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Dritte Säule in der Schweiz: 3a, 3b, Steuer und Bezug

Die dritte Säule ist die private Schweizer Vorsorge. Die gebundene Säule 3a erlaubt bei AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen einen Steuerabzug, bindet das Kapital aber an gesetzliche Bezugsgründe; die freie Säule 3b bleibt flexibler, hat jedoch keine allgemeine steuerliche 3a-Privilegierung. 2026 beträgt der 3a-Höchstbetrag 7 258 CHF mit zweiter Säule beziehungsweise 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36 288 CHF, ohne zweite Säule.

Herausgeber: svajc.com Wissensdatenbank6 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 23.8.2026
Redaktionell geprüft

Kurz gesagt

3a ist steuerbegünstigt und gebunden, 3b flexibler. Prüfen Sie Berechtigung, Jahresgrenze, Produktbedingungen und Bezugssteuer. Ab 2026 können Lücken aus 2025 unter strengen Bedingungen eingekauft werden.

Wichtige Punkte

  • 3a und 3b haben unterschiedliche Steuer- und Zugriffsregeln.
  • 2026 gelten 7 258 CHF mit zweiter Säule und höchstens 36 288 CHF ohne zweite Säule.
  • Der neue Einkauf gilt nur für Lücken ab 2025 und nur unter Bedingungen.
  • Bank und Versicherung sind anhand von Kosten, Risiko und Flexibilität zu vergleichen.
  • Bezugsgrund und Steuerfolgen in der Schweiz und in Ungarn sind vorher zu prüfen.

Kurzantwort: Was ist die dritte Säule?

Die dritte Säule ist die private Schweizer Vorsorge. Die gebundene Säule 3a erlaubt bei AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen einen Steuerabzug, bindet das Kapital aber an gesetzliche Bezugsgründe; die freie Säule 3b bleibt flexibler, hat jedoch keine allgemeine steuerliche 3a-Privilegierung. 2026 beträgt der 3a-Höchstbetrag 7 258 CHF mit zweiter Säule beziehungsweise 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36 288 CHF, ohne zweite Säule.

Schnellüberblick 2026

  • Berechtigung: AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen oder eine ausdrücklich anerkannte Sondersituation.

  • Anerkannte 3a-Formen: Vorsorgevereinbarung mit einer Bankstiftung oder gebundene Vorsorgeversicherung.

  • Höchstbetrag: 7 258 CHF mit zweiter Säule; ohne zweite Säule 20 Prozent des Einkommens, maximal 36 288 CHF.

  • Gutschrift: Der ordentliche Beitrag muss bis zum 31. Dezember verbucht sein.

  • Ordentlicher Bezug: frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach dem AHV-Referenzalter.

  • Neu: 2026 kann erstmals eine ab 2025 entstandene Beitragslücke unter Bedingungen eingekauft werden.

1. Säule 3a und 3b sauber trennen

Die Übersicht des BSV unterscheidet gebundene und freie Selbstvorsorge. Beiträge an die 3a sind innerhalb des gesetzlichen Höchstbetrags bei den direkten Steuern abzugsfähig; die Leistung wird später besteuert und ist nicht frei verfügbar. Die Säule 3b umfasst freies Sparen, Anlagen oder Versicherungen. Sie ist grundsätzlich zugänglicher, besitzt aber nicht die allgemeine 3a-Steuerprivilegierung.

Entscheidung

Säule 3a

Säule 3b

Zweck

Gebundene Altersvorsorge

Freies Spar- oder Anlageziel

Steuer

Abzug bis zum Höchstbetrag; Leistung steuerbar

Keine allgemeine 3a-Bundesprivilegierung

Zugriff

Nur ordentlicher oder gesetzlich erlaubter Vorbezug

Gemäss Produktbedingungen

Form

Bankstiftung oder Versicherung

Breites Spektrum

Die erste Säule AHV, die zweite Säule BVG und die private Vorsorge erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Eine 3a-Lösung schliesst weder AHV-Beitragslücken noch ersetzt sie automatisch fehlendes Pensionskassenkapital.

2. Wer darf in die Säule 3a einzahlen?

Grundvoraussetzung ist eine selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit mit AHV-pflichtigem Einkommen. Berechtigt sein können auch im Ausland wohnhafte Personen, die in der Schweiz arbeiten und der schweizerischen Sozialversicherung unterstehen, Bezügerinnen und Bezüger von Schweizer Arbeitslosentaggeldern sowie teilweise invalide Personen mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen. Wohnsitz oder Nationalität allein begründen keinen Anspruch.

Für ungarische Staatsangehörige gilt kein eigenes 3a-System. Bei Grenzgängern, Zuzug oder Wegzug im laufenden Jahr, Tätigkeiten in mehreren Staaten oder einem Wechsel in die Selbstständigkeit muss die konkrete AHV- und Steuersituation geprüft werden. Eine allgemeine Webseite kann die individuelle Steueransässigkeit nicht entscheiden.

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