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Handelsregister und Eintragung

Wie gründe ich als ungarischer Unternehmer eine Firma in der Schweiz?

Schritt für Schritt: Handelsregistereintrag in der Schweiz 2024–2025. Voraussetzungen, Verfahren, Kosten, Besteuerung – für ungarische Unternehmer, mit konkreten Verweisen.

10 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 3.7.2026Kostenlos

Was ist das Schweizer Handelsregister, und warum ist es obligatorisch?

Das Schweizer Handelsregister (Handelsregister, kurz HR) ist ein öffentliches, auf kantonaler Ebene geführtes Register, das durch Bundesrecht geregelt ist und in dem die Daten von Unternehmen erfasst werden, die in der Schweiz wirtschaftlich tätig sind. Das Register wird vom Bundesamt für Justiz (EJPD) beaufsichtigt, während die einzelnen Kantone eigene Handelsregisterämter betreiben.

Die Eintragung verfolgt einen doppelten Zweck: Einerseits verleiht sie dem Unternehmen Rechtspersönlichkeit (z. B. entsteht bei einer GmbH die beschränkte Haftung erst mit der Eintragung), andererseits schafft sie Transparenz gegenüber Dritten — Gläubigern, Geschäftspartnern und Behörden.

Wann ist die Eintragung obligatorisch?

Rechtsform

Eintragungspflicht

Einzelunternehmen

Obligatorisch, wenn der Jahresumsatz 100 000 CHF übersteigt; darunter freiwillig

Kollektivgesellschaft

Obligatorisch

Kommanditgesellschaft

Obligatorisch

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH / Sàrl)

Obligatorisch, entsteht mit der Eintragung

Aktiengesellschaft (AG / SA)

Obligatorisch, entsteht mit der Eintragung

Die Daten aller eingetragenen Unternehmen können öffentlich über das eidgenössische Zefix-Portal (zefix.ch) abgefragt werden.


Welche Voraussetzungen gelten für einen ungarischen Unternehmer?

Persönliche Voraussetzungen

Als ungarischer Staatsangehöriger fallen Sie unter das 1999 zwischen der Europäischen Union und der Schweiz geschlossene Abkommen über die Freizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen, FZA). Das bedeutet, dass Sie unter denselben Bedingungen wie Schweizer Staatsangehörige eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben können.

In der Praxis bedeutet das Folgendes:

  • Aufenthaltsbewilligung: Als Selbständigerwerbender oder Unternehmensgründer haben Sie Anspruch auf eine B-Bewilligung (Ausländerausweis B), die bei der zuständigen Migrationsbehörde (Migrationsamt / Office cantonal de la population) zu beantragen ist. Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist — dies ist mit einem Geschäfts- und Finanzplan nachzuweisen.

  • Wohnsitz in der Schweiz: Die Eintragung ist bei bestimmten Rechtsformen technisch auch ohne Schweizer Wohnsitz möglich, in der Praxis erwarten die kantonalen Behörden jedoch, dass zumindest der Geschäftsführer (Geschäftsführer) einen Schweizer Wohnsitz hat. Bei einer GmbH und einer AG schreibt das Gesetz vor, dass mindestens eine zeichnungsberechtigte Person in der Schweiz wohnen muss.

  • Strafregisterauszug: Im Eintragungsverfahren wird nicht automatisch ein Strafregisterauszug verlangt, im Bewilligungsverfahren kann die Migrationsbehörde diesen jedoch prüfen.

Rechtliche Voraussetzungen nach Rechtsform

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung / Sàrl)Gründung:

  • Mindeststammkapital: 20 000 CHF, das vor der Eintragung auf ein gesperrtes Bankkonto (Sperrkontoeinlage).

  • Mindestens ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter sein kann.

  • Mindestens eine in der Schweiz wohnhafte, zeichnungsberechtigte Person.

Für die Gründung einer AG (Aktiengesellschaft / SA):Mindestaktienkapital: 100 000 CHF, wovon vor der Eintragung mindestens 50 000 CHF einbezahlt werden müssen.

  • Ein Verwaltungsrat ist erforderlich, dessen Mehrheit in der Schweiz wohnhaft sein muss.

  • Einzelunternehmen

im Fall von:Es gibt keine Kapitalanforderung.

  • Der Unternehmer haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.

  • Unter 100 000 CHF Jahresumsatz ist die Eintragung freiwillig

  • , aber empfehlenswert.Wie läuft das Eintragungsverfahren Schritt für Schritt ab?


Im Folgenden stellen wir den Gründungsprozess einer GmbH im Detail dar, da dies die häufigste Form unter ungarischen Unternehmern ist. Die Eintragung eines Einzelunternehmens ist einfacher, die Gründung einer AG komplexer.

Schritt 1: Rechtsform und Firmenname festlegen

Wählen Sie die Rechtsform anhand Ihrer geschäftlichen Ziele, Ihrer Kapitalstärke und Ihrer Risikobereitschaft. Der Firmenname muss eindeutig sein — dies können Sie vorab im Zefix-Portal (zefix.ch) prüfen. Der Name muss die Rechtsformbezeichnung enthalten (z. B. „Müller Bau GmbH").

Schritt 2: Bankkonto eröffnen und Kapital einzahlen

Bei einer GmbH eröffnen Sie bei einer Schweizer Bank ein gesperrtes Kapitaleinzahlungskonto (Kapitaleinzahlungskonto). Die Bank stellt eine Bestätigung über den einbezahlten Betrag aus, die dem Notar vorgelegt werden muss. Hinweis: Schweizer Banken haben in den letzten Jahren die Annahmekriterien für Neukunden verschärft, insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen. Die Kontoeröffnung kann 2–8 Wochen dauern, und nicht jede Bank akzeptiert Gründer mit ausländischem Wohnsitz.

Schritt 3: Gründungsurkunde erstellen und notariell beurkunden lassen

Für die Gründung einer GmbH müssen die Statuten und die Gründungserklärung vor einem Notar unterzeichnet werden. Der Notar beurkundet die Dokumente und erstellt den Eintragungsantrag. Die Notargebühren unterscheiden sich je nach Kanton: In der Regel liegen sie zwischen 500 und 1500 CHF.

Schritt 4: Eintragungsantrag einreichen

Der Notar — oder ein bevollmächtigter Anwalt — reicht den Antrag beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt ein. Der Antrag kann heute auch elektronisch über das eidgenössische EasyGov-Portal (easygov.swiss) eingereicht werden.

Die erforderlichen Dokumente sind in der Regel:

Unterzeichnete und beurkundete Statuten

  • Bankbestätigung über die Kapitaleinzahlung

  • Ausweisdokumente der Geschäftsführer

  • Erklärung zu den wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Owner Declaration

  • — gemäss Geldwäschereigesetz, GwG)Schritt 5: Eintragung und Veröffentlichung

Das Handelsregisteramt prüft den Antrag und trägt die Gesellschaft ein. Die Eintragung wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht. Ab der Eintragung ist die Gesellschaft rechtsfähig.

Bearbeitungsdauer:

in der Regel 5–15 Arbeitstage ab Einreichung des Antrags, sofern alle Unterlagen vollständig sind.Worin unterscheiden sich die Kantone und Gemeinden voneinander?


In der Schweiz erfolgt die Unternehmensgründung auf Grundlage des Bundesrechts (Obligationenrecht, OR), die Umsetzung findet jedoch auf kantonaler Ebene statt. Das führt in folgenden Bereichen zu Unterschieden:

Kantonale Unterschiede:

Aspekt

Beispiel

Notariatsgebühren

In Zürich und Bern sind sie in der Regel niedriger als in manchen kleineren Kantonen

Bearbeitungsdauer des Handelsregisteramts

Zürich, Zug: schnell (5–7 Tage); in kleineren Kantonen bis zu 15–20 Tage

Steuerbelastung

Zug, Nidwalden: niedrige Unternehmenssteuern; Genf, Basel-Stadt: höher

Zugang zu Banken

In den Grossstädten (Zürich, Genf) bieten mehr Banken ausländischen Gründern ein Konto an

Gemeindeebene:

In einigen Kantonen erhebt auch die Gemeinde (Gemeinde) eine lokale Steuer auf das Unternehmen. Dies ist insbesondere bei der Gewinnsteuer und der Kapitalsteuer relevant, da sich dabei die bundes-, kantons- und gemeindespezifischen Steuersätze addieren.

Für die Berechnung der tatsächlichen Steuerbelastung bietet der Steuerrechner auf kmu.admin.ch einen guten Ausgangspunkt, eine genaue Berechnung kann jedoch nur das zuständige kantonale Steueramt oder ein Steuerberater liefern.


Wie viel kostet die Firmengründung?

Die folgende Tabelle dient zur Orientierung und basiert auf Daten aus den Jahren 2024–2025. Die tatsächlichen Beträge können je nach Kanton und den Honoraren der beauftragten Fachpersonen abweichen.

Posten

Betrag (CHF)

Bundesgebühr für den Handelsregistereintrag (GmbH)

~600

SHAB-Publikationsgebühr

~150–200

Notariatsgebühr

~500–1500

Gebühr für die Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos bei der Bank

~200–500

Anwalts- / Beratungshonorar (optional)

~1000–3000

Geschätzte Gesamtkosten (GmbH, mit Fachperson)

~2500–5500

Eintragungsgebühr für das Einzelunternehmen

~200–400

Das Mindeststammkapital der GmbH (20 000 CHF) kommt zusätzlich hinzu — das ist keine Kostenposition, sondern das Vermögen der Gesellschaft, über das Sie nach Aufhebung der Sperre verfügen können.


Welche steuerlichen und versicherungsrechtlichen Pflichten entstehen nach dem ersten Jahr?

Besteuerung

In der Schweiz werden Unternehmen auf drei Ebenen besteuert: auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.

  • Gewinnsteuer: Bei GmbH und AG ist sie auf den Gewinn zu entrichten. Der Bundessteuersatz beträgt 8,5 %, die tatsächliche effektive Steuerbelastung (Bund, Kanton und Gemeinde) liegt je nach Kanton zwischen 12 % und 24 %.

  • Kapitalsteuer: Kantonale Steuer auf das Eigenkapital des Unternehmens. Der Satz liegt in der Regel zwischen 0,001 % und 0,5 %.

  • Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer / TVA): Übersteigt der Jahresumsatz 100 000 CHF, ist die MWST-Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) obligatorisch. Der Normalsatz beträgt seit 2024 8,1 %.

  • Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ungarn und der Schweiz: Das 1981 zwischen Ungarn und der Schweiz abgeschlossene und seither mehrfach angepasste Abkommen regelt, in welchem Land die einzelnen Einkommensarten besteuert werden. Wenn Sie in der Schweiz leben und arbeiten, wird Einkommen aus einer Schweizer Firma in der Regel in der Schweiz besteuert; die Details hängen jedoch von Ihrer individuellen Situation ab.

Sozialversicherung (AHV/AVS)

Als Selbständigerwerbender und als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie verpflichtet, AHV/AVS-Beiträge (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) zu entrichten. Die Beiträge von Selbständigerwerbenden werden auf Grundlage des Nettoeinkommens festgelegt; der Satz liegt 2024 bei rund 10 % (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen, da es bei Selbständigerwerbenden eine einzige Position ist).

Bei einem als Angestellter behandelten Geschäftsführer einer GmbH müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer aufgeteilt werden.

Unfallversicherung (SUVA / UVG)

Hat das Unternehmen Mitarbeitende, ist der Abschluss einer Unfallversicherung (UVG) obligatorisch — in der Regel bei der SUVA oder bei einem privaten Versicherer.

Krankenversicherung (KVG / LAMal)

Die unternehmerische Tätigkeit befreit nicht von der Pflicht zur persönlichen Krankenversicherung. In der Schweiz muss jede in der Schweiz wohnhafte Person eine Grundversicherung bei einer zugelassenen Krankenkasse abschliessen. Diese Pflicht ist unabhängig von der Firmengründung und gilt persönlich.


Welche Fehler werden im Zusammenhang mit dem Handelsregister am häufigsten gemacht?

1. Aufenthaltsbewilligung und Firmengründung werden in der Reihenfolge verwechselt. Die Eintragung kann parallel zum Bewilligungsgesuch angestossen werden, für den tatsächlichen Betrieb des Unternehmens ist jedoch eine gültige Aufenthaltsbewilligung erforderlich. Die Migrationsbehörde beurteilt die Bewilligung anhand des Geschäftsplans — diesen sollten Sie im Voraus ausarbeiten.

2. Die Kontoeröffnung bei einer Schweizer Bank wird unterschätzt. Die Eröffnung eines gesperrten Kapitalkontos kann für ausländische Staatsangehörige Monate dauern. Einige Banken lehnen neue Kundinnen und Kunden ab, wenn sie keinen Schweizer Wohnsitz oder keine lokale Verbindung haben. Es empfiehlt sich, mehrere Banken parallel anzufragen.

3. Die MWST-Schwelle von 100 000 CHF wird ignoriert. Besonders bei schnell wachsenden Unternehmen kommt es vor, dass die Schwelle bereits im ersten Jahr überschritten wird und die MWST-Registrierung sowie die rückwirkenden Pflichten nachträglich geregelt werden müssen.

4. Das Einzelunternehmen wird als „risikofreie" Option betrachtet. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt persönlich — die Schulden des Unternehmens belasten das gesamte Privatvermögen. Das ist nicht zwingend schlechter als eine GmbH, erfordert aber eine bewusste Entscheidung.

5. Die obligatorische AHV-Anmeldung wird versäumt. Als Selbständigerwerbender erfolgt die AHV-Anmeldung nicht automatisch — Sie müssen sich aktiv bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse anmelden. Wird dies versäumt, drohen eine Busse und rückwirkende Beitragspflichten.

6. Die Anmeldung bei der kantonalen Steuerbehörde wird vergessen. Die Eintragung im eidgenössischen Handelsregister bedeutet nicht automatisch die Anmeldung bei der kantonalen Steuerbehörde. Dies muss separat beim zuständigen kantonalen Steueramt erfolgen.


Wo erhalten Sie Unterstützung? Nützliche Links und lokale Hilfe

Online-Tools auf Bundesebene

  • ch.ch (ch.ch/en/work/self-employment): Das Informationsportal des Bundes für Selbständigerwerbende mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

  • kmu.admin.ch: Das KMU-Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) mit Steuerrechner, Tool zur Wahl der Rechtsform und praktischen Leitfäden.

  • EasyGov (easygov.swiss): die elektronische Plattform für Eintragungen und Meldungen, über die sich auch eine GmbH oder AG online gründen lässt.

  • Zefix (zefix.ch): das öffentliche Suchportal des eidgenössischen Handelsregisters — zur Prüfung von Firmennamen und zum Abruf von Daten bestehender Unternehmen.

Kantonale Handelsregisterämter

Jeder Kanton verfügt über ein eigenes Handelsregisteramt. Das zuständige Amt lässt sich anhand des Kantons des Firmensitzes bestimmen. Die Liste der kantonalen Ämter und ihre Kontaktdaten finden Sie auf zefix.ch.

Lokale Kammern und Unternehmerverbände

  • Handelskammer (Handelskammer): Sie ist in den meisten größeren Kantonen vertreten und bietet Beratung sowie Möglichkeiten zum Networking. Auch für ungarische Mitglieder zugänglich.

  • Industrie- und Handelskammern (z. B. Zürich: ZHK, Bern: BKB, Genf: CCIG) organisieren regelmäßig kostenlose Informationsveranstaltungen zur Unternehmensgründung.

  • Enterprise Europe Network (EEN) Schweiz: der Schweizer Teil des EU-Netzwerks zur Unternehmensförderung, das auch bei grenzüberschreitenden Vorhaben berät.

Ungarische Gemeinschaftskontakte

Für ungarische Unternehmer können die in Zürich, Bern und Genf aktiven ungarischen Gemeinschaftsorganisationen einen nützlichen Ausgangspunkt bieten; dort gibt es auch Gelegenheit zum informellen Erfahrungsaustausch mit erfahrenen Unternehmern. Die Kontaktdaten finden Sie auch auf der Community-Seite svajc.com.


Quellen


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Kurz gesagt

In der Schweiz ist der Handelsregistereintrag für GmbH, AG sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften obligatorisch; bei Einzelunternehmen ab einem Jahresumsatz von 100 000 CHF. Als ungarischer Unternehmer benötigen Sie für die Eintragung einen Schweizer Wohnsitz, eine passende Aufenthaltsbewilligung sowie bei GmbH und AG zusätzlich Kapital und mindestens eine lokal zeichnungsberechtigte Person. Der Ablauf umfasst in der Regel die Prüfung des Firmennamens, die Kapitalhinterlegung, die notarielle Beglaubigung und den kantonalen Eintrag und ist meist innerhalb von 5–15 Arbeitstagen abgeschlossen.

Wichtige Punkte

  • Prüfen Sie die Einzigartigkeit des Firmennamens vorab im Zefix-Portal, bevor Sie irgendeinen Gründungsschritt einleiten.
  • Für die Gründung einer GmbH sind 20 000 CHF Stammkapital erforderlich, für eine AG 100 000 CHF Aktienkapital, wovon vor der Eintragung mindestens 50 000 CHF einbezahlt werden müssen.
  • Rechnen Sie damit, dass bei GmbH und AG mindestens eine in der Schweiz wohnhafte, zeichnungsberechtigte Person erforderlich ist.
  • Starten Sie die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos rechtzeitig, da dies bei ausländischen Gründern 2–8 Wochen dauern kann und nicht jede Bank eine ausländische Adresse akzeptiert.
  • Nach der Eintragung müssen die AHV-Registrierung und die Anmeldung bei der kantonalen Steuerbehörde separat erledigt werden; dies geschieht nicht automatisch.
  • Wenn der Jahresumsatz 100 000 CHF übersteigt, ist die MWST-Registrierung bei der ESTV obligatorisch.

Häufige Fragen

Welche Gesellschaftsformen müssen in der Schweiz zwingend eingetragen werden?

Der Eintrag ist bei der Kollektivgesellschaft, der Kommanditgesellschaft, der GmbH und der AG obligatorisch. Bei Einzelunternehmen ist der Eintrag ab einem Jahresumsatz von 100 000 CHF verpflichtend, darunter freiwillig.

Benötige ich als ungarischer Unternehmer für die Firmengründung einen Schweizer Wohnsitz?

In der Praxis verlangen die kantonalen Behörden in der Regel, dass zumindest die geschäftsführende Person einen Schweizer Wohnsitz hat. Bei GmbH und AG schreibt das Gesetz vor, dass mindestens eine zeichnungsberechtigte Person in der Schweiz wohnen muss.

Wie viel Kapital ist für die Gründung einer GmbH und einer AG erforderlich?

Für eine GmbH sind mindestens 20 000 CHF Stammkapital erforderlich, das vor der Eintragung auf ein gesperrtes Bankkonto einzuzahlen ist. Für eine AG werden 100 000 CHF Aktienkapital benötigt, wovon vor der Eintragung mindestens 50 000 CHF einbezahlt werden müssen.

Wie lange dauert der Handelsregistereintrag in der Schweiz?

Wenn alle Unterlagen in Ordnung sind, dauert die Bearbeitung in der Regel 5–15 Arbeitstage. Der gesamte Prozess kann jedoch durch die Kontoeröffnung verzögert werden, die bei ausländischen Gründern 2–8 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Was kostet die Eintragung einer GmbH in der Schweiz ungefähr?

Laut Artikel liegen die geschätzten Gesamtkosten mit Fachberatung bei rund 2500–5500 CHF. Darin enthalten sind die eidgenössische Grundgebühr, die SHAB-Publikation, die Notarkosten und die Gebühr für die Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos; das Stammkapital kommt zusätzlich hinzu.

Welche weiteren Meldungen müssen nach der Firmeneintragung erledigt werden?

Als Selbständigerwerbende Person müssen Sie sich separat bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse anmelden, und auch bei der kantonalen Steuerbehörde ist eine separate Registrierung erforderlich. Wenn der Umsatz 100 000 CHF übersteigt, muss zudem die MWST-Registrierung bei der ESTV vorgenommen werden.

Welche Fehler machen Firmengründer am häufigsten?

Häufige Fehler sind die Verwechslung der Reihenfolge von Aufenthaltsbewilligung und Firmeneintragung, die Unterschätzung der Kontoeröffnung, das Ignorieren der MWST-Schwelle und das Versäumnis der AHV-Registrierung. Ebenfalls häufig wird die Anmeldung bei der kantonalen Steuerbehörde vergessen.

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