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Wie erledigt man die ungarischen Formalitäten vor dem Umzug in die Schweiz?

Vor einem endgültigen Umzug in die Schweiz sollten Sie Ihre Melde-, TAJ-, Sozialversicherungs- und NAV-Angelegenheiten regeln und innerhalb von drei Monaten die Schweizer Grundversicherung abschliessen.

Herausgeber: svajc.com Wissensdatenbank11 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 14.7.2026
Redaktionell geprüft
Inhaltsverzeichnis
  1. Muss man sich bei einem Umzug in die Schweiz von der ungarischen Wohnadresse abmelden?
  2. Warum sollten Wohnsitz- und Sozialversicherungsangelegenheiten nicht verwechselt werden?
  3. Wie und wo muss die Niederlassung im Ausland gemeldet werden, und was geschieht mit der Wohnsitzkarte?
  4. Welche Dokumente sollten vorbereitet werden?
  5. Wie und wann müssen die Angelegenheiten der ungarischen Sozialversicherung und der TAJ-Nummer geregelt werden?
  6. Was bedeutet der „blaue“ Status der TAJ-Nummer?
  7. Wie verhält es sich mit der Europäischen Krankenversicherungskarte?
  8. Welche steuerlichen Schritte können vor der Ausreise bei der NAV erforderlich sein?
  9. Warum ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen wichtig?
  10. Wann und wie muss die Schweizer Krankenversicherung abgeschlossen werden?
  11. In welcher Reihenfolge sollten die Angelegenheiten auf Schweizer Seite erledigt werden?
  12. Warum können die Prämien der Schweizer Krankenversicherung je nach Kanton unterschiedlich ausfallen?
  13. Quellen
  14. Verwandte Artikel

Muss man sich bei einem Umzug in die Schweiz von der ungarischen Wohnadresse abmelden?

Ja, wenn der Umzug als endgültige Niederlassung im Ausland gilt.Ungarische Staatsangehörige müssen die endgültige Niederlassung in der Schweiz melden; dies ist die Meldung der Niederlassung im Ausland, im deutschen Verwaltungsgebrauch Abmeldung des Wohnsitzes ins Ausland.

Die Regelung ist an Bedingungen geknüpft. Nicht jeder Aufenthalt in der Schweiz gilt automatisch als endgültige Niederlassung im Ausland: Die in den Unterlagen geprüfte Verpflichtung bezieht sich ausdrücklich auf den endgültigen Umzug in die Schweiz. Bei kürzeren, vorübergehenden oder zeitlich ungewissen Auslandsaufenthalten kann die Einordnung des Verfahrens abweichen. Daher empfiehlt es sich, vor der Abreise beim Kormányablak oder beim ungarischen Konsulat in der Schweiz zur jeweiligen Lebenssituation nachzufragen.

Die Meldung ist nicht mit der Abgabe des ungarischen Personalausweises gleichzusetzen. Der Personalausweis muss nicht abgegeben werden und bleibt gültig. Die Pflicht betrifft die Wohnsitzkarte mit der ungarischen Adresse.

Die Erklärung der Absicht, sich im Ausland niederzulassen, und die Registrierung der Adressänderung sind gebühren- und abgabenfrei. Das bedeutet, dass für die Meldung selbst keine Gebühr zu entrichten ist.

Warum sollten Wohnsitz- und Sozialversicherungsangelegenheiten nicht verwechselt werden?

Das Verfahren im Wohnsitzregister hält fest, dass Sie eine endgültige Niederlassung im Ausland gemeldet haben. Im ungarischen Sozialversicherungsregister muss das ausländische Versicherungsverhältnis hingegen separat bei der NEAK gemeldet werden.

Zweck, zuständige Behörde und Nachweisverfahren der beiden Verwaltungsangelegenheiten unterscheiden sich. Der Umzug kann nur dann rechtssicher administriert werden, wenn die Wohnsitzkarte, der TAJ-Status, die Besteuerung und die schweizerische Versicherung jeweils separat überprüft werden.

Wie und wo muss die Niederlassung im Ausland gemeldet werden, und was geschieht mit der Wohnsitzkarte?

Die Niederlassung im Ausland kann persönlich beim Kormányablak oder beim ungarischen Konsulat in der Schweiz sowie elektronisch über den Webes ügysegéd mit Ügyfélkapu gemeldet werden.Gleichzeitig mit der Meldung muss die Wohnsitzkarte mit der ungarischen Adresse abgegeben werden.

Die drei verfügbaren Bearbeitungskanäle:

Art der Erledigung

Wo kann dies erledigt werden?

Wozu dient es?

Persönliche Erledigung in Ungarn

Kormányablak

Zur Meldung der Niederlassung im Ausland und der Änderung des Wohnsitzes.

Persönliche Erledigung in der Schweiz

Ungarisches Konsulat in der Schweiz

Zur Meldung der Niederlassung im Ausland unter Mitwirkung des Konsulats.

Elektronische Erledigung

Webes ügysegéd, Ügyfélkapu

Zur Online-Meldung der Niederlassung im Ausland.

Die Abgabe der Wohnsitzkarte (Abgabe der ungarischen Wohnadresse-Karte) ist gleichzeitig mit der Meldung der Niederlassung im Ausland fällig. Die Wohnsitzkarte mit einer ungarischen Adresse kann persönlich oder per Post beim Bezirksamt oder beim Konsulat abgegeben werden.

Die Folgen der Abgabe der Wohnsitzkarte sollten nicht so verstanden werden, dass dadurch alle Angelegenheiten in Ungarn automatisch enden. Beispielsweise können ein Bankkonto, eine Immobilie, Vermietung in Ungarn, ein Unternehmen, Steuerpflichten oder familiäre Beziehungen eigenständige Rechtsverhältnisse darstellen. Diese müssen beim jeweiligen Dienstleister oder bei der zuständigen Behörde separat geregelt werden.

Welche Dokumente sollten vorbereitet werden?

Das Dossier enthält nicht die vollständigen Unterlagenlisten der einzelnen Erledigungskanäle. Prüfen Sie daher vor der Ausreise direkt die aktuellen Informationen des Kormányablak, des Webes ügysegéd oder des Konsulats. In der Praxis empfiehlt es sich, die folgenden bereits vorhandenen Dokumente in einem separaten Ausreiseordner aufzubewahren:

  • Die ungarische Wohnsitzkarte, da ihre Abgabe mit der Meldung der Niederlassung im Ausland verbunden ist.

  • Den gültigen ungarischen Personalausweis, der nicht abgegeben werden muss, aber zur Identifikation erforderlich sein kann.

  • Unterlagen zum schweizerischen Arbeitsverhältnis oder zur Versicherung, da die Meldung des ausländischen Versicherungsverhältnisses an die NEAK eine separate Pflicht ist.

  • Die Anmeldung in der Schweiz und die Aufenthaltsbewilligung betreffenden Unterlagen, da die schweizerische Versicherungspflicht an den Wohnsitz und an eine mit einer Dauer von mehr als drei Monaten erteilte Aufenthaltsbewilligung gebunden ist, also an die schweizerische Aufenthaltsbewilligung.

  • Nachweise zum vorangegangenen ungarischen Steuerjahr, falls im Jahr der Ausreise Fragen zur ungarischen Steuererklärung oder zu einem Verfahren bei der NAV aufkommen könnten.

Wie und wann müssen die Angelegenheiten der ungarischen Sozialversicherung und der TAJ-Nummer geregelt werden?

Innerhalb von 15 Tagen nach Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz muss der NEAK die Begründung eines ausländischen Versicherungsverhältnisses gemeldet werden.Die Meldung kann auch elektronisch über Ügyfélkapu mit dem Formular „Meldeblatt für Personen mit Versicherungsschutz im Ausland“ erfolgen.

Die Meldung einer Erwerbstätigkeit im Ausland (Meldung einer Erwerbstätigkeit im Ausland) ist nicht gleichbedeutend mit der Beendigung des Arbeitsvertrags in Ungarn oder der Abgabe der ungarischen Meldekarte. Sie betrifft ausdrücklich die Erfassung des Versicherungsverhältnisses.

Nach der Meldung wird die ungarische TAJ-Nummer vorübergehend ungültig, das heisst, sie erhält den „blauen“ Status. Der Status „blaue TAJ-Nummer“ zeigt an, dass die betreffende Person im ungarischen Register als im Ausland versichert geführt wird.

Was bedeutet der „blaue“ Status der TAJ-Nummer?

Der „blaue“ Status der TAJ-Nummer ist die administrative Folge der Meldung einer ausländischen Versicherung.Er bedeutet nicht die endgültige Aufhebung der TAJ-Nummer, sondern dass die Person im ungarischen System als Person mit ausländischem Versicherungsschutz geführt wird.

Der Zeitpunkt der Meldung des ausländischen Versicherungsverhältnisses ist besonders wichtig. Laut Dossier ist die Frist von 15 Tagen ab Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz zu berechnen, nicht ab der Abgabe der Meldekarte und auch nicht ab dem späteren Erhalt der schweizerischen Versicherungspolice.

Fallen der Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz, die lokale Anmeldung, die Ausstellung der Versicherungspolice oder die Beendigung des ungarischen Arbeitsverhältnisses nicht auf denselben Tag, empfiehlt es sich, die Unterlagen nach Datum zu ordnen. Dies hilft sicherzustellen, dass die Meldung an den NEAK der tatsächlichen ausländischen Versicherungssituation entspricht.

Wie verhält es sich mit der Europäischen Krankenversicherungskarte?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und der Status der TAJ-Nummer werden häufig zusammen erwähnt, das Dossier enthält jedoch keine geprüften Informationen dazu, unter welchen konkreten Bedingungen die EHIC nach Begründung der schweizerischen Versicherung genutzt werden kann oder gültig ist. Aktuelle Informationen hierzu sollten direkt über die offiziellen Kanäle des NEAK eingeholt werden.

Der wichtigste Ausgangspunkt ist, dass man sich beim Umzug in die Schweiz nicht ausschliesslich auf eine früher ausgestellte ungarische Krankenversicherungskarte oder die gewohnte Nutzung der TAJ-Nummer verlassen sollte. Die schweizerische Versicherungspflicht und die Meldung der ausländischen Versicherung in Ungarn müssen jeweils innerhalb ihrer eigenen Fristen erfüllt werden.

Welche steuerlichen Schritte können vor der Ausreise bei der NAV erforderlich sein?

Eine ins Ausland ziehende Privatperson kann innerhalb des Steuerjahres beim NAV die vorzeitige Festsetzung der Einkommensteuer beantragen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.Alternativ kann die reguläre Einkommensteuererklärung bis zum 20. Mai des folgenden Jahres eingereicht werden.

Die Möglichkeit einer vorzeitigen Festsetzung bedeutet nicht, dass jede Person, die in die Schweiz zieht, dieses Verfahren wählen muss. Gemäss den Unterlagen handelt es sich um ein optionales Verfahren. Vor der Entscheidung sollte geprüft werden, ob im Jahr des Wegzugs ungarischer Arbeitslohn, andere Einkünfte oder Sachverhalte entstanden sind, die den Inhalt der Steuererklärung beeinflussen können.

In Steuerfragen müssen der Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärung und die steuerliche Ansässigkeit getrennt betrachtet werden. Die steuerliche Ansässigkeit prüft, welcher Staat die betroffene Person in einem bestimmten Zeitraum als in seinem Steuergebiet ansässig betrachten kann. In ungarisch-schweizerischen Konstellationen kann der Mittelpunkt der Lebensinteressen ein besonders wichtiges Prüfkriterium sein.

Warum ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen wichtig?

Ein blosser Wohnsitzwechsel oder ein Arbeitsvertrag allein liefern keine vollständige Antwort auf die Frage der steuerlichen Ansässigkeit.Im Einzelfall kann der Mittelpunkt der Lebensinteressen – etwa der tatsächliche Ort der persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen – für die Beurteilung der Ansässigkeit von Bedeutung sein.

Dies erfordert insbesondere dann Aufmerksamkeit, wenn Sie im Jahr des Wegzugs weiterhin Einkünfte, Wohneigentum, ein Unternehmen, einen Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder oder andere dauerhafte Bindungen in Ungarn haben. Die Unterlagen enthalten kein detailliertes, auf Einzelfälle anwendbares Regelwerk zur steuerlichen Ansässigkeit. In einer solchen Situation sollten daher die aktuellen Informationen des NAV und gegebenenfalls die Einschätzung eines Steuerexperten eingeholt werden.

Fragen der ungarisch-schweizerischen Doppelbesteuerung sollten nicht ausschliesslich auf Grundlage von Online-Zusammenfassungen entschieden werden. Die Art der Einkünfte, der Arbeitsort, das Umzugsdatum und die persönlichen Umstände können den Fall gleichermassen beeinflussen.

Wann und wie muss die Schweizer Krankenversicherung abgeschlossen werden?

Personen, die in die Schweiz ziehen und über eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung von mehr als drei Monaten verfügen, müssen eine Schweizer Krankenversicherung abschliessen.Die obligatorische Versicherung wird nach der Abkürzung des Schweizer Krankenversicherungsgesetzes KVG, auf Deutsch Grundversicherung genannt; die Verpflichtung heisst Krankenversicherungspflicht.

Die Verpflichtung ist somit an zwei Voraussetzungen geknüpft, die in der Aufgabe ebenfalls ausdrücklich hervorgehoben werden:

  1. Begründung eines Wohnsitzes in der Schweiz oder lokale Anmeldung: Die dreimonatige Frist für die Erledigung beginnt ab diesem Zeitpunkt.

  2. Aufenthaltsbewilligung von mehr als drei Monaten: die obligatorische Schweizer Krankenversicherung für diese Situation gilt.

Ab der Begründung eines Schweizer Wohnsitzes beziehungsweise ab der Anmeldung bei der örtlichen Gemeinde – häufig Einwohnerkontrolle genannt – stehen drei Monate für den Abschluss der Versicherung zur Verfügung.

Wird die obligatorische Versicherung innerhalb dieser Dreimonatsfrist abgeschlossen, beginnen sowohl der Versicherungsschutz als auch die Prämienzahlungspflicht rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme in der Schweiz. In der Praxis bedeutet dies, dass ein späteres Abschlussdatum nicht unbedingt heisst, dass die Prämienzahlung erst ab diesem Datum beginnt.

In welcher Reihenfolge sollten die Angelegenheiten auf Schweizer Seite erledigt werden?

Auf Grundlage der im Dossier genannten Fristen bietet sich folgende Reihenfolge an:

  1. Begründung eines Schweizer Wohnsitzes: Dokumentieren Sie das tatsächliche Einzugsdatum, da es für den Zeitpunkt der Versicherungspflicht relevant ist.

  2. Örtliche Anmeldung: Melden Sie sich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts oder bei der Einwohnerkontrolle an.

  3. Regelung der Aufenthaltsangelegenheit: Prüfen Sie, ob Ihre Aufenthaltsbewilligung für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten gilt.

  4. Auswahl und Abschluss der KVG-Grundversicherung: Schliessen Sie innerhalb der Dreimonatsfrist eine Schweizer Grundversicherung ab.

  5. Meldung bei der ungarischen NEAK: Melden Sie das ausländische Versicherungsverhältnis innerhalb von 15 Tagen ab Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz.

Die Angelegenheit bei der ungarischen NEAK und der Abschluss der Schweizer KVG-Versicherung unterliegen unterschiedlichen Fristen. Die 15-tägige Frist für die NEAK-Meldung wird ab Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechnet, während die dreimonatige Frist für den Abschluss der Schweizer Versicherung an die Begründung des Wohnsitzes oder die örtliche Anmeldung geknüpft ist.

Warum können die Prämien der Schweizer Krankenversicherung je nach Kanton unterschiedlich ausfallen?

Der Leistungsumfang der obligatorischen Schweizer Grundversicherung ist schweizweit einheitlich, doch die monatliche Prämie kann je nach Kanton, Prämienregion und Altersgruppe erheblich variieren.Daher gibt es keine einheitliche KVG-Prämie, die für alle nach Schweiz ziehenden Ungarn gilt.

Beim Vergleich der Versicherungsprämien müssen mindestens drei Angaben korrekt gemacht werden:

Prämienbestimmender Faktor

Warum ist das relevant?

Kanton

Die monatliche Prämie der Grundversicherung kann je nach Kanton unterschiedlich sein.

Prämienregion

Auch innerhalb eines Kantons kann es regionale Prämienunterschiede geben.

Altersgruppe

Die Prämie kann auch von der Altersgruppe der versicherten Person abhängen.

Der schweizweit einheitliche Leistungsumfang der obligatorischen Grundversicherung und die unterschiedlichen Prämien sind zwei separate Fragen. Aus einer niedrigeren oder höheren Prämie lässt sich nicht einfach schliessen, dass der Umfang der Grundversorgung anders wäre.

Die Angabe eines schweizweiten Prämienbetrags wäre irreführend. Die konkreten monatlichen Kosten können nur anhand Ihres Wohnorts, Ihrer Prämienregion und Ihrer Altersgruppe sinnvoll geprüft werden. Vor der Wahl einer Versicherung sollte daher ein aktueller Schweizer Vergleich herangezogen werden.

Quellen

Unter den hier aufgeführten Links können sich auch nichtbehördliche Vermittlungsseiten befinden. Prüfen Sie vor Behördengängen stets das aktuelle Verfahren über die offiziellen Kanäle des Kormányablak, der NEAK, der NAV, des ungarischen Konsulats in der Schweiz und der zuständigen Schweizer Behörden.

Verwandte Artikel

Kurz gesagt

Bei einer endgültigen Niederlassung in der Schweiz muss die Niederlassung im Ausland gemeldet und die ungarische Meldekarte mit der ungarischen Adresse abgegeben werden; der Personalausweis muss nicht abgegeben werden. Die Meldeangelegenheit ist getrennt von der Meldung bei der NEAK, den NAV-Steuerangelegenheiten und der Schweizer KVG-Grundversicherung zu behandeln, für die unterschiedliche Fristen gelten.

Wichtige Punkte

  • Klären Sie vor der Abreise, ob der Umzug in die Schweiz als endgültige Niederlassung im Ausland gilt; bei einem ungewissen oder vorübergehenden Aufenthalt sollten Sie sich beim Kormányablak oder beim ungarischen Konsulat in der Schweiz informieren.
  • Melden Sie die Niederlassung im Ausland beim Kormányablak, beim ungarischen Konsulat in der Schweiz oder über den Webes ügysegéd und sorgen Sie für die Abgabe der ungarischen Meldekarte.
  • Behalten Sie Ihren Personalausweis, da dieser bei der Meldung der Niederlassung im Ausland nicht abgegeben werden muss.
  • Melden Sie der NEAK innerhalb von 15 Tagen ab Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz das ausländische Versicherungsverhältnis.
  • Dokumentieren Sie das Datum der Begründung Ihres Wohnsitzes in der Schweiz und der lokalen Anmeldung und regeln Sie anschliessend die KVG-Grundversicherung innerhalb der damit verbundenen Dreimonatsfrist.
  • Prüfen Sie die ungarischen Einkünfte im Umzugsjahr, Ihre steuerliche Ansässigkeit und weiterhin bestehende Bindungen zu Ungarn gesondert; ziehen Sie bei Bedarf die NAV oder eine Steuerfachperson bei.

Häufige Fragen

Ist es beim Umzug in die Schweiz obligatorisch, sich von der ungarischen Wohnadresse abzumelden?

Bei einer endgültigen Niederlassung in der Schweiz muss die Niederlassung im Ausland gemeldet und die Meldekarte mit der ungarischen Adresse abgegeben werden. Die Einordnung eines kürzeren, vorübergehenden oder zeitlich ungewissen Aufenthalts kann abweichen; in solchen Fällen empfiehlt es sich, vorab eine offizielle Auskunft einzuholen.

Muss auch der ungarische Personalausweis abgegeben werden?

Nein. Die Meldung der Niederlassung im Ausland betrifft die Meldekarte mit der ungarischen Adresse; der Personalausweis muss nicht abgegeben werden und bleibt gültig.

Wo kann die Niederlassung im Ausland gemeldet werden?

Die Meldung kann persönlich beim Kormányablak oder beim ungarischen Konsulat in der Schweiz sowie elektronisch über den Webes ügysegéd mit Ügyfélkapu erfolgen. Die Abgabe der Meldekarte gehört zur Meldung und kann beim Bezirksamt oder beim Konsulat persönlich oder per Post vorgenommen werden.

Wann muss die Schweizer Versicherung bei der NEAK gemeldet werden?

Das Entstehen des ausländischen Versicherungsverhältnisses muss der NEAK innerhalb von 15 Tagen nach Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz gemeldet werden. Die Meldung kann auch elektronisch über das Formular „bejelentő lap külföldön biztosítással rendelkező személyek számára“ erfolgen.

Was bedeutet der „blaue“ TAJ-Status?

Der „blaue“ TAJ-Status zeigt an, dass die betreffende Person im ungarischen Register als im Ausland versichert geführt wird. Dies bedeutet nicht das endgültige Erlöschen der TAJ-Nummer, sondern ist die registerrechtliche Folge der Meldung einer ausländischen Versicherung.

Wann muss die Schweizer Krankenversicherung abgeschlossen werden?

Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung von mehr als drei Monaten und Wohnsitz in der Schweiz müssen eine Schweizer KVG-Grundversicherung, also eine Grundversicherung, abschliessen. Diese muss innerhalb von drei Monaten ab Begründung des Wohnsitzes oder ab der lokalen Anmeldung geregelt werden; bei einem Abschluss innerhalb der Frist beginnen der Versicherungsschutz und die Prämienzahlungspflicht rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitzbegründung.

Müssen die ungarischen Steuerangelegenheiten sofort abgeschlossen werden?

Eine ins Ausland ziehende Privatperson kann bei der NAV eine ausserordentliche Festsetzung der Einkommensteuer beantragen, dies ist jedoch nicht obligatorisch. Alternativ kann die reguläre Einkommensteuererklärung bis zum 20. Mai des Folgejahres eingereicht werden; die Beurteilung der steuerlichen Ansässigkeit kann auch durch das Umzugsdatum, die Einkünfte sowie persönliche und wirtschaftliche Bindungen beeinflusst werden.