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Adressänderung und KantonswechselFür registrierte Nutzer

Adress- und Kantonswechsel in der Schweiz: Anmeldung und Schritte

Melden Sie den Wohnsitzwechsel nach den Regeln der bisherigen und der neuen Wohngemeinde. Klären Sie zuerst, ob Sie innerhalb derselben Gemeinde, in eine andere Gemeinde desselben Kantons oder in einen anderen Kanton ziehen. Prüfen Sie eUmzug, Abmeldung und Anmeldung und aktualisieren Sie danach Ausländerausweis, Versicherung, Steuer, Fahrzeug und Schule getrennt.

Herausgeber: svajc.com Wissensdatenbank6 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 5.8.2026
Redaktionell geprüft
Adress- und Kantonswechsel in der Schweiz: Anmeldung und Schritte

Wichtige Punkte

  • Trennen Sie den Umzug innerhalb der Gemeinde, zwischen Gemeinden und zwischen Kantonen.
  • Prüfen Sie die individuellen Kanäle und Anforderungen der bisherigen und neuen Wohngemeinde.
  • eUmzug ist freiwillig und nicht für jede Gemeinde oder persönliche Konstellation verfügbar.
  • Die EU/EFTA-Mobilität beseitigt die Anmeldung und den Adressnachtrag nicht.
  • Versicherung, Steuer, Fahrzeug, Schule und Arbeitgeber bilden eine zweite Arbeitswelle.

Kurzantwort: Wie melden Sie einen Wohnsitzwechsel in der Schweiz?

Melden Sie den Wohnsitzwechsel nach den Regeln der bisherigen und der neuen Wohngemeinde. Klären Sie zuerst, ob Sie innerhalb derselben Gemeinde, in eine andere Gemeinde desselben Kantons oder in einen anderen Kanton ziehen. Prüfen Sie eUmzug, Abmeldung und Anmeldung und aktualisieren Sie danach Ausländerausweis, Versicherung, Steuer, Fahrzeug und Schule getrennt. Die zuständige Stelle bestätigt die konkrete Frist, Unterlagen und Gebühr.

Schnellüberblick

  • Drei Fälle: Adresswechsel in derselben Gemeinde, Gemeindewechsel im selben Kanton oder Kantonswechsel.

  • Erster Behördenweg: Kanal der bisherigen und neuen Einwohnerkontrolle prüfen.

  • Online: eUmzug ist freiwillig; Verfügbarkeit und Zulässigkeit hängen von Gemeinden und Person ab.

  • Ungarische EU-Staatsangehörige: Die geografische Mobilität ist relevant, Anmeldung und Adressnachtrag bleiben erforderlich.

  • Zweite Welle: Arbeitgeber, Versicherung, Steuer, Strassenverkehrsamt, Schule, Bank und Verträge.

1. Bestimmen Sie die Art des Umzugs

Situation

Erste Prüfung

Was kann zusätzlich wechseln?

Neue Adresse in derselben Gemeinde

Lokale Adressänderung

Ausweisadresse, Prämienregion, Schule oder Parkierung

Andere Gemeinde im selben Kanton

Abmeldung bisherige und Anmeldung neue Gemeinde

Gemeindesteuer, Schule und lokale Dienste

Umzug in einen anderen Kanton

Beide Gemeinden und gegebenenfalls Migrationsbehörde

Kantonale Zuständigkeit, Steuer, Prämie, Fahrzeug und Schule

Wegzug ins Ausland

Eigenes Abmelde- und Ausreiseverfahren

Nicht der Suchauftrag dieses Leitfadens

Erstellen Sie vor dem Packen eine Fallakte: alte und neue Adresse, tatsächliches Umzugsdatum, Wohnnachweis, Haushaltsmitglieder, Bewilligungsart, Arbeitssituation, Kinder und Fahrzeuge. So trennen Sie eine reine Adressänderung von einem Vorgang, der eine kantonale Prüfung verlangt. Der allgemeine Umzugsleitfaden behandelt die erste Niederlassung; der Kantonwahl-Leitfaden behandelt die Auswahl des Wohnorts. Diese Seite beginnt, wenn die neue Adresse bereits feststeht.

2. Bisherige Gemeinde, neue Gemeinde und eUmzug

eMovingCH ermöglicht Privatpersonen, ihre Meldepflicht elektronisch zu erfüllen. Die Information auf der Umzugsinformation von ch.ch trennt die Abmeldung in der bisherigen Gemeinde, die Anmeldung in der neuen Gemeinde und die Adressänderung innerhalb derselben Gemeinde. Wenn eine Gemeinde oder Ihre persönliche Konstellation online nicht unterstützt wird, wählen Sie keine unzutreffende Kategorie. Kontaktieren Sie die Einwohnerkontrolle direkt und dokumentieren Sie deren Antwort.

Die Zürcher Seite zum Einwohnerwesen zeigt als lokales Beispiel, dass Gemeinden die Einwohnerregister führen und Einwohner den Umzug persönlich oder mit eUmzugCH melden können. Das Zürcher Beispiel ist keine landesweite Formular- oder Dokumentenzusage. Speichern Sie die elektronische Bestätigung und das Aktenzeichen, verstehen Sie die Übermittlung aber nicht als automatische Entscheidung über Bewilligung, Steuer oder Versicherung.

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