Umzug in die Schweiz ohne Arbeit: Wie erhalte ich eine Bewilligung?
Ungarische EU-Staatsangehörige können sich auch ohne Arbeit in der Schweiz aufhalten, benötigen jedoch nach 3 Monaten eine Bewilligung, einen Nachweis ausreichender Mittel und eine Versicherung.
Wie lange darf ich als Stellensuchender ohne Bewilligung in der Schweiz bleiben?
Ungarische und andere EU/EFTA-Staatsangehörige dürfen sich zur Stellensuche oder zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tage beziehungsweise 3 Monate ohne Aufenthaltsbewilligung und Anmeldung in der Schweiz aufhalten. Dieser kurze Zeitraum kann für persönliche Vorstellungsgespräche, die Erkundung des lokalen Arbeitsmarkts und die Stellensuche mit einer vorübergehenden Unterkunft genutzt werden.
Der 90-tägige Zeitraum ist nicht mit einem Niederlassungsrecht gleichzusetzen. Der Aufenthalt in der Schweiz begründet nicht automatisch einen langfristigen Anspruch auf Wohnsitz oder Sozialleistungen.
Nach dem bewilligungsfreien Zeitraum von 3 Monaten kann eine Aufenthaltsbewilligung zur Stellensuche (Aufenthaltsbewilligung zur Stellensuche) beantragt werden. Sie fällt in die Kategorie der Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung L).
Wie lange dauert die Stellensuche?
Nach dem bewilligungsfreien Aufenthalt von 3 Monaten kann für weitere 3 Monate Stellensuche eine L EU/EFTA-Bewilligung beantragt werden. Die gesamte Dauer der Stellensuche kann somit höchstens 6 Monate betragen; die Verlängerung beziehungsweise die Erteilung der L-Bewilligung muss jedoch beim zuständigen kantonalen Migrationsamt (Migrationsamt) beantragt werden.
Für die L-Bewilligung müssen zwei wesentliche Voraussetzungen nachgewiesen werden:
Die Stellensuche ist tatsächlich und aktiv. Gegenüber der kantonalen Behörde müssen die Absicht zur Stellensuche und deren tatsächliche Durchführung nachgewiesen werden.
Der Lebensunterhalt ist aus eigenen Mitteln gesichert. Die stellensuchende Person darf nicht auf Schweizer Sozialhilfe angewiesen sein.
Die 6 Monate bedeuten nicht, dass alle Antragstellenden diesen Zeitraum automatisch erhalten. Gemäss der in den Unterlagen enthaltenen Regelung sind die weiteren 3 Monate bewilligungspflichtig. Daher empfiehlt es sich, die Verfahrensdetails und die einzureichenden Nachweise vorab beim Migrationsamt des jeweiligen Kantons zu klären.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine B- oder L-Bewilligung erhalten, wenn ich keine Arbeit habe?
Ohne Arbeit sind zwei unterschiedliche Aufenthaltsgründe zu unterscheiden: Für die vorübergehende Stellensuche kann die L EU/EFTA-Bewilligung relevant sein, für einen längeren Aufenthalt in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit die B EU/EFTA-Bewilligung. Die Art der Bewilligung hängt davon ab, ob die betreffende Person eine Stelle sucht oder aus eigenen finanziellen Mitteln in der Schweiz leben möchte.
Situation | Relevante Bewilligung | Hauptvoraussetzung | Dauer gemäss Dossier |
|---|---|---|---|
Kurzfristige Stellensuche ohne Bewilligung | Keine Bewilligung | EU/EFTA-Staatsangehörigkeit; Stellensuche oder touristischer Zweck | Höchstens 90 Tage / 3 Monate |
Stellensuche nach dem 3. Monat | L EU/EFTA-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung L) | Aktive Stellensuche und ausreichende finanzielle Mittel | Weitere höchstens 3 Monate |
Längerer Aufenthalt ohne Arbeit | B EU/EFTA-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung B) | Ausreichende eigene Mittel, umfassende schweizerische Kranken- und Unfallversicherung | 5 Jahre |
Was bedeutet die B EU/EFTA-Bewilligung ohne Erwerbstätigkeit?
Die Aufenthaltsbewilligung der Kategorie B (Aufenthaltsbewilligung B) kann nicht nur an ein Arbeitsverhältnis gebunden sein. Auch EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Erwerbstätigkeit können dazu berechtigt sein, wenn sie ihre finanzielle Unabhängigkeit nachweisen und über eine umfassende schweizerische Kranken- und Unfallversicherung verfügen.
Diese Rechtsgrundlage fällt in die Kategorie der Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit (Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit). Laut Dossier wird die B EU/EFTA-Bewilligung in diesem Fall für 5 Jahre erteilt.
„Ohne Erwerbstätigkeit“ bedeutet nicht, dass die schweizerischen Behörden die finanzielle Situation ausser Acht lassen. Im Gegenteil: Entscheidend ist, dass die antragstellende Person und ihre Familie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Kann die Familie ebenfalls mit einer B-Bewilligung ohne Erwerbstätigkeit in die Schweiz ziehen?
Ja, EU-Staatsangehörige ohne Erwerbstätigkeit, die über ausreichende Mittel verfügen, können Familienangehörige im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz holen. Voraussetzung ist, dass die Unterkunft und der Unterhalt der Familie gesichert sind.
Für ungarische Familien ist dies ein besonders wichtiger Aspekt bei der Planung. Die finanzielle Absicherung einer alleinstehenden Person kann nicht gleich beurteilt werden wie die eines Haushalts mit zwei Erwachsenen und Kindern. Bei der Festlegung des erforderlichen Betrags kann der Kanton auch die Haushaltsgrösse, Wohnkosten und Versicherungen berücksichtigen.
Wie viel Geld ist nach SKOS erforderlich, um den Lebensunterhalt in der Schweiz nachzuweisen?
Es gibt keinen landesweit festgelegten „Mindestbetrag auf dem Bankkonto“, der für alle Anträge auf eine B- oder L-Bewilligung ohne Erwerbstätigkeit gilt. Massgebend für ausreichende finanzielle Mittel (ausreichende finanzielle Mittel) ist das Niveau, ab dem eine schweizerische Staatsangehörige oder ein schweizerischer Staatsangehöriger keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe hätte.
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe, also die SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe), liefert mit ihren Empfehlungen daher wichtige Orientierungshilfen. Sie ersetzen jedoch nicht die konkrete kantonale Beurteilung.
Zu den monatlichen Netto-Grundbedarfsbeträgen in den SKOS-Empfehlungen für 2026 gehören:
Haushalt | SKOS-Grundbedarf | Was ist in diesem Betrag nicht enthalten? |
|---|---|---|
Zweipersonenhaushalt | 1 624 CHF/Monat | Miete und Versicherungen |
Dreipersonenhaushalt | 1 974 CHF/Monat | Miete und Versicherungen |
Die oben genannten Beträge stellen kein vollständiges Umzugsbudget dar. Sie enthalten weder Miete noch Versicherungen und eignen sich daher allein nicht zur Beurteilung, welche Rücklagen eine Familie in der Schweiz benötigt.
Wie sieht es bei einer alleinstehenden antragstellenden Person aus?
Nach dem Beispiel des Kantons Bern für 2026 beträgt der Grundbedarf für alleinstehende Personen über 25 Jahre monatlich 1 006 CHF. Hinzu kommen die lokal anerkannten Kosten für Miete und Krankenversicherung.
Dies ist keine landesweit geltende Mindestanforderung und bedeutet nicht, dass in allen anderen Kantonen derselbe Betrag gilt. Das Beispiel veranschaulicht jedoch die behördliche Logik: Grundbedarf, Wohnkosten und Krankenversicherung werden gemeinsam berücksichtigt.
Welches Einkommen muss eine pensionierte Person nachweisen?
Bei pensionierten EU/EFTA-Staatsangehörigen muss das Einkommen über der Schwelle für Ergänzungsleistungen (EL) liegen. Diese beträgt 2026 für Alleinstehende 20 670 CHF pro Jahr und für Ehepaare 31 005 CHF pro Jahr.
Diese Werte sind spezifische Richtwerte für pensionierte Personen. Bei antragstellenden Personen im erwerbsfähigen Alter, die arbeitslos auf Stellensuche sind oder von ihrem eigenen Vermögen leben, dürfen sie nicht automatisch angewendet werden.
Warum kann der erforderliche Betrag je nach Kanton unterschiedlich sein?
Die konkrete Beurteilung der erforderlichen finanziellen Mittel liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Die SKOS gibt eine nationale Empfehlung ab, die Kantone können jedoch bei den angewandten Werten sowie bei der Berücksichtigung von Wohn- und Versicherungskosten abweichen.
Kanton Zürich wendet beispielsweise seit April 2025 nach einer Inflationsanpassung von 2,9 % die genannten SKOS-Werte an. Im Kanton Bern kommen zum oben genannten Grundbedarf von 1 006 CHF für Alleinstehende die lokal anerkannten Kosten für Miete und Krankenversicherung hinzu.
In der Praxis bedeutet dieser Unterschied, dass derselbe Kontoauszug oder Einkommensnachweis in zwei verschiedenen Kantonen nicht zwingend gleich beurteilt wird. Der Umzugsplan sollte daher stets auf den Kanton abgestimmt werden, in dem die Anmeldung und die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung erfolgen.
Was sollte im eigenen Budget berücksichtigt werden?
Im Finanzplan für einen Umzug ohne Arbeitsstelle sollten mindestens drei separate Posten unterschieden werden:
Grundbedarf: Der von der SKOS verwendete Grundbetrag für den Haushalt ist lediglich ein Ausgangspunkt; die Haushaltsgrösse ist entscheidend.
Wohnen: die Miete ist nicht im SKOS-Grundbetrag von 1 624 CHF beziehungsweise 1 974 CHF enthalten.
Krankenversicherung: auch die Kosten der Krankenversicherung sind nicht im SKOS-Grundbetrag enthalten, während für die B-Bewilligung eine vollständige schweizerische Kranken- und Unfallversicherung erforderlich ist.
Für Antragstellende ist es daher nicht sicher, sich ausschliesslich auf einen vermeintlich landesweit geltenden «Mindestbetrag» zu stützen. Die konkrete Deckung wird vom zuständigen Kanton beurteilt.
Welche Fallstricke gibt es bei der Wohnungsmiete und der Krankenversicherung?
Der schwierigste Teil eines Umzugs ohne Arbeitsstelle ist in vielen Fällen nicht der Bewilligungsgrund selbst, sondern die Abstimmung von Wohnadresse, Mietvertrag und Versicherung. Rechtlich müssen der Lebensunterhalt und die Versicherung nachgewiesen werden; in der Praxis können Anmeldung und Behördengänge ohne eine Wohnlösung ebenfalls schwieriger werden.
Die Frage der Wohnadresse und der Bewilligung sollte noch vor dem Umzug mit der betroffenen Gemeinde und dem kantonalen Migrationsamt geklärt werden. Es kann vorkommen, dass ein Vermieter auch den Aufenthaltsstatus prüft, während im Bewilligungsverfahren der Nachweis einer schweizerischen Wohnadresse relevant sein kann. Dies ist keine einheitliche landesweite Regel, sondern ein praktisches Risiko, das vor Ort abgeklärt werden muss.
Wann muss eine schweizerische Krankenversicherung abgeschlossen werden?
Innerhalb von 3 Monaten nach dem Umzug in die Schweiz und der Anmeldung muss eine schweizerische Grundversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungsprämien sind rückwirkend ab dem Tag des Zuzugs zu bezahlen.
Die obligatorische Grundversicherung ist mit dem System des KVG (Krankenversicherungsgesetz) verbunden. Bei einer B EU/EFTA-Bewilligung ohne Arbeitsstelle verlangt das Dossier als Voraussetzung eine vollständige schweizerische Kranken- und Unfallversicherung.
Die dreimonatige Frist für die Erledigung der Formalitäten bedeutet keine prämienfreie Zeit. Aufgrund der rückwirkenden Prämienzahlung müssen die Versicherungskosten bereits im Finanzplan für den Umzug berücksichtigt werden.
Warum löst die ungarische Krankenversicherung das Problem nicht allein?
Gemäss Dossier muss nach dem Umzug in die Schweiz und der Anmeldung eine schweizerische Grundversicherung abgeschlossen werden. Der Übergang zwischen dem ungarischen Krankenversicherungsschutz und der obligatorischen schweizerischen Versicherung sollte daher nicht auf Annahmen gestützt werden.
Für ungarische Staatsangehörige kann auch die Regelung ihrer Situation bei der ungarischen Sozialversicherung eine separate administrative Aufgabe sein. Die Meldepflichten auf ungarischer Seite und die Ansprüche auf Gesundheitsleistungen müssen vor dem Umzug anhand offizieller ungarischer Informationen geprüft werden.
Was können Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten erwarten?
Die in diesem Artikel dargestellten Regeln zum 90-tägigen bewilligungsfreien Aufenthalt zur Stellensuche, zur anschliessenden L EU/EFTA-Bewilligung und zur B EU/EFTA-Bewilligung gelten für EU/EFTA-Staatsangehörige. Für ungarische Staatsangehörige ist die Kategorie EU/EFTA massgebend.
Die Situation von Staatsangehörigen von Nicht-EU/EFTA-Staaten darf nicht daraus abgeleitet werden. Für sie können abweichende und strengere Aufenthalts- und Arbeitsvorschriften gelten; deshalb muss die Möglichkeit eines Umzugs ohne Arbeitsstelle individuell bei der zuständigen schweizerischen Behörde abgeklärt werden.
Dies ist besonders wichtig, wenn eine ungarische Staatsangehörige oder ein ungarischer Staatsangehöriger mit einem Ehepartner, Partner oder anderen Familienmitglied aus einem Drittstaat umziehen möchte. Die eigene Staatsangehörigkeit und der rechtliche Status des Familienmitglieds können das Verfahren beeinflussen.
Wann sollte man die Unterstützung eines Experten oder einer Relocation-Agentur in Anspruch nehmen?
Der Beizug eines Experten oder einer Relocation-Agentur kann sinnvoll sein, wenn der Umzug keine einfache Situation einer alleinstehenden arbeitssuchenden Person darstellt. Dies kann beispielsweise bei Familiennachzug, beim Lebensunterhalt aus einer Rente oder Vermögen oder bei Versicherungs- und Steuersituationen mit Bezug zu mehreren Ländern der Fall sein.
Eine besondere Vorbereitung kann auch erforderlich sein, wenn die antragstellende Person noch keine langfristige Unterkunft hat, aber bereits eine Aufenthaltsbewilligung beantragen möchte. Die Abstimmung von Wohnsitz, finanzieller Absicherung, Versicherung und kantonalem Verfahren ist in diesem Fall wichtiger als eine allgemeine Checkliste aus dem Internet.
Ein Experte ersetzt nicht den Entscheid des kantonalen Migrationsamts. Er kann jedoch dabei helfen, dass die antragstellende Person Fragen zu ihrem eigenen Haushalt, dem gewählten Kanton und dem Aufenthaltszweck bereits vor dem Umzug klärt.
Quellen
Staatssekretariat für Migration (SEM) / ch.ch — Kurzaufenthalt von EU/EFTA-Staatsangehörigen in der Schweiz ohne Bewilligung
SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) — Grundbedarfsbeträge
Kanton Zürich — Inflationsanpassung der SKOS-Werte im April 2025
Staatssekretariat für Migration (SEM) / ch.ch — Bewilligung L EU/EFTA für Stellensuchende und obligatorische Versicherung
Staatssekretariat für Migration (SEM) — Auslegung ausreichender finanzieller Mittel
Kanton Bern – Grundbedarf für Alleinstehende, anerkannte Wohn- und Versicherungskosten
Schweizer Ergänzungsleistungen (Ergänzungsleistungen, EL) – Schwellenwerte für 2026
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Kurz gesagt
Ungarische und andere EU/EFTA-Staatsangehörige dürfen sich zur Stellensuche bis zu 90 Tage ohne Bewilligung in der Schweiz aufhalten. Anschliessend kann für höchstens weitere 3 Monate eine L EU/EFTA-Bewilligung beantragt werden. Für einen längeren Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit kann eine B EU/EFTA-Bewilligung infrage kommen, sofern ausreichende eigene Mittel sowie eine umfassende schweizerische Kranken- und Unfallversicherung nachgewiesen werden.
Wichtige Punkte
- Klären Sie vor Ablauf der bewilligungsfreien 90 Tage beim zuständigen kantonalen Migrationsamt die Voraussetzungen für den Antrag auf eine L EU/EFTA-Bewilligung.
- Belegen Sie die tatsächliche und aktive Stellensuche sowie den aus eigenen Mitteln gesicherten Lebensunterhalt mit Dokumenten.
- Weisen Sie bei einem längeren Aufenthalt ohne Arbeit für die B EU/EFTA-Bewilligung die finanzielle Unabhängigkeit und eine umfassende schweizerische Kranken- und Unfallversicherung nach.
- Planen Sie den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, die Miete und die Krankenversicherungsprämie im Budget getrennt ein, da die SKOS-Grundbeträge Wohnkosten und Versicherungen nicht enthalten.
- Stimmen Sie vor dem Umzug die Reihenfolge von Wohnadresse, Mietvertrag und Bewilligungsverfahren mit der betroffenen Gemeinde und dem kantonalen Migrationsamt ab.
- Bei einem Umzug mit der Familie, im Ruhestand, mit eigenem Vermögen oder mit Familienangehörigen aus Drittstaaten ist eine individuelle Abklärung mit der Behörde oder Fachleuten empfehlenswert.
Häufige Fragen
Wie lange kann man in der Schweiz ohne Bewilligung eine Stelle suchen?
Ungarische und andere EU/EFTA-Staatsangehörige dürfen sich zur Stellensuche oder für touristische Zwecke bis zu 90 Tage beziehungsweise 3 Monate ohne Aufenthaltsbewilligung und Anmeldung in der Schweiz aufhalten. Dies begründet keinen automatischen Anspruch auf Niederlassung oder Sozialleistungen.
Kann man ohne Arbeit eine schweizerische Aufenthaltsbewilligung erhalten?
Ja, es kommen zwei unterschiedliche Aufenthaltsgründe infrage. Für die Stellensuche kann eine L EU/EFTA-Bewilligung beantragt werden; für einen längeren Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit kann eine B EU/EFTA-Bewilligung relevant sein, sofern ausreichende eigene Mittel sowie eine umfassende schweizerische Kranken- und Unfallversicherung vorhanden sind.
Wie lange kann man nach den ersten 90 Tagen noch eine Stelle suchen?
Nach der dreimonatigen bewilligungsfreien Frist kann für die Stellensuche für höchstens weitere 3 Monate eine L EU/EFTA-Bewilligung beantragt werden. Die Gesamtdauer kann somit höchstens 6 Monate betragen. Die zusätzliche Bewilligung wird jedoch nicht automatisch erteilt, und der Antrag muss beim zuständigen kantonalen Migrationsamt eingereicht werden.
Wie viel Geld muss für einen Aufenthalt in der Schweiz ohne Arbeit nachgewiesen werden?
Es gibt keinen schweizweit festgelegten Mindestbetrag auf dem Bankkonto, der für jeden Antrag gilt. Die Behörde prüft, ob die antragstellende Person und ihre Familie aus eigenen Mitteln leben können und nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind; die konkrete Beurteilung kann je nach Kanton unterschiedlich ausfallen.
Welche Beträge enthält die SKOS-Empfehlung für 2026?
Laut Artikel beträgt der monatliche Netto-Grundbedarf für den Lebensunterhalt bei einem Zweipersonenhaushalt 1 624 CHF und bei einem Dreipersonenhaushalt 1 974 CHF. Diese Beträge enthalten weder Miete noch Versicherung und stellen daher für sich allein nicht das gesamte erforderliche Budget dar.
Kann die Familie mit einer B-Bewilligung ohne Arbeit ebenfalls in die Schweiz ziehen?
Ja, EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Erwerbstätigkeit, die über ausreichende eigene Mittel verfügen, können im Rahmen des Familiennachzugs auch Familienangehörige in die Schweiz holen. Es muss nachgewiesen werden, dass die Unterbringung und der Unterhalt der Familie gesichert sind; die erforderlichen Mittel können auch von der Haushaltsgrösse sowie den Wohn- und Versicherungskosten abhängen.
Wann muss eine schweizerische Krankenversicherung abgeschlossen werden?
Nach dem Umzug in die Schweiz und der Anmeldung muss innerhalb von 3 Monaten eine schweizerische Grundversicherung abgeschlossen werden. Die Prämie ist rückwirkend ab dem Zuzugsdatum zu bezahlen; die Versicherungskosten sollten daher bereits bei der finanziellen Planung des Umzugs berücksichtigt werden.
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