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Was ändert sich bei den Schweizer Identitätskarten ab November 2026?

Svájcban 2026. november 2-től igényelhető az új biometrikus személyi igazolvány. Az okmány chipje két ujjlenyomatot és egy arcképet tárol, ami növeli a hamisítás és a személyazonosság-lopás elleni védelmet. A felnőtt igazolvány ára 70 CHF, érvényessége 10 év; a gyermek- és ifjúsági igazolvány 35 CHF-be kerül és 5 évig érvényes. A változás közvetlenül a svájci állampolgárokat, köztük a magyar–svájci kettős állampolgárokat érinti.

Autor: Redaktion4 Min. Lesezeit
Von der svajc.com-Redaktion geprüft
Új svájci biometrikus személyi igazolvány chipolvasóval, ujjlenyomattal és arcképpel egy hivatalban
Svájci hivatalos ügyfélszolgálati környezetben egy biometrikus személyi igazolvány látható chipolvasó és az ujjlenyomatot, valamint arcképet jelképező kijelző mellett. A kép az új, 2026 novemberétől bevezetendő okmány biztonsági elemeire fókuszál.

Warum führt die Schweiz einen neuen biometrischen Identitätsausweis ein?

Ziel ist ein wirksamerer Schutz vor Fälschungen und Identitätsdiebstahl durch den Einbau eines biometrischen Datenchips.

Der Datenchip des neuen Ausweises speichert zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild. Damit erreicht auch der Identitätsausweis ein Sicherheitsniveau, das dem heutigen Standard bei Reisepässen entspricht. Der Bundesrat regelt dies in einer Verordnung im Rahmen der Ausweisverordnung (OLDI/ODI); den Ausstellungsprozess beaufsichtigt fedpol.

Was ändert sich bei den Identitätsausweisen?

Neben dem äusseren Erscheinungsbild wird vor allem der im Dokument gespeicherte Datenumfang um biometrische Elemente erweitert.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Erweiterung des Datenchips: Zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild werden zusätzlich zu den bisherigen Daten auf dem Chip gespeichert.

  • Besserer Fälschungsschutz: Die biometrischen Daten erschweren die unbefugte Verwendung des Ausweises.

  • Parallele Ausstellungsmöglichkeit in einzelnen Kantonen: In den Kantonen Zürich und Aargau können die ermächtigten Gemeinden (Gemeinden) weiterhin den herkömmlichen, nicht biometrischen Identitätsausweis ausstellen.

Ab wann kann der neue biometrische Identitätsausweis beantragt werden?

Das neue Dokument kann ab dem 2. November 2026 beantragt werden, einen Tag nach Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung.

Datum

Ereignis

1. November 2026

Die neue Verordnung tritt in Kraft

2. November 2026

Der neue biometrische Identitätsausweis kann erstmals beantragt werden

Über die genauen Übergangsregelungen sowie die Voraussetzungen für den Umtausch derzeit gültiger Ausweise informiert das für den Wohnort zuständige kantonale Passbüro (kantonales Passbüro) oder die Gemeindeverwaltung.

Wie viel kostet der neue biometrische Ausweis und wie lange ist er gültig?

Der Ausweis für Erwachsene kostet 70 CHF und ist 10 Jahre gültig; der Ausweis für Kinder und Jugendliche kostet 35 CHF und ist 5 Jahre gültig.

Ausweistyp

Preis (CHF)

Gültigkeitsdauer

Ausweis für Erwachsene (über 18 Jahre)

70 CHF (65 CHF Ausstellungsgebühr + 5 CHF Versandkosten)

10 Jahre

Ausweis für Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre)

35 CHF (30 CHF Ausstellungsgebühr + 5 CHF Versandkosten)

5 Jahre

Die Versandkosten betragen in jedem Fall 5 CHF, unabhängig davon, ob es sich um ein Dokument für Erwachsene oder für Kinder handelt. Gebühren und Gültigkeitsdauer unterscheiden sich von Kanton zu Kanton nicht, da der Personalausweis ein Dokument auf Bundesebene ist.

Wie und wo kann der neue biometrische Ausweis beantragt werden?

Der Antrag kann beim für den Wohnort zuständigen kantonalen Passbüro oder bei der dazu ermächtigten Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Im Kanton Zürich und im Kanton Aargau sind auch die lokalen Einwohnerdienste (Gemeinden) berechtigt, Ausweise auszustellen. Antragstellende müssen sich dort daher nicht zwingend an das kantonale Passbüro wenden. In anderen Kantonen kann das Antragsverfahren abweichen. Es empfiehlt sich deshalb, die aktuellen Informationen der für den eigenen Wohnort zuständigen Stelle zu prüfen.

Wen kann die Änderung betreffen?

Die Regelung betrifft in erster Linie Schweizer Staatsangehörige, da der Personalausweis (Identitätskarte) ausschließlich Schweizer Staatsangehörigen ausgestellt werden kann.

In der Praxis bedeutet das:

  • Ungarisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger sind von der Änderung unmittelbar betroffen, da sie als Schweizer Staatsangehörige Anspruch auf einen Schweizer Personalausweis haben.

  • Personen mit ausschliesslich ungarischer Staatsangehörigkeit, die in der Schweiz leben (zum Beispiel mit B-Bewilligung / Personen mit einem Ausländerausweis B oder C) sind von der Änderung nicht unmittelbar betroffen, da sie einen ungarischen Pass und eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung besitzen, nicht aber eine Schweizer Identitätskarte.

  • Auch Kindersind betroffen, deren Eltern für sie einen Ausweis beantragen – für sie gilt die günstigere Kategorie für Kinder und Jugendliche mit kürzerer Gültigkeitsdauer.

Wenn Sie ungarisch-schweizerischer Doppelbürger sind und derzeit über eine gültige Schweizer Identitätskarte verfügen, sollten Sie sich bei der für Ihren Wohnort zuständigen kantonalen Behörde über den Austausch Ihres eigenen Dokuments informieren.

Was ist der Unterschied zwischen der biometrischen Identitätskarte und der E-ID?

Die biometrische Identitätskarte ist ein physisches Dokument, während die E-ID (elektronische Identität) eine digitale elektronische Identitätslösung ist – es handelt sich nicht um dasselbe System.

Mit der E-ID ist die Anwendung swiyu Wallet verbunden, die eine digitale Identifikation bei bestimmten Online- und Behördenverfahren ermöglicht. Die physische Identitätskarte mit Datenchip bleibt davon unabhängig weiterhin erforderlich, wenn eine herkömmliche persönliche Identifikation notwendig ist, beispielsweise beim Grenzübertritt in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).

Quellen

  • zh.ch

  • ag.ch

  • fr.ch

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Kurz gesagt

Die Schweiz führt ab dem 2. November 2026 eine biometrische Identitätskarte ein, deren Chip zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild speichert. Das Dokument für Erwachsene kostet 70 CHF und ist 10 Jahre gültig; die Identitätskarte für Kinder und Jugendliche kostet 35 CHF und ist 5 Jahre gültig.

Wichtige Punkte

  • Ab dem 2. November 2026 kann die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden.
  • Auf dem Chip werden zusätzlich zu den bisherigen Daten zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild gespeichert.
  • Für das Dokument für Erwachsene ist mit Kosten von 70 CHF und einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren zu rechnen; für Kinder beträgt die Gebühr 35 CHF und die Gültigkeitsdauer 5 Jahre.
  • Der Antrag kann beim zuständigen kantonalen Passbüro oder bei einer dazu ermächtigten Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
  • Im Kanton Zürich und im Kanton Aargau dürfen bestimmte Gemeinden weiterhin herkömmliche, nicht biometrische Identitätskarten ausstellen.
  • Als ungarisch-schweizerische Doppelstaatsangehörige empfiehlt es sich, sich beim kantonalen Amt am Wohnort über die Voraussetzungen für den Ersatz des bestehenden Dokuments zu informieren.

Häufige Fragen

Ab wann kann die neue Schweizer biometrische Identitätskarte beantragt werden?

Die neue biometrische Identitätskarte kann ab dem 2. November 2026 beantragt werden. Die entsprechende Verordnung tritt bereits am 1. November 2026 in Kraft.

Welche biometrischen Daten speichert die neue Schweizer Identitätskarte?

Der Datenchip des Dokuments speichert zusätzlich zu den bisherigen Daten zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild. Diese biometrischen Merkmale erschweren die Fälschung und die unbefugte Verwendung der Identitätskarte.

Wie viel kostet die neue Schweizer Identitätskarte?

Die vollständige Gebühr für die Identitätskarte für Erwachsene beträgt 70 CHF. Davon entfallen 65 CHF auf die Ausstellungsgebühr und 5 CHF auf das Porto. Die Identitätskarte für Kinder und Jugendliche kostet 35 CHF, davon 30 CHF für die Ausstellung und 5 CHF für das Porto.

Wie lange ist die biometrische Identitätskarte gültig?

Die Identitätskarte für Erwachsene ist 10 Jahre gültig. Die Identitätskarte für Kinder und Jugendliche hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.

Wen betrifft die Änderung der Schweizer Identitätskarte unmittelbar?

Die Änderung betrifft in erster Linie Schweizer Staatsangehörige, darunter ungarisch-schweizerische Doppelstaatsangehörige. Personen mit ausschliesslich ungarischer Staatsangehörigkeit, die mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz leben, haben keinen Anspruch auf eine Schweizer Identitätskarte und sind daher von der Änderung nicht unmittelbar betroffen.

Wo kann die neue Identitätskarte beantragt werden?

Der Antrag kann beim zuständigen kantonalen Passbüro am Wohnort oder bei einer dazu ermächtigten Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Im Kanton Zürich und im Kanton Aargau sind auch bestimmte Gemeinden zur Ausstellung der Identitätskarte berechtigt; in den übrigen Kantonen ist die aktuelle Auskunft der zuständigen Stelle massgebend.

Ist die neue biometrische Identitätskarte dasselbe wie die E-ID?

Nein. Die biometrische Identitätskarte ist ein physisches Dokument, während die E-ID eine digitale elektronische Identitätslösung ist, die mit der Anwendung swiyu Wallet verbunden ist. Das physische Dokument kann unabhängig davon weiterhin für die persönliche Identifikation erforderlich sein, beispielsweise beim Grenzübertritt in die EU.

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