Schweizer zweite Säule 2026: BVG und Pensionskasse
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge, meist BVG/LPP oder Pensionskasse genannt. Beiträge von versicherten Arbeitnehmenden und Arbeitgebern sowie Zinsen bauen persönliches Vorsorgekapital auf; die Kasse versichert Alter, Invalidität und Tod. 2026 liegt die BVG-Eintrittsschwelle bei 22'680 Franken. Der effektive versicherte Lohn, Beitrag und Leistungsumfang ergeben sich jedoch immer aus dem Vorsorgeausweis und dem Reglement Ihrer Pensionskasse.

Kurzantwort: Was ist die Schweizer zweite Säule?
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge, meist BVG/LPP oder Pensionskasse genannt. Beiträge von versicherten Arbeitnehmenden und Arbeitgebern sowie Zinsen bauen persönliches Vorsorgekapital auf; die Kasse versichert Alter, Invalidität und Tod. 2026 liegt die BVG-Eintrittsschwelle bei 22'680 Franken. Der effektive versicherte Lohn, Beitrag und Leistungsumfang ergeben sich jedoch immer aus dem Vorsorgeausweis und dem Reglement Ihrer Pensionskasse.
Schnellüberblick 2026
Eintrittsschwelle: 22'680 CHF Jahreslohn beim selben Arbeitgeber im BVG-Obligatorium.
Obligatorischer Bereich: Jahreslohn bis 90'720 CHF, Koordinationsabzug 26'460 CHF und minimaler koordinierter Lohn 3'780 CHF.
Alter: Risikoschutz frühestens ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, Alterssparen ab 1. Januar nach dem 24. Geburtstag.
Finanzierung: Der Arbeitgeber zahlt insgesamt mindestens gleich viel wie alle versicherten Arbeitnehmenden zusammen.
Mindestzins 2026: 1,25% auf dem obligatorischen BVG-Altersguthaben; für überobligatorische Anteile können andere Regeln gelten.
Persönliche Wahrheit: Vorsorgeausweis und Reglement sind verlässlicher als ein allgemeiner Online-Rechner.
BVG, LPP und Pensionskasse richtig einordnen
BVG ist die deutsche und LPP die französische Abkürzung für die gesetzlichen Mindestregeln. Die Pensionskasse ist die konkrete Vorsorgeeinrichtung des Arbeitgebers. Das gesetzliche Minimum heisst Obligatorium; Leistungen darüber sind überobligatorisch. Viele Kassen versichern tiefere oder höhere Löhne und bieten bessere Leistungen. Deshalb können zwei Personen mit gleichem Bruttolohn unterschiedliche Abzüge und Projektionen haben. Finanzierung laut BSV.
Die berufliche Vorsorge ergänzt die staatliche AHV. Beitragskonto und AHV-Rentenanspruch erklärt der Leitfaden zur ersten Säule; die dritte Säule ist eine freiwillige private Ergänzung und folgt eigenen Regeln.
Wer ist obligatorisch versichert?
Obligatorisch versichert sind grundsätzlich AHV-pflichtige Arbeitnehmende, die 2026 beim gleichen Arbeitgeber mindestens 22'680 Franken pro Jahr verdienen. Der Schutz beginnt mit dem Arbeitsverhältnis, frühestens am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Bis zum Alter 24 werden nur Tod und Invalidität versichert; das Alterssparen beginnt am 1. Januar nach dem 24. Geburtstag. Aktuelle BSV-Regeln.
Selbstständige, kurze befristete Arbeitsverhältnisse und Löhne unter der Schwelle fallen nicht zwingend ins Obligatorium, können aber freiwillig oder über den Vorsorgeplan versichert sein. Bei Teilzeit oder mehreren Arbeitgebern sind Schwelle und Koordinationsabzug besonders wichtig. Ein Reglement kann den Abzug anteilig ausgestalten oder tiefere Löhne einschliessen. Fehlt ein BVG-Abzug auf der Lohnabrechnung, ist das daher eine Prüffrage und nicht automatisch ein Fehler.
Die BVG-Mindestwerte 2026
Kennzahl | 2026 | Bedeutung |
|---|---|---|
Eintrittsschwelle | 22'680 CHF/Jahr | Obligatorium grundsätzlich oberhalb dieser Schwelle beim selben Arbeitgeber |
Oberer Grenzbetrag | 90'720 CHF/Jahr | Bis hier reicht das Obligatorium |
Koordinationsabzug | 26'460 CHF/Jahr | Fixer Abzug zur Berechnung des koordinierten Lohnes |
Maximal koordinierter Lohn | 64'260 CHF/Jahr | 90'720 minus 26'460 |
Minimal koordinierter Lohn | 3'780 CHF/Jahr | Unterer versicherter Betrag im Obligatorium |
BVG-Mindestzins | 1,25% | Mindestverzinsung des obligatorischen Altersguthabens |
Mindestumwandlungssatz | 6,8% | Umwandlung des obligatorischen Guthabens im Referenzalter |
Diese Werte beschreiben das gesetzliche Minimum, nicht automatisch Ihren Vorsorgeplan. Die BVG-Reform wurde 2024 abgelehnt. Ihre geplante tiefere Schwelle, der prozentuale Koordinationsabzug und ein Satz von 6,0% sind daher keine geltenden 2026-Regeln. Offizielle Beträge 2026. Ergebnis der abgelehnten Reform.
Wie das Altersguthaben wächst
Das Altersguthaben wächst durch Altersgutschriften, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberfinanzierung, eingebrachte Freizügigkeitsleistungen und Zinsen. Im Obligatorium betragen die Altersgutschriften 7% des koordinierten Lohnes für 25- bis 34-Jährige, 10% für 35 bis 44, 15% für 45 bis 54 und 18% ab 55 bis zum Referenzalter. Das sind Gutschriftensätze und nicht automatisch der Arbeitnehmerabzug: Risiko-, Verwaltungs- und Finanzierungsbeiträge sowie der Arbeitgeberanteil unterscheiden sich je nach Kasse.
Der Arbeitgeber bezahlt über den ganzen versicherten Bestand mindestens gleich viel wie die Arbeitnehmenden zusammen; daraus folgt keine identische hälftige Teilung jeder persönlichen Lohnzeile. Der BVG-Mindestzins bleibt 2026 bei 1,25%. Eine Kasse kann mehr gutschreiben und den überobligatorischen Teil anders verzinsen. Bundesratsentscheid zum Mindestzins. Den konkreten Lohnabzug prüfen Sie mit dem Lohnabrechnungs-Leitfaden.
Den Vorsorgeausweis lesen
Die Pensionskasse informiert jährlich mit dem Vorsorgeausweis. Er weist Leistungsansprüche, koordinierten Lohn, Beitragssatz, Altersguthaben sowie Organisation und Finanzierung der Kasse aus. BSV-Glossar.
Angabe | Prüffrage |
|---|---|
Versicherter / koordinierter Lohn | Auf welcher Lohnbasis rechnet die Kasse? |
Altersguthaben BVG / total | Wie viel ist obligatorisch und wie viel insgesamt vorhanden? |
Spar- / Risikobeitrag | Was spart Kapital und was finanziert Risiko oder Verwaltung? |
Freizügigkeitsleistung | Welcher Betrag wird bei einem Stellenwechsel übertragen? |
Projektierte Altersleistung | Welche Annahmen liegen Kapital- und Rentenschätzung zugrunde? |
Invaliden- / Hinterlassenenleistung | Welcher Schutz gilt bei Invalidität oder Tod? |
Einkaufspotenzial | Welche freiwillige Einzahlung lässt das Reglement zu? |
Stellenwechsel und vergessene Guthaben
Beim Austritt berechnet die alte Kasse die Austritts- oder Freizügigkeitsleistung. Sie gehört in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Gibt es noch keine neue Kasse, wählen Sie ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder eine Freizügigkeitspolice. Teilen Sie das Ziel mit und kontrollieren Sie sowohl die Austrittsabrechnung als auch den Eingang bei der neuen Einrichtung. BSV-Merkblatt zum Stellenwechsel.
Unbekannte frühere Guthaben können über die Zentralstelle 2. Säule des Sicherheitsfonds BVG gesucht werden. Die Zentralstelle verwaltet das Geld nicht und entscheidet nicht über Ansprüche; die gefundene Einrichtung bearbeitet den konkreten Fall. Offizielle Guthabensuche.
Rente, Kapital oder Kombination
Bei der Pensionierung kann die Kasse nach Gesetz und Reglement eine Rente, Kapital oder eine Kombination ausrichten. Der Vorsorgeausweis zeigt Guthaben und Projektion. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6,8% gilt für das obligatorische Guthaben im Referenzalter. Umhüllende Kassen dürfen für Gesamtguthaben anders rechnen, sofern die BVG-Mindestleistung eingehalten wird. Frist, Kapitalanteil, Zustimmung und Formular sind reglementsspezifisch; fragen Sie Ihre Kasse schriftlich. BSV-Schritte zur Pensionierung.
Wer das gesamte Kapital bezieht, erhält daraus keine lebenslange Kassenrente und trägt Anlage-, Langlebigkeits- und Ausgaberisiko selbst. Das ist eine persönliche Finanz- und Steuerentscheidung. Verlangen Sie mindestens zwei schriftliche Szenarien und trennen Sie AHV, Pensionskasse und Säule 3a.
Invaliditäts- und Hinterlassenenschutz
Die zweite Säule ist auch Risikoversicherung. Wer beim Beginn der zur Invalidität führenden Arbeitsunfähigkeit versichert war, kann zusätzlich zur IV eine BVG-Invalidenrente erhalten; überobligatorische Berechnungen folgen dem Reglement. Voraussetzungen für Ehe-, Partner- und Kinderrenten unterscheiden sich. Prüfen Sie die persönlichen Leistungen und melden Sie Änderungen der Familiensituation. BSV-Information zur Invalidität.
Prüfliste
Besorgen Sie Reglement, Vorsorgeausweis und aktuelle Lohnabrechnung.
Vergleichen Sie gemeldeten Jahres- und koordinierten Lohn mit dem Vertrag; Marktwerte gehören in den Lohnleitfaden.
Trennen Sie Obligatorium und Überobligatorium sowie Spar-, Risiko-, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge.
Kontrollieren Sie nach jedem Stellenwechsel die vollständige Übertragung; suchen Sie unbekannte Altguthaben offiziell.
Vergleichen Sie jährlich Anfangsbestand, Beiträge, Zins, Risikoschutz und Projektion.
Verlangen Sie vor der Pensionierung schriftliche Renten-, Kapital- und Kombinationsszenarien Ihrer Kasse.
Welche Fragen gehören in einen eigenen Leitfaden?
Ausreise, Umzug nach Ungarn, Barauszahlung, Freizügigkeitskonto, Scheidung und Besteuerung sind eigene rechtliche und steuerliche Ergebnisse. Diese Seite vermischt sie bewusst nicht mit Grundversicherung und Vorsorgeausweis. Nutzen Sie vor einer Ausreise den separaten Leitfaden zum Vorsorgekapital bei der Ausreise. So konkurrieren nicht mehrere Seiten um dieselbe Suchabsicht.
Kurz gesagt
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge, meist BVG/LPP oder Pensionskasse genannt. Beiträge von versicherten Arbeitnehmenden und Arbeitgebern sowie Zinsen bauen persönliches Vorsorgekapital auf; die Kasse versichert Alter, Invalidität und Tod. 2026 liegt die BVG-Eintrittsschwelle bei 22'680 Franken. Der effektive versicherte Lohn, Beitrag und Leistungsumfang ergeben sich jedoch immer aus dem Vorsorgeausweis und dem Reglement Ihrer Pensionskasse.
Wichtige Punkte
- Die BVG-Eintrittsschwelle 2026 beträgt 22'680 CHF.
- Der Koordinationsabzug beträgt 26'460 CHF; bessere Pläne sind möglich.
- Alterssparen beginnt am 1. Januar nach dem 24. Geburtstag.
- Der Vorsorgeausweis ist die persönliche Quelle für Lohn, Guthaben und Leistung.
- Ausreise, Barauszahlung, Scheidung und Steuern bleiben eigene Entscheidungswege.