Zum Inhalt springen
svajc.com

Kommt 2026 in der Schweiz ein digitales Gästeregister?

Svájcban 2026 augusztusának végén még nem lépett életbe új digitális vendégnyilvántartás. A 21.4426-os parlamenti indítványhoz kapcsolódó javaslat társadalmi egyeztetés alatt áll, amelynek határideje 2026. november 26. A tervezet a szálláshelyi vendégadatok rögzítését és továbbítását digitalizálná, különösen a külföldi vendégek esetében. Ez nem új beutazási engedélyt vagy tartózkodási eljárást jelentene; a vendégeknek jelenleg nincs külön teendőjük.

Autor: Redaktion6 Min. Lesezeit
Von der svajc.com-Redaktion geprüft
Digitális vendégnyilvántartás egy svájci szálláshely recepcióján külföldi vendéggel
A kép egy svájci szálláshelyen készülő digitális vendégbejelentést mutatja: a recepciós táblagépen kezeli az adatokat, miközben egy külföldi utazó érkezik.

Warum steht eine Reform des Schweizer Meldesystems für Gäste auf der politischen Agenda?

Ziel der Reform ist die digitale Neuausrichtung der Gästemeldung (Meldewesen in der Beherbergung) . Sie betrifft die Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung (Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung) und insbesondere die Meldung ausländischer Gäste (Meldung ausländischer Gäste).

Die Frage betrifft nicht nur grosse Hotels. Die Gästemeldung ist ein administrativer Berührungspunkt zwischen Beherbergungsbetrieb und Reisenden: Der Gast macht Angaben, während der Beherbergungsbetrieb diese gemäss den für ihn geltenden Pflichten bearbeitet.

Hinter dem Vorschlag steht die parlamentarische Initiative 21.4426, die von Andrea Gmür-Schönenberger, Politikerin der Die Mitte, eingereicht wurde. Am Prozess ist auch der Schweizerische Bundesrat (Bundesrat) beteiligt.

Das geplante System muss daher zwischen zwei Aspekten ein Gleichgewicht schaffen:

  • Die Administration soll für die Beherbergungsbetriebe möglichst einheitlich und digital bearbeitbar sein.

  • Die Bearbeitung der Daten ausländischer Gäste soll transparent und rechtmässig erfolgen und für die Gäste nachvollziehbar bleiben.

  • Die eigenen Lösungen und Zuständigkeiten der Kantone sollen auch während der Reform relevant bleiben.

  • Die digitale Lösung muss sich auf praktische Weise in die bestehenden Abläufe der Beherbergungsbetriebe einfügen.

Als ungarischer Gast kann dies vor allem dann wichtig sein, wenn Sie in der Schweiz ein Hotel, ein Apartment oder eine andere gewerblich betriebene Unterkunft buchen. Die Regelung kann die Administration der Beherbergungsbetriebe unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Gäste verändern; die Meldung der Daten ausländischer Gäste ist dabei ein zentraler Bestandteil der Initiative.

Was würde sich bei der Anmeldung in der Unterkunft ändern?

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Erfassung und Übermittlung von Gästedaten zu digitalisieren. Das würde bedeuten, dass die bei der Gästemeldung verwendeten Daten im digitalen Gästeregister (digitales Gästeregister) erfolgen.

Aus Sicht der Gäste würde dies nicht unbedingt neue Einreise- oder Aufenthaltsbestimmungen bedeuten. Gegenstand des Entwurfs ist die administrative Meldung in der Unterkunft und nicht etwa eine neue schweizerische Einreisebewilligung.

Anstelle der derzeit je nach Unterkunft oder lokalem System unterschiedlichen Verfahren könnte eine digitale Lösung in den Vordergrund rücken. Das Anmeldeformular wird im deutschen Sprachraum häufig als Meldeschein oder Gästeblatt bezeichnet; die digitale Umstellung würde diese administrative Funktion in eine elektronische Umgebung überführen.

Das praktische Erlebnis kann je nach Unterkunft unterschiedlich ausfallen. An manchen Orten werden die Gästedaten bereits heute teilweise elektronisch erfasst, während andernorts mehrere manuelle Schritte bestehen bleiben können. Die geplante eidgenössische Ausrichtung bedeutet daher nicht, dass der Check-in in jedem Hotel am selben Tag und genau über dieselbe Benutzeroberfläche erfolgen wird.

Wen könnte die geplante Digitalisierung betreffen?

Die Digitalisierung könnte unmittelbar gewerbliche Beherbergungsbetriebe und die dort übernachtenden Gäste betreffen. Besonders relevant kann sie für ausländische Gäste sein, da der Vorschlag ausdrücklich die Erfassung und Übermittlung der Daten ausländischer Gäste betrifft.

Als ungarische Staatsangehörige bzw. ungarischer Staatsangehöriger gelten Sie in der Schweiz als ausländischer Gast, wenn Sie als Tourist, auf einer Geschäftsreise oder während eines vorübergehenden Aufenthalts in einer gewerblichen Unterkunft übernachten. Dies ist jedoch nicht dasselbe wie eine schweizerische Aufenthaltsbewilligung oder die Anmeldung des Wohnsitzes.

Die beiden Situationen sollten klar voneinander unterschieden werden:

Lebenssituation

Worum geht es?

Welcher Begriff ist damit verbunden?

Kurzer Aufenthalt in einem Schweizer Hotel oder Apartment

Verarbeitung der Gästedaten durch die Unterkunft

Meldung von Gästen, Meldeschein, digitales Gästeregister

Ausreise aus der Schweiz oder längerer Aufenthalt dort

Regelung von Wohnsitz und Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsbewilligung, kantonale Behördenverfahren

Beherbergungsdaten ausländischer Gäste

Erfassung und Übermittlung von Gästedaten

Meldung ausländischer Gäste

Die geplante Digitalisierung bedeutet also nicht, dass Touristen selbstständig ein neues behördliches Verfahren einleiten müssen. Die Meldung in der Beherbergungsstätte wird vom Beherbergungsbetrieb abgewickelt; die Gäste wirken daran mit, indem sie die erforderlichen Angaben machen.

Für ungarische Gäste kann dies praktisch bedeuten, dass sie bei der Buchung und bei der Ankunft sorgfältig prüfen müssen, welche Daten die Beherbergungsstätte verlangt und welche Informationen sie zur Datenbearbeitung bereitstellt. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn die Buchung nicht direkt bei der Beherbergungsstätte, sondern über eine Vermittlungsplattform erfolgt.

Welche Rolle könnte die EasyGov-Plattform spielen?

Im Vorschlag wird EasyGov erwähnt, eine Plattform im Zusammenhang mit der digitalen Verwaltungsumgebung der Schweiz. Beim digitalen Gästeregister könnte EasyGov eine mögliche technische Schnittstelle für die Abwicklung durch die Beherbergungsstätte sein.

Der Name EasyGov wird den Gästen beim Einchecken nicht unbedingt angezeigt. In einem digitalen Prozess kann die Beherbergungsstätte die Datenerfassung auch über ihre eigene Buchungs- oder Check-in-Plattform vermitteln.

Bei der Ausgestaltung des Systems kommt es jedoch nicht nur auf technische Fragen an. Die Beherbergungsbetriebe benötigen einen praktikablen Prozess, die Gäste wiederum eine klare Information über die Datenbearbeitung.

Auch die Anliegen der Schweizer Tourismus- und Beherbergungsbranche kommen in diesem Zusammenhang zur Sprache. Der Name HotellerieSuisse steht im fachlichen Umfeld mit der Frage der Digitalisierung des Gästemeldesystems in Verbindung.

Wann könnte das neue digitale Gästeregister in Kraft treten?

  1. Nach dem Stand Ende August befindet sich der Vorschlag in der Vernehmlassung. Die Frist für die Vernehmlassung läuft bis zum 26. November 2026.

Die Vernehmlassung ist nicht mit dem Inkrafttreten gleichzusetzen. In dieser Phase können Betroffene und Institutionen zum Vorschlag Stellung nehmen; das Ergebnis des Verfahrens kann daher noch nicht als endgültige Regelung betrachtet werden.

Für Gäste besteht derzeit aufgrund eines künftigen digitalen Systems kein Handlungsbedarf. Bei Reisen in die Schweiz sind die Informationen der konkreten Beherbergungsstätte, die Buchungsbedingungen und die bei der Ankunft verlangten Angaben massgebend.

Wer regelmässig in die Schweiz reist, eine Beherbergungsstätte betreibt oder sich mit kurzfristiger Vermietung befasst, sollte die weiteren Schritte des Rechtsetzungsverfahrens verfolgen. Die geltenden Vorschriften sind stets für den jeweiligen Zeitpunkt zu überprüfen.

Wie könnte sich die Änderung auf die Kantone und die bestehenden Systeme auswirken?

Die Rolle der Kantone bei administrativen Fragen und der praktischen Umsetzung ist in der Schweiz von großer Bedeutung. Dies gilt auch für den Bereich der Gästemeldung, weshalb die digitale Lösung auch auf das kantonale Umfeld abgestimmt sein muss.

Zu den im Zusammenhang mit diesem Thema genannten Kantonen gehören Basel-Stadt und Fribourg. Dies zeigt auch, dass neben einer möglichen digitalen Ausrichtung auf Bundesebene die lokale Umsetzung, bestehende Systeme und die Praxis der Beherbergungsbetriebe weiterhin eine Rolle spielen können.

Aus Sicht der Gäste können sich kantonale Unterschiede vor allem darin zeigen, dass sie andere Informationen, eine andere Anmeldeplattform oder ein abweichendes administratives Verfahren vorfinden. Die konkreten Einzelheiten der Änderung sollten daher nicht vorzeitig als feststehende Tatsachen betrachtet werden.

Für die Beherbergungsbetriebe kann die Frage komplexer sein: Das digitale System muss sowohl an die tägliche Arbeit an der Rezeption als auch an Buchungslösungen und allfällige bestehende kantonale Verfahren angepasst werden. Eine zentrale Frage der gesellschaftlichen Konsultation ist gerade, in welcher Form diese praktischen Aspekte in der endgültigen Regelung berücksichtigt werden.

Quellen

Verwandte Artikel

Kurz gesagt

In der Schweiz befindet sich die Digitalisierung der Gästemeldung in Beherbergungsbetrieben Ende August 2026 in der Vernehmlassung. Der Entwurf würde vor allem die Administration gewerblicher Beherbergungsbetriebe und den Umgang mit den Daten ausländischer Gäste betreffen. Er stellt jedoch noch keine endgültige Regelung dar, und ein Inkrafttreten ist bisher nicht festgelegt.

Wichtige Punkte

  • Bei einer Unterkunftsbuchung in der Schweiz sind weiterhin die aktuellen Informationen der konkreten Unterkunft und die bei der Ankunft verlangten Angaben massgeblich.
  • Unterscheiden Sie die Gästemeldung bei der Unterkunft von der Aufenthaltsbewilligung und der Anmeldung des Wohnsitzes.
  • Prüfen Sie, welche Gästedaten die Unterkunft verlangt und welche Informationen zur Datenbearbeitung bereitgestellt werden.
  • Auch bei einer Buchung über eine Vermittlungsplattform empfiehlt es sich, auf den Check-in- und Datenbearbeitungsprozess der Unterkunft zu achten.
  • Es lohnt sich, die weitere Entwicklung der Regelung auch nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 26. November 2026 zu verfolgen.
  • Als Betreiber eines Beherbergungsbetriebs sollten Sie prüfen, wie sich die geplante digitale Lösung in bestehende Buchungs-, Rezeptions- und kantonale Systeme integrieren liesse.

Häufige Fragen

Wird das digitale Gästeregister in der Schweiz 2026 eingeführt?

Nach dem im Artikel beschriebenen Stand Ende August befindet sich der Vorschlag noch in der Vernehmlassung und kann daher nicht als endgültige Regelung betrachtet werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 26. November 2026; ein Inkrafttretensdatum ist nicht angegeben.

Müssen ungarische Touristen ein neues behördliches Verfahren einleiten?

Nein. Die geplante Änderung würde die Administration der Gästemeldung bei Beherbergungsbetrieben betreffen, jedoch keine neue Schweizer Einreisebewilligung oder ein eigenständiges behördliches Verfahren für Touristen einführen.

Wer könnte von der geplanten Digitalisierung betroffen sein?

Betroffen wären in erster Linie gewerbliche Beherbergungsbetriebe und deren Gäste. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erfassung und Übermittlung der Daten ausländischer Gäste. Daher könnten auch ungarische Staatsangehörige betroffen sein, die in der Schweiz in einem Hotel, Apartment oder einer anderen gewerblichen Unterkunft übernachten.

Welche Daten müssen künftig in Schweizer Unterkünften angegeben werden?

Der Artikel legt die genauen künftigen Datenkategorien nicht fest. Derzeit sind die von der konkreten Unterkunft verlangten Informationen und deren Hinweise zur Datenbearbeitung massgeblich.

Muss der Check-in künftig über die EasyGov-Plattform erfolgen?

Nicht unbedingt. EasyGov könnte eine mögliche technische Schnittstelle für die Abwicklung bei Beherbergungsbetrieben sein, während die Datenerfassung auch über die eigene Buchungs- oder Check-in-Oberfläche der Unterkunft erfolgen könnte.

Wird der Check-in in allen Schweizer Unterkünften einheitlich sein?

Das ist derzeit noch nicht entschieden. Neben der digitalen Ausrichtung auf Bundesebene könnten auch die Kantone, bestehende Systeme und die Praxis der Beherbergungsbetriebe weiterhin eine Rolle spielen. Daher kann der praktische Ablauf unterschiedlich sein.

Ist die Gästemeldung dasselbe wie eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung?

Nein. Die Gästemeldung ist eine administrative Formalität der Unterkunft im Zusammenhang mit einem kurzen Hotel- oder Apartmentaufenthalt. Die Aufenthaltsbewilligung und die Anmeldung des Wohnsitzes beziehen sich hingegen auf einen Umzug in die Schweiz oder einen längeren Aufenthalt dort.

Artikel teilen

XFacebook