Mit der Familie in die Schweiz ziehen: Was müssen ungarische Staatsbürger wissen? | svajc.com
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Mit der Familie in die Schweiz ziehen: Was müssen ungarische Staatsbürger wissen?
Als ungarischer EU-Bürger können Sie mit Ihrer Familie in die Schweiz ziehen – doch was sind die genauen Voraussetzungen, wie hoch sind die tatsächlichen Kosten, und wie funktioniert das Schulsystem? Ein sachlicher Leitfaden.
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Welche Bewilligung wird benötigt, und wie erhalten Familienangehörige eine solche?
Als ungarischer Staatsbürger gelten Sie im Sinne des Schweizer Rechts als EU-Bürger, weshalb die strengeren Kontingentsregelungen für Drittstaatsangehörige nicht auf Sie zutreffen. Die üblicherweise ausgestellte Bewilligung ist für Arbeitnehmende entweder die L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung) — für kurze Aufenthalte von höchstens 12 Monaten — oder die B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung B) — eine auf 5 Jahre befristete, erneuerbare Aufenthaltsbewilligung — je nachdem, ob ein Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr vorliegt.
Die Bewilligung wird vom Migrationsamt des Kantons ausgestellt, in dem der Arbeitgeber ansässig ist. Das Verfahren beginnt mit der Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft muss man sich beim lokalen Einwohnerkontrolle-Büro anmelden.
Wie erhalten Familienangehörige eine Bewilligung?
Direkte Angehörige von EU-Bürgern — Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder unter 21 Jahren sowie unterhaltsbedürftige Eltern — haben Anspruch auf Familiennachzug. Die Voraussetzungen sind:
Der Hauptantragsteller, mit dem Sie zusammenleben, verfügt über eine gültige B- oder C-Bewilligung.
Die Wohnungsgröße ist für die Familie angemessen (die Kantone wenden unterschiedliche Normen an, aber als allgemeine Richtlinie gilt: mindestens 1 Zimmer pro Person).
Das Einkommen des Hauptantragstellers deckt den Lebensunterhalt der Familie, ohne dass Sozialhilfe in Anspruch genommen werden muss.
Bei einem nicht-EU-Bürger als Ehepartner (z. B. einem Partner aus einem Drittstaat) ist das Verfahren aufwendiger — in solchen Fällen nimmt das Migrationsamt eine Einzelfallprüfung vor, und die Wartezeit kann länger ausfallen.
Welches Einkommensniveau ist für den Unterhalt einer Familie in der Schweiz erforderlich?
In der Schweiz gibt es auf Bundesebene keinen gesetzlichen Mindestlohn (in einigen Kantonen schon, z. B. im Kanton Genf: 24,32 CHF/Stunde im Jahr 2025), doch die Behörden prüfen das Einkommen, um sicherzustellen, dass keine Sozialhilfeabhängigkeit entsteht.
Die folgende Tabelle hat orientierenden Charakter und zeigt geschätzte monatliche Mindestbeträge für den Lebensunterhalt auf Basis der SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe). Diese sind nicht identisch mit den behördlichen Einkommensschwellen, dienen jedoch als Richtwert:
Familienzusammensetzung
Geschätzter monatlicher Mindestbedarf (CHF)
Realistischer monatlicher Aufwand (CHF)
2 Erwachsene
3 200–3 800
5 500–7 500
2 Erwachsene + 1 Kind
3 800–4 400
6 500–8 500
2 Erwachsene + 2 Kinder
4 200–5 000
7 500–10 000
Der „realistische monatliche Ausgabenbetrag" umfasst Miete, Krankenversicherung, Lebensmittel, Verkehr und Schulkosten. Die Miete allein beläuft sich bei einer 3-Zimmer-Wohnung in Zürich auf CHF 2 500–3 500, in ländlichen Kantonen auf rund CHF 1 500–2 200.
Wie findet man eine Wohnung, und was kostet das?
Der Schweizer Wohnungsmarkt ist einer der engsten in Europa. Die Leerwohnungsziffer lag 2024 auf Bundesebene bei 1,08 % — das ist ausgesprochen niedrig, besonders in den Großstädten.
Einige praktische Hinweise:
Mietmarkt: Ein Großteil der Wohnungen wird auf Online-Portalen inseriert (Homegate, ImmoScout24, Comparis). Die Nachfrage ist hoch, daher sind für eine Mietbewerbung in der Regel folgende Unterlagen erforderlich: Schweizer Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, Betreibungsregisterauszug und Referenzen.
Kaution (Mietkaution): in der Regel 2–3 Monatsmieten, die auf einem gesperrten Bankkonto hinterlegt werden müssen.
Vorübergehende Lösung: In den ersten Monaten beginnen viele mit einer Untermiete oder möblierten Wohnung (z. B. Airbnb, WG-Zimmer-Portal), bis sie eine feste Wohnung gefunden haben.
Kantonale Unterschiede: Zug, Zürich und Genève sind am teuersten; Jura, Thurgau und bestimmte ländliche Gebiete des Kantons Bern sind deutlich günstiger.
Wie funktioniert das Schweizer Schulsystem, und wie werden Kinder integriert?
Das öffentliche Schweizer Schulwesen ist kostenlos und zwischen 4 und 15 Jahren obligatorisch (das Einschulungsalter variiert je nach Kanton). Das Schulsystem ist kantonal organisiert, weshalb Details wie Lehrplan, Benotung und Bedingungen für den Schulwechsel von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind.
Wann und wie werden Kinder eingeschult?
Nach der Anmeldung benachrichtigt die örtliche Schule die Eltern automatisch. Das Kind wird der Schule am Wohnort zugeteilt. Eine freie Schulwahl gibt es auf der Primar- und Sekundarstufe nicht (Ausnahme: Privatschulen).
Wie läuft die sprachliche Integration ab?
Die meisten Kantone führen Aufnahmeklassen (Aufnahmeklasse / classe d'accueil), in denen Kinder die lokale Unterrichtssprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) intensiv erlernen, bevor sie in eine Regelklasse wechseln. Die Übergangsdauer beträgt in der Regel 6 Monate bis 2 Jahre, abhängig vom Alter und den Sprachkenntnissen des Kindes.
Ungarischsprachiger Unterricht in der Schweiz
In Zürich, Bern, Basel und Genf gibt es ungarische Wochenendschulen, die unter der Schirmherrschaft des Ungarischen Kulturinstituts oder lokaler Gemeinschaftsorganisationen die ungarischen Sprach- und Kulturkenntnisse der Kinder pflegen. Der Unterricht findet in der Regel samstags statt und wird auf Selbstkostenbasis betrieben.
Privatschulen und internationale Schulen
In der Schweiz gibt es zahlreiche englischsprachige oder mehrsprachige internationale Schulen (z. B. Institutionen mit IB-Programm). Das Schulgeld beträgt CHF 20 000–40 000 pro Jahr — für die meisten ungarischen Familien in den ersten Jahren keine realistische Option.
Auf welche Sozialleistungen hat eine ungarische Familie in der Schweiz Anspruch?
Als ungarische EU-Bürgerin bzw. ungarischer EU-Bürger haben Sie und Ihre Familie — sofern Sie erwerbstätig sind und Beiträge leisten — Anspruch auf die wichtigsten Leistungen des Schweizer Sozialsystems.
In der Schweiz gibt es auf Bundesebene festgelegte Mindestbeträge, die tatsächliche Höhe variiert jedoch von Kanton zu Kanton:
Kinderzulage: mindestens CHF 200/Monat pro Kind (bis 16 Jahre).
Ausbildungszulage: mindestens CHF 250/Monat (für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung).
In einigen Kantonen (z. B. Zürich, Zug) liegen die tatsächlichen Beträge höher. Die Leistung wird vom Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn ausbezahlt und über die Ausgleichskasse finanziert.
Bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie Ihre Stelle verlieren und mindestens 12 Monate lang Arbeitslosenversicherungsbeiträge (ALV/AC) bezahlt haben, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld in Höhe von 70–80 % des letzten Lohns, für maximal 2 Jahre.
Sozialhilfe
Grundsätzlich kann Sozialhilfe beansprucht werden, jedoch berücksichtigen die Behörden bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, ob jemand Sozialhilfe bezogen hat. Bei längerem Bezug kann die Bewilligung verweigert oder entzogen werden.
Was kostet die Krankenversicherung für eine Schweizer Familie?
In der Schweiz ist die Krankenversicherung (Krankenversicherung / KVG, LAMal) obligatorisch und individuell — jede Person, einschliesslich Kinder, hat eine eigene Versicherung. Die Prämie zahlt jeder selbst (sie wird nicht vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen).
Die Prämien variieren je nach Kanton und Krankenkasse erheblich — Appenzell Innerrhoden ist der günstigste, Genf der teuerste Kanton. Die Krankenkassenprämien einer vierköpfigen Schweizer Familie mit zwei Kindern können sich so auf CHF 900–1 300 pro Monat belaufen.
Prämienverbilligung / réduction de primes: Haushalte mit geringerem Einkommen haben Anspruch auf kantonale Unterstützung. Anspruch und Höhe variieren je nach Kanton — es empfiehlt sich, sich nach der Niederlassung umgehend beim lokalen Sozialamt zu informieren.
Abmeldung aus der ungarischen Krankenversicherung: Nach dem Umzug in die Schweiz muss die ungarische TAJ-Karte und die beim OEP bestehende Versicherung ruhend gestellt bzw. der NEAK die Tatsache der ausländischen Versicherung gemeldet werden. Bei Besuchen in Ungarn kann die EHIC-Karte (Europäische Krankenversicherungskarte) vorübergehend Deckung in Ungarn bieten.
Wie wird eine Schweizer Familie mit ungarischen Wurzeln besteuert, und welche Abzüge stehen ihr zu?
Das Schweizer Steuersystem ist dreistufig: Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer. Die tatsächliche Steuerbelastung bewegt sich je nach Kanton und Einkommen zwischen 15 und 35 %.
Quellensteuer
Wenn Sie nicht über eine Niederlassungsbewilligung C verfügen und ausländische Staatsangehörige sind, wird Ihr Einkommen mit der Quellensteuer besteuert — diese wird vom Arbeitgeber automatisch abgezogen. Dies entspricht nicht der endgültigen Steuerbelastung: Ab einem bestimmten Einkommensniveau (2025 auf Bundesebene ab CHF 120 000/Jahr) ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch, darunter kann sie beantragt werden — was günstiger sein kann.
Familienabzüge
Kinderabzug: Auf Bundesebene können pro Kind CHF 6 700 vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (Stand 2025); auf kantonaler Ebene kann dieser Betrag höher sein.
Abzug für Kinderbetreuungskosten: Ein Teil der nachgewiesenen Krippen- und Hortkosten kann abgezogen werden.
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ungarn und der Schweiz
Das zwischen Ungarn und der Schweiz geltende Doppelbesteuerungsabkommen (1981, mit Änderungen) stellt sicher, dass für dasselbe Einkommen nicht in beiden Ländern Steuern gezahlt werden müssen. Wenn Sie in der Schweiz steuerlich ansässig sind, müssen Sie in Ungarn grundsätzlich keine Steuern auf Ihr Schweizer Einkommen zahlen — die Details (z. B. Einkünfte aus Immobilien oder Kapital) erfordern jedoch eine individuelle Prüfung.
Was ist in den ersten 6 Monaten zu tun? — Checkliste
Die folgenden Schritte bauen aufeinander auf, einige Verfahren können jedoch parallel laufen.
1.–2. Woche
[ ] Anmeldung bei der lokalen Einwohnerkontrolle (innerhalb von 14 Tagen obligatorisch)
[ ] Einreichen des Arbeitsvertrags und der Ausweisdokumente beim Migrationsamt (Beantragung der Bewilligung B)
[ ] Sicherstellung einer vorübergehenden Unterkunft (Untermiete, möblierte Wohnung)
1. Monat
[ ] Abschluss einer Krankenversicherung (innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft obligatorisch, mit rückwirkender Wirkung)
[ ] Eröffnung eines Schweizer Bankkontos (PostFinance, UBS, Raiffeisen, Neon, Yuh — letztere online eröffenbar)
[ ] Anmeldung der Kinder an der lokalen Schule einleiten
[ ] Bei der NEAK muss der Abschluss einer ausländischen Versicherung gemeldet werden (Krankenversicherungsummeldung)
2.–3. Monat
[ ] Suche nach einer dauerhaften Wohnung und Abschluss eines Mietvertrags
[ ] Beantragung der Kinderzulage über den Arbeitgeber
[ ] Beantragung der Prämienverbilligung beim kantonalen Sozialamt (sofern berechtigt)
[ ] Steuernummer und steuerliche Registrierung (wird in der Regel vom Arbeitgeber erledigt, sollte jedoch überprüft werden)
4.–6. Monat
[ ] Umschreibung des Schweizer Führerscheins (der ungarische Führerschein ist 12 Monate gültig, danach muss er beim kantonalen Strassenverkehrsamt umgeschrieben werden)
[ ] Erneuerung ungarischer Dokumente / Wohnsitzanmeldung beim ungarischen Konsulat
[ ] Begleitung der Integration der Kinder, gegebenenfalls Organisation von Nachhilfestunden
Für den Umzug in die Schweiz als Ungar benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung B (5-jährige Bewilligung), die vom Migrationsamt des Kantons Ihres Arbeitgebers ausgestellt wird. Eine vierköpfige Familie benötigt monatlich CHF 5'500–10'000 für den Lebensunterhalt, die Krankenkassenprämien belaufen sich auf CHF 900–1'300 pro Monat. In den ersten 6 Monaten stehen Anmeldung, Arbeitsvertrag, Wohnungssuche und Einschulung der Kinder an erster Stelle.
Wichtige Punkte
Beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung B (5-jährige Bewilligung) beim Migrationsamt des Kantons Ihres Arbeitgebers und melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle an — ohne diese Schritte ist eine legale Erwerbstätigkeit nicht möglich.
Planen Sie im Monatsbudget die Krankenkassenprämien (CHF 900–1'300 für eine vierköpfige Familie), die Miete (in Zürich CHF 2'500–3'500, in ländlichen Regionen CHF 1'500–2'200) sowie Lebensmittel ein — insgesamt sind CHF 5'500–10'000 pro Monat ein realistischer Richtwert.
Eröffnen Sie bis Ende des ersten Monats ein Schweizer Bankkonto und schliessen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft eine Krankenkasse ab — diese kann rückwirkend abgeschlossen werden.
Suchen Sie auf Online-Portalen (Homegate, ImmoScout24) nach einer Wohnung, rechnen Sie jedoch damit, dass Arbeitsvertrag, 3 Monatslohnabrechnungen, Betreibungsregisterauszug und Referenzen erforderlich sind — in der Anfangszeit empfiehlt sich eine Untermiete oder möblierte Wohnung.
Melden Sie Ihre Kinder nach der automatischen Benachrichtigung durch die Schule an — die meisten Kantone bieten Aufnahmeklassen für den Erwerb der lokalen Unterrichtssprache an (6 Monate bis 2 Jahre).
Beantragen Sie die Kinderzulage (mindestens CHF 200 pro Monat und Kind) über Ihren Arbeitgeber und informieren Sie sich beim kantonalen Sozialamt über die Prämienverbilligung, wenn Sie ein geringeres Einkommen haben.
Häufige Fragen
Welche Bewilligung benötigen Ungarn für den Umzug in die Schweiz?
Als EU-Bürger benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung B (Aufenthaltsbewilligung B), eine 5-jährige, erneuerbare Bewilligung, sofern Sie einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr vorweisen können. Die Kurzaufenthaltsbewilligung L (gültig bis 12 Monate) ist für kürzere Aufenthalte vorgesehen. Die Bewilligung wird vom Migrationsamt des Kantons Ihres Arbeitgebers ausgestellt.
Wie kann die Familie (Ehepartner, Kinder) in die Schweiz ziehen?
Direkte Familienangehörige eines EU-Bürgers (Ehepartner, Kinder unter 21 Jahren, unterhaltsbedürftige Eltern) können im Rahmen des Familiennachzugs einreisen, sofern der Hauptantragsteller über eine gültige Aufenthaltsbewilligung B oder C verfügt, eine ausreichend grosse Wohnung hat und sein Einkommen den Lebensunterhalt der Familie ohne Sozialhilfe deckt. Bei Partnern ohne EU-Staatsbürgerschaft ist das Verfahren aufwendiger und dauert länger.
Wie hoch sind die monatlichen Lebenshaltungskosten für eine vierköpfige Familie in der Schweiz?
Die realistischen monatlichen Ausgaben einer vierköpfigen Familie (2 Erwachsene + 2 Kinder) liegen zwischen CHF 7'500 und CHF 10'000 und umfassen Miete (in Zürich CHF 2'500–3'500), Krankenkassenprämien (CHF 900–1'300), Lebensmittel, Verkehr und Schulausgaben. In ländlichen Kantonen ist die Miete günstiger (CHF 1'500–2'200).
Welche Schritte sind in den ersten 6 Monaten zu unternehmen?
In den ersten 2 Wochen: Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle (innerhalb von 14 Tagen obligatorisch), Einreichen des Arbeitsvertrags beim Migrationsamt, Sicherstellung einer vorübergehenden Unterkunft. Im ersten Monat: Abschluss einer Krankenkasse, Eröffnung eines Schweizer Bankkontos, Einschulung der Kinder, Ummeldung der Sozialversicherung. Im 2.–6. Monat: Suche nach einer festen Wohnung, Beantragung der Kinderzulage, Steuerregistrierung, Umschreibung des Führerscheins.
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Die Krankenkasse (KVG/LAMal) ist obligatorisch und individuell — jedes Familienmitglied hat eine eigene Versicherung. Die monatliche Prämie beträgt CHF 350–550 pro Erwachsenen und CHF 100–130 pro Kind (2025, Bundesdurchschnitt). Haushalte mit geringerem Einkommen haben Anspruch auf kantonale Prämienverbilligung. Die Versicherung muss innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft abgeschlossen werden.
Auf welche Sozialleistungen hat eine ungarische Familie in der Schweiz Anspruch?
Erwerbstätige ungarische EU-Bürger haben Anspruch auf Kinderzulage (mindestens CHF 200 pro Monat und Kind), Ausbildungszulage (CHF 250 pro Monat für Kinder in Ausbildung) sowie Arbeitslosenentschädigung (70–80 % des letzten Lohns, max. 2 Jahre). Der Bezug von Sozialhilfe kann jedoch die Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung gefährden.
Wie integrieren sich Kinder in das Schweizer Schulsystem?
Kinder werden automatisch der Schule am Wohnort zugeteilt. Die meisten Kantone führen Aufnahmeklassen, in denen die Kinder die lokale Unterrichtssprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) intensiv erlernen — über einen Zeitraum von 6 Monaten bis 2 Jahren. In Zürich, Bern, Basel und Genf gibt es zudem ungarische Wochenendschulen zur Pflege der ungarischen Sprachkenntnisse.