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Wie können Sie weniger als 90 Tage in der Schweiz arbeiten?

Als EU/EFTA-Staatsangehörige können Sie in der Schweiz ohne Bewilligung, jedoch mit vorgängiger Meldung, höchstens 90 tatsächliche Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten.

Herausgeber: svajc.com Wissensdatenbank11 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 17.7.2026
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