Mietkaution zurück: Freigabe und Fristen in der Schweiz
Verlangen Sie nach dem Auszug ein detailliertes Rückgabeprotokoll und eine schriftliche Schlussabrechnung. Geben Sie danach gemeinsam mit dem Vermieter die Freigabe an die Bank.
Kurz gesagt
Die Bank gibt die Kaution mit gemeinsamer Zustimmung oder rechtskräftiger Grundlage frei. Nach einem Jahr ohne rechtliche Geltendmachung kann der Mieter Rückzahlung verlangen. Schaden, Nebenkosten und Bankfreigabe getrennt prüfen.
Wichtige Punkte
- Protokoll und Schlussabrechnung verlangen.
- Depot liegt auf den Namen des Mieters.
- Bestrittene und unbestrittene Beträge trennen.
- Abnutzung ist nicht automatisch Schaden.
- Einjahresregel bei fehlender rechtlicher Geltendmachung.
- Bei Streit kantonale Schlichtungsbehörde prüfen.
Kurzantwort: Wie erhält man die Mietkaution zurück?
Verlangen Sie nach dem Auszug ein detailliertes Rückgabeprotokoll und eine schriftliche Schlussabrechnung. Geben Sie danach gemeinsam mit dem Vermieter die Freigabe an die Bank. Bei Uneinigkeit entscheidet die Bank den Streit nicht. Hat der Vermieter innerhalb eines Jahres nach Mietende keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht, kann der Mieter die Rückerstattung von der Bank verlangen.
Schnellüberblick
Wohnkaution: höchstens drei Monatszinse.
Bankkonto oder Depot: auf den Namen des Mieters.
Freigabe: gemeinsame Zustimmung oder rechtskräftige Grundlage.
Nach einem Jahr ohne rechtliche Geltendmachung kann der Mieter die Bankrückzahlung verlangen.
Normale Abnutzung ist nicht dasselbe wie ein nachgewiesener Schaden.
Nebenkosten und Schadenpositionen getrennt und detailliert prüfen.
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