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Wie können Sie in der Schweiz 90 Tage ohne Bewilligung arbeiten?

Als EU/EFTA-Staatsangehörige können Sie als entsandte Arbeitskraft oder selbstständige Dienstleistungserbringerin bzw. selbstständiger Dienstleistungserbringer bis zu 90 Arbeitstage pro Jahr und bei einem Schweizer Arbeitgeber bis zu 3 Monate ohne Bewilligung arbeiten.

Herausgeber: svajc.com Wissensdatenbank11 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 16.7.2026
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