Schweizer Arbeitsvertrag und Probezeit: Checkliste vor der Unterschrift
Prüfen Sie rechtlichen Arbeitgeber, Funktion, Beginn, Arbeitsort, Wochenstunden, Bruttojahreslohn, Zahl der Auszahlungen, Probezeit, Kündigung, Ferien und den genannten GAV/NAV. Die Probezeit beträgt nicht automatisch drei Monate, und der konkrete Vertrag kann von gesetzlichen Standardwerten abweichen.

Kurzantwort: Was prüfen Sie im Schweizer Arbeitsvertrag?
Prüfen Sie Aufgabe, Beginn, Arbeitsort, Wochenstunden, Bruttojahreslohn, zwölf oder dreizehn Auszahlungen, Probezeit, Kündigung, Ferien und den genannten GAV oder NAV. Nicht nur der Monatsbetrag zählt: Vertrag, Gesamt- oder Normalarbeitsvertrag und zwingendes Recht können gemeinsam gelten.
Vertragstyp und Rechtsquellen bestimmen
Nach der SECO-Übersicht zum privaten Arbeitsrecht verpflichtet sich die arbeitnehmende Person zur Arbeit und der Arbeitgeber zur Lohnzahlung. Der Vertrag kann unbefristet oder befristet sein. Ein befristeter Vertrag endet grundsätzlich am vereinbarten Datum; prüfen Sie deshalb, ob eine ordentliche vorzeitige Kündigung vorgesehen ist.
Klären Sie, ob ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) gilt. Ein anwendbarer GAV kann Lohn, Arbeitszeit, Überstunden, Ferien und Kündigung verbindlich regeln. Lassen Sie sich genaue Bezeichnung, Geltungsbereich und aktuelle Fassung nennen.
Checkliste vor der Unterschrift
Rechtlicher Arbeitgeber, Beginn und gegebenenfalls Enddatum.
Funktion, Verantwortung, Arbeitsort, Homeoffice und Reisen.
Wochenstunden, Arbeitszeiterfassung, Bereitschaft und Überstunden.
Bruttojahreslohn, Auszahlungen, variable Vergütung und Leistungen.
Ferien, Krankheit, Lohnfortzahlung und Versicherungen.
Probezeit, Kündigungsfrist, Endtermin und Form.
Geheimhaltung, Nebentätigkeit, Immaterialgüterrecht und Konkurrenzverbot.
Die SECO-Regeln zur Arbeitszeit unterscheiden vertragliche Überstunden und gesetzliche Überzeit. Einzelvertrag, NAV/GAV, betriebliche Übung und zwingende Schutzgrenzen wirken zusammen. Klären Sie deshalb jede pauschale Abgeltung von Mehrarbeit.
Probezeit
Gemäss SECO-Kündigungs-FAQ gilt bei einem unbefristeten Verhältnis standardmässig der erste Monat als Probezeit. Schriftliche Abrede, NAV oder GAV können sie ausschliessen oder auf höchstens drei Monate verlängern. Bei befristeten Verträgen gibt es keine automatische gesetzliche Probezeit; sie kann vereinbart werden. Krankheit, Unfall oder eine unfreiwillige gesetzliche Pflicht können die effektiv verkürzte Probezeit verlängern.
Kündigungsfristen
Während der Probezeit beträgt die gesetzliche Frist sieben Kalendertage; die Kündigung muss noch in der Probezeit zugehen. Vertrag, NAV oder GAV können dies ändern. Danach gelten bei unbefristeten Verträgen standardmässig ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate im zweiten bis neunten und drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr, normalerweise auf Monatsende. Prüfen Sie stets die konkrete Vertragsregel.
Lohn und GAV prüfen
Es gibt keinen nationalen Mindestlohn, kantonale Regeln und GAV/NAV können jedoch Mindestwerte festlegen. Nutzen Sie die Lohnübersicht von ch.ch und die SECO-GAV-Übersicht, um Branche, Betrieb, Funktion sowie persönlichen und räumlichen Geltungsbereich zu prüfen.
Schritt für ungarische Staatsangehörige
Bei EU/EFTA-Staatsangehörigen hängt das Melde- oder Bewilligungsverfahren von der Beschäftigungsdauer ab. ch.ch erklärt, dass bei mehr als drei Monaten vor Arbeitsbeginn eine Aufenthaltsbewilligung bei der Wohngemeinde beantragt wird und dafür eine Beschäftigungsbestätigung oder ein Vertrag benötigt wird.
Passende nächste Schritte
Prüfen Sie Jobsuche, Vorstellungsgespräch, Lohnband und Bewerbungsdossier. Bei Konkurrenzverbot, komplexer variabler Vergütung, ausländischem Arbeitsort oder Streit ist individuelle Beratung sinnvoll.
Letzte fachliche Prüfung: 2. August 2026. Diese Checkliste behandelt private Arbeitsverhältnisse; Branchen-, Kantons- und öffentlich-rechtliche Regeln können abweichen.
Kurz gesagt
Prüfen Sie nicht nur den Monatslohn, sondern Aufgabe, Jahresbrutto, Wochenstunden, Überstunden, Probezeit, Kündigung und den anwendbaren GAV/NAV. Bei unbefristeter Anstellung gilt standardmässig ein Monat Probezeit, schriftlich sind höchstens drei Monate möglich.
Wichtige Punkte
- Jahresbrutto und zwölf oder dreizehn Auszahlungen zusammen prüfen.
- Gesetzlicher Standard bei unbefristeter Anstellung: ein Monat Probezeit.
- Gesetzlicher Standard während der Probezeit: sieben Kalendertage Kündigungsfrist.
- GAV/NAV kann Lohn und weitere Bedingungen verändern.
- Überstunden und Kündigung mit zwingendem Recht abgleichen.