Arbeitsplatzverlust in der Schweiz: erste Schritte und Rechtshilfe
Sichern Sie die Kündigung, notieren Sie den Empfang und verlangen Sie die Begründung schriftlich, wenn sie fehlt. Prüfen Sie Vertrag, GAV oder NAV und die Kündigungsregeln; unterschreiben Sie keine Aufhebungsvereinbarung oder Verzichtserklärung ohne Prüfung. Bei Verdacht auf missbräuchliche Kündigung muss der schriftliche Einspruch vor Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber eintreffen.
Wichtige Punkte
- Dokumentieren Sie Zugang und rechtmässig vorhandene Beweise.
- Verlangen Sie Kündigungsbegründung und Arbeitszeugnis schriftlich.
- Unterschreiben Sie Vereinbarung, Saldo oder Verzicht nicht ungeprüft.
- Einsprache und spätere Klage sind bei missbräuchlicher Kündigung zwei getrennte Fristschritte.
- Arbeitsrecht, RAV-Leistung und Aufenthaltsrecht bleiben getrennte Akten.
Kurzantwort: Was ist direkt nach einer Kündigung zu tun?
Sichern Sie die Kündigung, notieren Sie den Zeitpunkt des Empfangs und verlangen Sie die Begründung schriftlich, wenn sie fehlt. Prüfen Sie Arbeitsvertrag, GAV oder NAV und die Kündigungsregeln; unterschreiben Sie keine Aufhebungsvereinbarung oder Verzichtserklärung ohne Prüfung. Bei Verdacht auf missbräuchliche Kündigung muss der schriftliche Einspruch noch vor Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber eintreffen.
Schnellüberblick
Erste Stunde: Kündigung und rechtmässig vorhandene Unterlagen sichern, aber keine Geschäfts- oder Kundendaten mitnehmen.
Erster Arbeitstag: Begründung, fehlende Lohnunterlagen und Arbeitszeugnis schriftlich verlangen.
Fristen: Bei missbräuchlicher Kündigung sind zwei getrennte Schritte fristgerecht nötig.
Rechtsweg: Individuelle Arbeitsstreitigkeiten gehören grundsätzlich in den kantonalen Zivil- oder Schlichtungsweg.
Stellensuche: Sofort beginnen; RAV-Anmeldung und Geldleistung bleiben ein eigener Leitfaden.
Kanton: Zuständige Stelle und Verfahren sind lokal, das materielle Privatarbeitsrecht ist bundesrechtlich geprägt.
1. Zuerst Tatsachen und Zugang sichern
Nach der SECO-FAQ zur Kündigung kann eine Kündigung mündlich gültig sein, sofern Vertrag, GAV oder NAV keine Schriftform verlangt. Auf Verlangen muss die kündigende Partei die Gründe schriftlich angeben. Halten Sie fest, wann und wie die Erklärung zuging, wer anwesend war und welcher Wortlaut verwendet wurde. Der Empfangszeitpunkt kann für den Lauf der Kündigungsfrist entscheidend sein.
Erstellen Sie eine Chronologie und bewahren Sie Vertrag, Änderungen, Lohnabrechnungen, rechtmässig vorhandene Arbeitszeit- und Feriennachweise, Beurteilungen, Verwarnungen sowie Kündigungsnachrichten auf. Laden Sie keine Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse, fremden Postfächer oder interne Dateien herunter, die Ihnen nur für die Arbeit zugänglich waren. Beweissicherung erlaubt keinen unbefugten Datenabzug.
2. Vereinbarung und Verzicht nicht unter Zeitdruck unterschreiben
Der Empfang einer Kündigung ist nicht die Zustimmung zu ihrem Inhalt. Bei Aufhebungsvereinbarung, Saldoerklärung, Freistellung, neuer Geheimhaltung oder Anspruchsverzicht verlangen Sie eine Kopie und Prüfzeit. Die Unterschrift kann Lohn, Ferien, Überstunden, Arbeitslosenentschädigung und die spätere Rechtsposition berühren. Ob ein Dokument vertretbar ist, lässt sich nur anhand des vollständigen Textes und des Einzelfalls beurteilen.
Kündigungsfrist, Probezeit, GAV und Vertragskontrolle behandelt der Leitfaden zum Schweizer Arbeitsvertrag. Diese Seite bündelt die dringende Triage nach dem Arbeitsplatzverlust und erzeugt keine zweite allgemeine Vertragsseite.
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