Ci-Bewilligung in der Schweiz: Berechtigung und Verfahren
Ci ist nur im diplomatischen oder internationalen Organisationskontext relevant. Berechtigte Familienangehörige beantragen eine FDFA-Bescheinigung und reichen danach mit Arbeitsvertrag, Stellenangebot oder Selbstständigkeitsplan das kantonale Gesuch ein. Die ungarische Staatsangehörigkeit allein reicht für diese spezielle Bewilligung nicht aus.
Was ist die Ci-Bewilligung wirklich?
Die Ci-Bewilligung ist weder eine allgemeine EU/EFTA-Niederlassungsbewilligung noch eine Variante der C-Bewilligung. Nach der offiziellen FDFA-Information ermöglicht sie bestimmten in der Schweiz wohnenden Familienangehörigen von Mitarbeitenden diplomatischer oder konsularischer Vertretungen beziehungsweise berechtigter internationaler Organisationen den Zugang zum Arbeitsmarkt.
Die ungarische Staatsangehörigkeit allein begründet keinen Anspruch. Bei einem gewöhnlichen Schweizer Arbeitsvertrag sind in der Regel L oder B EU/EFTA zu prüfen; für spätere Niederlassung gilt die C-Bewilligung.
Wer kann in Frage kommen?
Ehegatten und berechtigte Familienangehörige, die mit der Hauptperson mit FDFA-Legitimationskarte in der Schweiz wohnen.
Unverheiratete Kinder, die vor dem 21. Geburtstag im Familiennachzug eingereist und beim FDFA registriert wurden.
Familienangehörige mit Arbeitsvertrag, Stellenangebot oder dokumentierter Absicht zur Selbstständigkeit.
Ab dem 25. Geburtstag müssen Kinder ihren Aufenthalt nach ordentlichem Ausländerrecht regeln. Heirat, Scheidung, Geburt, Krankheit oder Stellenwechsel sind für sich allein keine Ci-Gründe.
Verfahren
Lassen Sie beim FDFA-Protokoll die Berechtigung anhand der Legitimationskarte und Familienbeziehung prüfen.
Beantragen Sie die FDFA-Bescheinigung mit dem offiziellen Ci-Formular.
Beschaffen Sie Arbeitsvertrag, Stellenangebot oder Unterlagen zur Selbstständigkeit einschliesslich Tätigkeitsbeschreibung und Businessplan.
Reichen Sie Bescheinigung und Arbeitsnachweis beim Einwohnerdienst des Wohnkantons ein und tauschen Sie die Legitimationskarte gegen die Ci-Bewilligung.
Prüfen Sie bei reglementierten Berufen vor Arbeitsbeginn die berufliche Zulassung.
Nach Einreichung darf die Arbeit gemäss FDFA grundsätzlich aufgenommen werden, sofern keine besondere Berufszulassung erforderlich ist. Die kantonale Gebühr ist direkt zu erfragen.
Dauer und Ende
Die Ci-Bewilligung wird für die Dauer des Arbeitsvertrags oder der selbstständigen Tätigkeit bis höchstens zwei Jahre erteilt und darf die Funktion der Hauptperson nicht überdauern. Sie endet, wenn die Hauptperson keine Legitimationskarte mehr beanspruchen kann oder die Erwerbstätigkeit und ein allfälliger Anspruch auf Arbeitslosenleistungen beendet sind.
Für EU/EFTA-Staatsangehörige gilt die Ci-Bewilligung schweizweit. Ein Stellenwechsel muss der zuständigen kantonalen oder kommunalen Stelle gemeldet und im Ausweis angepasst werden.
Arbeit, Steuern und Versicherungen
Die Erwerbstätigkeit untersteht dem ordentlichen Schweizer Recht. Das Arbeitseinkommen ist steuerpflichtig; Sozial- und Unfallversicherungspflichten gelten. Obligatorische Krankenversicherung kann bei EU/EFTA-Konstellationen ebenfalls greifen. Die konkrete Einordnung ist mit Arbeitgeber und Behörde zu prüfen.
Falsche Aussagen vermeiden
Ci ist keine dauerhafte EU/EFTA-Niederlassungsbewilligung.
Ci entsteht nicht allgemein durch Scheidung, Geburt, Krankheit oder Härtefall.
Ci ist nicht mit C identisch und nicht automatisch fünf Jahre gültig.
Gebühren und Sanktionen dürfen nicht ohne kantonale Quelle pauschalisiert werden.
Wenn kein diplomatischer Kontext vorliegt
Nutzen Sie die Aufenthaltsübersicht für ungarische Staatsangehörige, den L-Leitfaden für kurze Arbeitsverträge oder den C-Leitfaden für Niederlassung.
Letzte fachliche Prüfung: 2. August 2026. Verbindlich sind die Angaben des FDFA-Protokolls und des zuständigen Wohnkantons.
Kurz gesagt
Die Ci-Bewilligung ermöglicht berechtigten, in der Schweiz wohnenden Familienangehörigen bestimmter FDFA-Legitimationskarteninhaber die Erwerbstätigkeit. Sie ist keine allgemeine Niederlassungsbewilligung.
Wichtige Punkte
- Ci ist weder C noch dauerhafte Niederlassung.
- Berechtigung setzt eine spezifische FDFA-Familienkonstellation voraus.
- FDFA-Bescheinigung und kantonales Gesuch sind erforderlich.
- Kinder müssen vor 21 im Familiennachzug registriert worden sein.
- Gültigkeit höchstens zwei Jahre und innerhalb der Funktion der Hauptperson.