Wann sollte man mit der Vorbereitung beginnen?
Die meisten Prozesse – insbesondere die Wohnungssuche und die Schulanmeldung – erfordern in der Schweiz längere Vorlaufzeiten als in Ungarn. Die Erfahrung zeigt, dass ein realistisches Vorbereitungsfenster 3–6 Monate vor der Ankunft liegt. Wer den Umzug ohne Unterstützung des Arbeitgebers selbst organisiert, sollte eher mit 6 Monaten rechnen.
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte in der allgemein empfohlenen Reihenfolge erläutert.
Vorbereitung: Welche Dokumente werden benötigt?
Die Schweizer Behörden erwarten, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft beim lokalen Einwohnermeldeamt (Einwohnerkontrolle / Contrôle des habitants) anmelden. Dafür sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:
Gültiger Reisepass oder Personalausweis (für alle Familienmitglieder)
Arbeitsvertrag oder Nachweis der Selbstfinanzierung (Kontoauszug, Gewerbenachweis)
Mietvertrag oder Nachweis einer Unterkunft
Geburtsurkunden (für Kinder)
Heiratsurkunde (falls zutreffend)
Passfotos (im Passformat, in der Regel 2–4 Stück)
Ungarische Personenstandsdokumente müssen mit einer Apostille beglaubigt sowie mit einer beglaubigten deutschen, französischen oder italienischen Übersetzung eingereicht werden, sofern der Kanton dies verlangt. Die Anforderungen an Übersetzung und Beglaubigung können je nach Kanton variieren.
Welche Bewilligung erhalten ungarische Staatsangehörige und ihre Familie?
Als ungarischer Staatsangehöriger – und damit als EU-Bürger – dürfen Sie sich in der Schweiz die ersten 3 Monate ohne Meldepflicht aufhalten. Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss eine B-Bewilligung (Ausländerausweis B) beantragt werden, die vom kantonalen Migrationsamt / Office cantonal de la population ausgestellt wird. Die Bewilligung wird zunächst für 5 Jahre erteilt, wenn das Arbeitsverhältnis unbefristet ist; bei einem befristeten Vertrag wird sie für die Dauer des Vertrags ausgestellt.
Der Ehepartner und die Kinder, die gemeinsam mit dem Arbeitnehmer einreisen, haben ebenfalls Anspruch auf eine B-Bewilligung – auch ohne eigenes Arbeitsverhältnis, und zwar aufgrund des Anspruchs des Hauptantragstellers. Wichtig: Die Bewilligung des Ehepartners berechtigt auch zur selbstständigen Erwerbstätigkeit.
Arbeitsbewilligung und Situation der Familienangehörigen
Der Antrag auf die B-Bewilligung wird in der Regel vom Arbeitgeber beim kantonalen Migrationsamt eingereicht, es ist jedoch auch möglich, dass der Arbeitnehmer den Antrag selbst innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft stellt. Der Ablauf ist wie folgt:
Der Arbeitgeber benachrichtigt das Migrationsamt (in vielen Kantonen über ein Online-Portal).
Der Arbeitnehmer und die Familienangehörigen erscheinen persönlich beim Einwohnerkontrolle.
Die Bewilligung wird per Post zugestellt; die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–6 Wochen und variiert je nach Kanton.
Bei Ehepartnern aus Drittstaaten (z. B. Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige) ist das Verfahren aufwendiger: Es besteht Visumspflicht, und der Antrag muss noch vor der Ausreise bei der Schweizer Botschaft gestellt werden. Dieser Fall erfordert ein gesondertes Merkblatt.
Wohnungssuche und Vertragsabschluss
Der Schweizer Wohnungsmarkt – insbesondere in den Agglomerationen Zürich, Genf, Basel und Bern – ist äusserst angespannt. Das Angebot ist gering, die Nachfrage hoch, und Vermieter verlangen von Bewerbern eine detaillierte Dokumentation.
Was muss man für eine Wohnungsbewerbung wissen?
Ein Schweizer Vermieter verlangt in der Regel Folgendes:
Betreibungsregister-Auszug (Nachweis ohne negative Einträge; für Neuankömmlinge in der Schweiz ist dieser nicht verfügbar – ein Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers kann dies teilweise ersetzen)
Die letzten 3 Monatslohnabrechnungen oder der Arbeitsvertrag
Kopie des Personalausweises / Reisepasses
Ausgefülltes Bewerbungsformular
Für Neuankömmlinge ist das Fehlen des Betreibungsregister-Auszugs ein Nachteil. Es empfiehlt sich, ein Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers und möglichst eine Schweizer Referenz beizubringen.
Wie hoch ist die Kaution (Mietkaution)?
Nach Schweizer Recht darf die Kaution (Mietzinskaution) höchstens 3 Monatsmieten betragen. Sie ist auf einem gesperrten Bankkonto (Sperrkonto) zu hinterlegen, auf das der Mieter bis zum Ende des Mietverhältnisses keinen Zugriff hat. Dies stellt beim Einzug einen einmaligen, aber erheblichen Kapitalbedarf dar.
Was ist bei den Mietpreisen zu erwarten?
Die Mietpreise variieren je nach Stadt und Kanton erheblich. Orientierungspreise für monatliche Mieten 2024–2025 für eine 3–4-Zimmer-Wohnung (ca. 70–90 m²):
Zürich (Stadt): CHF 2 800 – 4 500
Genf (Stadt): CHF 2 600 – 4 200
Basel (Stadt): 2 000 – 3 200 CHF
Bern (Stadt): 1 800 – 3 000 CHF
Kleinstadt / ländlicher Kanton: 1 400 – 2 200 CHF
Dies sind Richtwerte; die aktuelle Marktlage und der Zustand der Wohnung können diese erheblich beeinflussen.
Schulbildung der Kinder: vom Kindergarten bis zur Mittelschule
In der Schweiz ist das Bildungswesen Kantonssache, weshalb die Details – das Einschulungsalter, die Benotung und die Selektion auf Sekundarstufe – von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Einige allgemein gültige Punkte:
Die Schulpflicht beginnt in der Regel ab dem 4.–5. Lebensjahr (auf der Stufe Kindergarten / école enfantine) und dauert bis zum 15.–16. Lebensjahr.
Die Schule ist im staatlichen Bereich kostenlos und obligatorisch.
Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Schulbehörde (Schulamt / Direction scolaire), in der Regel gleichzeitig mit der Einwohneranmeldung oder kurz danach.
Kinder können an einer Sprachstandserhebung teilnehmen und bei Bedarf in eine Aufnahmeklasse / classe d'accueil eingeteilt werden, wo sie eine intensive Sprachförderung erhalten, bevor sie in eine reguläre Klasse wechseln.
Ungarischsprachiger Unterricht und Wochenendschulen
In der Schweiz gibt es in mehreren Städten ungarische Wochenendschulen, die nach dem ungarischen Lehrplan unterrichten. Solche Einrichtungen gibt es in Zürich, Bern und Genève. Sie ersetzen nicht die staatliche Schule, helfen den Kindern aber dabei, ihre Verbindung zur ungarischen Sprache und Kultur zu erhalten.
Privatschulen und internationale Schulen
In der Schweiz gibt es zahlreiche Privat- und internationale Schulen (z. B. mit englischer, französischer oder deutscher Unterrichtssprache), die vor allem bei kürzeren Aufenthalten oder wenn das Kind die Landessprache nicht spricht, eine Alternative darstellen können. Deren Jahresgebühren liegen in der Regel zwischen 15 000 und 40 000 CHF und sie erhalten keine staatliche Unterstützung.
Krankenversicherung für die Familie
In der Schweiz ist die Krankenversicherung (Krankenversicherung / assurance maladie) obligatorisch und wird durch private Versicherer angeboten. Das System wird durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG/LAMal) geregelt.
Wann muss man sich versichern?
Innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung ist die Wahl einer Krankenkasse obligatorisch; der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung. Wer keine Versicherung abschliesst, dem weist der Kanton eine zu und stellt die Prämien nachträglich in Rechnung.
Wie hoch ist die monatliche Prämie?
Die Prämie richtet sich nach Alter, Kanton, gewählter Krankenkasse und der Höhe der Franchise. Orientierungswerte für 2025:
Erwachsene (26+): CHF 350 – 600
Junge Erwachsene (19–25): CHF 250 – 450
Kinder (0–18): CHF 90 – 150
Die Prämien können je nach Kanton um bis zu 40–50 % variieren. Zürich und Genève gehören typischerweise zu den teuersten Kantonen, die Innerschweizer Kantone (z. B. Appenzell, Uri) sind günstiger.
Franchise und Selbstbehalt
Die jährliche Franchise ist für Erwachsene zwischen CHF 300 und CHF 2 500 wählbar. Eine höhere Franchise bedeutet eine niedrigere monatliche Prämie, aber höhere Eigenkosten im Krankheitsfall. Für Kinder kann die Franchise CHF 0 betragen.
Zusatzversicherung / assurance complémentaire
Das KVG/LAMal-Grundversicherung deckt nur die Grundversorgung ab. Für Zahnbehandlungen, Augenheilkunde, ein Einzelzimmer im Spital oder Behandlungen im Ausland empfiehlt sich eine Zusatzversicherung – diese ist jedoch weder obligatorisch noch einheitlich geregelt.
Ungarische Sozialversicherung und NEAK (OEP)
Mit dem Umzug in die Schweiz erlischt der Versicherungsanspruch über die ungarische Sozialversicherungsnummer. Bei der NEAK (früher OEP) muss der Wohnsitzwechsel ins Ausland gemeldet werden. Bei Heimatbesuchen ist auch eine in der Schweiz ausgestellte EHIC-Karte (Europäische Krankenversicherungskarte) möglich – das Schweizer System basiert jedoch nicht auf der EHIC, sondern auf dem KVG/LAMal als Grundversicherung.
Sozialleistungen und Familienunterstützung
Kinderzulage / allocations familiales
In der Schweiz haben alle erwerbstätigen Eltern Anspruch auf Kinderzulagen. Der Betrag variiert je nach Kanton, doch seit 2023 gelten folgende Bundesminima:
Einzelne Kantone zahlen höhere Beträge. Die Zulage wird vom Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn ausbezahlt; der Arbeitnehmer beantragt sie über die kantonale Familienausgleichskasse (FAK).
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub
Mutterschaftsurlaub: 14 Wochen, 80 % des Lohns (maximal CHF 220/Tag), über das APG/RPC-System.
Vaterschaftsurlaub: 10 Arbeitstage (2 Wochen), ebenfalls mit 80 % Lohnersatz.
Sozialhilfe
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben in der Schweiz nur eingeschränkten Anspruch auf Sozialhilfe: Wer sich nicht selbst finanzieren kann und auf Sozialhilfe angewiesen ist, riskiert, dass die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gefährdet wird. Dies ist ein wichtiger Risikofaktor, den man bereits in der Planungsphase berücksichtigen sollte.
Budgetplanung: Was sollte eine Familie einkalkulieren?
Die folgende Tabelle schätzt die monatlichen Ausgaben einer Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern im Raum Zürich auf Basis von Daten aus dem Jahr 2025. Es handelt sich um Richtwerte; die tatsächlichen Ausgaben können je nach Wohnort, Lebensstil und Alter erheblich abweichen.
Ausgabenposten | Geschätzte monatliche Kosten (CHF) |
|---|
Miete (3–4 Zimmer, Agglomeration Zürich) | CHF 2 500 – 3 500 |
Krankenversicherung (4 Personen) | CHF 900 – 1 400 |
Lebensmitteleinkauf | CHF 800 – 1 200 |
Verkehr (Abonnement, ohne Auto) | CHF 400 – 600 |
Kinderbetreuung / Krippe | CHF 800 – 2 000 |
Sonstiges (Kleidung, Freizeit, Telefon, Internet) | 500 – 900 |
Gesamt (ungefähr) | 5 900 – 9 600 |
Die Kosten für die Krippe / crèche gehören zu den bedeutendsten variablen Posten: Je nach staatlicher Unterstützung und kantonalem System können sie im Vollpreis bis zu CHF 2 000–3 000 pro Monat betragen, wobei eine einkommensabhängige Subventionierung diesen Betrag deutlich reduzieren kann.
Integrationsmöglichkeiten: Gemeinschaft, Spracherwerb, Arbeit
Sprachliche Integration
In der Schweiz richtet sich die Amtssprache nach dem Wohnkanton: In den östlichen Kantonen (Zürich, Bern, Basel, Aargau) wird Deutsch gesprochen, in den westlichen Kantonen (Genève, Vaud, Neuchâtel) Französisch und im Kanton Tessin Italienisch. Das Schweizerdeutsch ist die Sprache des Alltags und unterscheidet sich erheblich vom Hochdeutschen – was anfangs eine echte Herausforderung darstellen kann.
Viele Kantone bieten kostenlose oder geförderte Integrationssprachkurse an. Es lohnt sich, auf der Website des Migrationsamts über die lokalen Angebote zu informieren.
Ungarische Gemeinschaften in der Schweiz
In Zürich, Bern, Genève und Basel gibt es aktive ungarische Gemeinschaften, Kulturvereine und kirchliche Organisationen. Diese veranstalten regelmäßige Events und können für Neuankömmlinge ein wertvolles informelles Netzwerk darstellen.
Erwerbstätigkeit für den Ehepartner
Ein Ehepartner mit einer B-Bewilligung – auch wenn diese über den Hauptantragsteller erteilt wurde – kann in der Schweiz selbstständig einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ohne eine gesonderte Genehmigung zu benötigen. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu anderen Migrationssystemen.
Quellen
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