Wie findet man in der Schweiz eine Wohnung mit Familie oder Haustier?
In der Schweiz eine Wohnung zu finden, ohne Unterlagen, Referenzen und Konkurrenz ist schwierig. Ein Leitfaden für Ungarn: Kanäle, Kaution, Haustierregeln, Anmeldung.
Wie ist der Schweizer Wohnungsmarkt wirklich?
Der Schweizer Mietwohnungsmarkt (Mietwohnungsmarkt) gehört zu den wettbewerbsintensivsten in Europa. Laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) lag die landesweite durchschnittliche Leerwohnungsziffer 2024 bei 1,08 % — in einigen Grossstädten wie Zürich und Genf war dieser Wert sogar noch tiefer. In der Praxis bedeutet das: Auf eine freie Wohnung melden sich innerhalb weniger Tage Dutzende Interessenten.
Für Ungarn ist besonders wichtig zu wissen: Für Neuankömmlinge ist der Prozess schwieriger, weil ihnen eine Schweizer Mietreferenz, eine lokale Arbeitgeberbestätigung und ein Schweizer Bankauszug fehlen. Diese Lücken müssen gezielt geschlossen werden.
Die wichtigsten Kanäle für die Wohnungssuche:
Plattform | Typ | Hinweis |
|---|---|---|
homegate.ch | Private und Agentur-Inserate | Grösste Datenbank |
immoscout24.ch | Private und Agentur-Inserate | Ebenfalls breite Abdeckung |
comparis.ch | Aggregator | Bündelt mehrere Quellen |
anibis.ch | Private Inserate | Kleiner, aber schnellere Reaktionszeit |
Facebook-Gruppen | Community | Ungarische Communities in Zürich, Bern, Basel — eine Mitgliedschaft lohnt sich |
Immobilienverwaltungen (Verwaltungen) | Direkt | Viele Wohnungen werden nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern über eigene Wartelisten vergeben |
Die Anmeldung auf die Warteliste von Immobilienverwaltungen (Liegenschaftsverwaltung) — insbesondere in Zürich — ist eine der wirksamsten, aber auch geduldigsten Methoden. Einige gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften arbeiten ebenfalls mit Wartelisten und bieten Wohnungen zu günstigeren Konditionen an, die Wartezeit kann jedoch mehrere Jahre betragen.
Welche Unterlagen verlangen Vermieter?
Schweizer Vermieter verlangen fast ausnahmslos ein vollständiges Bewerbungsdossier, bevor sie Sie überhaupt zu einer Besichtigung einladen. Mit einem unvollständigen Dossier scheidet die Bewerbung automatisch aus.
Ein typisches Dossier umfasst folgende Unterlagen:
Identitätsnachweis — Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte
Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis) — Kopie der Bewilligung B, C oder L; falls noch keine vorliegt, die Bestätigung des Arbeitgebers über den laufenden Bewilligungsantrag
Einkommensnachweis — die letzten 3 Monatslohnabrechnungen (Lohnausweis) oder der Arbeitsvertrag
Schuldenfreiheitsbescheinigung (Betreibungsregisterauszug) — eine Bescheinigung aus dem schweizerischen Betreibungsregister, die bestätigt, dass gegen Sie keine offenen Betreibungsverfahren bestehen; sie wird vom kantonalen Betreibungsamt ausgestellt und kann in der Regel gegen eine Gebühr von 20–30 CHF beantragt werden
Referenzen — Kontaktdaten des früheren Vermieters, eventuell ein Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers
Motivationsschreiben — kurze Vorstellung, warum Sie der ideale Mieter sind
Bei Neuankömmlingen ist der Betreibungsregisterauszug naturgemäß leer — das ist kein Nachteil, sollte aber darauf hinweisen, dass Sie in der Schweiz noch kein früheres Mietverhältnis hatten. In diesem Fall sind eine Arbeitgeberbestätigung und ein persönliches Motivationsschreiben besonders wichtig.
Was bedeutet die Einkommensregel?
In der Schweiz gilt als informelle, aber weit verbreitete Erwartung, dass die monatliche Bruttomiete nicht mehr als ein Drittel des monatlichen Nettoeinkommens betragen sollte (1/3-Regel, Drittelsprinzip). Das ist keine gesetzliche Vorschrift, wird aber von Vermietern und Verwaltungen zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit angewendet.
Beispiel: Wenn Sie und Ihr Partner zusammen ein monatliches Nettoeinkommen von 7 000 CHF haben, wird der Vermieter Ihnen voraussichtlich eine Wohnung mit einer monatlichen Miete von höchstens rund 2 300 CHF bewilligen.
Wichtig: Die Miete (Mietzins) bedeutet in der Schweiz in der Regel die Nettomiete (Nettomiete), zu der die Nebenkosten hinzukommen, etwa Heizung, Wasser und Müllabfuhr. Die tatsächlichen monatlichen Kosten können daher 100–300 CHF höher sein als der ausgeschriebene Betrag.
Wie planen wir das Budget?
Das Mieten einer Wohnung in der Schweiz ist im ersten Monat mit erheblichen einmaligen Ausgaben verbunden.
Typische einmalige Kosten beim Einzug:
Posten | Betrag (ungefähr) |
|---|---|
Kaution (Mietkaution / Depot) | 2–3 Monatsnettomieten |
Erste Monatsmiete | 1 voller Monatsbetrag (netto + Nebenkosten) |
Hausratversicherung | 150–400 CHF/Jahr, je nach Kanton unterschiedlich |
Privathaftpflichtversicherung | 50–150 CHF/Jahr |
Eventuelle Maklergebühr | In der Regel 0 CHF (in der Schweiz zahlt der Mieter keine Provision) |
Für die Hinterlegung der Kaution (Mietkaution) gibt es zwei Möglichkeiten: als gesperrter Betrag auf einem Bankkonto (Sperrkonto), das der Mieter bei einer Schweizer Bank auf seinen Namen eröffnet, oder über eine Kautionsversicherung (Kautionsversicherung), bei der eine Versicherungsgesellschaft gegen eine jährliche Gebühr die Bürgschaft übernimmt. Letzteres ist auch ohne liquide Mittel möglich, ist langfristig jedoch teurer.
Laufende monatliche Ausgaben:
Nettomiete + Nebenkosten
Obligatorische Krankenversicherung (Krankenkasse / KVG) — das ist keine wohnbezogene Ausgabe, muss aber bei der Budgetplanung mitberücksichtigt werden, da je nach kantonalen Unterschieden mit rund 300–700 CHF/Person/Monat zu rechnen ist
Monatliche Rate der Hausratversicherung
Mögliche Miete für einen Parkplatz (Einstellplatz) — bei vielen Wohnungen ist dies nicht in der Grundmiete enthalten
Was muss man über den Mietvertrag wissen?
Der Schweizer Mietvertrag (Mietvertrag) basiert in der Regel auf dem vom Bundesamt für Justiz empfohlenen, von den kantonalen Verbänden herausgegebenen Muster. Die wichtigsten Klauseln sind:
Kündigungsfrist und Fristen: Die meisten Schweizer Mietverträge sind unbefristet, und die Kündigungsfrist (Kündigungsfrist) beträgt in der Regel 3 Monate; sie kann nur auf die vom Kanton festgelegten Kündigungstermine (Kündigungstermine) angewendet werden. Diese unterscheiden sich je nach Kanton — in Zürich sind beispielsweise der 31. März, der 30. Juni und der 30. September die üblichen Termine. Kündigen Sie nicht auf den richtigen Termin, verschiebt sich die Kündigung auf den nächstmöglichen Zeitpunkt.
Überprüfung des Anfangsmietzinses: Nach Schweizer Recht (Obligationenrecht, OR 270) kann der neue Mieter den Anfangsmietzins (Anfangsmiete) innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung anfechten, wenn er ihn für überhöht hält. Dies kann bei der örtlichen Mieterverband oder bei der kantonalen Schlichtungsbehörde eingeleitet werden.
Wohnungsübergabeprotokoll: Bei Einzug und Auszug muss eine detaillierte Zustandsaufnahme erstellt werden. Der Zustand beim Einzug sollte dokumentiert werden — auch mit Fotos —, denn beim Auszug kann der Vermieter nur Schäden geltend machen, die nicht im Einzugsprotokoll festgehalten wurden.
Worauf sollten Familien mit Kindern achten?
In der Schweiz erfolgt die Einschulung in die Primarschule nach Wohnort: Das Kind wird automatisch dem Schulkreis seines Wohnorts zugeteilt. Das bedeutet, dass die Wahl der Wohnung das schulische Umfeld direkt bestimmt.
Was Sie im Voraus prüfen sollten:
Die Erreichbarkeit der Schule im jeweiligen Schulkreis zu Fuß oder mit dem Fahrrad — in der Schweiz gehen Primarschulkinder selbstständig zur Schule, und Schulbusse sind nicht üblich
Die Unterrichtssprache der Kreisschule: Der Unterricht findet in der Amtssprache des Kantons statt (Deutsch, Französisch oder Italienisch), und für Kinder stehen Aufnahmeklassen / classe d'accueil zur Verfügung
Verfügbarkeit von Tagesschule / Tagesstruktur — diese unterscheidet sich je nach Kanton und Gemeinde stark und erfordert vielerorts eine vorgängige Anmeldung
Ungarische Wochenendschulen: In Zürich, Bern und Basel gibt es ungarische Gemeinschaftsschulen, die beim Erhalt der ungarischen Sprache und Kultur helfen
Verkehr und Infrastruktur: Der öffentliche Verkehr in der Schweiz (SBB/CFF/FFS, lokale Bus- und Tramnetze) ist in der Regel zuverlässig, doch die Mietpreise sind näher am Stadtzentrum deutlich höher. Es lohnt sich, die Pendelzeit zwischen Wohn- und Arbeitsort sowie die jährlichen Kosten für das Abonnement (GA / Halbtax) als Teil der Entscheidung zu berücksichtigen.
Welche Regeln gelten für Haustiere?
Das Thema Haustiere ist in der Schweiz einer der am häufigsten missverstandenen Bereiche des Mietrechts.
Die Grundregel: Nach dem Schweizer Obligationenrecht (Obligationenrecht, OR Artikel 257b) darf der Vermieter Haustiere nicht pauschal verbieten, wenn ihre Haltung „üblich und vernünftig" (üblich und vernünftig) ist. Für Kleintiere — etwa Aquarienfische, Hamster oder Meerschweinchen — ist keine Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Hunde und Katzen: Für ihre Haltung verlangen die meisten Vermieter eine vorgängige schriftliche Zustimmung (schriftliche Zustimmung), und dies wird auch im Mietvertrag festgehalten. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt (z. B. Allergien anderer Mieter, die Größe des Hauses). Die Verweigerung der Zustimmung allein ist kein Rechtsgrund für eine Kündigung des Vertrags.
Hundesteuer: In der Schweiz ist die Hundehaltung mit einer Steuerpflicht auf kantonaler und kommunaler Ebene verbunden. Der jährliche Betrag liegt je nach Kanton zwischen 50–200 CHF. Der Hund muss zusammen mit der Anmeldung bei der örtlichen Behörde gemeldet werden.
Praktischer Tipp: Wenn Sie sich mit Haustier um eine Wohnung bewerben, stellen Sie das Tier im Motivationsschreiben proaktiv vor (Art, Größe, Alter, Kastrationsstatus) und fügen Sie, falls vorhanden, eine Referenz des früheren Vermieters bei. Das verringert die Unsicherheit des Vermieters.
Was ist nach dem Einzug zu tun?
Der Einzug in die Wohnung allein reicht nicht aus — in der Schweiz ist die Wohnsitzanmeldung (Anmeldung) bei der örtlichen Einwohnerkontrolle / contrôle des habitants obligatorisch. Dies muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen, wobei die Frist je nach Kanton abweichen kann.
Für die Anmeldung benötigte Unterlagen sind in der Regel:
Reisepass oder Personalausweis
Aufenthaltsbewilligung (oder die Bestätigung des Antrags)
Mietvertrag
Gegebenenfalls: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (insbesondere, wenn sich die Familie gemeinsam anmeldet)
Nach der Anmeldung wird die Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis) auf die gemeldete Adresse ausgestellt, und auch die Krankenkasse muss über die Adressänderung informiert werden, da sich die KVG-Prämien (Krankenkassenprämien) je nach Wohnort unterscheiden.
Bezug zu Ungarn: Die Abmeldung der ungarischen Adresse und der Zeitpunkt der Anmeldung in der Schweiz beeinflussen das TB-Verhältnis und die OEP-Mitgliedschaft. Die schweizerische Krankenversicherungspflicht (KVG) gilt innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise in die Schweiz, wird jedoch ab dem tatsächlichen Anmeldedatum berechnet. Die parallele Aufrechterhaltung beider Systeme ist für eine kurze Übergangszeit möglich, langfristig jedoch nicht.
Quellen
Bundesamt für Statistik (Bundesamt für Statistik, BFS) — Leerwohnungsstatistiken: https://www.bfs.admin.ch
Schweizer Bundesportal (ch.ch) — Mietrecht, Anmeldung, Haustiere: https://www.ch.ch/en/
Schweizer Obligationenrecht (Obligationenrecht, OR) — Kapitel Mietrecht (OR Art. 253–274g): https://www.fedlex.admin.ch
Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband (Mieterinnen- und Mieterverband, MV): https://www.mieterverband.ch
Homegate.ch Immobilienportal: https://www.homegate.ch
ImmoScout24.ch Immobilienportal: https://www.immoscout24.ch
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Kurz gesagt
In der Schweiz ist die Wohnungssuche mit Familie oder Haustier besonders umkämpft: Die landesweite Leerstandsquote lag 2024 bei 1,08 %, in den Grossstädten sogar noch tiefer. Für eine erfolgreiche Bewerbung braucht es ein vollständiges Bewerbungsdossier, ein passendes Verhältnis von Einkommen und Miete sowie eine frühzeitige Klärung familiärer und tierbezogener Anforderungen.
Wichtige Punkte
- Stellen Sie ein vollständiges Bewerbungsdossier zusammen, denn bei unvollständigen Unterlagen kann die Bewerbung automatisch ausscheiden.
- Rechnen Sie damit, dass höchstens etwa ein Drittel des monatlichen Nettoeinkommens für die Miete aufgewendet werden sollte.
- Addieren Sie zu der ausgeschriebenen Miete auch die Nebenkosten, da die tatsächlichen monatlichen Kosten um 100–300 CHF höher liegen können.
- Prüfen Sie vor dem Umzug den Schulkreis am Wohnort, da das Kind dort automatisch eingeschult wird.
- Bei Haustieren sollten Sie für Hund oder Katze vorab eine schriftliche Zustimmung einholen und das Tier im Motivationsschreiben vorstellen.
- Erledigen Sie die Wohnsitzanmeldung innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug und melden Sie die Änderung auch Ihrer Krankenkasse.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen verlangen Schweizer Vermieter am häufigsten?
In der Regel werden eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte, die Aufenthaltsbewilligung oder ein Nachweis über deren Beantragung, ein Einkommensnachweis, ein Betreibungsregisterauszug, Referenzen und ein Motivationsschreiben verlangt. Mit einem unvollständigen Dossier scheidet die Bewerbung in vielen Fällen automatisch aus.
Was bedeutet die Schweizer 1/3-Einkommensregel?
Es handelt sich um eine weit verbreitete, aber nicht gesetzlich vorgeschriebene Faustregel: Die monatliche Bruttomiete sollte in der Regel nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens betragen. Vermieter nutzen dies zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit.
Wie viel teurer ist die Wohnung als der ausgeschriebene Betrag?
Der angegebene Betrag ist meist die Nettomiete, zu der noch Nebenkosten hinzukommen. Die tatsächlichen monatlichen Ausgaben können daher in der Regel um 100–300 CHF höher liegen.
Mit welchen einmaligen Kosten muss man beim Einzug rechnen?
Typischerweise mit einer Kaution von 2–3 Monatsmieten, der ersten Monatsmiete sowie mit einer Hausratversicherung und einer Haftpflichtversicherung. In der Schweiz zahlt der Mieter in der Regel keine Maklerprovision.
Braucht man in der Schweiz eine Bewilligung für Haustiere?
Für Kleintiere wie Fische, Hamster oder Meerschweinchen ist in der Regel keine Bewilligung erforderlich. Für Hunde und Katzen verlangen die meisten Vermieter eine vorherige schriftliche Zustimmung, die häufig auch im Vertrag festgehalten wird.
Worauf sollten Familien mit Kindern bei der Wohnungswahl achten?
Das Kind wird dem Schulkreis am Wohnort zugeteilt, daher beeinflusst die Wohnungswahl die Schule direkt. Es lohnt sich, im Voraus die Erreichbarkeit der Schule, die Unterrichtssprache und das Angebot der Tagesbetreuung zu prüfen.
Was ist nach dem Einzug zu tun?
Die Wohnsitzanmeldung muss bei der zuständigen Einwohnerkontrolle erfolgen, in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Zusätzlich sollte auch die Krankenkasse informiert werden, da die Prämien vom Wohnort abhängen können.
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