Was muss man als Ungar über das Pendeln über die Schweizer Grenze wissen?
Grenzgängerpendeln in die Schweiz als Ungar: Bewilligungen, Besteuerung, Sozialversicherung und Mobilitätskosten – auf Grundlage der Regeln 2025–2026.
Wer gilt in der Schweiz als Grenzgänger?
Nach schweizerischem Recht ist ein Grenzgänger (Grenzgänger) eine ausländische Person, die:
in der Schweiz arbeitet, aber in einem Nachbarstaat lebt (Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein),
regelmäßig – in der Regel mindestens einmal pro Woche – an ihren ausländischen Wohnort zurückkehrt,
und über eine gültige G-Bewilligung verfügt (Grenzgängerausweis G).
Für ungarische Staatsangehörige schafft die Voraussetzung des „Nachbarstaats“ eine besondere Situation: Ungarn grenzt nicht an die Schweiz. Das bedeutet, dass eine in Ungarn lebende Person, die in der Schweiz arbeitet, die klassischen Voraussetzungen für die G-Bewilligung nicht erfüllt, da die wöchentliche Rückkehr geografisch nicht realistisch ist.
Die G-Bewilligung ist daher für ungarische Staatsangehörige nur dann relevant, wenn die betreffende Person tatsächlich in einem Nachbarstaat der Schweiz lebt – etwa in Österreich (Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Burgenland), in Süddeutschland (Baden-Württemberg, Bayern) oder in Frankreich (Alsace, Franche-Comté, Ain, Haute-Savoie).
Wenn Sie in Ungarn leben und in der Schweiz arbeiten, ist das Pendlerkonzept nicht anwendbar: In diesem Fall benötigen Sie eine B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung B) oder eine L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung L) und müssen in der Schweiz einen Wohnsitz begründen.
Welche Bewilligungskategorien gibt es, und welche gilt für Grenzgänger?
G-Bewilligung – der klassische Grenzgängerstatus
Die G-Bewilligung (Grenzgängerausweis G) kann EU-/EFTA-Staatsangehörigen ausgestellt werden, die:
in der Schweiz in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig erwerbstätig sind,
ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Schweiz haben,
und wöchentlich an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren.
Die Gültigkeit der Bewilligung: Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis 5 Jahre, bei einem befristeten Vertrag entspricht sie der Vertragsdauer, mindestens jedoch 1 Jahr.
Der Antrag auf eine G-Bewilligung ist bei der zuständigen Behörde des Kantons am Sitz des Schweizer Arbeitgebers (Migrationsamt oder Amt für Migration) einzureichen.
L-Bewilligung – Kurzaufenthalt
Die L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung L) wird für eine Erwerbstätigkeit von 3 Monaten bis 1 Jahr erteilt. Wenn Sie in der Schweiz wohnen und mit einem befristeten Vertrag arbeiten, kann diese Bewilligungsart für Sie relevant sein. Es handelt sich nicht um einen Grenzgängerstatus, sondern um einen Status mit Wohnsitz in der Schweiz.
B-Bewilligung – Aufenthaltsbewilligung
Für eine Erwerbstätigkeit von mehr als 1 Jahr ist eine B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung B) erforderlich. Sie bedeutet eine tatsächliche Niederlassung in der Schweiz, nicht Grenzgängertätigkeit. Für ungarische Staatsangehörige – als EU-Bürger – ist sie mit einem gültigen Arbeitsvertrag relativ einfach zu beantragen.
C-Bewilligung – Niederlassungsbewilligung
Die C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung C) kann nach 5–10 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in der Schweiz beantragt werden. Mit Grenzgängerstatus ist sie nicht erhältlich, da Grenzgänger nicht in der Schweiz wohnen.
Wie wird ein Grenzgänger in der Schweiz besteuert?
Die Besteuerung ist einer der komplexesten Bereiche der Grenzgängertätigkeit und hängt stark davon ab, in welchem Nachbarland der Grenzgänger lebt, sowie davon, welche Doppelbesteuerungsabkommen (DBA, Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen der Schweiz und dem jeweiligen Land gelten.
Quellensteuer – die Grundregel
Bei ausländischen Arbeitnehmenden, die in der Schweiz erwerbstätig sind, dort aber keinen festen Wohnsitz haben , zieht der Arbeitgeber die Quellensteuer (Quellensteuer) direkt ab. Diese Steuer wird vom Bruttolohn einbehalten, und der Kanton legt den genauen Satz fest.
Der Quellensteuersatz variiert je nach Kanton und persönlichen Umständen (Familienstand, Anzahl der Kinder, weitere Einkommen). In der Regel liegt er im Bereich von 15–25% , dies ist jedoch nur ein Richtwert – der genaue Satz kann beim zuständigen kantonalen Steueramt (Steueramt) überprüft werden.
Kantonale Unterschiede bei der Besteuerung von Grenzgängern
Zwischen der Schweiz und den Nachbarländern sind die steuerlichen Regelungen nicht einheitlich. Es gibt zwei Hauptmodelle:
Nachbarland | Steuermodell |
|---|---|
Frankreich | Das Einkommen von Grenzgängern wird grundsätzlich in der Schweiz besteuert, doch die Schweiz erstattet einen Teil der Quellensteuer an die grenznahen französischen Kantone zurück (sogenannte rétrocession fiscale). |
Deutschland | Auf Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens wird das Einkommen von Grenzgängern in der Schweiz besteuert, Deutschland ist jedoch ebenfalls zu einer Ergänzungssteuer berechtigt, wenn der Grenzgänger sein Einkommen auch in Deutschland deklariert. |
Österreich | Das Einkommen von Grenzgängern wird in der Schweiz besteuert; in Österreich gilt zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Freistellungsmethode. |
Italien | Für die Grenzregionen gelten besondere Regeln (z. B. im Verhältnis Ticino – Lombardia). |
Hinweis für ungarische Staatsangehörige: Zwischen Ungarn und der Schweiz gilt ein 1981 abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen (Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn–Schweiz). Da Ungarn jedoch nicht an die Schweiz grenzt, ist der Grenzgängerstatus mit G-Bewilligung nicht anwendbar. Wenn Sie in Österreich leben und in der Schweiz arbeiten, ist das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen maßgeblich.
Steuerrückerstattung und Anpassung
Wenn das Einkommen des Grenzgängers eine bestimmte Grenze überschreitet (je nach Kanton unterschiedlich) oder wenn weitere Einkommensquellen vorhanden sind, muss eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (nachträgliche ordentliche Veranlagung) eingereicht werden. Dies ermöglicht Abzüge (z. B. Pendelkosten, berufsbedingte Ausgaben), kann in manchen Fällen jedoch auch zu einer höheren Steuerbelastung führen.
Sozialversicherung und Krankenversicherung: Wo muss man sich anmelden?
Sozialversicherung – die allgemeine Regel
Nach den Koordinationsregeln EU–Schweiz (entsprechend der schweizerischen Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1408/71 bzw. auf Grundlage der Grundsätze der Verordnung (EG) Nr. 883/2004) gilt für Grenzgänger das Land des Arbeitsortes Das soziale Sicherungssystem gilt. Das bedeutet, dass Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, schweizerische Sozialversicherungsbeiträge zahlen:
AHV/AVS (Alters- und Hinterlassenenversicherung / Assurance-vieillesse et survivants) – Alters- und Hinterlassenenversicherung
IV/AI (Invalidenversicherung / Assurance-invalidité) – Invalidenversicherung
ALV/AC (Arbeitslosenversicherung / Assurance-chômage) – Arbeitslosenversicherung
Zweite Säule / BVG (berufliche Vorsorge / prévoyance professionnelle) – berufliche Vorsorge, sofern der Lohn die Eintrittsschwelle erreicht (2025 lag diese bei 22 050 CHF pro Jahr)
Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt; der Arbeitgeber zieht den Arbeitnehmeranteil automatisch ab und führt ihn ab.
Krankenversicherung – die besondere Situation von Grenzgängern
Dies ist einer der am häufigsten missverstandenen Bereiche. Die Krankenversicherungspflicht von Grenzgängern ist nicht automatisch schweizerisch:
Grenzgänger können in der Regel von der Pflicht befreit werden zur schweizerischen obligatorischen Krankenversicherung (Krankenversicherung / KVG, Krankenpflegeversicherungsgesetz) und im Krankenversicherungssystem ihres Wohnsitzlandes verbleiben.
Dafür muss bei der Einrichtung Gemeinsame Einrichtung KVG des Kantons, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, eine Befreiung beantragt werden.
Der Grenzgänger kann sich auch dafür entscheiden, önkéntesen csatlakozik dem Schweizer KVG-System – das kann in bestimmten Fällen vorteilhaft sein (z. B. wenn die Versorgung in der Schweiz näher liegt oder das System im Wohnsitzland schwächer ist).
Wichtig: Wenn die pendelnde Person in der Schweiz übernachtet (z. B. während der Arbeitswoche), beendet das den Grenzgängerstatus nicht automatisch; wenn jedoch die regelmässige wöchentliche Rückkehr wegfällt, muss die Art der Bewilligung überprüft werden.
Ungarische Staatsangehörige und OEP/NEAK
Wenn Sie in Österreich leben, in der Schweiz arbeiten und im österreichischen Krankenversicherungssystem bleiben, ruht das ungarische Sozialversicherungsverhältnis (NEAK, früher OEP). In Ungarn haben Sie dann nur im Notfall oder bei freiwilliger Beitragszahlung Anspruch auf medizinische Leistungen. Vor Heimfahrten sollten Sie dies bei der zuständigen ungarischen Behörde abklären.
Verkehr und Pendelkosten
Entfernung und Verkehrsmittel
Das grenzüberschreitende Pendeln in die Schweiz erfolgt typischerweise auf folgende Weise:
Zug: Das Schweizer Schienennetz (SBB/CFF/FFS) und die Netze der Nachbarländer (ÖBB, Deutsche Bahn, SNCF) sind direkt miteinander verbunden. S-Bahn-Netze reichen in vielen Fällen über die Grenze hinaus (z. B. auf den Strecken Basel–Freiburg im Breisgau, Zürich–Konstanz).
Auto: Für die Nutzung der Autobahnen in der Schweiz ist eine Jahresvignette (Vignette) erforderlich; die Gebühr betrug 2025 40 CHF.
Fahrrad / E-Bike: Auf kürzeren Strecken, insbesondere im Raum Basel und Genf, ist dies eine verbreitete Lösung.
Abonnementsmöglichkeiten
Die SBB und die Bahnunternehmen der Nachbarländer bieten gemeinsame grenzüberschreitende Abonnements an. Die genauen Angebote und Preise können auf der Website der SBB (sbb.ch) überprüft werden, da sie sich regelmässig ändern.
Steuerabzug für Pendelkosten
Im Schweizer Steuerrecht können Pendelkosten bis zu einem gewissen Umfang vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der abziehbare Betrag variiert je nach Kanton und kann im Rahmen der nachträglichen Steuererklärung geltend gemacht werden. In einigen Kantonen ist der maximale Abzug begrenzt (z. B. betrug im Kanton Zürich bei der Bundessteuer der Höchstbetrag 3000 CHF, dies kann sich jedoch ändern).
Kantonale Unterschiede: Worauf sollten Sie in den wichtigsten Regionen achten?
Die 26 Kantone der Schweiz wenden eigenständige Steuer- und Verwaltungsregeln an. Aus Sicht von Grenzgängern sind die wichtigsten Grenzregionen:
Basel-Stadt (Basel-Stadt) und Basel-Landschaft (Basel-Landschaft)
Grenzen direkt an Deutschland (Baden-Württemberg) und Frankreich (Elsass).
Täglich pendeln zahlreiche Personen in beide Richtungen.
In der Region Basel reicht das S-Bahn-Netz (Regio-S-Bahn Basel) über die Grenze hinweg.
Die Höhe der Quellensteuer und die Einzelheiten des Rückerstattungsverfahrens können bei den Steuerverwaltungen der beiden Basel-Kantone geprüft werden.
Genf (Genève / Genf)
grenzt an Frankreich; die Zahl der Grenzpendler ist dort die grösste solche Gemeinschaft in der Schweiz.
Auf Grundlage des französisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens gilt das System der rétrocession fiscale: Die Schweiz führt einen Teil der Quellensteuer an die grenznahen französischen Gebiete zurück.
Der Genfer Arbeitsmarkt ist stark international geprägt, die Wohnkosten gehören jedoch zu den höchsten in der Schweiz.
Valais (Wallis / Vallese)
grenzt an Italien und Frankreich.
Es gibt zwar weniger Pendlerverkehr, doch gelten – ähnlich wie im Kanton Ticino – besondere Regelungen für die italienischen Grenzregionen.
Ticino (Tessin)
grenzt an Italien; die überwiegende Mehrheit der Grenzpendler kommt aus der Lombardei.
Ein separates italienisch-schweizerisches Abkommen regelt die Besteuerung und den sozialversicherungsrechtlichen Status der Pendler.
Für ungarische Staatsangehörige ist diese Region nur relevant, wenn sie in Norditalien leben.
Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen
Kantone, die an Deutschland und Österreich grenzen.
Ein Teil der Pendler kommt aus Vorarlberg (Österreich) oder aus Südbayern.
Ungarische Staatsangehörige, die in Vorarlberg oder in den österreichischen Grenzgebieten leben, können über diese Übergänge pendeln.
Wahl des Wohnorts und familiäre Situation: Was sollten Sie beachten?
Wohnsitz im Nachbarland
Wenn Sie in der Schweiz als Grenzgänger arbeiten möchten, müssen Sie Ihren Wohnsitz im Gebiet des Nachbarlandes beibehalten. Das ist nicht nur eine administrative Voraussetzung: Die tatsächliche wöchentliche Rückkehr ist erforderlich. Ist dies nicht erfüllt, kann der Grenzgängerstatus verloren gehen, und es muss auf eine B-Bewilligung gewechselt werden.
Die Wohnkosten in den Grenzregionen sind in der Regel tiefer als in der Schweiz, doch werden dies teilweise durch Reisezeit und Reisekosten ausgeglichen. Die Entscheidung erfordert eine individuelle Abwägung.
Kinder und Schulbildung
Wenn die Kinder des Grenzgängers im Nachbarland leben und dort zur Schule gehen, hat dies keinen Einfluss auf den Grenzgängerstatus. Halten sich die Kinder jedoch in der Schweiz auf (z. B. beim anderen Elternteil), kann die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Situation komplexer werden.
Ehegatte und Lebenspartner
Wenn der Ehepartner ebenfalls arbeiten möchte, muss er eine separate Bewilligung beantragen. Der Ehepartner mit EU-Staatsangehörigkeit hat ebenfalls eigenständig Anspruch auf eine G-Bewilligung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ungarische Staatsangehörige, die aus Österreich pendeln
Dies ist das häufigste realistische Szenario für ungarische Staatsangehörige. Wenn Sie in Österreich einen gemeldeten Wohnsitz haben (z. B. in Wien, Graz oder Vorarlberg) und in der Schweiz eine Stelle annehmen, haben Sie Anspruch auf eine G-Bewilligung. In diesem Fall:
Für die Besteuerung gilt das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Krankenversicherung kann im österreichischen System verbleiben (mit Befreiungsantrag).
Die schweizerischen AHV/AVS-Beiträge werden vom Arbeitgeber abgezogen.
Die ungarische Sozialversicherungszugehörigkeit ruht.
Quellen
Staatssekretariat für Migration (SEM, Staatssekretariat für Migration): https://www.sem.admin.ch
Schweizer obligatorische Krankenversicherung – Gemeinsame Einrichtung KVG: https://www.kvg.org
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV, Eidgenössische Steuerverwaltung): https://www.estv.admin.ch
Ungarisch-schweizerisches Doppelbesteuerungsabkommen (1981): auf der Website der ungarischen Nationalen Steuer- und Zollverwaltung (NAV) verfügbar
Verwandte Artikel
Schweizer Aufenthaltsbewilligungen 2026: L-, B- und C-Bewilligungen für Ungarn
Grenzpendeln in die Schweiz: Was sind die tatsächlichen Kosten und Fehler?
Grenznahe Lebensweise und Pendeln in der Schweiz: Was Sie wissen und tun müssen
Der vollständige Leitfaden zum Schweizer Gesundheitssystem für Ungarn
Kurz gesagt
Ein ungarischer Staatsangehöriger kann nur dann als Schweizer Grenzgänger gelten, wenn er tatsächlich in einem Nachbarstaat der Schweiz lebt; aus Ungarn ist dies aufgrund der klassischen Voraussetzungen der G-Bewilligung nicht möglich. In einem solchen Fall ist vielmehr eine B- oder L-Bewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz erforderlich. Besteuerung, Sozialversicherung und Krankenversicherung können je nach Kanton und Wohnsitz unterschiedlich ausfallen, weshalb die Bewilligung und der Versicherungsstatus der entscheidende Ausgangspunkt sind.
Wichtige Punkte
- Es muss geprüft werden, ob der Wohnsitz tatsächlich in einem Nachbarstaat der Schweiz liegt; ohne dies ist die G-Bewilligung nicht anwendbar.
- Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gilt die G-Bewilligung in der Regel für 5 Jahre; bei einem befristeten Vertrag richtet sie sich nach der Vertragsdauer.
- In der Schweiz zieht der Arbeitgeber die Quellensteuer vom Bruttolohn ab; der genaue Satz variiert je nach Kanton und persönlicher Situation.
- Die Sozialversicherung des Grenzgängers ist an das Schweizer System gebunden: AHV/AVS, IV/AI, ALV/AC und gegebenenfalls auch die zweite Säule werden abgezogen.
- Bei der Krankenversicherung muss eine separate Befreiung von der schweizerischen KVG beantragt werden, wenn man im System des Wohnsitzstaates bleiben möchte.
- Wenn die Regelmäßigkeit des Pendelns entfällt, muss die Bewilligungsart überprüft werden, da der Status verloren gehen kann.
Häufige Fragen
Wer gilt in der Schweiz als Grenzgänger?
Als Grenzgänger gilt eine ausländische Person, die in der Schweiz arbeitet, in einem Nachbarstaat wohnt und regelmäßig, in der Regel mindestens einmal pro Woche, an ihren ausländischen Wohnsitz zurückkehrt. Dafür ist eine gültige G-Bewilligung erforderlich. Der Status hängt also nicht nur vom Arbeitsort, sondern auch vom tatsächlichen Wohnsitz ab.
Kann man mit Wohnsitz in Ungarn mit einer G-Bewilligung in die Schweiz pendeln?
Im klassischen Sinn nein, denn Ungarn grenzt nicht an die Schweiz. Die G-Bewilligung ist für ungarische Staatsangehörige nur dann relevant, wenn sie tatsächlich in einem Nachbarstaat der Schweiz leben, etwa in Österreich, Deutschland oder Frankreich. Bei Wohnsitz in Ungarn ist vielmehr ein Wohnsitz in der Schweiz und eine B- oder L-Bewilligung erforderlich.
Welche Bewilligung braucht man, wenn man in der Schweiz arbeitet, aber kein Grenzgänger ist?
Für ein Arbeitsverhältnis von kurzer Dauer, also von 3 Monaten bis 1 Jahr, kann eine L-Bewilligung ausgestellt werden. Für ein Arbeitsverhältnis von mehr als einem Jahr ist eine B-Bewilligung erforderlich, die einen Aufenthalt in der Schweiz voraussetzt. Eine C-Bewilligung kann nach 5–10 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in der Schweiz beantragt werden.
Wie wird ein Schweizer Grenzgänger besteuert?
Grundsätzlich zieht der Arbeitgeber die Quellensteuer vom Bruttolohn ab, und deren Höhe variiert je nach Kanton sowie je nach familiärer und finanzieller Situation. Die steuerliche Behandlung hängt außerdem davon ab, in welchem Nachbarstaat der Grenzgänger lebt und welches Doppelbesteuerungsabkommen auf ihn anwendbar ist. In bestimmten Fällen kann auch eine nachträgliche Steuererklärung erforderlich sein.
Wo sind Sozialversicherung und Krankenversicherung zu bezahlen?
Nach dem Grundsatz gilt das Sozialversicherungssystem des Staates, in dem die Arbeit ausgeübt wird; daher zahlt ein in der Schweiz arbeitender Grenzgänger schweizerische Beiträge. Bei der Krankenversicherung kann der Grenzgänger jedoch in der Regel von der schweizerischen obligatorischen Versicherung befreit werden und im System des Wohnsitzstaates bleiben, wenn dies bei der zuständigen kantonalen Stelle beantragt wird. Zudem ist auch ein freiwilliger Beitritt zum Schweizer System möglich.
Was passiert, wenn die regelmäßige Rückkehr zum Wohnort entfällt?
Wenn die regelmäßige wöchentliche Rückkehr entfällt, muss der Grenzgängerstatus überprüft werden. In diesem Fall passt die Bewilligungsart möglicherweise nicht mehr zur tatsächlichen Lebenssituation. Laut Artikel kann dann sogar ein Wechsel auf eine B-Bewilligung erforderlich werden.
Verwandte Ratgeber
- 🔒 Grenzgänger in die Schweiz: Was sind die tatsächlichen Kosten und Fehler?
- 🔒 Grenznahes Leben und Pendeln in der Schweiz: Was Sie wissen und tun müssen