Wie zieht man aus der Schweiz zurück nach Hause? Schritt-für-Schritt-Anleitung
Administrative Schritte für den Rückzug aus der Schweiz im Jahr 2026: Abmeldung, Steuern, Krankenversicherung, zweite Säule, Anmeldung in Ungarn – als Checkliste.
Warum ist ein systematischer Rückkehrplan wichtig?
Der Wegzug aus der Schweiz ist administrativ komplexer als der Zuzug. Dafür gibt es zwei Hauptgründe.
Erstens: Das Schweizer System ist pflichtenbasiert. Die Krankenkasse-Prämie, die Gültigkeit der Aufenthaltsbewilligung und die Steuerpflicht enden nicht automatisch mit der physischen Ausreise — diese Punkte müssen aktiv abgeschlossen werden.
Zweitens: Die Fristen bauen aufeinander auf. Für die Auszahlung der zweiten Säule (berufliche Vorsorge / BVG) braucht man zum Beispiel eine Bestätigung der Schweizer Steuerbehörde (Steuerverwaltung), und für die Einreichung der Steuererklärung wiederum die Arbeitgeberbescheinigung. Verzögert sich ein Schritt, verschiebt sich die ganze Kette.
Im Folgenden zeigen wir die Aufgaben chronologisch, aufgeteilt in drei Hauptphasen.
Vor der Rückkehr — 3 Monate vorher: administrative Vorbereitungen
Was sollte 12 Wochen vor der geplanten Abreise angestoßen werden?
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Die Kündigungsfrist (Kündigungsfrist) beträgt in Schweizer Arbeitsverträgen in der Regel 1–3 Monate, abhängig vom Gesamtarbeitsvertrag und von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Prüfen Sie Ihren Vertrag und reichen Sie die schriftliche Kündigung rechtzeitig ein.
Kündigen Sie den Mietvertrag. Nach dem Schweizer Mietrecht (Obligationenrecht / OR) beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate, der Vertrag kann jedoch abweichende Regelungen enthalten. Die Kündigung sollte per Einschreiben eingereicht werden, unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungstermine (in der Regel auf Quartalsende, also 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember).
Informieren Sie die Krankenkasse. Die Krankenversicherung (obligatorische Grundversicherung nach KVG — Krankenversicherungsgesetz) kann auf den Tag der Abmeldung des Schweizer Wohnsitzes gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben eingereicht werden, zusammen mit der Abmeldebestätigung. Wichtig: Die Krankenkasse-Prämie läuft weiter, bis die Abmeldung erfolgt ist — die physische Ausreise allein reicht nicht aus.
Informieren Sie Ihre Bank. Ein Schweizer Bankkonto (z. B. UBS, Rechtsnachfolgerin von Credit Suisse, Raiffeisen, PostFinance) kann auch mit ausländischem Wohnsitz weitergeführt werden, allerdings schränken manche Banken die für nicht in der Schweiz ansässige Kunden verfügbaren Dienstleistungen ein. Entscheiden Sie, ob Sie das Konto behalten möchten (z. B. für Rückzahlungen oder den Empfang der BVG-Auszahlung) oder ob Sie es schließen.
Aufgaben im Bereich Arbeitslosen- und Sozialversicherung
Was passiert mit den AHV/AVS-Beiträgen?
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung / AVS — Alters- und Hinterlassenenversicherung) Beiträge gehen nicht verloren. Als ungarischer Staatsbürger, der als EU-Bürger unter das Freizügigkeitsabkommen (FZA, 1999) in der Schweiz gearbeitet hat, können die Schweizer AHV-Zeiten für die ungarischen Rentenansprüche ebenfalls berücksichtigt werden, und zwar auf Grundlage der zwischen den beiden Ländern geltenden Koordinierung der sozialen Sicherheit.
Über den Stand Ihres Schweizer AHV-Kontos und die einbezahlten Beitragszeiten kann die SVA (Sozialversicherungsanstalt) — die Sozialversicherungsanstalt des Wohnkantons — Auskunft geben. Fordern Sie eine Austrittsbestätigung (Versicherungsausweis) an.
Was passiert mit der zweiten Säule (BVG)?
Die zweite Säule (berufliche Vorsorge / BVG) ist die arbeitsbezogene Altersvorsorge in der Schweiz. Wenn Sie aus der Schweiz in einen EU-Mitgliedstaat — also auch nach Ungarn — zurückziehen, können Sie das angesparte Kapital unter bestimmten Voraussetzungen bar beziehen (Barauszahlung).
Wichtige Bedingungen und Einschränkungen:
Bedingung | Einzelheit |
|---|---|
Obligatorischer Teil | Kann nur vor dem 60. Lebensjahr bezogen werden, wenn das Arbeitsverhältnis in der EU fortgesetzt wird und man in das obligatorische Rentensystem des neuen Landes eintritt |
Überobligatorischer Teil | Kann in der Regel freier bezogen werden |
Steuerabzug | Bei der Auszahlung zieht die Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) die Quellensteuer ab — deren Höhe kantonal unterschiedlich ist, typischerweise 5–10 % |
Einreichung des Antrags | Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, spätestens jedoch 5 Jahre vor Erreichen des Rentenalters |
⚠️ Die Regeln für BVG-Auszahlungen wurden 2024–2025 im Hinblick auf die Koordination mit der EU geändert. Bitte holen Sie die aktuellen Informationen zum konkreten Betrag und zum Steuerabzug direkt bei der Vorsorgeeinrichtung ein (der über den Arbeitgeber erreichbaren Pensionskasse).
Was bedeutet die ALV (Arbeitslosenversicherung) bei einer Rückkehr ins Heimatland?
Wenn Sie sich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch in der Schweiz aufhalten und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (mindestens 12 Monate Beiträge in den letzten 2 Jahren), können Sie grundsätzlich schweizerische Arbeitslosenleistungen (ALV — Arbeitslosenversicherung) beantragen. Allerdings: Wenn Sie nach Ungarn ziehen, endet der Anspruch auf die schweizerische ALV, und Sie müssen in das ungarische System der Arbeitslosenleistungen eintreten. Nach den EU-Koordinationsregeln können die schweizerischen Beitragszeiten bei der Prüfung des Anspruchs in Ungarn berücksichtigt werden — dies muss beim Kormányablak in Ungarn angestoßen werden.
Finanzielle und steuerliche Abschlussarbeiten in der Schweiz
Wie regelt man die schweizerische Steuerpflicht?
Die schweizerische Steuerpflicht (Steuerpflicht) besteht im Jahr des Wegzugs anteilig nach den in der Schweiz verbrachten Tagen. Die jährliche Steuererklärung (Steuererklärung) muss auch für das Wegzugsjahr eingereicht werden — dies ist bei der Steuerverwaltung des Wohnkantons (kantonale Steuerverwaltung) zu erledigen.
Wenn Sie der Quellensteuer (Quellensteuer) unterlagen (in der Regel bei Personen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit mit B-Bewilligung), prüfen Sie, ob die abgezogene Steuer Ihrer tatsächlichen Steuerpflicht entspricht. In einigen Kantonen ist auch eine Rückerstattung möglich, wenn der einbehaltene Betrag die tatsächliche Steuerlast übersteigt.
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ungarn und der Schweiz: Zwischen Ungarn und der Schweiz besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (1981, mehrfach geändert). Das bedeutet, dass dasselbe Einkommen grundsätzlich nicht in beiden Ländern besteuert werden darf. Wenn Sie im Wegzugsjahr in beiden Ländern Einkommen hatten, muss anhand des Abkommens bestimmt werden, welches Land das Besteuerungsrecht hat.
Was muss finanziell abgeschlossen werden?
Schweizer Bankkonto: Entscheiden Sie, ob Sie es behalten möchten. Wenn Sie es schließen, stellen Sie sicher, dass alle Daueraufträge und Lastschriften umgeleitet oder gelöscht werden.
Wertschriftendepot: Wenn Sie bei einem Schweizer Broker investiert sind, können für ausländische Residenten andere Regeln gelten — holen Sie beim Broker Auskunft ein.
Schweizer Steueridentifikationsnummer (AHV-Nummer): Diese erlischt nicht — Sie werden sie bei künftigen AHV-Ansprüchen benötigen. Notieren und bewahren Sie sie auf.
Wohnen und Immobilien — auf Schweizer und ungarischer Seite
Was ist mit der Schweizer Mietwohnung zu tun?
Neben der Kündigung des Mietvertrags müssen Sie auch die Wohnungsabgabeorganisieren. Dazu gehört:
Die Wohnungsreinigung und die Behebung allfälliger Schäden (Voraussetzung für die Rückerstattung der Kaution / Mietkaution).
Die Kündigung oder Ummeldung der Versorgungsverträge (Strom, Internet, Telefon).
Die Nachsendung der Schweizer Postadresse (Nachsendeauftrag) — die Post ermöglicht eine vorübergehende Weiterleitung an eine ausländische Adresse.
Die Rückzahlung der Kaution (in der Regel 2–3 Monatsmieten) erfolgt innerhalb weniger Wochen nach der Wohnungsübergabe, sofern es zu keinem Streit kommt.
Gibt es etwas zu erledigen, wenn Sie in der Schweiz Immobilien besitzen?
Wenn Sie in der Schweiz Immobilien besitzen (was als EU-Staatsangehörige/r aufgrund gewisser Einschränkungen des Lex Koller-Gesetzes vor allem für Wohnimmobilien relevant sein kann), wirft der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie besondere steuerliche und rechtliche Fragen auf. Die Grundstückgewinnsteuer (Grundstückgewinnsteuer) ist kantonal unterschiedlich geregelt. In diesem Bereich ist die Unterstützung durch eine Rechts- und Steuerberatung sinnvoll.
Krankenversicherung und öffentliche Register
Wie meldet man sich in der Schweiz ab?
Die Abmeldung erfolgt bei der Einwohnerkontrolle am Wohnort (städtisches/gemeindliches Einwohnerregister). Sie kann persönlich oder — in einigen Kantonen — auch online erledigt werden. In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:
Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis)
Die neue Adresse in Ungarn
Die Abmeldebestätigung wird auch für mehrere andere Verfahren benötigt (Krankenkasse-Kündigung, BVG-Auszahlung). Fordern Sie daher mehrere Exemplare oder eine digitale Kopie an.
Was passiert mit der Aufenthaltsbewilligung?
Die B-Bewilligung (Ausländerausweis B) muss bei der Abmeldung an die Behörde zurückgegeben werden. Eine Abmeldung ist auch vor Ablauf der Gültigkeit der Bewilligung möglich — die bis zum Ablauf bestehenden Pflichten (z. B. Steuern) enden dadurch nicht automatisch.
Wie regelt man die Krankenversicherung am Tag des Wegzugs?
Die obligatorische Krankenversicherung nach KVG endet mit dem Tag, an dem der Schweizer Wohnsitz wegfällt. Freiwillige Zusatzversicherungen (Zusatzversicherungen / VVG) müssen separat gekündigt werden — dafür können andere Fristen gelten.
Transport von persönlichem Eigentum, Fahrzeugen und Wertsachen
Wie geht man mit einem Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen um?
Wenn Sie ein in der Schweiz registriertes Fahrzeug nach Ungarn bringen, müssen Sie es bei der Schweizer Verkehrsbehörde (Strassenverkehrsamt / STA) abmelden und in Ungarn neu registrieren lassen. Die Schritte des Verfahrens:
Schweizer Kennzeichen abgeben und das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen (Fahrzeugabmeldung).
Ausfuhrbewilligung (Ausfuhrzollmeldung) — je nach Wert kann ein Zollverfahren erforderlich sein.
Ummeldung in Ungarn beim Kormányablak mit dem Schweizer Fahrzeugschein und der Zollabfertigungsbestätigung.
Was ist beim Transport von persönlichem Eigentum zu beachten?
Persönliche Gegenstände einer Person, die in einen EU-Mitgliedstaat zurückzieht, können zollfrei eingeführt werden, wenn:
Sie mindestens 12 Monate in der Schweiz gelebt haben.
Die Gegenstände seit mindestens 6 Monaten in Ihrem Besitz sind.
Die Einfuhr innerhalb von 12 Monaten nach dem Rückzug erfolgt.
Für die Zollbefreiung sind ein detailliertes Inventar (Inventarliste) und ein Nachweis der Schweizer Adresse erforderlich. Bei Gegenständen von höherem Wert (Schmuck, Kunstwerke, Elektronik) lohnt es sich, sich vorab beim Magyar Nemzeti Adó- és Vámhivatal (NAV) zu informieren.
Nach der Rückkehr nach Hause — erste Schritte in Ungarn
Welche behördlichen Anmeldungen sind erforderlich?
Die folgenden Anmeldungen müssen innerhalb von 15 Tagen nach der Rückkehr erledigt werden (in manchen Fällen kann auch eine kürzere Frist gelten):
Aufgabe | Wo zu erledigen | Frist |
|---|---|---|
Adressänderung melden | Kormányablak | innerhalb von 3 Tagen (bei Änderung des Hauptwohnsitzes) |
Aktivierung der TAJ-Karte / Anmeldung bei NEAK | Kormányablak oder NEAK | So bald wie möglich, vor der medizinischen Versorgung |
Steuerliche Identifikationsnummer prüfen | NAV | Falls erforderlich |
Anmeldung des Arbeitsverhältnisses | Wird vom Arbeitgeber erledigt | Bei Arbeitsbeginn |
Umschreibung des Fahrzeugs | Kormányablak | innerhalb von 15 Tagen |
Was ist mit der ungarischen Krankenversicherung (TAJ) zu tun?
Wenn Sie in Ungarn ein Arbeitsverhältnis aufnehmen, wird die TAJ aufgrund der Anmeldung durch den Arbeitgeber automatisch aktiv. Wenn Sie nicht sofort eine Anstellung aufnehmen, müssen Sie sich als freiwillig Krankenversicherte/r anmelden oder auf anderer Grundlage versichert werden (z. B. als Unternehmer/in, GYES usw.). Für Zeiträume ohne Versicherung müssen Sie für medizinische Leistungen eine Gebühr zahlen.
Wie muss das Schweizer Einkommen bei der ungarischen Steuerbehörde gemeldet werden?
Wenn Sie im Jahr der Rückkehr auch in der Schweiz Einkommen hatten, muss dieses in der ungarischen Einkommensteuererklärung (SZJA) angegeben werden, gemäß den Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens. Das Schweizer Einkommen wird in der Regel nach der Freistellungsmethode (exemption method) behandelt, das heißt, es wird in Ungarn nicht nochmals besteuert, kann aber bei der Ermittlung der progressiven Steuerbemessungsgrundlage berücksichtigt werden. Das aktuelle Vorgehen ist im Informationsblatt der NAV zu prüfen.
Quellen
ch.ch — das offizielle Informationsportal der schweizerischen Bundes- und Kantonsbehörden: https://www.ch.ch/en/
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): https://www.bsv.admin.ch
AHV/IV — schweizerische Alters- und Invalidenversicherung: https://www.ahv-iv.ch
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): https://www.estv.admin.ch
Magyar Nemzeti Adó- és Vámhivatal (NAV): https://www.nav.gov.hu
Magyar Kormányablak / okmányiroda: https://www.kormanyablak.hu
Nemzeti Egészségbiztosítási Alapkezelő (NEAK): https://www.neak.gov.hu
Magyar Államkincstár — Nyugdíjfolyósító Igazgatóság: https://www.allamkincstar.gov.hu
Verwandte Artikel
Kurz gesagt
Der Rückzug aus der Schweiz ist kein automatischer administrativer Abschluss: Arbeitsverhältnis, Wohnung, Krankenkasse, Bank, Steuern und Abmeldung müssen separat geregelt werden. Die wichtigsten Knotenpunkte sind die Abmeldebestätigung, die für die BVG-Auszahlung erforderlichen Unterlagen sowie die schweizerische und ungarische Steuererklärung für das Auszugsjahr.
Wichtige Punkte
- Die Kündigungsfrist muss anhand des Arbeitsvertrags und des Mietvertrags geprüft werden, da sie beim Wegzug aus der Schweiz den Zeitpunkt des Aufbruchs bestimmt.
- Die Abmeldung muss bei der Einwohnerkontrolle erledigt werden, da die Abmeldebestätigung auch für mehrere andere Verfahren benötigt wird.
- Die Krankenkasse kann erst mit dem Tag der Beendigung des Schweizer Wohnsitzes gekündigt werden; die physische Ausreise allein reicht daher nicht aus.
- Für die BVG-Auszahlung muss die Reihenfolge zwischen Pensionskasse und steuerbehördlichen Bescheinigungen eingehalten werden, sonst kann sich das Verfahren verzögern.
- Für das Auszugsjahr muss auch eine schweizerische Steuererklärung eingereicht werden; wenn in Ungarn ebenfalls Einkommen erzielt wurde, muss dieses auch in der ungarischen SZJA angegeben werden.
- Ein Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen muss in der Schweiz aus dem Verkehr gezogen und anschließend in Ungarn neu registriert werden.
Häufige Fragen
Wann sollte man mit der Administration des Rückzugs aus der Schweiz beginnen?
Laut Artikel sollte man den Prozess mindestens 3 Monate vor der Abreise starten. Der Grund ist, dass Arbeitsverhältnis, Mietvertrag, Versicherungen und Abmeldung zeitlich aufeinander aufbauen. Wenn ein Schritt sich verzögert, kann sich auch die übrige Abwicklung verschieben.
Warum reicht es nicht, einfach aus der Schweiz wegzuziehen?
Weil im Schweizer System mehrere Pflichten nicht automatisch mit der physischen Ausreise enden. Die Krankenkasse, die Steuerpflicht und der Abschluss der Aufenthaltsbewilligung müssen separat erledigt werden. Deshalb ist der Rückzug aus administrativer Sicht komplexer als der Einzug.
Was braucht man für die Abmeldung in der Schweiz?
Die Abmeldung muss bei der Einwohnerkontrolle erledigt werden, in der Regel persönlich oder in manchen Kantonen online. Üblicherweise werden ein Personalausweis oder Reisepass, die Aufenthaltsbewilligung sowie die neue ungarische Adresse benötigt. Die Abmeldebestätigung sollte man sich am besten in mehreren Exemplaren ausstellen lassen.
Was passiert mit der Schweizer Krankenversicherung beim Rückzug?
Die obligatorische Krankenversicherung nach KVG endet mit dem Tag, an dem der Schweizer Wohnsitz wegfällt. Für die Kündigung sind ein schriftliches Gesuch und die Abmeldebestätigung erforderlich. Freiwillige Zusatzversicherungen müssen separat gekündigt werden, da dafür andere Regeln gelten können.
Kann die Schweizer zweite Säule (BVG) bar bezogen werden?
Bei einem Umzug in einen EU-Mitgliedstaat, also auch nach Ungarn, kann das angesparte BVG-Kapital unter bestimmten Voraussetzungen bar bezogen werden. Die Regeln gelten jedoch für den obligatorischen und den überobligatorischen Teil unterschiedlich, und bei der Auszahlung kann eine Quellensteuer abgezogen werden. Laut Artikel können der konkrete Betrag und die aktuellen Regeln bei der Vorsorgeeinrichtung erfragt werden.
Was ist zu tun, wenn im Rückkehrjahr auch in der Schweiz Einkommen erzielt wurde?
In diesem Fall muss das Schweizer Einkommen auch in der ungarischen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens darf dasselbe Einkommen grundsätzlich nicht in beiden Ländern besteuert werden. Das Schweizer Einkommen wird in Ungarn in der Regel nach der Freistellungsmethode behandelt.
Was muss man nach der Rückkehr in Ungarn erledigen?
Zu erledigen sind die Wohnsitzanmeldung, die TAJ-Angelegenheiten, falls nötig die Prüfung der Steueridentifikationsnummer, die Anmeldung des Arbeitsverhältnisses und die Ummeldung des Fahrzeugs. Laut Artikel muss die Wohnsitzanmeldung innerhalb von 3 Tagen und die Ummeldung des Fahrzeugs innerhalb von 15 Tagen erfolgen. Wenn nicht sofort ein Arbeitsverhältnis besteht, muss die ungarische Krankenversicherung auf anderem Weg geregelt werden.
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