Mietstreit Schweiz: erste Schritte und Schlichtung
Sichern Sie Tatsachen und Fristen, kommunizieren Sie schriftlich und formulieren Sie das Ziel. Stellen Sie die Mietzahlung nicht eigenmächtig ein. Ohne Lösung wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde.
Kurzantwort: Was tun bei einem Mietstreit?
Sichern Sie Tatsachen und Fristen, kommunizieren Sie schriftlich und formulieren Sie das Ziel: Reparatur, Mietzinsreduktion, Depotfreigabe, Kündigungsanfechtung oder Vergleich. Stellen Sie die Mietzahlung nicht eigenmächtig ein. Ohne Lösung wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde am Ort der Liegenschaft.
Die ersten 24 Stunden
Chronologie, Fotos, Videos und mögliche Zeugen sichern.
Vertrag, Protokolle, Rechnungen und Nachrichten speichern.
Sachverhalt, Forderung und angemessene Frist kurz schriftlich senden.
Thema bestimmen: Mangel, Mietzins, Kaution, Kündigung, Untermiete, vorzeitige Rückgabe oder Schaden.
Zustell- und Verfahrensfristen sofort kontrollieren.
1. Mängel und Mietzinshinterlegung
Nach Art. 259a OR kann der Mieter bei nicht zu vertretenden Mängeln Beseitigung, Herabsetzung, Schadenersatz oder die Übernahme eines Drittstreits verlangen; bei Immobilien ist auch Hinterlegung möglich. Das ist keine einfache Zahlungsverweigerung.
Art. 259g–259h verlangen eine schriftliche angemessene Frist, die Androhung und Ankündigung der Hinterlegung sowie die Geltendmachung bei der Schlichtungsbehörde innert 30 Tagen seit Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinses. Prüfen Sie vorab das kantonale Verfahren.
2. Kündigung und vorzeitige Rückgabe
Eine Kündigung von Wohnraum ist schriftlich. Eine anfechtbare Vermieterkündigung muss nach Art. 273 innert 30 Tagen nach Empfang bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden. Bei vorzeitiger Rückgabe befreit Art. 264 den Mieter, wenn er einen zumutbaren, zahlungsfähigen Nachmieter vorschlägt, der den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernimmt.
3. Kaution und Rückgabe
Trennen Sie Bankfreigabe, Schadenforderung und Nebenkosten. Die Leitfäden zur Wohnungsübergabe und Kautionsrückgabe behandeln Beweise und Art. 257e. Unterschreiben Sie keine leere oder unverständliche Haftungsanerkennung.
4. Schlichtungsverfahren
Nach dem BWO geht Mietstreitigkeiten ein Schlichtungsversuch voraus. Die Behörde ist paritätisch zusammengesetzt; aktuelle kantonale Adressen stehen auf der BWO-Seite. Bringen Sie Vertrag, Chronologie, Korrespondenz, Fotos, Protokolle und eine klare Forderung mit.
5. Eine kanonische Prozessseite
Erste 24 Stunden, Anwalt oder Behörde, häufige Fehler, Schlichtung und Nachmieter sind Abschnitte dieses einen Prozesses und keine konkurrierenden Seiten. Vor Vertragsabschluss hilft die Vertragsprüfung.
Letzte fachliche Prüfung: 4. August 2026. Bei gesetzlichen Fristen sind das zugestellte Dokument, kantonale Hinweise und individuelle Beratung massgebend.
Kurz gesagt
Dokumentieren Sie, kommunizieren Sie schriftlich und formulieren Sie das Ziel. Mietzins nicht eigenmächtig zurückhalten. Für Kündigungsanfechtung und Hinterlegung können kurze 30-Tage-Fristen gelten.
Wichtige Punkte
- Sofort dokumentieren und Fristen notieren.
- Forderung schriftlich formulieren.
- Hinterlegung ist ein formelles Verfahren.
- Kündigungsanfechtung kann 30 Tage betragen.
- Nachmieter muss zumutbar und zahlungsfähig sein.
- Schlichtungsbehörde am Ort der Liegenschaft.