Schweizer Lohnabzüge: die Lohnabrechnung Zeile für Zeile
Beginnen Sie mit Bruttolohn und Abrechnungsperiode und prüfen Sie AHV/IV/EO, ALV, NBU, BVG und gegebenenfalls Quellensteuer getrennt. 2026 beträgt der Arbeitnehmeranteil für AHV/IV/EO 5,3 Prozent, die ALV 1,1 Prozent bis 148 200 Franken Jahresverdienst. NBU, Pensionskasse und Quellensteuer benötigen individuelle Tarif- und Personendaten.
Kurz gesagt
Beginnen Sie mit Bruttolohn und Abrechnungsperiode und prüfen Sie AHV/IV/EO, ALV, NBU, BVG und gegebenenfalls Quellensteuer getrennt. 2026 beträgt der Arbeitnehmeranteil für AHV/IV/EO 5,3 Prozent, die ALV 1,1 Prozent bis 148 200 Franken Jahresverdienst. NBU, Pensionskasse und Quellensteuer benötigen individuelle Tarif- und Personendaten.
Wichtige Punkte
- Lohnabrechnung und jährlicher steuerlicher Lohnausweis sind unterschiedliche Dokumente.
- 2026 betragen AHV/IV/EO für Arbeitnehmende zusammen 5,3% und ALV 1,1% bis 148 200 Franken.
- NBU- und Pensionskassenabzüge brauchen den konkreten Betriebs- oder Kassenansatz.
- Die Quellensteuer wird durch Kanton, Tarifcode und persönliche Angaben bestimmt.
- Die Krankenkassenprämie ist gewöhnlich keine Lohnzeile; ein bestrittener Abzug ist ein eigener Anspruchsfall.
Kurzantwort: Wie liest man eine Schweizer Lohnabrechnung?
Beginnen Sie mit Bruttolohn und Abrechnungsperiode und prüfen Sie danach AHV/IV/EO, ALV, NBU, BVG sowie gegebenenfalls Quellensteuer einzeln. 2026 beträgt der Arbeitnehmeranteil für AHV/IV/EO insgesamt 5,3 Prozent, die ALV 1,1 Prozent bis zum versicherten Jahresverdienst von 148 200 Franken. NBU, BVG und Quellensteuer lassen sich nicht mit einem einzigen allgemeinen Prozentsatz kontrollieren; dafür brauchen Sie Versicherungs-, Kassen- und Kantonsdaten.
Schnellüberblick
Dokument: Die periodische Lohnabrechnung ist nicht dasselbe wie der jährliche steuerliche Lohnausweis.
Fester Arbeitnehmeranteil 2026: AHV 4,35%, IV 0,7% und EO 0,25%, zusammen 5,3%.
ALV: 1,1% bis zum Jahreslohn von 148 200 Franken; der frühere Solidaritätsbeitrag oberhalb der Grenze besteht 2026 nicht mehr.
Variable Zeilen: NBU, Pensionskasse und Quellensteuer hängen vom konkreten Arbeits- oder Personenprofil ab.
Keine übliche Lohnzeile: Die Prämie der obligatorischen Krankenversicherung wird grundsätzlich direkt an die Krankenkasse bezahlt.
Streitgrenze: Eine unbekannte Zeile gehört zur Abrechnungsklärung; ein bestrittenes oder fehlendes Guthaben zum separaten Lohnforderungsweg.
1. Zuerst die Lohnbasis abstimmen
Vom Nettobetrag rückwärts zu rechnen führt schnell zu falschen Schlüssen. Legen Sie Arbeitsvertrag, anwendbaren GAV, Zeit- oder Schichtdaten und die vorige Abrechnung daneben. Prüfen Sie Periode, Grundlohn, Stunden, Überzeit, Zuschläge, Provision, Anteil am 13. Monatslohn, Spesen und Naturalleistungen. Für Marktlohn und Angebotsvergleich ist der Leitfaden zu Schweizer Löhnen und Lohnbändern zuständig; hier geht es um eine bereits erstellte Abrechnung.
Nach Artikel 323b OR ist beim Geldlohn eine schriftliche Abrechnung auszuhändigen. Unternehmen dürfen trotzdem unterschiedliche Kürzel und Layouts verwenden. Bei einer unklaren Zeile verlangen Sie von Payroll die Bezeichnung, Berechnungsbasis, den Satz und die betroffene Periode – nicht nur die Zusicherung, der Nettobetrag sei korrekt. Amtlicher Gesetzestext.
2. Häufige Zeilen der Lohnabrechnung
Zeile | Bedeutung | Kontrollpunkt |
|---|---|---|
Bruttolohn / salaire brut | Beitragspflichtiger Bruttolohn und Bestandteile | Periode, Grundlohn, Stunden, Zuschläge, 13. Monatslohn |
AHV/IV/EO – AVS/AI/APG | Erste Säule, Invalidität und Erwerbsersatz | Arbeitnehmeranteil 2026 zusammen 5,3% |
ALV / AC | Arbeitslosenversicherung | 1,1% auf dem anwendbaren Verdienst bis zur Grenze |
NBU / AANP | Nichtberufsunfallversicherung | Wochenstunden, Versicherer und Prämiensatz des Betriebs |
BVG / LPP / PK | Berufliche Vorsorge | Reglement, versicherter Lohn, Alter und Finanzierung |
Quellensteuer | Direkt vom Lohn erhobene Steuer | Kanton, Tarifcode und persönliche Daten |
KTG / IJM | Krankentaggeldversicherung, falls vorhanden | Vertrag, GAV, Police und Kostenaufteilung |
Nettolohn | Auszahlungsbetrag nach Abzügen | Muss mit der Bankgutschrift übereinstimmen |
3. AHV/IV/EO und ALV: landesweit prüfbare Zeilen
Die offizielle Tabelle per 1. Januar 2026 nennt für Arbeitnehmende 4,35 Prozent AHV, 0,7 Prozent IV und 0,25 Prozent EO, insgesamt 5,3 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Der Arbeitgeber bezahlt dieselben Sätze zusätzlich; sein Anteil ist kein zweiter Abzug vom Nettolohn. Die Abrechnung kann die drei Komponenten einzeln oder als gemeinsame AHV/IV/EO-Zeile ausweisen. Amtliche Beitragstabelle 2026. Das individuelle Beitragskonto und spätere Leistungen erklärt der Leitfaden zur ersten Säule.
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