Warum arbeiten manche Menschen in der Schweiz auch über 65 hinaus?
Svájcban 65 év felett is lehet dolgozni, mivel a referenciakor nem jelent kötelező nyugdíjba vonulást. Az érintett AHV-nyugdíj mellett munkabért is kaphat, vagy elhalaszthatja a nyugdíj folyósítását. A továbbdolgozás kiegészítheti a jövedelmet, bizonyos feltételek mellett hatással lehet a későbbi AHV-nyugdíjra, és sokak számára a szakmai aktivitás, a kapcsolatok vagy az önmegvalósítás miatt fontos.

Was bedeutet Arbeiten über 65 in der Schweiz?
Im Schweizer System bedeutet das Erreichen des Referenzalters (früher Rentenalter) nicht, dass die Erwerbstätigkeit zwingend beendet werden muss. Wer möchte, kann weiterarbeiten.
In der Praxis bedeutet dies, dass jemand gleichzeitig AHV-Rentebeziehen und einen Lohn verdienen kann oder sich dafür entscheidet, den Rentenbeginn aufzuschieben und weiterhin Vollzeit zu arbeiten.
Im Zürcher Alltag ist dies deutlich sichtbar: Gastwirte, Coaches, Schauspielerinnen und Schauspieler sowie viele andere Berufsleute bleiben auch nach dem 65. Geburtstag aktiv – teils aus finanziellen, teils aus persönlichen Gründen.
Wie entwickelt sich das offizielle Rentenalter (Referenzalter) in der Schweiz im Jahr 2026?
2026 beträgt das Referenzalter für Männer 65 Jahre, für Frauen des Jahrgangs 1962 64 Jahre und 6 Monate. Das Referenzalter für Frauen wird schrittweise angehoben.
Infolge der Reform AHV 21 wird das Referenzalter ab 2028 für beide Geschlechter einheitlich 65 Jahre betragen.
Wichtig ist, dass das „Referenzalter“ keine scharfe Grenze zwischen Arbeit und Ruhestand darstellt, sondern einen Bezugspunkt: Im Verhältnis dazu kann man früher oder später in den Ruhestand gehen oder länger arbeiten.
Gruppe | Referenzalter 2026 |
|---|---|
Männer | 65 Jahre |
Frauen des Jahrgangs 1962 | 64 Jahre und 6 Monate |
Beide Geschlechter ab 2028 | 65 Jahre |
Aus welchen Gründen arbeiten manche Menschen länger?
Hinter dem Weiterarbeiten steht selten nur ein einziger Grund – meist ist es eine Kombination aus finanziellen, vorsorgeplanerischen und persönlichen Überlegungen.
Finanzielle Ergänzung. Die AHV-Rente allein reicht in vielen Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu decken, insbesondere in der neben den hohen Schweizer Wohn- und Krankenversicherungskosten nebenbei. Der Arbeitslohn ergänzt die Rente.
Möglichkeit zur Rentenerhöhung. Nach Erreichen des Referenzalters können weitere Beitragszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen zu einer späteren Erhöhung der AHV-Rente beitragen. Dies kann für Personen interessant sein, deren Beitragsjahre Lücken aufweisen.
Flexibilität und Aufschub. Wer nicht unmittelbar auf die Rente angewiesen ist, kann den Rentenbeginn aufschieben (Rentenaufschub), was zu einer höheren monatlichen Rente führen kann.
Persönliche und soziale Gründe. Die Beispiele aus Zürich zeigen deutlich: Für viele Menschen ist die Arbeit eine Quelle von Tagesstruktur, zwischenmenschlichen Kontakten und Selbstverwirklichung. Für einen Gastwirt, einen Coach oder einen Schauspieler ist der Beruf Teil der Identität.
Welche Beitrags- und Steuerregeln gelten für die Arbeit nach Erreichen des Referenzalters?
Personen, die über das Referenzalter hinaus arbeiten, zahlen auf ihren Arbeitslohn weiterhin Sozialversicherungsbeiträge. Das System berücksichtigt jedoch, dass sie bereits im Rentenalter sind.
Ein zentraler Begriff ist der Freibetrag für erwerbstätige Altersrentner: Erwerbstätige im Rentenalter können bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze von bestimmten Beitragszahlungen befreit sein. Die genaue Höhe und die Voraussetzungen sind in den offiziellen AHV-Informationen aufgeführt.
Die Besteuerung des Arbeitslohns läuft ebenfalls weiter: Einkommen aus Erwerbstätigkeit bleibt steuerpflichtig, und auch hier gelten die je nach Kanton unterschiedlichen Steuerregeln.
Dies ist ein wichtiger Hinweis: In der Schweiz unterscheiden sich die Einzelheiten der Steuer- und Beitragsregeln je nach Kanton und persönlicher Situation. Deshalb sollten individuelle Berechnungen immer bei der für den Wohnort zuständigen Ausgleichskasse (zum Beispiel SVA Zürich oder SVA St. Gallen) überprüft werden.
Wie können Weiterarbeit, Beitragszahlungen und Aufschub die AHV-Rente erhöhen?
Drei Mechanismen können eine Rolle spielen: zusätzliche Beitragszahlungen, die Neuberechnung der Altersrente (Neuberechnung der Altersrente) und der Rentenaufschub (Rentenaufschub).
Beiträge, die nach Erreichen des Referenzalters eingezahlt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden und auch dazu dienen, frühere Beitragslücken zu schliessen, was zu einer Neuberechnung der Rente führen kann.
Ein Aufschub bedeutet, dass jemand die Auszahlung der Rente nicht zum Referenzalter, sondern erst später beginnt. Im Gegenzug kann die monatliche Rente höher ausfallen.
Diese Entscheidungen sind komplex, und das Ergebnis fällt von Person zu Person unterschiedlich aus. Die konkrete Berechnung können die offizielle Informationsstelle AHV/IV und die zuständige lokale Ausgleichskasse vornehmen.
Warum bleiben viele Menschen in der Schweiz auch nach dem 65. Lebensjahr auf dem Arbeitsmarkt aktiv?
Die Struktur des Schweizer Arbeitsmarkts und die demografische Situation fördern ebenfalls die Weiterbeschäftigung erfahrener Arbeitskräfte. In vielen Branchen herrscht Fachkräftemangel.
Für Arbeitgeber ist ein erfahrener Mitarbeiter über dem Rentenalter eine wertvolle Ressource, insbesondere im Gastgewerbe, im Bildungswesen und bei professionellen Dienstleistungen.
Die Beispiele aus Zürich — ein Gastwirt, ein Coach und ein Schauspieler — zeigen zudem, dass Weiterarbeiten häufig kein Zwang, sondern eine bewusste Entscheidung ist, die mit der beruflichen Identität und einem aktiven Lebensstil verbunden ist.
Wann wird die erste 13. AHV-Rente ausbezahlt?
Die 13. AHV-Rente ist eines der bedeutendsten sozialpolitischen Themen der Schweiz der vergangenen Jahre. Sie stellt eine zusätzliche jährliche Auszahlung für Rentnerinnen und Rentner dar.
Die Einzelheiten der Einführung — der genaue Zeitpunkt, die Auszahlungsmodalitäten und der Kreis der Anspruchsberechtigten — werden über die offiziellen AHV-Kanäle bekannt gegeben und können individuell unterschiedlich ausfallen. Daher sollte der eigene Anspruch stets bei der zuständigen Ausgleichskasse am Wohnort bestätigt werden.
Das Schweizer Rentensystem entwickelt sich zudem laufend weiter: Im Rahmen der Reform AHV 2030 könnten weitere Änderungen und Anreize im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit nach dem Rentenalter hinzukommen.
Was sollten in der Schweiz lebende Ungarinnen und Ungarn frühzeitig prüfen?
Für Ungarinnen und Ungarn, die in der Schweiz leben oder einen Umzug dorthin planen, gibt es mehrere besondere Aspekte, die sie rechtzeitig klären sollten, da Rentenfragen grenzüberschreitende Angelegenheiten sind.
Erfassung der Beitragsjahre. Wichtig ist zu prüfen, ob die Beitragsjahre bei der Schweizer AHV vollständig erfasst sind, da fehlende Jahre die spätere Rente reduzieren können.
Ungarisch-schweizerische Rentenkoordination. Wer auch in Ungarn Versicherungszeiten erworben hat, sollte berücksichtigen, dass die Zusammenrechnung der ungarischen und der Schweizer Versicherungszeiten für die Gesamtrente eine Rolle spielen kann. Über die ungarischen Zeiten informiert der ungarische Rentenversicherungsträger, über die Schweizer Zeiten die Ausgleichskasse.
Besteuerung und Wohnsitz. Das ungarisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen und die kantonalen Steuerbestimmungen am Wohnort legen gemeinsam fest, wie die Rente und der Arbeitslohn nach dem Rentenalter besteuert werden.
Abwägung zwischen Aufschub und Weiterarbeit. Wer einen Rentenaufschub oder eine Erwerbstätigkeit nach dem Rentenalter erwägt, sollte frühzeitig eine personalisierte offizielle Berechnung anfordern.
Wichtig: Für individuelle Fälle ist eine offizielle Schweizer Auskunft erforderlich
Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung. Das Rentenalter, die Beiträge, der Aufschub sowie die konkreten Beträge und Voraussetzungen der 13. Auszahlung können je nach Person und Kanton unterschiedlich sein.
Für jeden individuellen Fall erteilen die zuständige Ausgleichskasse am Wohnort (zum Beispiel SVA Zürich oder SVA St. Gallen), die Informationsstelle AHV/IV oder das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) verbindliche offizielle Auskünfte.
Quellen
ahv-iv.ch — https://www.ahv-iv.ch/p/3.01.d
ahv-iv.ch — https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Glossar/term/freibetrag-fuer-erwerbstaetige-rentner-innen
nzz.ch — https://www.nzz.ch/zuerich/arbeiten-mit-ue65-in-zuerich-ein-beizer-eine-coach-und-ein-schauspieler-erzaehlen-ld.10017734
bilanz.ch — https://www.bilanz.ch/unternehmen/schweizer-rentensystem-huerden-fuer-arbeiten-nach-65-jahren/kc4bbh1
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Kurz gesagt
In der Schweiz bedeutet das Erreichen des Referenzalters nicht das verpflichtende Ende der Erwerbstätigkeit: Auch über 65 hinaus kann man neben einer AHV-Rente weiterarbeiten oder den Rentenbezug aufschieben. Hinter der Weiterarbeit können finanzielle, rentenplanerische und persönliche Gründe stehen; die konkreten Beitrags- und Steuerbedingungen unterscheiden sich je nach Kanton und individueller Lebenssituation.
Wichtige Punkte
- Prüfen Sie, ob die Jahre mit AHV-Beitragszahlungen vollständig im Versicherungsverlauf erfasst sind.
- Fordern Sie vor einer Weiterarbeit oder einem Rentenaufschub eine persönliche offizielle Berechnung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausgleichskasse an.
- Berücksichtigen Sie, dass der Lohn aus einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Referenzalters weiterhin steuerpflichtig ist und die detaillierten Regelungen je nach Kanton abweichen können.
- Prüfen Sie, ob Beitragszahlungen nach dem Referenzalter und eine Neuberechnung der Rente Ihre individuelle AHV-Rente verbessern können.
- Bei Versicherungszeiten in Ungarn sollten Sie die Einzelheiten der ungarisch-schweizerischen Rentenkoordination mit dem ungarischen Rentenversicherungsträger und der schweizerischen Ausgleichskasse abstimmen.
- Lassen Sie die Einzelheiten zur 13. AHV-Rente und zur individuellen Anspruchsberechtigung über einen offiziellen AHV-Kanal bestätigen.
Häufige Fragen
Ist es in der Schweiz verpflichtend, beim Erreichen des Referenzalters in Rente zu gehen?
Nein. Das Referenzalter ist ein Bezugspunkt für die Rente und keine Grenze, die das Ende der Erwerbstätigkeit zwingend vorschreibt. Wer möchte, kann weiterarbeiten und neben dem Lohn auch eine AHV-Rente beziehen.
Wie hoch ist das Schweizer Referenzalter im Jahr 2026?
Im Jahr 2026 liegt das Referenzalter für Männer bei 65 Jahren. Für Frauen des Jahrgangs 1962 beträgt es 64 Jahre und 6 Monate; das Referenzalter für Frauen wird schrittweise angehoben. Ab 2028 beträgt es für beide Geschlechter 65 Jahre.
Warum arbeiten manche Menschen in der Schweiz über das 65. Lebensjahr hinaus?
Gründe können die Ergänzung der AHV-Rente, die Möglichkeit einer späteren Rentenerhöhung oder das Nachholen fehlender Beitragsjahre sein. Für viele sind Arbeit, Tagesstruktur, soziale Kontakte und berufliche Identität zudem weiterhin wichtig.
Kann man in der Schweiz gleichzeitig eine AHV-Rente und einen Lohn beziehen?
Ja. Nach Erreichen des Referenzalters kann die betreffende Person weiter erwerbstätig sein und gleichzeitig eine AHV-Rente beziehen. Wer den Rentenbezug nicht sofort beginnt, kann sich auch für einen Aufschub entscheiden.
Kann Weiterarbeit die Schweizer AHV-Rente erhöhen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Referenzalter geleistete Beiträge berücksichtigt werden und dazu beitragen, fehlende Beitragsjahre auszugleichen. Auch ein Rentenaufschub kann zu einer höheren monatlichen Rente führen; die individuelle Wirkung sollte jedoch anhand einer offiziellen Berechnung ermittelt werden.
Welche Steuer- und Beitragsregeln gelten für die Arbeit nach Erreichen des Referenzalters?
Der Lohn bleibt steuerpflichtig, und Personen, die über das Referenzalter hinaus arbeiten, können weiterhin Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Rentnerinnen und Rentner mit Erwerbseinkommen können bis zu einem bestimmten Einkommensanteil einen beitragsfreien Freibetrag beanspruchen. Die genauen Voraussetzungen sind den offiziellen AHV-Informationen zu entnehmen.
Was sollten in der Schweiz lebende Ungarn prüfen?
Es empfiehlt sich, die Jahre mit AHV-Beitragszahlungen zu überprüfen und die Koordination ungarischer Versicherungszeiten mit der Schweizer Rente zu klären. Für Einzelheiten zur Rente, zum Lohn nach Erreichen des Referenzalters und zur Besteuerung können die für den Wohnort zuständige schweizerische Ausgleichskasse, der ungarische Rentenversicherungsträger und die offiziellen AHV-Informationen Orientierung geben.
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