Wie zieht eine ungarische Familie in die Schweiz? | svajc.com
Költözés családdal
Mit einer Familie in die Schweiz ziehen: Worauf sollte man sich vorbereiten?
Ein sachlicher Leitfaden für ungarische Familien zu den rechtlichen, finanziellen und praktischen Schritten einer Auswanderung in die Schweiz – Stand 2026.
12 Min. LesezeitKostenlos
Wie bereitet man sich rechtzeitig auf den Familienumzug vor?
Der häufigste Fehler: Familien unterschätzen den Vorbereitungsaufwand. Der Schweizer Wohnungsmarkt ist eng, die Behördenwege sind langsam, und Schulplätze sind begrenzt – deshalb sollte man mindestens 3–6 Monate vor dem Umzug mit der Planung beginnen.
Was muss noch in Ungarn geregelt werden?
Die folgenden Schritte sollten noch vor dem Umzug, in Ungarn, erledigt werden:
Abmeldung des Wohnsitzes vom ungarischen Wohnsitz (bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder dem Dokumentenamt). Dies ist beim Umzug zwar nicht zwingend vorgeschrieben, ist jedoch für die Abmeldung aus der OEP-Krankenversicherung und die Klärung der ungarischen Steuerpflicht erforderlich.
Aussetzung der Sozialversicherungsnummer / Abmeldung aus der OEP.
abgeschlossen wird, kann die ungarische Krankenversicherungsberechtigung nicht parallel aufrechterhalten werden. Die Abmeldung ist bei der zuständigen Krankenkasse zu veranlassen.
Klärung der steuerlichen Ansässigkeit. Auf Grundlage des ungarisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (1981, in geänderter Fassung) richtet sich die Ansässigkeit nach dem Prinzip des „gewöhnlichen Aufenthaltsorts". Zieht die gesamte Familie aus, verlagert sich die Ansässigkeit ab dem ersten vollständigen Kalenderjahr in die Schweiz – im Übergangsjahr können jedoch gegenüber beiden Ländern Erklärungspflichten bestehen.
Beglaubigung von Zeugnissen und Urkunden. Schulzeugnisse, Geburtsurkunden und Heiratsurkunden müssen mit einer Apostille (Haager Beglaubigungsklausel) versehen werden, sofern sie für Schweizer Behörden benötigt werden. Die Schulzeugnisse der Kinder sollten zusätzlich zur Apostille von einem akkreditierten Übersetzer übersetzt werden.
Vorabklärung des Arbeitsangebots oder der selbständigen Erwerbstätigkeit. Als EU/EFTA-Bürger – und ungarische Staatsangehörige gelten gemäss FZA (Freizügigkeitsabkommen) als solche – kann man in der Schweiz ohne Arbeitsbewilligung eine Erwerbstätigkeit aufnehmen; die Aufenthaltsbewilligung muss jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses angemeldet werden.
Welche rechtlichen und administrativen Schritte sind nach der Ankunft erforderlich?
Wohnsitzanmeldung (Anmeldung)
Ab dem Zeitpunkt der Ankunft innerhalb von 14 Tagen muss man sich beim lokalen Einwohnermeldeamt (Einwohnerkontrolle / Contrôle des habitants) anmelden. Dies gilt für jedes Familienmitglied, einschliesslich der Kinder.
Für die Anmeldung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
gültiger Reisepass oder Personalausweis (für jedes Familienmitglied)
Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Wohnung
Arbeitgeberbestätigung (bei Einreise aufgrund eines Arbeitsverhältnisses)
ausgefülltes Anmeldeformular (Format je nach Kanton unterschiedlich)
Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis)
Als ungarische Staatsbürger haben Sie aufgrund des EU-Bürgerrechts Anspruch auf eine B-Bewilligung (Ausländerausweis B), sofern Sie über einen Arbeitsvertrag von mindestens 1 Jahr verfügen. Bei einem Vertrag unter 1 Jahr wird eine L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung) ausgestellt. Die Bewilligung wird vom kantonalen Migrationsamt ausgestellt, der Antrag wird jedoch in der Regel über die Einwohnerkontrolle eingereicht.
Wichtig: Ehepartner und Kinder (bis 18 Jahre) haben auf Basis des FZA automatisch Anspruch auf Aufenthalt, wenn der Hauptverdiener eine B-Bewilligung besitzt – ihre Bewilligungen müssen jedoch ebenfalls separat beantragt werden.
Obligatorische Krankenversicherung (KVG / LAMal)
In der Schweiz läuft die Krankenversicherung nicht über den Arbeitgeber: jede Person muss individuell eine Krankenkasse wählen (Krankenkasse). Die obligatorische Grundversicherung (Grundversicherung / assurance de base) muss innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise abgeschlossen werden – und gilt rückwirkend ab dem Einreisedatum.
Einige wichtige Hinweise:
Die Prämie (Prämie) variiert je nach Kanton, Alter und gewähltem Selbstbehalt (franchise). Im Jahr 2026 kann die monatliche Prämie für Erwachsene je nach Kanton zwischen CHF 300 und CHF 600 liegen; für Kinder ist sie niedriger (ungefähr CHF 100–150 pro Monat).
Die Krankenkasse kann einmal jährlich bis zum 31. Oktober gewechselt werden (mit Wirkung für das folgende Jahr).
Bei niedrigem Einkommen kann Prämienverbilligung (réduction de primes) beim Kanton beantragt werden – viele Neuankömmlinge wissen das nicht und verzichten daher darauf.
In der Schweiz ist das Bildungswesen Kantonssache, weshalb das System im Detail zwischen Zürich, Bern, Genf, Vaud und Basel-Stadt unterschiedlich ist. Das Grundprinzip ist jedoch einheitlich: schulpflichtige Kinder (in der Regel ab 4–5 Jahren) müssen eingeschult werden, und dies ist an der öffentlichen Schule kostenlos.
Die Einschulung wird nach der Anmeldung beim Einwohnerkontrolle in der Regel automatisch von der lokalen Schulverwaltung (direction scolaire) eingeleitet. Eltern müssen keine Schule selbst suchen – die dem Wohnort zugewiesene Quartierschule nimmt das Kind auf.
Was nicht automatisch erfolgt: die Einstufung in eine Sprachförderklasse (DaZ – Deutsch als Zweitsprache oder FIDE-Programm). Das müssen Eltern aktiv beantragen, und die Schule führt in der Regel eine Einstufungsprüfung durch.
Was kostet der Umzug mit Familie in die Schweiz? Realistische Zahlen
Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind hoch – aber auch die Löhne sind höher. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen beiden. Im Folgenden stellen wir die typischen monatlichen Ausgaben einer ungarischen Mittelstandsfamilie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern im Raum Zürich mit Näherungswerten vor (basierend auf Daten von Anfang 2026).
Hinweis: Die Kosten für die Kinderbetreuung (Krippe/Tagesbetreuung, Kita / crèche) sind stark kantonsabhängig und können durch einkommensabhängige staatliche Subventionen gesenkt werden. In Zürich kann ein Vollzeit-Kita-Platz ohne Subventionen 2 000–2 500 CHF/Monat kosten; in Bern oder ländlichen Kantonen ist dieser Betrag geringer.
Einmalige Startkosten
In den ersten Monaten fallen auch einmalige Posten an:
Kaution (Mietkaution / dépôt de garantie): in der Regel 2–3 Monatsmieten, auf einem Sperrkonto (nicht beim Vermieter, sondern bei einer Bank)
Möbelkauf / Umzug: CHF 2 000–8 000 (je nachdem, wie viel mitgebracht wird)
Empfohlene Liquiditätsreserve vor dem Umzug: mindestens 3 Monate der geplanten Ausgaben, also rund CHF 20 000–30 000 (Anfang 2026 lag 1 CHF bei ca. 420–440 HUF, doch dieser Kurs schwankt – es lohnt sich, den aktuellen Wechselkurs stets zu prüfen).
Wie integrieren sich Kinder? Bildung, Sozialleistungen, Unterstützung
Aufbau des Schulsystems
In der Schweiz ist das Schulsystem kantonal geregelt, doch seit dem HarmoS-Konkordat (2009) ist die Grundstruktur harmonisiert:
Kindergarten: 4–6 Jahre, 2 Jahre, in den meisten Kantonen obligatorisch
Primarschule (Grundschule): 6–12 Jahre, 6 Jahre
Sekundarstufe I (Unterstufe der Mittelschule): 12–15 Jahre, 3 Jahre – dies ist die Stufe, auf der die Berufswahl beginnt (Gymnasium vs. Berufsbildung)
Ein aus Ungarn kommendes Kind wird in der Regel der seinem Alter entsprechenden Klasse zugeteilt, nimmt jedoch vorübergehend an begleitenden Sprachförderkursen (DaZ) teil. Das ist weder eine Schande noch ein Nachteil – Schweizer Schulen gehen routiniert mit neu ankommenden ausländischen Kindern um.
Ungarische Wochenendschulen
In Zürich, Bern, Genève und Basel gibt es ungarische Wochenendschulen, die bei der Pflege der ungarischen Sprache und Kultur helfen. Der Unterricht findet in der Regel samstags statt, und der ungarische Staat unterstützt sie teilweise finanziell. Die genauen Kontaktdaten und Einschreibebedingungen können sich von Jahr zu Jahr ändern – lokale ungarische Community-Gruppen auf Facebook sowie der Community-Bereich von svajc.com bieten aktuelle Informationen.
Unterstützungsleistungen für Kinder
In der Schweiz haben Eltern Anspruch auf Familienzulagen (Familienzulage / allocations familiales), deren Höhe und Voraussetzungen kantonal variieren, wobei jedoch bundesrechtliche Mindestbeträge gelten:
Kinderzulage: mindestens 200 CHF/Monat pro Kind (von 0 bis 16 Jahren)
Ausbildungszulage: mindestens 250 CHF/Monat (16–25 Jahre, Kind in Ausbildung)
Die Zulage wird in der Regel vom Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn ausbezahlt und vom Arbeitgeber bei der kantonalen Ausgleichskasse beantragt. Selbstständigerwerbende und Arbeitslose können die Zulage über eine eigene Kasse beantragen.
Wichtig aus ungarischer Sicht: Wenn ein Elternteil in Ungarn bleibt und dort ebenfalls Anspruch auf Kindergeld hat, werden die Leistungen beider Länder gemäss den EU-Koordinierungsregeln (Verordnung EG Nr. 883/2004) nicht kumuliert – das Land mit dem höheren Betrag zahlt, das andere ergänzt nur die Differenz (sofern eine Differenz besteht). Dies sollte im Voraus geklärt werden.
Was sind die häufigsten Fehler, und wie lassen sie sich vermeiden?
1. Sie suchen eine Wohnung vor der Anreise, ohne den Schweizer Mietmarkt zu kennen Der Schweizer Wohnungsmarkt – insbesondere in Zürich, Genf und Basel – ist extrem angespannt. Auf Inserate melden sich Dutzende von Bewerbern , und Schweizer Vermieter bevorzugen Personen mit lokalen Referenzen, einem Schweizer Arbeitsvertrag und einer einwandfreien Bonität. Sich aus Ungarn, aus der Ferne zu bewerben, ist nahezu aussichtslos. Lösung: Für die ersten 1–3 Monate sollte eine vorübergehende Unterkunft (Airbnb, Untermiete, Firmenwohnung) eingeplant werden, von der aus dann eine dauerhafte Wohnung gesucht werden kann.
2. Sie unterschätzen den Liquiditätsbedarf für die Kaution und die ersten Monate Viele gehen davon aus, dass das erste Gehalt den Start abdeckt. In der Realität sind wegen der Kaution (2–3 Monatsmieten) und weiterer einmaliger Ausgaben Kosten von CHF 10 000–20 000 im ersten Monat keine Seltenheit.
3. Sie schliessen die Krankenversicherung nicht rechtzeitig ab Die 90-Tage-Frist ist strikt. Wer sie versäumt, dem weist der Kanton einen Versicherer zu – dieser ist in der Regel teurer und bietet nicht die günstigste Franchise.
4. Sie beantragen keine Prämienverbilligung Familien mit niedrigerem Einkommen oder solche, die gerade erst starten, hätten in vielen Fällen Anspruch auf Prämienverbilligung, wissen aber nichts davon oder stellen keinen Antrag. Dies kann mehrere tausend Franken pro Jahr ausmachen.
5. Die Schuldokumente der Kinder werden nicht vorab beglaubigt Kommt ein Kind im Sekundarschulalter in die Schweiz, kann die Einreichung der bisherigen Schulzeugnisse mit Apostille-Beglaubigung und Übersetzung Wochen in Anspruch nehmen – was die Einschulung und den Berufswahlprozess verzögert.
6. Die steuerliche Ansässigkeit in Ungarn wird nicht geregelt Wer auswandert, sich aber in Ungarn nicht abmeldet, kann im Übergangsjahr von beiden Steuerbehörden als steuerpflichtig angesehen werden. Dies kann zu einer doppelten Steuererklärungspflicht und möglicherweise zu einer doppelten Steuerzahlung führen – selbst wenn das Doppelbesteuerungsabkommen die Situation letztlich klärt.
Wann und wie sollte man Hilfe in Anspruch nehmen? Behörden und Berater
Schweizerische staatliche Institutionen
Einwohnerkontrolle / Contrôle des habitants: Anmeldung des Wohnsitzes, Entgegennahme von Aufenthaltsbewilligungsanträgen
Migrationsamt / Office cantonal de la population: Ausstellung von Aufenthaltsbewilligungen auf kantonaler Ebene
Schulverwaltung / direction scolaire: Schulzuweisung, DaZ-Programm
Kantonales Sozialamt (Sozialamt / service social): Prämienverbilligung, Sozialhilfe
AHV-Ausgleichskasse / Caisse de compensation AVS: Alters- und Invalidenversicherung, Familienzulagen
Ungarisches Generalkonsulat, Zürich: Konsularangelegenheiten für die deutschsprachigen Kantone
Lokale ungarische Gemeinschaften: Zürich, Bern, Genf, Basel – die Kontaktliste ist im Bereich „Community" auf svajc.com verfügbar
Wann sollten Sie einen Experten hinzuziehen?
Einige Situationen, in denen die eigenständige Abwicklung riskant ist:
Wenn ein Elternteil Staatsangehöriger eines Drittstaates ist (nicht EU/EFTA) – seine Aufenthaltsbewilligung unterliegt einem anderen Verfahren.
Wenn ein Elternteil als Selbstständiger oder Unternehmer einreist – die steuerliche und versicherungsrechtliche Struktur ist komplexer.
Wenn das Kind sonderpädagogischen Förderbedarf hat – seine Einschulung im Schweizer System erfordert ein gesondertes Verfahren.
Wenn ein Elternteil in Ungarn bleibt – zur Klärung der grenzüberschreitenden Steuer- und Sozialversicherungssituation wird ein Steuerberater empfohlen.
Das Beraternetzwerk von svajc.com bietet eine Erstkonsultation von 30 Minuten für CHF 50 an – für komplexere Situationen erstellen wir ein individuelles Angebot.
Wann sollten Sie einen Berater hinzuziehen?
Dieser Artikel bietet eine Orientierung, die für 80 % der Standardfälle gilt. In den folgenden Situationen sind die individuellen Umstände jedoch so unterschiedlich, dass eine auf diesem Artikel basierende Entscheidung riskant sein kann:
Ein Ehepartner ist kein EU/EFTA-Bürger (z. B. Partner aus einem Drittstaat) – seine Aufenthaltsbewilligung unterliegt einem anderen Verfahren, und die Bearbeitungszeit kann bis zu 6–12 Monate betragen.
Ein Elternteil reist als Selbstständiger oder Unternehmer ein – die steuerliche und versicherungsrechtliche Struktur ist erheblich komplexer.
Das Kind hat sonderpädagogischen Förderbedarf – seine Einschulung im Schweizer System erfordert ein kantonales Verfahren, bei dem die Unterstützung durch eine ortskundige Fachperson unschätzbar wertvoll ist.
Ein Elternteil bleibt in Ungarn, und die grenzüberschreitende Steuer-, Sozialversicherungs- und Sozialsituation muss geregelt werden.
Umstrukturierung von Vermögenswerten mit hohem Wert (Immobilien, Anlageportfolio) im Zusammenhang mit dem Wegzug.
Wer mit seiner Familie in die Schweiz zieht, sollte 3–6 Monate Vorbereitungszeit einplanen und die ungarische Seite frühzeitig regeln (Abmeldung des Wohnsitzes, Austritt aus der OEP, steuerlicher Wohnsitz). Nach der Ankunft muss man sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnerregister anmelden, eine obligatorische Krankenversicherung abschließen und die Kinder einschulen; die monatlichen Ausgaben bewegen sich im Raum Zürich zwischen 6 750 und 10 650 CHF – bei entsprechend höheren Löhnen.
Wichtige Punkte
Beginnen Sie die Vorbereitung 3–6 Monate vor dem Umzug: Regeln Sie die Wohnsitzabmeldung, den Austritt aus der OEP und den steuerlichen Wohnsitz in Ungarn, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Planen Sie für die erste Unterkunft eine vorübergehende Lösung (Airbnb, Untermiete, Firmenwohnung) und suchen Sie von dort aus eine dauerhafte Wohnung – Schweizer Vermieter bevorzugen Bewerber mit lokalen Referenzen und einem Schweizer Arbeitsvertrag.
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft beim Einwohneramt (Einwohnerkontrolle) an und beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung; schließen Sie innerhalb von 90 Tagen die obligatorische Krankenversicherung ab, um eine teurere kantonal zugewiesene Versicherung zu vermeiden.
Beantragen Sie für Ihre Kinder eine Prämienverbilligung, sofern Sie aufgrund Ihres Einkommens Anspruch darauf haben – das kann mehrere tausend CHF pro Jahr sparen.
Lassen Sie Schulzeugnisse der Kinder bereits in Ungarn mit einer Apostille beglaubigen und übersetzen, um die Einschulung und die Laufbahnberatung zu beschleunigen.
Planen Sie für den Start ein liquides Polster von mindestens 20 000–30 000 CHF ein, das Kaution (2–3 Monatsmieten), Möbelkauf, Verwaltungsgebühren und die Ausgaben der ersten Monate abdeckt.
Häufige Fragen
Wie weit im Voraus sollte man einen Umzug in die Schweiz planen?
Es empfiehlt sich, mindestens 3–6 Monate vor dem Umzug mit der Vorbereitung zu beginnen, da der Schweizer Wohnungsmarkt eng ist, Behördengänge Zeit brauchen und Schulplätze begrenzt sind. Diese Zeit wird benötigt, um die ungarischen Formalitäten zu erledigen, eine Wohnung zu finden und die schulische Einstufung der Kinder zu klären.
Was muss vor dem Umzug in Ungarn geregelt werden?
Man muss sich beim zuständigen Gemeindeamt abmelden, aus der OEP austreten (da eine Schweizer Krankenversicherung nicht parallel aufrechterhalten werden kann), den steuerlichen Wohnsitz klären sowie Diplome und Zeugnisse mit Apostille beglaubigen und übersetzen lassen. Außerdem sollte das Arbeitsangebot oder die gewerbliche Zulassung vorab geklärt sein.
Welche administrativen Schritte sind unmittelbar nach der Ankunft zu erledigen?
Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft muss man sich beim Einwohneramt (Einwohnerkontrolle) anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen; innerhalb von 90 Tagen ist der Abschluss einer obligatorischen Krankenversicherung Pflicht. Kinder werden automatisch von der Schule erfasst, aber die Eltern müssen Deutschförderunterricht (DaZ) beantragen, falls erforderlich.
Was kostet der monatliche Lebensunterhalt einer Familie in der Schweiz?
Im Raum Zürich liegen die monatlichen Ausgaben einer Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern zwischen 6 750 und 10 650 CHF – darin enthalten sind Miete (2 800–3 800 CHF), Krankenversicherung (900–1 400 CHF), Lebensmittel (1 200–1 600 CHF) und weitere Kosten. Die Kinderbetreuungskosten variieren stark je nach Kanton und können durch einkommensabhängige Subventionen reduziert werden.
Verwandte Ratgeber
🔒 Mit der Familie in die Schweiz ziehen – Schritt für Schritt
Mit welchem liquiden Polster sollte man in die Schweiz ziehen?
Empfohlen wird ein liquides Polster von mindestens 20 000–30 000 CHF, das Kaution (2–3 Monatsmieten), Möbelkauf, Verwaltungsgebühren und die Ausgaben der ersten Monate abdeckt. Dies ist notwendig, weil das erste Gehalt die Anlaufkosten in der Regel nicht vollständig deckt.
Wie funktioniert die Einschulung von Kindern in der Schweiz?
Die Einschulung liegt im Zuständigkeitsbereich der Kantone, das Grundprinzip ist jedoch einheitlich: Schulpflichtige Kinder (in der Regel ab 4–5 Jahren) werden kostenlos in der staatlichen Schule eingeschult. Nach der Wohnsitzanmeldung wird das Kind automatisch von der Schule erfasst; die Eltern müssen jedoch Deutschförderunterricht (DaZ) beantragen, sofern dies erforderlich ist.
Welche Unterstützungsleistungen gibt es für Kinder in der Schweiz?
In der Schweiz besteht Anspruch auf Familienzulagen (Familienzulage): mindestens 200 CHF/Monat pro Kind (von 0 bis 16 Jahren) sowie 250 CHF/Monat als Ausbildungszulage (für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung). Die Zulage wird in der Regel vom Arbeitgeber ausbezahlt; Selbstständigerwerbende und Arbeitslose können sie über eine separate Ausgleichskasse beantragen.