übertragen werden.
Reicht ein EU-Heimtierausweis für den Umzug in die Schweiz aus?
Der EU-Heimtierausweis kann die Identifikation von Hunden und Katzen sowie bestimmte tierärztliche Einträge belegen. Für sich allein beweist er jedoch nicht, dass sämtliche Voraussetzungen für die konkrete Reise erfüllt sind; auch die Identifikationsdaten, Impfeinträge und Gültigkeitsdaten müssen überprüft werden.
Wann sollte man vor dem Umzug eine Tierärztin oder einen Tierarzt aufsuchen?
Es ist nicht ratsam, die tierärztliche Abklärung auf die Tage unmittelbar vor der Abreise zu verschieben. Aufgrund von Untersuchungen, Impfungen, Dokumenteneinträgen oder Wartezeiten kann ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Reisedatum und dem Gesundheitsstatus des Tieres bestehen. Die Transportfähigkeit älterer, kranker, trächtiger oder sehr junger Tiere kann eine gesonderte fachliche Beurteilung erfordern.
Was muss bei einer Reise mit dem Auto, Zug oder Flugzeug geprüft werden?
Im Auto sind eine sichere Sicherung, ein geeigneter Transportbehälter, Pausen, Wasserzufuhr und ein angemessener Umgang mit der Temperatur grundlegend. In Bahn und Flugzeug gelten die jeweiligen Vorschriften des Anbieters, beispielsweise zum Transportbehälter, Ticket, Maulkorb, zur vorgängigen Reservierung oder zum Transportort. Die Bedingungen aller Transportunternehmen auf der gesamten Reiseroute müssen gesondert geprüft werden.
In welchen Fällen gelten die vereinfachten Voraussetzungen für einen persönlichen Umzug nicht unbedingt?
Eine andere rechtliche Situation kann vorliegen, wenn das Tier zu einer neuen Eigentümerin oder einem neuen Eigentümer gelangt, gegen Entgelt reist, zu Zucht- oder Handelszwecken transportiert wird, mehrere Tiere gemeinsam mitgeführt werden oder die Eigentümerin bzw. der Eigentümer nicht mit dem Tier reist. In diesen Fällen sind die Voraussetzungen für einen persönlichen Umzug nicht zwingend anwendbar.
Was muss im Zusammenhang mit der Wohnung in der Schweiz geklärt werden?
Bereits bei der Wohnungssuche muss geprüft werden, ob die Haltung des betreffenden Tieres in der Mietwohnung und im Gebäude erlaubt ist. Der Mietvertrag, die Hausordnung und die Vorgaben der Liegenschaftsverwaltung können Beschränkungen hinsichtlich Tierart, Grösse, Anzahl oder einer vorgängigen Genehmigung enthalten. Statt einer mündlichen Erlaubnis ist eine schriftliche Bestätigung empfehlenswert.
Welche lokalen Angelegenheiten müssen nach der Ankunft in der Schweiz geregelt werden?
Die kantonalen und kommunalen Vorschriften müssen auch nach dem Einzug geprüft werden, insbesondere bei der Hundehaltung. Relevant können die lokale Anmeldung, Registrierung, Leinenpflicht, Haltungs- oder Ausbildungsvorschriften sowie allfällige Gebühren sein. Es empfiehlt sich, eine lokale Tierärztin oder einen lokalen Tierarzt zu wählen und die Dokumente so zu ordnen, dass sie für Schweizer Behörden oder Tierärztinnen und Tierärzte verständlich sind.
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