Wie können Sie 2026 ohne Arbeit in die Schweiz ziehen?
Als ungarische EU-Staatsangehörige bzw. ungarischer EU-Staatsangehöriger können Sie auch ohne Arbeit in der Schweiz leben, wenn Sie ausreichende finanzielle Mittel sowie eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung nachweisen.
Unter welchen Voraussetzungen können Sie ohne Erwerbstätigkeit eine Aufenthaltsbewilligung erhalten?
Als ungarische Staatsangehörige oder ungarischer Staatsangehöriger können Sie nach den EU/EFTA-Regelungen eine B-Aufenthaltsbewilligung für einen Aufenthalt in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit beantragen, wenn Sie ausreichende finanzielle Mittel sowie eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung nachweisen. Die Rechtsgrundlage bildet das Abkommen über die Freizügigkeit von Personen, Art. 24 FZA/AFMP .
Ungarische Staatsangehörige gelten aus Sicht der Schweiz als EU/EFTA-Staatsangehörige. Dieser Status unterscheidet sich wesentlich von der Situation von Antragstellenden aus Drittstaaten – beispielsweise Personen, die nicht Staatsangehörige eines EU/EFTA-Staates sind. Dieser Artikel befasst sich ausschliesslich mit dem Umzug ungarischer und anderer EU/EFTA-Staatsangehöriger in die Schweiz ohne Erwerbstätigkeit.
Die Aufenthaltsbewilligung (Aufenthaltsbewilligung) ist in diesem Fall nicht an ein Arbeitsverhältnis gebunden. Antragstellende können beispielsweise sein:
Rentnerinnen oder Rentner, die ihr Leben in der Schweiz aus eigener Rente oder eigenem Vermögen finanzieren;
Studierende oder Personen in Weiterbildung, deren Lebensunterhalt gesichert ist;
Personen, die von Ersparnissen leben;
Familienangehörige, deren eigene finanzielle Situation und Versicherung die Voraussetzungen erfüllen;
Stellensuchende, die über die kurze Aufenthaltsdauer hinaus in der Schweiz bleiben möchten und die Voraussetzungen für einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit erfüllen können.
Die B-Bewilligung für nicht erwerbstätige EU/EFTA-Staatsangehörige ist 5 Jahre gültig. Die beiden grundlegenden Voraussetzungen sind jedoch gemeinsam zu betrachten:
Voraussetzung | Was bedeutet das in der Praxis? | Warum ist dies wichtig? |
|---|---|---|
Ausreichende finanzielle Mittel (Genügende finanzielle Mittel) | Antragstellende müssen ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln finanzieren können. | Der Aufenthalt in der Schweiz darf nicht zur Abhängigkeit von Sozialhilfe führen. |
Umfassender Versicherungsschutz | Eine in der Schweiz wohnhafte Person ohne Erwerbstätigkeit muss sowohl für Krankheit als auch für Unfall versichert sein. | Die Versicherung ist eine Voraussetzung für die B-Bewilligung und eine grundlegende Verpflichtung bei der Wohnsitznahme in der Schweiz. |
Kantonale Verfahren | Der Antrag und die Wohnsitzanmeldung sind beim Kanton des gewählten Wohnorts einzureichen. | Die praktischen Anforderungen und die Einzelheiten der Kontrolle können je nach Kanton unterschiedlich sein. |
Eine B-Bewilligung wird nicht allein deshalb automatisch erteilt, weil die einreisende Person ungarische Staatsbürgerin oder ungarischer Staatsbürger ist. Der Kanton prüft, ob die finanziellen Mittel und der Versicherungsschutz am konkreten Wohnort unter Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltszusammensetzung ausreichend sind.
Was bedeutet es, dass die einreisende Person nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein darf?
Die finanziellen Mittel gelten als ausreichend, wenn sie über dem Niveau liegen, ab dem eine Schweizer Staatsbürgerin oder ein Schweizer Staatsbürger Anspruch auf Sozialhilfe hätte. Dieser Massstab verknüpft die Einwanderungsbestimmungen mit dem lokalen Sozialhilfesystem.
Die Schwelle ist kein einheitlicher schweizweiter Betrag, der für jede Lebenssituation gilt. Im Verfahren für die Aufenthaltsbewilligung sind der Kanton und die konkrete Wohnsituation entscheidend: Die Wohnkosten, die obligatorische Krankenversicherungsowie deren Prämie, die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und die lokalen Sozialhilfevorschriften beeinflussen die Beurteilung.
Deshalb ist die Aussage „Ich habe etwas Erspartes“ für sich allein keine verlässliche Antwort. Entscheidend ist vielmehr, ob das verfügbare regelmässige Einkommen oder Vermögen die Lebenshaltungskosten in der Schweiz im gewählten Kanton realistisch und nachprüfbar deckt.
Wie lange darf man sich in der Schweiz als Stellensuchende oder Stellensuchender ohne Bewilligung aufhalten?
Als EU/EFTA-Staatsangehörige oder EU/EFTA-Staatsangehöriger darf man sich ohne Erwerbstätigkeit höchstens 90 Tage beziehungsweise 3 Monate ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Schweiz muss man sich beim Migrationsamt des Wohnkantons anmelden.
Die Stellensuche und eine längerfristige Niederlassung ohne Arbeit sind nicht dieselbe Situation. Die 90-Tage-Frist bietet der einreisenden Person die Möglichkeit, Wohnmöglichkeiten zu prüfen, sich zu informieren und eine Stelle zu suchen. Soll der Aufenthalt jedoch dauerhaft über 90 Tage hinausgehen, ist für einen rechtmässigen Wohnsitz in der Schweiz ein kantonales Verfahren erforderlich.
Gemäss den im Jahr 2026 geltenden Informationen muss die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise erfolgen. Die 14-tägige Anmeldefrist und die Möglichkeit, sich 90 Tage ohne Bewilligung aufzuhalten, bedeuten zusammen, dass Personen, die längerfristig umziehen, nicht bis zum Ende der drei Monate warten sollten: Sie müssen die Angelegenheit mit dem Kanton des Wohnorts bereits nach der Ankunft regeln.
Was ist zu tun, wenn man innerhalb von 90 Tagen eine Stelle findet?
Ein Aufenthalt ohne Arbeit und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit können unterschiedliche Rechtsgrundlagen darstellen. Wenn die einreisende Person einen Arbeitsvertrag abschliesst, auf das Arbeitsverhältnis bezogene Aufenthaltsverfahren relevant sein, weshalb eine Abstimmung mit dem Migrationsamt des Wohnkantons erforderlich ist.
Dieser Artikel ersetzt nicht die Prüfung der Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbewilligung im Zusammenhang mit einem konkreten Arbeitsvertrag. Auch der Arbeitgeber, die Dauer des Arbeitsvertrags und der gewählte Kanton können die Abwicklung beeinflussen.
Welches Risiko besteht, wenn sich die Stellensuche in die Länge zieht?
Das grösste praktische Risiko besteht darin, die 90-tägige Aufenthaltsmöglichkeit als langfristiges Niederlassungsrecht zu verstehen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss der rechtmässige Status geregelt werden; für eine B-Bewilligung ohne Erwerbstätigkeit müssen zudem ausreichende finanzielle Mittel und ein Versicherungsschutz nachgewiesen werden.
Bei der Planung des Umzugs reicht es daher nicht aus, ausschliesslich die Kosten für Unterkunft und Stellensuche in den ersten Wochen zu berücksichtigen. Der langfristige Plan sollte auch Miete, Versicherung und den Lebensunterhalt des gesamten Haushalts umfassen.
Wie viel Geld müssen Sie als ausreichende finanzielle Mittel nachweisen?
Es gibt keinen einheitlichen festen Betrag für die ganze Schweiz. Für einen Einpersonenhaushalt kann der tatsächlich erwartete monatliche Bedarf im Jahr 2026 als Richtwert bei etwa 2 000–2 500 CHF liegen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen offiziellen schweizweiten Mindestbetrag, sondern um eine Schätzung aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt, der Miete und der Prämie für die obligatorische Versicherung.
Bei den „ausreichenden finanziellen Mitteln“ (Genügende finanzielle Mittel) müssen zwei Ebenen unterschieden werden:
Grundbedarf für den Lebensunterhalt: Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe, SKOS), den SKOS-Richtlinien beträgt der Grundbedarf für den Lebensunterhalt eines Einpersonenhaushalts 1 061 CHF pro Monat. Dieser Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025; dem Dossier zufolge ist er in den meisten Kantonen spätestens ab dem 1. Januar 2026 verbindlich anzuwenden.
Vollständiger lokaler Lebensunterhaltsbedarf: Zum Grundbedarf kommen die ortsübliche Miete und die Prämie der obligatorischen schweizerischen Grundkrankenversicherung hinzu. Für die Aufenthaltsbewilligung ist diese umfassendere Betrachtung massgebend.
Das Existenzminimum (Existenzminimum) entspricht somit nicht einfach einem bestimmten Kontostand. Die Ausgaben einer in der Schweiz lebenden Person können durch Wohnkosten und Krankenversicherung erheblich steigen; eine Planung allein mit 1 061 CHF pro Monat bildet die gesamte zu erwartende Belastung daher nicht ab.
Ausgangspunkt | Richtwert für 2026 | Was deckt er ab? |
|---|---|---|
SKOS-Grundbedarf für den Lebensunterhalt einer Person | 1 061 CHF/Monat | Richtwert der Sozialhilfe für grundlegende Lebensbedürfnisse. |
Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) im Kanton Solothurn | 1 031 CHF/Monat | Kantonales Beispiel dafür, dass der lokale Betrag vom allgemeinen SKOS-Richtwert abweichen kann. |
Orientierende Schätzung der vollständigen monatlichen Deckung für eine Person | ca. 2 000–2 500 CHF/Monat | Kantonsabhängige Schätzung, die neben dem Grundbedarf auch die Miete und die Prämie der obligatorischen Versicherung berücksichtigt. |
Die Schätzung von 2 000–2 500 CHF/Monat ist lediglich ein Orientierungswert für eine Person. Sie garantiert nicht, dass irgendein Kanton diesen Betrag als ausreichend betrachtet, und kann auch nicht automatisch auf Familien hochgerechnet werden.
Müssen Einkommen oder Vermögen nachgewiesen werden?
Entscheidend ist, ob die antragstellende Person über die für den Lebensunterhalt erforderlichen finanziellen Mittel verfügt. Diese können aus regelmässigen Einkünften oder verfügbarem Vermögen stammen; die erforderliche Nachweisform und die konkreten Anforderungen legt jedoch das Migrationsamt am Wohnort fest.
Dieser Artikel enthält keine detaillierte Liste der einzureichenden Unterlagen, da die Nachweisanforderungen an die kantonale Verwaltung gebunden sind. Vor dem Umzug sollte beim Migrationsamt des gewählten Kantons geklärt werden, in welcher Form der Nachweis der finanziellen Mittel und der Versicherung verlangt wird.
Warum kann der erforderliche Betrag je nach Kanton unterschiedlich sein?
Der erforderliche Betrag kann je nach Kanton unterschiedlich sein, weil die Sozialhilfe in die kantonale Zuständigkeit fällt und die für die Aufenthaltsbewilligung verlangte Deckung an diesem Schwellenwert gemessen wird. Zudem können die Miete und die Prämie der obligatorischen Krankenversicherung auf lokaler Ebene erhebliche Unterschiede verursachen.
In der Schweiz ist die Schwelle für Sozialhilfe nicht ausschliesslich eine Bundesangelegenheit. Die SKOS gibt schweizweite Richtlinien vor, doch aufgrund der Umsetzung und der lokalen Lebenshaltungskosten kann die konkrete Beurteilung variieren.
Das Beispiel des Kantons Solothurn zeigt dies deutlich: Der dortige Grundbedarf für den Lebensunterhalt, der GBL, beträgt 2026 monatlich 1 031 CHF, während der SKOS-Richtwert für einen Einpersonenhaushalt bei 1 061 CHF pro Monat liegt. Der Unterschied zwischen den beiden Beträgen mag für sich genommen nicht gross erscheinen, bei der Beurteilung einer Aufenthaltsbewilligung zählt jedoch nicht nur der Grundbetrag.
Besonders grosse Unterschiede können die folgenden zwei Positionen verursachen:
Wohnen: die ortsübliche Miete Teil des gesamten Lebensunterhalts ist, weshalb die gewählte Gemeinde und der Kanton den erforderlichen finanziellen Nachweis unmittelbar beeinflussen.
Obligatorische Grundkrankenversicherung: auch die Prämie der Schweizer Krankenversicherung gehört zu den Kosten, die bei einem Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit aus eigenen Mitteln getragen werden müssen.
Daher ist es nicht sinnvoll, für den Kanton Zürich, den Kanton Thurgau und den Kanton Solothurn mit derselben finanziellen Schwelle zu planen. Der Unterschied kann sich nicht nur aus dem offiziellen Richtwert der Sozialhilfe ergeben, sondern auch aus den für den konkreten Wohnort typischen Wohn- und Versicherungskosten.
Warum ist es keine gute Strategie, nur mit dem Minimum zu planen?
Ein Nachweis über der Sozialhilfeschwelle ist der Ausgangspunkt der rechtlichen Mindestanforderungen, nicht unbedingt ein komfortables Budget für den Umzug. Die Mietkaution, einmalige Umzugskosten, die Möblierung oder die Zeit der Stellensuche können zusätzliche Belastungen über den monatlichen Richtbetrag im Dossier hinaus darstellen. Deshalb ist hierfür eine separate Finanzplanung erforderlich.
Da das vorliegende Recherchedossier für diese Kosten keine geprüften landesweiten Beträge enthält, wäre es nicht korrekt, einen konkreten Schweizer Betrag anzugeben. Der sichere Ansatz besteht darin, den für die B-Bewilligung erforderlichen monatlichen Finanznachweis und die einmaligen Umzugskosten getrennt zu planen.
Wie schliessen Sie die obligatorische Schweizer Kranken- und Unfallversicherung ab?
Bei der Begründung eines Wohnsitzes in der Schweiz muss innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung eine obligatorische Schweizer Grundkrankenversicherung abgeschlossen werden. Bei Personen ohne Erwerbstätigkeit muss die Versicherung auch Unfallrisiken abdecken.
Zum regulatorischen Rahmen der obligatorischen Schweizer Grundkrankenversicherung gehört das Krankenversicherungsgesetz, das KVG (Krankenversicherungsgesetz). Bei einem Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit ist die Versicherung nicht bloss eine gesundheitliche Formalität: Sie ist eine Voraussetzung für die B-Bewilligung.
Bei der Planung sollten zwei Fristen gemeinsam berücksichtigt werden:
Angelegenheit | Geprüfte Frist | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
Anmeldung des Wohnsitzes bei einem längerfristigen Aufenthalt | Innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise | Die kantonalen Formalitäten müssen zu Beginn des Umzugs eingeleitet werden. |
Abschluss einer Schweizer Grundkrankenversicherung | Innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung | Die Schweizer Versicherungspflicht muss fristgerecht erfüllt werden. |
Unfallversicherung ohne Erwerbstätigkeit | Für Nichterwerbstätige erforderlich | Es reicht nicht aus, nur das Krankheitsrisiko zu berücksichtigen. |
Bei der Wahl der Versicherung ist zu prüfen, ob der gewählte Versicherungsschutz den Anforderungen an die Kranken- und Unfallversicherung für nichterwerbstätige Personen in der Schweiz entspricht. Die konkreten Versicherungsprämien sollten in diesem Artikel nicht festgehalten werden, da sie sich im Laufe der Zeit und je nach Wohnort ändern können.
Warum sollte die Versicherung bereits vor dem Umzug geplant werden?
Die Versicherungsprämie gehört zu den finanziellen Voraussetzungen eines Aufenthalts ohne Erwerbstätigkeit. Wer nur mit dem SKOS-Grundbetrag rechnet, die Versicherungskosten jedoch nicht einbezieht, könnte sowohl die eigene finanzielle Deckung als auch den vom Kanton geprüften Lebenshaltungsbedarf unterschätzen.
Ein Versicherungsnachweis kann auch im Verfahren für die Aufenthaltsbewilligung erforderlich sein. Die genaue Form des Nachweises kann jedoch das Migrationsamt des gewählten Kantons oder die zuständige Wohnsitzbehörde bestätigen.
Welche Angelegenheiten müssen mit dem Wohnsitzkanton abgestimmt werden?
Bei einem Aufenthalt in der Schweiz von mehr als 90 Tagen ist das Migrationsamt des Wohnsitzkantons die zentrale Anlaufstelle. Dort müssen die Grundlage für den Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit, der Antrag auf eine B-Bewilligung, der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und die zulässige Dokumentation der Versicherung abgestimmt werden.
Die Bedeutung des kantonalen Verfahrens ergibt sich daraus, dass die ausreichenden finanziellen Mittel im Verhältnis zur Sozialhilfeschwelle beurteilt werden und die Sozialhilfe in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Daher sollte bei einem geplanten Umzug in den Kanton Zürich, den Kanton Thurgau oder den Kanton Solothurn nicht automatisch von identischen Dokumentenanforderungen oder finanziellen Erwartungen ausgegangen werden.
Vor dem Umzug sollten die folgenden Fragen schriftlich oder direkt mit dem zuständigen Kanton geklärt werden:
Welche Behörde nimmt den Antrag entgegen? Das Migrationsamt des Wohnsitzkantons (Migrationsamt) ist für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Aufenthalten von mehr als 90 Tagen zuständig.
Mit welchem Dokument können die finanziellen Mittel nachgewiesen werden? Die Unterlagen enthalten keine einheitliche landesweite Dokumentenliste; diese muss daher beim gewählten Kanton geprüft werden.
Welcher Versicherungsnachweis wird akzeptiert? Der Kranken- und Unfallschutz muss nachgewiesen werden, die konkrete Form des Nachweises ist jedoch auf kantonaler Ebene zu bestätigen.
Wie wird die lokale Sozialhilfeschwelle ausgelegt? Die Beurteilung der erforderlichen Mittel wird auch von lokalen Vorschriften, Wohnkosten und Versicherungsprämien beeinflusst.
Welche Anmeldevorschriften gelten für die konkrete Gemeinde? Neben der 14-tägigen Anmeldepflicht sollten auch die praktischen Schritte rund um die Wohnsitzanmeldung im Voraus geklärt werden.
In welcher Reihenfolge sollte der Umzug geplant werden?
Bei einem Umzug ohne Arbeitsstelle sind die finanziellen und versicherungstechnischen Voraussetzungen keine nachträglichen Formalitäten. Die Planungsreihenfolge entscheidet daher darüber, ob der Umzug rechtlich und finanziell abgesichert ist.
Wählen Sie den geplanten Kanton und Wohnort. Aufgrund von Miete, Versicherungsprämien und dem Rahmen der lokalen Sozialhilfe bildet dies die Grundlage des Finanzplans.
Berechnen Sie die vollständige monatliche Deckung. Die geschätzten 2 000–2 500 CHF/Monat pro Person sind nur ein Ausgangspunkt; die eigenen Wohn- und Versicherungskosten müssen entsprechend angepasst werden.
Prüfen Sie die Versicherungspflicht. Bei einem Aufenthalt ohne Arbeitsstelle muss die Versicherung auch eine Unfalldeckung umfassen.
Holen Sie Auskünfte beim Migrationsamt des Kantons ein. Die Dokumentenliste und die Form der Nachweise sind in diesem Dossier nicht einheitlich aufgeführt und müssen daher beim jeweiligen Kanton bestätigt werden.
Behalten Sie die Fristen im Blick. Ohne Bewilligung ist ein Aufenthalt in der Schweiz von bis zu 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit möglich; die Formalitäten für einen längeren Aufenthalt und die Wohnsitzanmeldung sollten nicht bis kurz vor Ablauf dieser Frist aufgeschoben werden.
Quellen
ch.ch / Schweizer Informationen zum Aufenthalt von EU/EFTA-Staatsangehörigen in der Schweiz
Abkommen über die Freizügigkeit, FZA/AFMP Artikel 24
Schweizer Regelungen zu ausreichenden finanziellen Mitteln und zur Sozialhilfeschwelle
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) / SKOS-Richtlinien
Kanton Solothurn / Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL)
Schweizer Informationen zur geschätzten vollständigen monatlichen Deckung pro Person
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Kurz gesagt
Als ungarische Staatsangehörige bzw. ungarischer Staatsangehöriger können Sie 2026 auch ohne Arbeit in die Schweiz ziehen, wenn Sie ausreichende finanzielle Mittel und eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung nachweisen. Die B-Bewilligung wird nicht automatisch erteilt: Den konkreten Betrag und die erforderlichen Unterlagen prüft der gewählte Kanton. Als Richtwert für eine Person können rund 2000–2500 CHF monatliche Mittel angesetzt werden.
Wichtige Punkte
- Wählen Sie vor dem Umzug den Kanton und den konkreten Wohnort, da Miete, Versicherungsprämie und die lokale Schwelle für Sozialhilfe den erwarteten Finanzierungsnachweis beeinflussen.
- Planen Sie für eine Person mit etwa 2000–2500 CHF monatlichen Mitteln, behandeln Sie diesen Betrag jedoch nicht als schweizweit geltenden Mindestbetrag oder als automatisch auf Familien anwendbaren Multiplikator.
- Weisen Sie nach, dass Ihr regelmässiges Einkommen oder Vermögen den Lebensunterhalt des gesamten Haushalts realistisch deckt und nicht zu einer Abhängigkeit von Sozialhilfe führt.
- Prüfen Sie, ob die Versicherung sowohl Krankheits- als auch Unfallrisiken abdeckt, und klären Sie anschliessend die konkrete Form des Nachweises mit dem Kanton.
- Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen erledigen Sie die kantonalen Formalitäten; gemäss dem Artikel muss die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise erfolgen.
- Fordern Sie beim Migrationsamt des gewählten Kantons vorab die Unterlagenliste, die anerkannten Nachweise der finanziellen Mittel und die Versicherungsanforderungen an.
Häufige Fragen
Kann eine ungarische Staatsangehörige bzw. ein ungarischer Staatsangehöriger ohne Arbeit in die Schweiz ziehen?
Ja. Als ungarische Staatsangehörige bzw. ungarischer Staatsangehöriger gelten Sie als EU/EFTA-Staatsangehörige bzw. EU/EFTA-Staatsangehöriger und können daher auch ohne Arbeit eine B-Bewilligung beantragen, wenn Sie ausreichende finanzielle Mittel und eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung nachweisen. Die Bewilligung wird nicht automatisch erteilt.
Wie viel Geld muss für eine Schweizer B-Bewilligung nachgewiesen werden?
Es gibt keinen einheitlichen festen Betrag, der für die gesamte Schweiz gilt. Für einen Einpersonenhaushalt können 2026 etwa 2000–2500 CHF pro Monat als Richtwert dienen; dabei werden die grundlegenden Lebenshaltungskosten, die Miete und die obligatorische Versicherung berücksichtigt. Die tatsächlichen Anforderungen legt der gewählte Kanton fest.
Reichen Ersparnisse aus, oder ist auch ein regelmässiges Einkommen erforderlich?
Der Nachweis der finanziellen Mittel kann aus regelmässigem Einkommen oder verfügbarem Vermögen bestehen. Entscheidend ist, dass die Mittel die Kosten des Lebens in der Schweiz realistisch und überprüfbar decken und keine Sozialhilfe erforderlich wird. Welche Nachweise anerkannt werden, sollte beim Kanton des Wohnorts geprüft werden.
Welche Versicherung ist für einen Aufenthalt in der Schweiz ohne Arbeit erforderlich?
Personen ohne Erwerbstätigkeit müssen über eine Deckung für Krankheits- und Unfallrisiken verfügen. Bei der Begründung eines Schweizer Wohnsitzes muss die obligatorische Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung abgeschlossen werden. Die konkrete Form des Versicherungsnachweises bestätigt die kantonale Behörde.
Wie lange dürfen Sie sich als Stellensuchende bzw. Stellensuchender ohne Bewilligung in der Schweiz aufhalten?
Als EU/EFTA-Staatsangehörige bzw. EU/EFTA-Staatsangehöriger dürfen Sie sich ohne Erwerbstätigkeit höchstens 90 Tage, also drei Monate, ohne Bewilligung in der Schweiz aufhalten. Wenn der Aufenthalt länger dauern soll, müssen Aufenthaltsgrund und Formalitäten mit dem Kanton des Wohnorts geregelt werden. Die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt ohne Arbeit unterscheiden sich von jenen während der Stellensuche.
Wann müssen Sie Ihren Schweizer Wohnsitz anmelden?
Gemäss den im Artikel enthaltenen Informationen für 2026 muss die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise erfolgen. Die Möglichkeit eines bewilligungsfreien Aufenthalts von 90 Tagen bedeutet nicht, dass die Formalitäten für einen langfristigen Umzug bis zum Ende der drei Monate aufgeschoben werden können. Es empfiehlt sich, das Verfahren bereits nach der Einreise einzuleiten.
Wird die fünf Jahre gültige B-Bewilligung ungarischen Staatsangehörigen automatisch erteilt?
Nein. Die B-Bewilligung für EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Erwerbstätigkeit kann fünf Jahre gültig sein, ihre Erteilung setzt jedoch den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer geeigneten Versicherung voraus. Die Entscheidung trifft der Kanton des gewählten Wohnorts.
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