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Immobilienkauf in der Schweiz als ausländische Person: Lex Koller

Vor einem Immobilienkauf in der Schweiz als ausländische Person braucht es keine allgemeine Ja-Nein-Antwort, sondern eine Prüfung von Käuferstatus, Wohnsitz, geplanter Nutzung und Kanton. Das Bundesamt für Justiz weist darauf hin, dass Lex Koller den Erwerb durch Personen im Ausland beschränken kann und der Standortkanton die Bewilligungspflicht des konkreten Geschäfts prüft.

Herausgeber: svajc.com Wissensdatenbank2 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 22.8.2026
Redaktionell geprüft

Kurz gesagt

Vor einem Immobilienkauf in der Schweiz als ausländische Person braucht es keine allgemeine Ja-Nein-Antwort, sondern eine Prüfung von Käuferstatus, Wohnsitz, geplanter Nutzung und Kanton. Das Bundesamt für Justiz weist darauf hin, dass Lex Koller den Erwerb durch Personen im Ausland beschränken kann und der Standortkanton die Bewilligungspflicht des konkreten Geschäfts prüft.

Wichtige Punkte

  • Status, Wohnsitz und Nutzung schriftlich festhalten.
  • Zuständigen Kanton und Behörde bestimmen.
  • Vor vertraglicher Bindung eine schriftliche Einschätzung einholen.
  • Finanzierung separat mit dem Anbieter klären.

Kurzantwort

Vor einem Immobilienkauf in der Schweiz als ausländische Person braucht es keine allgemeine Ja-Nein-Antwort, sondern eine Prüfung von Käuferstatus, Wohnsitz, geplanter Nutzung und Kanton. Das Bundesamt für Justiz weist darauf hin, dass Lex Koller den Erwerb durch Personen im Ausland beschränken kann und der Standortkanton die Bewilligungspflicht des konkreten Geschäfts prüft.

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