Wie lassen sich von der Schweiz aus ungarische Bescheinigungsangelegenheiten erledigen?
Bescheinigung der schweizerischen Steueransässigkeit, S1-Bescheinigung und Bearbeitung von E411-Familienzulagen für Ungarinnen und Ungarn im Jahr 2026 – was, wo und innerhalb welcher Frist zu erledigen ist.
Welche Regeln gelten für den Nachweis der Schweizer Steueransässigkeit nach dem ab 2026 anzuwendenden Abkommen?
Die Schweizer Steueransässigkeit kann mit einer von der kantonalen Steuerbehörde ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung (auch Steuerwohnsitzbestätigung genannt) nachgewiesen werden. Dieses Dokument bestätigt, dass die betreffende Person steuerlich als in der Schweiz ansässig gilt.
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Ungarn wurde durch ein Änderungsprotokoll ergänzt, das am 16. November 2025 in Kraft getreten ist, und dessen Bestimmungen ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden sind (Quelle: SIF, State Secretariat for International Financial Matters).
Mit der Änderung wurde eine Missbrauchsklausel (anti-abuse clause) eingeführt. Sie soll ungerechtfertigte Steuervergünstigungen verhindern, also Fälle ausschliessen, in denen eine Struktur hauptsächlich zum Zweck der Erlangung eines Steuervorteils geschaffen wird.
Wer stellt die Bescheinigung aus und wozu dient sie?
Die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung liegt in der Zuständigkeit der kantonalen Steuerbehörden. Es gibt kein einheitliches, für die ganze Schweiz geltendes Formular und keine einheitliche Gebühr – Verfahren und Ausstellungsweise können je nach Kanton unterschiedlich sein.
Die Bescheinigung wird in der Regel benötigt, wenn jemand auch in Ungarn Einkünfte erzielt oder Vermögenswerte besitzt (beispielsweise aus der Vermietung einer Immobilie oder Zinsen von einem ungarischen Konto) und nachweisen muss, dass sich seine primäre Steueransässigkeit in der Schweiz befindet. Mit der Bescheinigung lässt sich vermeiden, dass dasselbe Einkommen in beiden Ländern besteuert wird.
Die konkrete Steuersituation – also welches Land ein bestimmtes Einkommen besteuern darf – erfordert stets eine individuelle Beurteilung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine persönliche Steuerberatung dar.
Wie kann die ungarische Gesundheitsversorgung mit einer S1-Bescheinigung bei Schweizer Versicherung beibehalten werden?
Wer in Ungarn wohnt, aber in der Schweiz versichert ist, kann bei der Schweizer Krankenversicherung eine Mit einer S1-Bescheinigung (früher E106) können Sie sich bei der Nemzeti Egészségbiztosítási Alapkezelő (NEAK) registrieren. Dadurch können Sie auch an Ihrem Wohnort in Ungarn Anspruch auf Gesundheitsversorgung erhalten.
Die S1-Bescheinigung kann Anspruch auf eine umfassende medizinische Sachversorgung begründen in Ungarn. Die anfallenden Kosten werden in diesem Fall vom Schweizer Versicherer dem ungarischen Staat erstattet (Quelle: s1nyomtatvany.hu).
Für wen ist diese Lebenssituation relevant?
Eine S1-Bescheinigung kommt typischerweise in Situationen infrage, in denen Versicherungsort und Wohnort auseinanderfallen. Einige Beispiele, auf die die fachlichen Hinweise verweisen:
Jemand arbeitet in der Schweiz und ist dort versichert, während seine Familie (beispielsweise seine Kinder) in Ungarn lebt.
Ein Grenzgänger, der in der Schweiz versichert ist, aber einen Wohnsitz in Ungarn hat.
Dies sind Beispiele, keine vollständigen Anspruchsvoraussetzungen. Ob eine konkrete Situation zum Bezug einer S1-Bescheinigung berechtigt, hängt vom Versicherungsverhältnis und der tatsächlichen Wohnsitzsituation ab. Die genauen Voraussetzungen sollten beim Schweizer Versicherer und bei der NEAK überprüft werden.
Was ist hinsichtlich der ungarischen TAJ-Nummer zu beachten?
Wenn eine Person mit ungarischer Sozialversicherungsnummer (TAJ) in der Schweiz versichert wird, muss sie dies innerhalb von 15 Tagen der Krankenversicherungsstelle des ungarischen Regierungsamts melden (Quelle: finanzonline.hu).
Nach der Meldung wird die ungarische TAJ-Karte gesperrt – dies entspricht dem „roten“ Status. Ab diesem Zeitpunkt kann in Ungarn mit der TAJ-Karte keine kostenlose medizinische Versorgung mehr direkt in Anspruch genommen werden (Quelle: pallas70.hu).
Dies mag zunächst wie ein Rückschritt erscheinen, ist jedoch folgerichtig: Wer in der Schweiz versichert ist, dessen medizinische Versorgung wird durch das Schweizer System finanziert. Der Weg zur Versorgung in Ungarn führt anschliessend über die Registrierung der S1-Bescheinigung bei der NEAK.
Wie kann die Differenz der Schweizer Familienzulagen mit einer E411-Bescheinigung beantragt werden?
Wenn ein Elternteil in der Schweiz arbeitet und das Kind in Ungarn lebt, ist laut Fachnotizen Ungarn das vorrangig zahlende Land, während die Schweiz die Differenzzahlung zwischen dem kantonalen Betrag und der ungarischen Leistung übernimmt (Quelle: bovita.ch).
Auf Schweizer Seite wird in diesem Fall das Formular E411 benötigt. Damit müssen Höhe und Dauer der in Ungarn ausgerichteten Familienleistungen von der Magyar Államkincstár (MÁK) bestätigt werden (Quelle: kormanyhivatalok.hu).
Der Datenaustausch zwischen den Behörden erfolgt über das elektronische Datenaustauschsystem EESSI. Das bedeutet, dass die Institutionen die Anspruchsdaten elektronisch miteinander abgleichen.
Wie hoch sind die Schweizer Familienzulagen im Jahr 2026?
In der Schweiz bestehen die Familienzulagen aus zwei Hauptelementen: der Kinderzulage und der Ausbildungszulage. Der Bundesmindestbetrag beträgt 2026:
Leistung | Bundesmindestbetrag (2026) | Für wen gilt dies |
|---|---|---|
Kinderzulage | mindestens 215 CHF / Monat | bis zum 16. Lebensjahr |
Ausbildungszulage | mindestens 268 CHF / Monat | Kind in Ausbildung, 16–25 Jahre |
Quelle: gastrosocial.ch. Diese Mindestbeträge — die Kantone können höhere Beträge festlegen.
Wie stark kann dies je nach Kanton variieren?
Der bundesrechtliche Mindestbetrag entspricht nicht dem tatsächlich geltenden Betrag in jedem Kanton. Die Kantone können höhere Zulagen festlegen, weshalb der effektive Betrag vom Wohnort beziehungsweise vom Kanton des Arbeitgebers abhängt.
Beispiel für die Unterschiede — Beträge im Kanton Bern für 2026:
Leistung | Kanton Bern (2026) | Bundesrechtlicher Mindestbetrag (2026) |
|---|---|---|
Kinderzulage | 250 CHF / Monat | 215 CHF / Monat |
Ausbildungszulage | 310 CHF / Monat | 268 CHF / Monat |
Quelle: akbern.ch. Der Betrag im Kanton Bern liegt somit über dem bundesrechtlichen Minimum — dabei handelt es sich jedoch um den Betrag im Kanton Bern, nicht um einen allgemein geltenden Schweizer Wert. Der im eigenen Kanton geltende Zuschlag sollte bei der örtlichen Familienausgleichskasse überprüft werden.
Dies ist bei der Berechnung der Differenz wichtig, da die Grundlage für die auf Schweizer Seite zu zahlende Differenz der kantonale Betrag, nicht das bundesrechtliche Minimum, ist. Bei einem höheren kantonalen Betrag kann auch die Differenz höher ausfallen.
Welche Risiken bestehen, wenn ein ausländisches Versicherungsverhältnis nicht gemeldet wird?
Die konkreteste, dokumentierte Verpflichtung ist die 15-tägige Meldefrist: Wer über eine ungarische TAJ-Nummer verfügt und in der Schweiz versichert wird, muss dies innerhalb von 15 Tagen der ungarischen Krankenversicherungsstelle melden (Quelle: finanzonline.hu).
Eine praktische Folge einer unterlassenen Meldung ist, dass die ungarische TAJ-Karte weiterhin als „aktiv“ erscheinen kann, obwohl die betreffende Person nicht mehr im ungarischen System versichert ist. Wird in diesem Fall dennoch eine Leistung in Ungarn in Anspruch genommen, kann dies nachträglich als unberechtigter Leistungsbezug eingestuft werden.
Nach der Meldung erhält die TAJ den gesperrten Status („rot“); für eine rechtmässige medizinische Versorgung in Ungarn muss die S1-Bescheinigung registriert werden.
Das Dossier enthält keine bezifferten Angaben zu den genauen Sanktionen bei einer Unterlassung — etwa zu einer möglichen Rückerstattungspflicht oder deren Höhe. In solchen Fällen empfiehlt es sich daher, bei der NEAK oder dem örtlich zuständigen Regierungsamt Auskunft einzuholen.
Welche Angelegenheit fällt in den Zuständigkeitsbereich welcher Behörde?
Nachweisangelegenheiten geraten häufig ins Stocken, weil der Antrag bei der falschen Stelle eingereicht wird. Die wichtigsten Akteure sind:
Schweizer Steueransässigkeitsbescheinigung → die zuständige kantonale Steuerbehörde.
Ausstellung der S1-Bescheinigung → bei der schweizerischen Krankenversicherung (Krankenkasse / zuständige schweizerische Stelle).
Registrierung der S1-Bescheinigung in Ungarn → bei der NEAK.
Meldung des TAJ-Status (15 Tage) → bei der ungarischen Regierungsbehörde für Krankenversicherung.
Schweizer Seite der Familienzulagen und der Differenzzahlung → bei der kantonalen Familienausgleichskasse, beispielsweise bei der SVA Zürich oder der Ausgleichskasse Bern.
Ungarische Bestätigung des E411 → beim Magyar Államkincstár (MÁK).
Diese Aufteilung hilft Ihnen zu entscheiden, an welche Stelle Sie sich in der jeweiligen Angelegenheit zuerst wenden sollten.
Quellen
sif.admin.ch (Fachinformation zum DBA Schweiz–Ungarn) —
traderegistry.ch (Schweizer Ansässigkeitsbescheinigung) —
NEAK —
finanzonline.hu (S1 anstelle von E106) —
pallas70.hu (TAJ und ausländische Versicherung) —
s1nyomtatvany.hu — https://s1nyomtatvany.hu/
orvosivallalkozas.hu (S1-Bescheinigung) —
gastrosocial.ch (Mindestbeträge der Familienzulagen) —
akbern.ch (Familienzulagen im Kanton Bern) —
bovita.ch (Familienzulagen, Differenz 2026) —
koordination.ch (Beträge der Familienzulagen) —
kormanyhivatalok.hu (Familienleistungen in den EWR-Mitgliedstaaten, E411) —
Verwandte Artikel
Kurz gesagt
Die schweizerische Steueransässigkeit wird durch eine Bescheinigung der zuständigen kantonalen Steuerbehörde nachgewiesen; die geänderten Regelungen des Abkommens zwischen der Schweiz und Ungarn sind ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden. Bei einer Versicherung in der Schweiz muss der TAJ-Status innerhalb von 15 Tagen gemeldet werden; der rechtmässige Leistungsbezug in Ungarn kann durch die Registrierung einer S1-Bescheinigung bei der NEAK ermöglicht werden. Für die schweizerische Differenzzahlung bei Familienzulagen sind eine E411-Bescheinigung sowie die Bestätigung der ungarischen Leistungen durch die MÁK erforderlich.
Wichtige Punkte
- Der Nachweis der Steueransässigkeit ist bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde zu beantragen, da es kein einheitliches schweizerisches Verfahren und keine einheitliche Gebühr gibt.
- Bei Beginn einer Versicherung in der Schweiz muss die Änderung innerhalb von 15 Tagen bei der Krankenversicherungsstelle des ungarischen Regierungsamts gemeldet werden.
- Für die Regelung der Gesundheitsversorgung in Ungarn ist die S1-Bescheinigung beim schweizerischen Versicherer zu beantragen und anschliessend bei der NEAK zu registrieren.
- Bei der Beantragung einer Differenzzahlung von Familienzulagen müssen die ungarischen Leistungen auf dem Formular E411 durch die Magyar Államkincstár bestätigt werden.
- Die Höhe der Familienzulagen ist bei der Familienausgleichskasse des jeweiligen Kantons zu prüfen, da die kantonalen Beträge über dem Bundesminimum liegen können.
- Vor dem jeweiligen Verfahren sollte die zuständige Stelle ermittelt werden: bei Steuerangelegenheiten die kantonale Steuerbehörde, bei S1-Angelegenheiten der Versicherer und die NEAK sowie bei Familienzulagen die Familienausgleichskasse und die MÁK.
Häufige Fragen
Wie lässt sich nachweisen, dass jemand in der Schweiz steueransässig ist?
Die schweizerische Steueransässigkeit wird durch eine von der zuständigen kantonalen Steuerbehörde ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung, auch Steuerwohnsitzbestätigung genannt, nachgewiesen. Es gibt kein einheitliches, für die gesamte Schweiz gültiges Formular und keine einheitliche Gebühr; das Verfahren kann daher je nach Kanton unterschiedlich sein.
Wann kann eine Bescheinigung der schweizerischen Steueransässigkeit erforderlich sein?
Typischerweise dann, wenn die betroffene Person auch in Ungarn Einkünfte oder Vermögenswerte hat, beispielsweise Mieteinnahmen aus einer Immobilie oder Zinsen auf einem ungarischen Konto. Die Bescheinigung kann dazu beitragen, zu belegen, dass sich die hauptsächliche Steueransässigkeit in der Schweiz befindet; der Ort der Besteuerung der jeweiligen Einkünfte muss jedoch im Einzelfall beurteilt werden.
Was ist zu tun, wenn jemand in der Schweiz versichert ist, aber in Ungarn lebt?
Beim schweizerischen Krankenversicherer ist eine S1-Bescheinigung zu beantragen, die anschliessend bei der NEAK registriert werden muss. Dadurch kann am Wohnort in Ungarn ein Anspruch auf umfassende Sachleistungen der Gesundheitsversorgung entstehen, deren Kosten der schweizerische Versicherer dem ungarischen Staat erstattet.
Was geschieht mit der ungarischen TAJ-Nummer bei einer Versicherung in der Schweiz?
Der Beginn der schweizerischen Versicherung muss von einer Person mit TAJ-Nummer innerhalb von 15 Tagen bei der Krankenversicherungsstelle des ungarischen Regierungsamts gemeldet werden. Nach der Meldung ist der TAJ-Status „rot“, das heisst, kostenlose Leistungen in Ungarn können nicht unmittelbar mit der TAJ-Karte bezogen werden; die Registrierung der S1-Bescheinigung kann hierfür eine rechtmässige Grundlage schaffen.
Wie kann die Differenzzahlung der schweizerischen Familienzulage beantragt werden?
Wenn ein Elternteil in der Schweiz arbeitet und das Kind in Ungarn lebt, kann auf schweizerischer Seite ein Formular E411 erforderlich sein. Darauf müssen die Höhe und der Zeitraum der in Ungarn ausgerichteten Familienleistungen durch die Magyar Államkincstár bestätigt werden; anschliessend kann die Schweiz die Differenz zwischen der kantonalen Leistung und der ungarischen Zulage auszahlen.
Wie hoch ist das Bundesminimum der schweizerischen Familienzulagen im Jahr 2026?
Im Jahr 2026 beträgt das Bundesminimum für die Kinderzulage mindestens 215 CHF pro Monat und für die Ausbildungszulage mindestens 268 CHF pro Monat. Die Kantone können höhere Beträge festlegen, weshalb die tatsächliche Höhe vom Kanton abhängt.
An welche Behörde ist man in den einzelnen Angelegenheiten zu wenden?
Die Bescheinigung der Steueransässigkeit wird von der kantonalen Steuerbehörde ausgestellt, die S1-Bescheinigung vom schweizerischen Krankenversicherer; ihre Registrierung in Ungarn erfolgt über die NEAK. Die Meldung des TAJ-Status fällt in die Zuständigkeit der Krankenversicherungsstelle des ungarischen Regierungsamts, während die ungarische Bestätigung für E411 von der Magyar Államkincstár ausgestellt wird und die schweizerische Familienzulage von der kantonalen Familienausgleichskasse bearbeitet wird.
Dieser Ratgeber ist nach Registrierung verfügbar
Während der Startphase ist die gesamte Wissensdatenbank mit kostenloser Registrierung zugänglich.
0 CHF während der Startphase
- Alle Ratgeber und Checklisten
- Herunterladbare PDF-Vorlagen
- Musterdokumente
- Frühzeitiger Zugang zu neuen Inhalten
Vorschau - der Ratgeber geht nach Anmeldung weiter
Verwandte Ratgeber
- Wie kann eine Schweizer Bescheinigung in Ungarn verwendet werden?
- Wie kann ich meine Schweizer Ausweise in Ungarn verwenden?