Welche ungarischen Formalitäten sollten Sie vor dem Umzug in die Schweiz erledigen?
Regeln Sie vor dem Umzug in die Schweiz Ihren Wohnsitz, die Meldung an die NEAK, Ihre Angelegenheiten bei der NAV, Ihre steuerliche Ansässigkeit und die Zolldokumente, um doppelte Kosten zu vermeiden.
Muss man sich von der ungarischen Wohnadresse abmelden, wenn man in die Schweiz zieht?
Bei einer endgültigen Niederlassung im Ausland muss ein ungarischer Staatsbürger seine Absicht, sich im Ausland niederzulassen, melden. Das Verfahren heisst Meldung der Niederlassung im Ausland, in einem deutschsprachigen Verwaltungsumfeld kann die entsprechende Bezeichnung Abmeldung des Wohnsitzes ins Ausland lauten.
Die Meldung ist nicht gleichzusetzen mit einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit im Ausland oder einer Reise in die Schweiz für einige Monate. Die in den Unterlagen enthaltene Regelung gilt für die endgültige Niederlassung im Ausland. Wenn der Wegzug zunächst als vorübergehend geplant ist, die Umstände später jedoch auf eine dauerhafte Lebensführung im Ausland hindeuten, muss die individuelle Situation anhand der Vorschriften zu Wohnsitz, Versicherung und Steuern gesondert geprüft werden.
Die Meldung der Niederlassung im Ausland kann über drei Kanäle erfolgen:
Persönlich in einem Kormányablak kann die Absicht, sich im Ausland niederzulassen, gemeldet und die ungarische Wohnadresse enthaltende Wohnsitzkarte abgegeben werden.
Auch beim ungarischen Konsulat in der Schweiz kann das Verfahren eingeleitet werden, was besonders hilfreich sein kann, wenn der Umzug bereits erfolgt ist.
Über den Webes ügysegéd elektronisch besteht ebenfalls die Möglichkeit zur Meldung, sofern die Voraussetzungen für die elektronische Abwicklung erfüllt sind.
Bei der Meldung muss die ungarische Wohnadresse enthaltende Wohnsitzkarte abgegeben werden. Stattdessen erhält die betroffene Person eine Wohnsitzkarte mit dem Status „Ungarischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland“.
Der Personalausweis muss nicht abgegeben werden und bleibt weiterhin gültig. Dies ist ein wesentlicher praktischer Unterschied: Der Wegfall der ungarischen Wohnadresse bedeutet nicht den automatischen Verlust der ungarischen Staatsbürgerschaft, des Reisepasses oder des Personalausweises.
Warum ersetzt die Wohnsitzmeldung nicht die Erledigung anderer Angelegenheiten?
Die Abmeldung des Wohnsitzes ist eine Angelegenheit des Registers für Personendaten und Wohnadressen. Sie bedeutet nicht automatisch, dass das ungarische Krankenversicherungsverhältnis geregelt ist, die Meldepflicht gegenüber der NAV erfüllt wurde oder sich die steuerliche Ansässigkeit geändert hat.
Die Beibehaltung oder Aufgabe einer ungarischen Wohnadresse kann auch steuerlich ein wichtiger Umstand sein, entscheidet jedoch für sich allein nicht darüber, ob Ungarn oder die Schweiz die betroffene Person als steuerlich ansässig betrachtet. Für die steuerliche Ansässigkeit müssen auch die Kriterien des ungarisch-schweizerischen Abkommens geprüft werden.
Wie melden Sie Ihre Schweizer Krankenversicherung bei der NEAK an?
Der in der Schweiz erworbene Anspruch auf Krankenversicherung muss innerhalb von 15 Tagen ab Beginn des Versicherungsschutzes bei der NEAK, also dem Nemzeti Egészségbiztosítási Alapkezelő, gemeldet werden. Das Verfahren heisst Meldung einer ausländischen Versicherung; die deutsche Bezeichnung lautet: Meldung einer ausländischen Krankenversicherung.
Für die Meldung kann das Formular „Meldeblatt für Personen mit Versicherung im Ausland“ verwendet werden. Gemäss den Unterlagen kann die Meldung persönlich beim Regierungsamt, postalisch oder über Ügyfélkapu unter Verwendung von e-Papír eingereicht werden.
Mit der Meldung an NEAK wird festgehalten, dass die betreffende Person im Ausland – in diesem Fall in der Schweiz – Anspruch auf Krankenversicherung hat. Der Nachweis des schweizerischen Versicherungsverhältnisses sollte zusammen mit dem eingereichten Meldeblatt, dem Versandnachweis oder der Bestätigung der elektronischen Einreichung aufbewahrt werden.
Was geschieht mit der TAJ-Nummer und der Europäischen Krankenversicherungskarte?
Aufgrund der Meldung der ausländischen Versicherung erhält die ungarische TAJ-Nummer vorübergehend einen ungültigen, sogenannten „blauen“ Status. Dies bedeutet nicht, dass die TAJ-Nummer endgültig erlischt, sondern dass die betreffende Person im ungarischen Versicherungssystem als nicht aufgrund eines ungarischen Anspruchs Versicherte erfasst wird.
Die zuvor auf Grundlage der ungarischen Versicherung ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte muss zurückgegeben werden. Sie kann nicht weiter als Nachweis der ungarischen Versicherung verwendet werden, wenn das Versicherungsverhältnis ins Ausland verlegt wurde.
Die Meldung an NEAK ist besonders wichtig, damit das ungarische System nicht weiterhin von einer ungeklärten oder aktiven ungarischen Versicherungssituation ausgeht. Eine unterlassene Meldung kann späteren administrativen Klärungsbedarf, die Pflicht zur Vorlage von Nachweisen und mögliche Zahlungsstreitigkeiten verursachen.
Wie lässt sich vermeiden, dass NAV und NEAK gleichzeitig Beiträge fordern?
Bei NEAK und NAV muss nicht dasselbe gemeldet werden. Bei NEAK ist das schweizerische Versicherungsverhältnis zu regeln, während bei NAV die Beendigung der Zahlung des Beitrags für Gesundheitsdienstleistungen ein separates Verfahren sein kann.
Wenn jemand vor dem Wegzug den ungarischen Beitrag für Gesundheitsdienstleistungen selbst entrichtet hat, muss die Beendigung dieser Verpflichtung gemäss den Angaben in den Unterlagen innerhalb von 15 Tagen NAV gemeldet werden. In der Notiz wird hierfür das aktuelle Änderungsmeldeformular 26T1011 genannt.
Die beiden Angelegenheiten sollten daher nacheinander, jedoch mit separater Dokumentation erledigt werden:
Angelegenheit | Behörde oder Bearbeitungsstelle | Wozu dient sie? | In den Unterlagen genannte Frist |
|---|---|---|---|
Meldung der schweizerischen Versicherung | NEAK / Regierungsamt / e-Papír | Erfassung des Anspruchs auf ausländische Krankenversicherung im ungarischen Register | 15 Tage ab Beginn der Versicherung |
Änderung des ungarischen Beitrags für Gesundheitsdienstleistungen | NAV | Regelung der zuvor selbst gezahlten Beitragspflicht | 15 Tage ab Beendigung der Verpflichtung laut Dossier |
Regelung des Wohnsitzes bei endgültiger Niederlassung im Ausland | Kormányablak / Konsulat / Webes ügysegéd | Registrierung der Niederlassung im Ausland | Das Dossier nennt keine gesonderte Frist |
Ein typischer praktischer Fehler besteht darin, dass lediglich die Wohnsitzkarte geregelt oder nur eine Meldung an die NEAK eingereicht wird. Dadurch kann in der Registrierung der NAV eine frühere, auf Selbstzahlung beruhende Beitragspflicht für Gesundheitsleistungen bestehen bleiben.
Umgekehrt reicht es auch nicht aus, die Änderung nur bei der NAV zu melden. Der NEAK müssen der Umstand der ausländischen Versicherung und deren Beginn gesondert gemeldet werden. Es empfiehlt sich, die im Zuge der erfolgreichen Abwicklung erhaltenen Bestätigungen zumindest bis zum Abschluss der Steuer- und Versicherungsangelegenheiten des Auszugsjahres aufzubewahren.
Welche Unterlagen sollten in einem Ordner aufbewahrt werden?
Das Dossier schreibt keine umfassende Liste obligatorischer Unterlagen vor, doch eine geordnete Aufbewahrung der eingereichten und erhaltenen Nachweise ist sinnvoll. In einem Ordner für die Umzugsadministration empfiehlt es sich, Unterlagen zu Wohnsitz, Versicherung, NAV, Steuern und Zoll getrennt abzulegen.
Die Bestätigung der Meldung über die Niederlassung im Ausland belegt, dass die Angelegenheit im Wohnsitzregister eingeleitet oder abgeschlossen wurde.
Ein Dokument, das den Beginn der Schweizer Versicherung belegt kann als Grunddokument für die Meldung an die NEAK dienen.
Das bei der NEAK eingereichte Meldeformular und die Bestätigung helfen, die Regelung des TAJ-Versicherungsverhältnisses nachzuweisen.
Die Bestätigung der bei der NAV eingereichten Änderungsmeldung kann die Regelung der Angelegenheit betreffend den Beitrag für Gesundheitsleistungen belegen.
Unterlagen zum Schweizer Zollverfahren können für den späteren Nachweis des Umzugsguts und des Autos von Bedeutung sein.
Welches Zollformular wird für die zollfreie Einfuhr von Möbeln und einem Auto benötigt?
Im mit dem Umzug in die Schweiz verbundenen Zollverfahren lautet die deutsche Bezeichnung für die zollfreie Einfuhr von Umzugsgut Übersiedlungsgut oder Umzugsgut. Die Bezeichnung der für den Umzug verwendeten Zollanmeldung lautet: Zollveranlagung von Übersiedlungsgut, beziehungsweise Formular 18.44.
Gemäss dem Dossier müssen bewegliche Güter im Zusammenhang mit der Verlegung des Wohnsitzes grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach dem Zuzug in die Schweiz eingeführt werden. Diese Regel kann für die zeitliche Planung des Transports von Möbeln, persönlichen Gegenständen und anderem Umzugsgut entscheidend sein.
Die Zollabwicklung für Möbel und persönliche Gegenstände kann nicht wie eine einfache Einfuhr durch Touristen erfolgen. Die Unterlagen für das Umzugszollverfahren müssen bereits vor der Organisation des Transports zusammengestellt werden, insbesondere wenn der Transport durch ein Umzugsunternehmen erfolgt oder das Umzugsgut in mehreren Lieferungen in die Schweiz gelangt.
Das Auto ist ein besonders risikobehafteter Gegenstand, da es sich um einen hochwertigen, registrierten Vermögenswert handelt. Das Dossier enthält keine offiziellen, direkten Quellen zu den für Formular 18.44 erforderlichen Beilagen, den Voraussetzungen für Fahrzeuge sowie einer allfälligen Regelung zur Mindestnutzungsdauer für die zollfreie Einfuhr als Übersiedlungsgut. Diese Punkte sollten vor der Abreise bei der Schweizer Zollbehörde oder einem darauf spezialisierten Umzugsunternehmen überprüft werden.
Warum sollte ein Umzug in mehreren Etappen im Voraus geplant werden?
Viele Haushalte ziehen nicht mit einem einzigen Lastwagen um. Es kann vorkommen, dass zunächst nur die wichtigsten Gegenstände, später die Möbel und schliesslich das Auto oder in einem Lager zurückgebliebene bewegliche Güter in die Schweiz gelangen.
Die im Dossier genannte zweijährige Einfuhrfrist ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Voraussetzungen des Zollverfahrens. Die Regeln für mehrere Transporte, das Auto und Änderungen an der Umzugsliste müssen noch vor dem Verladen in Ungarn geklärt werden.
Wie wird die steuerliche Ansässigkeit nach dem ungarisch-schweizerischen Abkommen bestimmt?
Die steuerliche Ansässigkeit ist anhand der Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Ungarn und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu beurteilen. Die deutsche Entsprechung für die steuerliche Ansässigkeit lautet Steuerrechtlicher Wohnsitz oder Steuerdomizil.
Gemäss dem Dossier wurde das Abkommen durch das Gesetz CLXIII von 2013 verkündet und durch das Gesetz XLVII von 2024 geändert. Ziel des Abkommens ist es, durch die Regelung der Besteuerungsrechte zwischen den beiden Staaten eine ungerechtfertigte Doppelbesteuerung desselben Einkommens zu vermeiden.
Hat eine Privatperson sowohl in Ungarn als auch in der Schweiz einen ständigen Wohnsitz, ist gemäss der im Dossier enthaltenen Auslegung zu prüfen, wo sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen befindet. Dabei können der Wohnort der Familie und der Arbeitsplatz relevante Umstände sein.
Dies ist keine Frage, die automatisch anhand eines einzigen Dokuments entschieden werden kann. Die Abgabe der ungarischen Meldekarte, der Abschluss eines Schweizer Arbeitsvertrags oder ein Schweizer Mietvertrag schliessen die Prüfung der steuerlichen Ansässigkeit für sich allein nicht zwingend ab.
In welchen Lebenssituationen ist die steuerliche Ansässigkeit besonders komplex?
Die Beurteilung der steuerlichen Ansässigkeit erfordert besondere Aufmerksamkeit, wenn ein Teil der Familie in Ungarn bleibt, die betreffende Person regelmässig dorthin zurückkehrt oder sowohl ungarische als auch schweizerische Einkünfte erzielt. Ebenso sensibel kann die Situation sein, wenn ein ungarisches Unternehmen, eine vermietete Immobilie oder eine andere fortlaufende Einkommensquelle in Ungarn bestehen bleibt.
Der Gesichtspunkt des Mittelpunkts der Lebensinteressen ersetzt keine vollständige Prüfung des Einzelfalls. Das Auszugsdatum, der tatsächliche Wohnort der Familie, der Arbeitsort und die Art der Einkünfte müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Wann kann beim NAV eine ausserordentliche Festsetzung der Einkommensteuer beantragt werden?
Eine ins Ausland ziehende Privatperson kann beim NAV die ausserordentliche Festsetzung ihrer Einkommensteuer beantragen. Dies ist eine Möglichkeit, keine Verpflichtung.
Gemäss der im Dossier genannten Grundregel muss die Einkommensteuererklärung bis zum 20. Mai des auf das Steuerjahr folgenden Jahres eingereicht werden. Eine ausserordentliche Festsetzung kann eine praktische Option sein, wenn die betreffende Person ihre ungarische steuerliche Situation aufgrund des Wegzugs früher regeln möchte.
Vor einer Entscheidung sollte geprüft werden, ob weiterhin Einkünfte aus Ungarn erzielt werden, etwa aus einem Arbeitsverhältnis, einer unternehmerischen Tätigkeit oder auf anderer Rechtsgrundlage. Lassen sich der Zeitpunkt des Wegzugs, die steuerliche Ansässigkeit und der Zeitraum der in Ungarn erzielten Einkünfte nicht eindeutig voneinander abgrenzen, kann vor dem ausserordentlichen Verfahren eine eingehende fachliche Prüfung erforderlich sein.
Wann ist es sinnvoll, ein professionelles Umzugsunternehmen oder einen Steuerberater zu beauftragen?
Der Beizug eines professionellen Umzugsunternehmens kann insbesondere angezeigt sein, wenn der Umzug zollpflichtige oder zollfrei abzuwickelnde Umzugsgüter, Transporte mit mehreren Fuhren, hochwertige Möbel oder einen Personenwagen betrifft. Bei der Auswahl des Umzugsunternehmens reicht ein Preisvergleich nicht aus: Es sollte schriftlich geklärt werden, wer die Zolldokumente vorbereitet, wer den Kunden an der Grenze vertritt und welche Unterlagen vor dem Verladen verlangt werden.
Der Beizug eines Steuerberaters oder Experten für internationales Steuerrecht kann angezeigt sein, wenn die ungarisch-schweizerische steuerliche Ansässigkeit nicht eindeutig ist. Dies kann der Fall sein bei Wohnsitzen in beiden Ländern, einer in Ungarn verbleibenden Familie, parallelen Einkünften, einem ungarischen Unternehmen oder Einkünften aus Immobilien.
NEAK- und NAV-Meldungen können in Routinefällen grundsätzlich getrennt voneinander vorgenommen und dokumentiert werden. Sind jedoch das TAJ-Versicherungsverhältnis, die selbst entrichteten Beiträge oder der genaue Beginn des Wegzugs strittig, empfiehlt es sich, vor der Erledigung eine schriftliche Stellungnahme oder fachliche Unterstützung einzuholen.
Quellen
NEAK – Meldung von Personen, die im Ausland eine Arbeit aufnehmen —
svajc.com – Vor dem Umzug aus Ungarn zu erledigende Angelegenheiten —
Vállalkozó.info – NAV-Information zur Meldung einer Arbeitsaufnahme im Ausland —
Ungarn in Deutschland – Muss die Beschäftigung im Ausland der NAV gemeldet werden? —
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Kurz gesagt
Bei einem Umzug in die Schweiz muss die endgültige Niederlassung im Ausland bei einem Kormányablak, beim ungarischen Konsulat in der Schweiz oder – bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen – über den Webes ügysegéd gemeldet werden. Unabhängig davon müssen die Schweizer Krankenversicherung innerhalb von 15 Tagen der NEAK und eine Änderung bei einem zuvor selbst entrichteten ungarischen Krankenversicherungsbeitrag gesondert der NAV gemeldet werden. Es empfiehlt sich, die Zolldokumente für den Umzug sowie die Unterlagen zur steuerlichen Ansässigkeit im Voraus zu regeln.
Wichtige Punkte
- Bei einer endgültigen Niederlassung melden Sie die Niederlassung im Ausland bei einem Kormányablak, beim ungarischen Konsulat in der Schweiz oder bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen über den Webes ügysegéd.
- Reichen Sie die Meldung der ausländischen Versicherung bei der NEAK innerhalb von 15 Tagen ab Beginn der Schweizer Krankenversicherung ein und bewahren Sie die Bestätigung auf.
- Wenn Sie den ungarischen Krankenversicherungsbeitrag zuvor selbst entrichtet haben, melden Sie das Ende dieser Verpflichtung innerhalb von 15 Tagen gesondert der NAV.
- Betrachten Sie die Abgabe der Wohnsitzkarte nicht als automatische Regelung der steuerlichen Ansässigkeit oder der ungarischen Krankenversicherung; diese Aspekte müssen gesondert geprüft und gemeldet werden.
- Bereiten Sie die für die Einfuhr von Möbeln, persönlichen Gegenständen und dem Auto erforderlichen Zolldokumente vor der Organisation des Transports vor; prüfen Sie bei mehreren Transporten zudem die Voraussetzungen.
- Bewahren Sie die eingereichten Unterlagen, Nachweise und Bestätigungen zur Wohnsitz-, NEAK-, NAV-, Steuer- und Zollabwicklung in einem Ordner auf.
Häufige Fragen
Ist es bei einem Umzug in die Schweiz verpflichtend, sich vom ungarischen Wohnsitz abzumelden?
Bei einer endgültigen Niederlassung im Ausland müssen die Absicht zur Niederlassung im Ausland gemeldet und die Wohnsitzkarte mit der ungarischen Adresse abgegeben werden. Eine vorübergehende Erwerbstätigkeit im Ausland oder ein mehrmonatiger Aufenthalt in der Schweiz ist für sich genommen nicht mit einer endgültigen Niederlassung gleichzusetzen.
Wo kann die Niederlassung im Ausland gemeldet werden?
Die Angelegenheit kann persönlich bei einem Kormányablak, beim ungarischen Konsulat in der Schweiz oder bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für die elektronische Abwicklung über den Webes ügysegéd erledigt werden. Die Wohnsitzkarte muss abgegeben werden; stattdessen kann eine Wohnsitzkarte mit dem Status „Külföldön élő magyar állampolgár“ ausgestellt werden.
Was geschieht mit dem Personalausweis nach der Abmeldung des ungarischen Wohnsitzes?
Der Personalausweis muss nicht abgegeben werden und bleibt weiterhin gültig. Das Ende des ungarischen Wohnsitzes bedeutet nicht den automatischen Verlust der ungarischen Staatsbürgerschaft, des Reisepasses oder des Identitätsdokuments.
Innerhalb welcher Frist muss die Schweizer Krankenversicherung bei der NEAK gemeldet werden?
Der in der Schweiz erworbene Krankenversicherungsschutz muss der NEAK innerhalb von 15 Tagen ab Beginn der Versicherung gemeldet werden. Für die Meldung kann das Formular „Bejelentő lap külföldön biztosítással rendelkezők részére“ verwendet werden; die Einreichung ist persönlich, per Post oder über Ügyfélkapu mittels e-Papír möglich.
Was geschieht mit der ungarischen TAJ-Nummer und der Europäischen Krankenversicherungskarte?
Nach der Meldung der ausländischen Versicherung wird die TAJ-Nummer vorübergehend ungültig und erhält den sogenannten „blauen“ Status. Die auf Grundlage der ungarischen Versicherung ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte muss zurückgegeben werden und kann während des Bestehens der ausländischen Versicherung nicht als Nachweis der ungarischen Versicherung verwendet werden.
Muss der Umzug in die Schweiz auch der NAV gemeldet werden?
Gegenüber der NAV und der NEAK sind unterschiedliche Angelegenheiten zu regeln. Wenn die betroffene Person den ungarischen Krankenversicherungsbeitrag zuvor selbst entrichtet hat, muss das Ende dieser Verpflichtung laut Dossier innerhalb von 15 Tagen gesondert der NAV gemeldet werden; hierzu wird in der Information das Änderungsmeldeformular 26T1011 genannt.
Ändert die Abgabe des ungarischen Wohnsitzes die steuerliche Ansässigkeit automatisch?
Nein. Die steuerliche Ansässigkeit ist anhand der Kriterien des ungarisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens zu beurteilen, unter anderem anhand des Mittelpunkts der Lebensinteressen, des Wohnorts der Familie und des Arbeitsorts. Die Abgabe der ungarischen Wohnsitzkarte, ein Schweizer Arbeitsvertrag oder eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung entscheiden die Frage für sich genommen nicht zwingend.
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