
Was musst du über den Schweizer Arbeitsvertrag und die Probezeit wissen?
Arten des Schweizer Arbeitsvertrags, Regeln zur Probezeit, Kündigungsfristen, Brutto-Netto-Unterschied und GAV-Vereinbarungen — verständlich erklärt für Ungarn, basierend auf Daten von 2025–2026.
Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es in der Schweiz?
In der Schweiz begegnest du drei grundlegenden Arbeitsvertragstypen:
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Dies ist die häufigste Form. Es gibt kein Ablaufdatum; das Arbeitsverhältnis besteht bis zur Kündigung. Die meisten Stellen im Büro-, Industrie- und Dienstleistungsbereich sind so gestaltet.
Befristeter Arbeitsvertrag: Er hat ein konkretes Enddatum. Er endet automatisch bei Ablauf — eine Kündigung ist nicht erforderlich. Wichtig: Wenn der Arbeitgeber dich nach Ablauf tatsächlich weiterbeschäftigt, wandelt sich der Vertrag gemäß Art. 334 OR in einen unbefristeten um.
Rahmenvertrag / Arbeit auf Abruf (Abrufarbeit): Es gibt keine garantierte Arbeitszeit; der Arbeitgeber ruft den Arbeitnehmer nach Bedarf ein. Aus ungarischer Sicht eine ungewöhnliche Konstruktion — besonders verbreitet in der Gastronomie, Logistik und bei Saisonarbeit. Achtung: Gemäß Art. 319 Abs. 2 OR können Gerichte ein solches Verhältnis als Arbeitsverhältnis qualifizieren, wenn jemand regelmäßig in diesem Rahmen tätig ist — auch wenn der Vertrag etwas anderes besagt.
Ungarisch-schweizerischer Unterschied: In Ungarn regelt das Arbeitsgesetzbuch (Mt.) detailliert, was ein Arbeitsvertrag enthalten muss. In der Schweiz schreibt das OR deutlich weniger zwingend vor — die Parteien können nahezu alles frei vereinbaren. Das bedeutet Flexibilität, aber auch, dass was nicht schriftlich festgehalten wird, leicht zugunsten des Arbeitgebers ausgelegt werden kann.
Worauf solltest du vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags achten?
Pflicht- und empfohlene Bestandteile
Nach OR ist ein Arbeitsvertrag auch mündlich gültig — das bedeutet jedoch nicht, dass du dich auf eine mündliche Vereinbarung verlassen solltest. Bestehe immer auf Schriftlichkeit.
Ein gut ausgearbeiteter Schweizer Arbeitsvertrag sollte folgende Elemente enthalten:
Element | Warum ist das wichtig? |
|---|---|
Genaue Berufsbezeichnung | Im Streitfall bestimmt sie den Aufgabenbereich. |
Arbeitsort | Home-Office und mehrere Standorte sind besonders kritisch. |
Arbeitszeit (Wochenstunden) | In der Schweiz beträgt das gesetzliche Maximum 45 Stunden (Industrie, Büro) bzw. 50 Stunden (andere Branchen) — gemäss Art. 9 des Arbeitsgesetzes (ArG). |
Bruttolohn und Auszahlungsrhythmus | Monatlich, zweiwöchentlich? 13. Monatslohn? |
Dauer der Probezeit | Ohne schriftliche Regelung gilt: 1 Monat als Standard. |
Kündigungsfrist | Ohne schriftliche Regelung gilt die OR-Standardregelung. |
Anzahl der Ferientage | Gesetzliches Minimum: 4 Wochen (unter 20 Jahren: 5 Wochen). |
Verweis auf GAV | Falls branchenrelevant: Welcher GAV gilt? |
Konkurrenzverbot | Wie lange und für welchen Bereich gilt es? |
Geheimhaltungspflicht | Wie lange gilt sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses? |
Zum Konkurrenzverbot im Besonderen
Viele ungarische Arbeitnehmer unterschreiben es, ohne es wirklich zu verstehen. Gemäss Art. 340 OR ist ein Konkurrenzverbot nur dann gültig, wenn: (1) der Arbeitnehmer Einblick in den Kundenstamm oder in Geschäftsgeheimnisse hatte, und (2) das Verbot keinen unverhältnismässig grossen Nachteil verursacht. Die maximale Dauer beträgt 3 Jahre. Ist die Klausel zu weit gefasst, kann ein Schweizer Gericht sie einschränken — dies ist jedoch mit Prozesskosten verbunden.
Probezeit in der Schweiz: Dauer und geltende Regeln
Die Grundregel
Gemäss OR Art. 335b beträgt die standardmässige Dauer der Probezeit einen Monat. Schriftlich — entweder im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren GAV — kann sie auf maximal drei Monate verlängert werden. Eine Probezeit von mehr als drei Monaten ist ungültig, auch wenn sie vertraglich vereinbart wurde.
Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen aufgelöst werden, auf jeden beliebigen Tag — nicht zwingend auf das Monatsende. Dies unterscheidet sich deutlich von der Kündigung nach der Probezeit.
Praxisbeispiel: Péter Kovács beginnt in Zürich eine Stelle bei einem Logistikunternehmen. Im Vertrag ist eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart. Im ersten Monat stellt er fest, dass die Stelle nicht dem entspricht, was ihm versprochen wurde. Am 10. Februar kündigt er — ab dem 17. Februar muss er nicht mehr erscheinen. In Ungarn wäre eine Kündigung während der Probezeit sofort wirksam; in der Schweiz ist die 7-tägige Kündigungsfrist zwingend.
Krankheit und Probezeit
Erkrankt ein Arbeitnehmer während der Probezeit, verlängert sich die Probezeit automatisch um die Anzahl der ausgefallenen Tageautomatisch verlängert (OR Art. 335b Abs. 3). Wichtig ist jedoch: Während der Probezeit besteht kein Kündigungsschutz (Sperrfrist) bei Krankheit. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch dann mit der 7-Tage-Regel kündigen kann, wenn Sie krankgeschrieben sind.
Kündigungsfristen: Wie sind sie in der Schweiz aufgebaut?
Die OR-Standardregelung
Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, schreibt OR Art. 335c folgende Kündigungsfristen vor:
Dauer des Arbeitsverhältnisses | Kündigungsfrist |
|---|---|
Während der Probezeit | 7 Tage (auf jeden beliebigen Tag) |
Im 1. Dienstjahr | 1 Monat (auf Monatsende) |
2.–9. Beschäftigungsjahr | 2 Monate (auf Monatsende) |
Ab dem 10. Jahr | 3 Monate (auf Monatsende) |
Was bedeutet „auf Monatsende"?
Dies ist eines der häufigsten Missverständnisse. Wenn Sie am 15. Februar kündigen und die maßgebliche Kündigungsfrist 1 Monat beträgt, endet das Arbeitsverhältnis am 31. März — nicht am 15. März. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des folgenden Monats und endet am letzten Tag dieses Monats.
Abweichungen im Arbeitsvertrag und im GAV
Die Parteien können eine längere Kündigungsfrist vereinbaren — eine kürzere ist jedoch nur während der Probezeit oder dann zulässig, wenn ein GAV dies ausdrücklich erlaubt. Viele Schweizer Arbeitsverträge sehen bereits ab dem ersten Jahr eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor — das ist völlig legal und weit verbreitet, insbesondere in höheren Positionen.
Unterschied Ungarn–Schweiz: In Ungarn beginnt die Kündigungsfrist gemäß dem Arbeitsgesetzbuch (Mt.) bei 30 Tagen und verlängert sich mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses; der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer in der Regel frei, sodass dieser die Frist nicht ausarbeiten muss. In der Schweiz hingegen muss der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist grundsätzlich vollständig ausarbeiten — der Arbeitgeber kann jedoch entscheiden, ihn von der Arbeitspflicht zu entbinden (Freistellung).
Kurz gesagt
Der Schweizer Arbeitsvertrag wird durch das Obligationenrecht (OR) geregelt und überlässt den Parteien weit mehr Gestaltungsspielraum als das ungarische Arbeitsrecht — deshalb ist es besonders wichtig, vor der Unterzeichnung jede Zeile zu verstehen. Die Probezeit beträgt standardmässig 1 Monat und kann schriftlich auf maximal 3 Monate verlängert werden; während dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen. Die Kündigungsfristen verlängern sich mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses, und in vielen Branchen schreibt der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) strengere Regeln vor als der individuelle Arbeitsvertrag.
Wichtige Punkte
- Bestehe immer auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag — gemäss OR ist auch eine mündliche Vereinbarung gültig, doch was nicht schriftlich festgehalten ist, wird im Streitfall leicht zugunsten des Arbeitgebers ausgelegt.
- Prüfe, ob für deine Branche ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt, denn dieser kann ungünstigere Bedingungen im individuellen Arbeitsvertrag ausser Kraft setzen.
- Enthält der Vertrag eine Probezeit von mehr als 3 Monaten, ist diese rechtlich ungültig — das OR erlaubt maximal 3 Monate.
- Berechne genau, wann deine Kündigungsfrist abläuft: Nach Schweizer Recht beginnt die Kündigungsfrist am ersten Tag des folgenden Monats und endet am letzten Tag dieses Monats.
- Das Konkurrenzverbot lies vor der Unterzeichnung sorgfältig durch — gemäss OR ist es nur dann gültig, wenn du tatsächlich Einblick in den Kundenstamm oder Geschäftsgeheimnisse hattest, und die maximale Dauer beträgt 3 Jahre.
- Wirst du während der Probezeit krank, verlängert sich die Probezeit automatisch um die ausgefallenen Tage — ein Kündigungsschutz (Sperrfrist) steht dir in dieser Zeit jedoch nicht zu.
Häufige Fragen
Wie lang ist die Probezeit in der Schweiz, und kann sie länger als 3 Monate sein?
Gemäss Art. 335b OR beträgt die standardmässige Probezeit 1 Monat. Sie kann schriftlich — im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren GAV — auf maximal 3 Monate verlängert werden. Eine Probezeit von mehr als 3 Monaten ist rechtlich ungültig, auch wenn sie im Vertrag so festgehalten wurde.
Wie kann man in der Schweiz während der Probezeit kündigen?
Während der Probezeit können beide Parteien das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen kündigen, wobei der Kündigungstermin auf jeden beliebigen Tag fallen kann — eine Kündigung auf Monatsende ist nicht erforderlich. Dies unterscheidet sich von der Kündigung nach der Probezeit, bei der die Kündigungsfrist stets auf das Monatsende berechnet wird.
Welche Kündigungsfristen gelten in der Schweiz, wenn der Vertrag nichts anderes vorsieht?
Gemäss Art. 335c OR gilt: während der Probezeit 7 Tage (auf jeden beliebigen Tag), im ersten Dienstjahr 1 Monat, im 2. bis 9. Dienstjahr 2 Monate, ab dem 10. Dienstjahr 3 Monate — die letzteren stets auf Monatsende berechnet. Die Parteien können eine längere Kündigungsfrist vereinbaren, eine kürzere jedoch grundsätzlich nicht.
Was bedeutet es, dass die Kündigungsfrist in der Schweiz 'auf Monatsende' berechnet wird?
Kündigst du beispielsweise am 15. Februar und beträgt die massgebliche Kündigungsfrist 1 Monat, endet das Arbeitsverhältnis nicht am 15. März, sondern am 31. März. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des folgenden Monats und endet am letzten Tag dieses Monats — dies ist eines der häufigsten Missverständnisse.
Was ist ein GAV, und warum ist er für den Arbeitsvertrag wichtig?
Der GAV (Gesamtarbeitsvertrag) ist eine kollektive Arbeitsvereinbarung, die für eine bestimmte Branche oder ein Unternehmen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen abgeschlossen wird. Gilt für deine Branche ein GAV, kann dieser günstigere Bedingungen vorschreiben als der individuelle Arbeitsvertrag — deshalb lohnt es sich, vor der Unterzeichnung zu prüfen, ob in deinem Tätigkeitsbereich ein gültiger GAV besteht.
Ist das Konkurrenzverbot gültig, wenn ich es unterschrieben habe, ohne zu wissen, was es bedeutet?
Gemäss Art. 340 OR ist das Konkurrenzverbot nur dann gültig, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich Einblick in den Kundenstamm oder Geschäftsgeheimnisse hatte und das Verbot keinen unverhältnismässig grossen Nachteil verursacht. Die maximale Dauer beträgt 3 Jahre. Ist die Klausel zu weit gefasst, kann ein Schweizer Gericht sie herabsetzen — dies ist jedoch mit Prozesskosten verbunden.
Was passiert, wenn ich während der Probezeit krank bin — kann der Arbeitgeber kündigen?
Ja, während der Probezeit besteht bei Krankheit kein Kündigungsschutz (Sperrfrist), sodass der Arbeitgeber auch dann mit der 7-Tage-Frist kündigen kann, wenn du krankgeschrieben bist. Allerdings verlängert sich die Probezeit automatisch um die Anzahl der krankheitsbedingten Abwesenheitstage.
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