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Ergebnisse für: „Arbeit"— 50 Ergebnis(se)
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Wie kann ein ungarischer Staatsbürger bis zu 90 Tage in der Schweiz arbeiten?
Als ungarischer EU-Staatsbürger können Sie mit dem Meldeverfahren bis zu 90 tatsächliche Arbeitstage in der Schweiz arbeiten, wobei strenge Fristen und Lohnvorschriften gelten.
Arbeitsvertrag und Probezeit in der Schweiz: Was Sie wissen müssen
Schweizer Arbeitsvertrag, Probezeit, Kündigungsfristen, Überstunden und Sozialabgaben für ungarische Arbeitnehmer. Was sollten Sie vor der Unterzeichnung prüfen? Ein praktischer Überblick.
Wie können Sie weniger als 90 Tage in der Schweiz arbeiten?
Als EU/EFTA-Staatsangehörige können Sie in der Schweiz ohne Bewilligung, jedoch mit vorgängiger Meldung, höchstens 90 tatsächliche Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten.
Arbeitsvertrag und Probezeit in der Schweiz: Worauf sollten Sie achten?
Pflichtbestandteile eines Schweizer Arbeitsvertrags, Regeln zur Probezeit, Kündigungsfristen und die häufigsten Fehler – ein sachlicher Leitfaden für ungarische Arbeitnehmende.
Arbeitsvertrag in der Schweiz: Worauf sollten Sie vor der Unterschrift achten?
Pflichtbestandteile eines Schweizer Arbeitsvertrags, Regeln zur Probezeit, erforderliche Dokumente und Meldepflichten — Schritt für Schritt auf Basis der Daten 2025–2026.
Wie können Sie in der Schweiz 90 Tage ohne Bewilligung arbeiten?
Als EU/EFTA-Staatsangehörige können Sie als entsandte Arbeitskraft oder selbstständige Dienstleistungserbringerin bzw. selbstständiger Dienstleistungserbringer bis zu 90 Arbeitstage pro Jahr und bei einem Schweizer Arbeitgeber bis zu 3 Monate ohne Bewilligung arbeiten.
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Als ungarischer EU-Staatsbürger können Sie mit dem Meldeverfahren bis zu 90 tatsächliche Arbeitstage in der Schweiz arbeiten, wobei strenge Fristen und Lohnvorschriften gelten.
Arbeitsvertrag und Probezeit in der Schweiz: Was Sie wissen müssen
Schweizer Arbeitsvertrag, Probezeit, Kündigungsfristen, Überstunden und Sozialabgaben für ungarische Arbeitnehmer. Was sollten Sie vor der Unterzeichnung prüfen? Ein praktischer Überblick.
Wie können Sie weniger als 90 Tage in der Schweiz arbeiten?
Als EU/EFTA-Staatsangehörige können Sie in der Schweiz ohne Bewilligung, jedoch mit vorgängiger Meldung, höchstens 90 tatsächliche Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten.
Arbeitsvertrag und Probezeit in der Schweiz: Worauf sollten Sie achten?
Pflichtbestandteile eines Schweizer Arbeitsvertrags, Regeln zur Probezeit, Kündigungsfristen und die häufigsten Fehler – ein sachlicher Leitfaden für ungarische Arbeitnehmende.
Arbeitsvertrag in der Schweiz: Worauf sollten Sie vor der Unterschrift achten?
Pflichtbestandteile eines Schweizer Arbeitsvertrags, Regeln zur Probezeit, erforderliche Dokumente und Meldepflichten — Schritt für Schritt auf Basis der Daten 2025–2026.