Kündigung durch Arbeitnehmer in der Schweiz: Frist und Austrittscheckliste
Prüfen Sie zuerst Vertrag, Probezeit sowie den anwendbaren GAV oder NAV. Berechnen Sie den Tag, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber eintreffen muss, und übergeben Sie danach ein kurzes, eindeutiges Kündigungsschreiben mit Zustellnachweis. Klären Sie Ferien, Arbeitszeit, Schlussabrechnung und Arbeitszeugnis schriftlich und dokumentieren Sie die Stellensuche bereits vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Wichtige Punkte
- Vertrag, Probezeit, GAV oder NAV werden vor dem Kündigungsschreiben geprüft.
- Der Zugangstag ist entscheidend und muss beweisbar sein.
- Das Schreiben bleibt kurz, eindeutig und verlangt eine schriftliche Enddatumsbestätigung.
- Ferien und Überstunden werden anhand von Vertrag und belegten Salden statt pauschal geregelt.
- Ohne neue Stelle werden Leistungsrisiko und Stellensuche bereits vor der Kündigung geklärt.
Kurzantwort: Wie kündigt man als Arbeitnehmer in der Schweiz?
Prüfen Sie zuerst Vertrag, Probezeit sowie den anwendbaren GAV oder NAV. Berechnen Sie den Tag, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber eintreffen muss, und übergeben Sie danach ein kurzes, eindeutiges Kündigungsschreiben mit Zustellnachweis. Klären Sie Ferien, Arbeitszeit, Schlussabrechnung und Arbeitszeugnis schriftlich und dokumentieren Sie die Stellensuche bereits vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Schnellcheck
Ziel: die eigene ordentliche Kündigung wirksam zustellen und den Austritt nachvollziehbar abschliessen.
Zuerst prüfen: befristeter oder unbefristeter Vertrag, Probezeit, Form, Frist, Endtermin, GAV und NAV.
Beweis: Der Zugang zählt; Empfangsbestätigung oder nachvollziehbare Zustellung sichern.
Austrittsabrechnung: offene Ferien, Arbeitszeit und Überstunden, Spesen, Lohn, vertragliche Leistungen und Dokumente.
Stellensuche: Eine Eigenkündigung ohne neue Stelle kann die Arbeitslosenentschädigung berühren; RAV und Kasse prüfen den Einzelfall.
Abweichungen: Neben dem Bundesrecht können Vertrag, Kollektivregel und konkrete Tatsachen entscheidend sein.
1. Vor der Kündigung das Vertragsende bestimmen
Beginnen Sie mit dem Vertrag, nicht mit der Vorlage. Suchen Sie Vertragsdauer, Probezeit, Kündigungsfrist, Kündigungstermin und Schriftform und prüfen Sie jeden Verweis auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag (NAV). Ein befristeter Vertrag endet grundsätzlich am vereinbarten Datum ohne Kündigung; eine ordentliche vorzeitige Beendigung braucht eine entsprechende Grundlage. Die vollständige Vertrags- und Probezeitkontrolle steht im Leitfaden zum Schweizer Arbeitsvertrag.
Nach der SECO-FAQ zur Kündigung beträgt die gesetzliche Ausgangsfrist während der Probezeit sieben Kalendertage; die Erklärung muss noch in der Probezeit zugehen. Schriftliche Abrede, GAV oder NAV können abweichen. Nach der Probezeit gelten als gesetzliche Ausgangswerte ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate im zweiten bis neunten und drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr, normalerweise auf Monatsende. Diese Werte ersetzen nie die Prüfung der tatsächlich anwendbaren Regelung.
2. Vom Zugangstag rückwärts planen
Wirksam wird die Kündigung, wenn sie die Gegenpartei erhält, nicht bereits am Datum des Schreibens oder des Poststempels. Geben Sie den Brief daher nicht am letzten denkbaren Tag auf. Bei persönlicher Übergabe nehmen Sie zwei Exemplare mit und lassen Datum und Empfang unterschriftlich bestätigen. Bei Postzustellung planen Sie Reserve ein und bewahren die Nachweise auf. E-Mail genügt nur, wenn die verlangte Form und der Zugang in Ihrer Konstellation tatsächlich gesichert sind.
Prüfung | Leitfrage | Sicheres Ergebnis |
|---|---|---|
Vertragstyp | Befristet oder unbefristet? | Kündbarkeit und Enddatum geklärt |
Regelquelle | Weichen Vertrag, GAV oder NAV ab? | Anwendbare Frist dokumentiert |
Zugang | Wann muss die Erklärung eintreffen? | Übergabetag mit Zeitreserve |
Nachweis | Wer bestätigt den Empfang? | Quittierte Kopie oder Zustellspur |
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