Wie zieht man Schritt für Schritt nach Genève oder Lausanne um?
In Genève, im Kanton Vaud und in Lausanne muss die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Schritte bei Behördenverfahren, Dokumenten und der Quellensteuer in Genève.
Wie viel Zeit habe ich, um mich an meiner Wohnadresse in Genf oder Lausanne anzumelden?
Sowohl im Kanton Genf als auch im Kanton Vaud und in der Stadt Lausanne stehen für die Wohnsitzanmeldung 14 Tage zur Verfügung. Die Frist knüpft an die Einreise beziehungsweise den Einzug an. Daher empfiehlt es sich, die Wohnunterlagen bereits vor dem Umzug zu regeln.
Die französische Bezeichnung für die Wohnsitzanmeldung lautet annonce d’arrivée oder déclaration de domicile. In deutschsprachigen Kantonen ist derselbe Vorgang häufig unter der Bezeichnung Anmeldung oder Zuzugsmeldung zu finden. In der französischsprachigen Schweiz werden auf den offiziellen Verwaltungsportalen jedoch in der Regel die französischen Bezeichnungen verwendet.
Gebiet | Zuständige Behörde | Anmeldefrist | Offizieller Ausgangspunkt |
|---|---|---|---|
Kanton Genf | Office cantonal de la population et des migrations (OCPM) | 14 Tage ab Einreise | OCPM-Seite des Kantons Genf |
Kanton Vaud | Lokale Contrôle des habitants | Innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug | Informationen des Kantons Vaud zum Einwohnerregister |
Stadt Lausanne | Lausanner Contrôle des habitants | Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft | Seite der Stadt Lausanne zu Ankunft und Anmeldung |
In Genf muss die zuziehende Person ihre Ankunft beim OCPM melden. Das OCPM ist das kantonale Migrationsamt Genf, mit französischer Bezeichnung Office cantonal de la population et des migrations. Die Bezeichnung der Behörde ist wichtig, da in Genf die Anmeldung der Ankunft und Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt derselben kantonalen Institution zugeordnet sein können.
Im Kanton Vaud ist die 14-Tage-Regel an das örtliche Contrôle des habitants gebunden. Dabei handelt es sich um das Einwohnerregisteramt, das im deutschsprachigen Raum in etwa der Einwohnerkontrolle entspricht. Im Kanton Vaud werden nicht alle adressbezogenen Angelegenheiten von einer zentralen Stelle bearbeitet: Der konkrete Ort für die Erledigung richtet sich nach der Wohngemeinde.
Lausanne gehört zum Kanton Vaud, verfügt jedoch über eine eigene städtische Contrôle des habitants-Stelle. Wer nach Lausanne zieht, sollte daher nicht nur die allgemeinen Informationen des Kantons Vaud lesen, sondern auch die Ankunftsseite der Stadt Lausanne.
Warum ist es riskant, bis zum Ende der 14 Tage zu warten?
Die Frist von 14 Tagen ist kurz, und fehlende Unterlagen zur Wohnsituation oder zum Arbeitsverhältnis können die Bearbeitung verzögern. Es empfiehlt sich, die Unterlagen bereits am Tag des Einzugs zusammenzustellen und das anwendbare Verfahren zu prüfen.
In der Praxis laufen rund um den Umzugstag mehrere Angelegenheiten parallel: Mietvertrag, Arbeitsbeginn, Wohnsitzanmeldung, gegebenenfalls aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten und Steueradministration. Diese sollten nicht automatisch als eine einzige Anmeldung betrachtet werden.
Für einen ungarischen Staatsbürger ist es besonders wichtig, dass der dokumentierbare Zeitpunkt des Umzugs an eine Schweizer Adresse und die Erledigung der Angelegenheiten in Ungarn miteinander abgestimmt sind. Die Detailregelungen zur Regelung ungarischer Sozialversicherungs-, Steuer- oder Familienangelegenheiten ergeben sich nicht automatisch aus der Anmeldung des Wohnsitzes in Genf oder Lausanne.
Auf welche Weise kann die Anmeldung in Genf und Lausanne erfolgen?
In Lausanne können die Online-Plattform für Umzugsmeldungen eDéménagementCH oder das städtische Online-Formular genutzt werden. In Genf sind gemäss den offiziellen Informationen für die Anmeldung von in Genf zuziehenden Schweizerinnen und Schweizern sowohl die Online-Abwicklung als auch die postalische Abwicklung möglich; bei ausländischen Staatsangehörigen muss das aktuelle Verfahren des OCPM gesondert überprüft werden.
In Lausanne kann das eDéménagementCH digitale System für Umzugsmeldungen eine der Möglichkeiten sein. Auf deutschsprachigen Plattformen wird das System häufig als eUmzugCH bezeichnet. Ob eDéménagementCH genutzt werden kann, hängt jedoch auch davon ab, ob der bisherige Schweizer Wohnort an das System angeschlossen ist.
Kann eDéménagementCH nicht genutzt werden, kann das Online-Formular der Stadt Lausanne eine weitere Möglichkeit zur Erledigung der Formalitäten bieten. Lausanne stellt für die Anmeldung der Einreise von EU-/EFTA-Staatsangehörigen eigene Informationen bereit. Für ungarische Staatsangehörige empfiehlt es sich daher, die entsprechende Lausanner Seite für die Einreise von EU-/EFTA-Staatsangehörigen als Ausgangspunkt zu nutzen.
Im Fall von Genf sollte insbesondere nicht angenommen werden, dass der in Lausanne mögliche digitale Weg dort gleich funktioniert. Die offizielle Website des Kantons Genf regelt die Anmeldung der Einreise beim OCPM. Die in den Unterlagen erwähnte Möglichkeit der Online- und Postabwicklung lässt sich ausdrücklich anhand der Seite zur Anmeldung von in Genf zuziehenden Schweizerinnen und Schweizern belegen.
Wie sollten Sie sich auf die Online- oder Postabwicklung vorbereiten?
Unabhängig von der Art der Abwicklung muss zunächst geklärt werden, ob sich der Wohnort im Kanton Genf, in einer anderen Gemeinde im Kanton Vaud oder in der Stadt Lausanne befindet. Davon hängt ab, ob das OCPM, das lokale Contrôle des habitants oder die Stadtverwaltung von Lausanne zuständig ist.
Die folgende Reihenfolge kann dazu beitragen, Fehler zu vermeiden:
Ermitteln Sie genau, welche Behörde am Wohnort zuständig ist. Im Kanton Genf kann das OCPM, in Lausanne das städtische Contrôle des habitants, in anderen Gemeinden des Kantons Vaud hingegen das Einwohneramt der jeweiligen Gemeinde zuständig sein.
Überprüfen Sie den anwendbaren Abwicklungskanal. In Lausanne können sowohl eDéménagementCH als auch das städtische Online-Formular infrage kommen; für Genf sind die aktuell geltenden Vorschriften des OCPM für ausländische Staatsangehörige zu prüfen.
Halten Sie die Unterlagen zum Nachweis Ihrer Wohnsituation bereit. Der Mietvertrag oder eine Bestätigung des Vermieters kann als Nachweis dienen, dass die Wohnadresse tatsächlich genutzt wird.
Behandeln Sie die Unterlagen zum Arbeitsverhältnis getrennt. Der Arbeitsvertrag kann bei der Anmeldung ausländischer Personen in Lausanne verlangt werden und kann in Genf auch für die Quellensteuererklärung von Bedeutung sein.
Bewahren Sie Kopien der eingereichten Unterlagen und Bestätigungen auf. Die Daten des Wohnsitzes, des Arbeitsbeginns und der Steuerangelegenheiten können in mehreren Verfahren relevant sein.
Welche Dokumente können für die Wohnsitzanmeldung in Lausanne verlangt werden?
In Lausanne können für die Wohnsitzanmeldung ein gültiger Identitätsausweis, ein Wohnsitznachweis, bei ausländischen Personen ein Arbeitsvertrag sowie – sofern bereits vorhanden – eine Aufenthaltsbewilligung. Die genaue Liste der Unterlagen hängt von der persönlichen Situation und dem Verfahren in Lausanne ab.
Gemäss den Informationen der Stadt Lausanne zur Ankunft von EU-/EFTA-Staatsangehörigen können die folgenden Dokumente relevant sein:
Möglicherweise verlangtes Dokument | Wozu kann es dienen? | Hinweis |
|---|---|---|
Gültiger Identitätsausweis | Nachweis der Identität | Ein gültiges Ausweisdokument kann erforderlich sein. |
Mietvertrag | Nachweis der Wohnsituation in Lausanne | Sie kann ein grundlegendes Dokument zum Wohnsitz sein. |
Wohnungsgeberbestätigung | Nachweis der Unterkunft ohne Mietvertrag | Sie kann relevant sein, wenn die Unterkunft von einer anderen Person bereitgestellt wird. |
Arbeitsvertrag | Nachweis der Beschäftigungssituation der ausländischen Person | Bei der Anmeldung ausländischer Personen in Lausanne kann er verlangt werden. |
Aufenthaltsbewilligung | Nachweis einer bereits bestehenden Bewilligung | Sie kann eingereicht werden, sofern sie bereits vorliegt. |
Die Dokumentenliste basiert auf den Informationen für Lausanne und die Ankunftsanmeldung von EU-/EFTA-Staatsangehörigen. Daraus sollte nicht automatisch geschlossen werden, dass in Genf genau dieselben Unterlagen verlangt werden oder dass diese Liste in jedem Verfahren in Lausanne unverändert gilt.
Was bedeutet der Unterkunftsnachweis bei Untermiete oder vorübergehender Unterkunft?
Wenn kein Mietvertrag auf den eigenen Namen besteht, kann in Lausanne eine Bestätigung des Wohnungsgebers als Unterkunftsnachweis relevant sein. Inhalt und zulässige Form der Bestätigung sollten anhand der aktuellen Informationen der lausanneischen Contrôle des habitants überprüft werden.
Diese Situation tritt häufig auf, wenn jemand zunächst bei einem Familienmitglied oder Partner einzieht, eine vom Arbeitgeber organisierte Unterkunft bezieht oder vorübergehend untergebracht ist. Im Behördenverfahren sollte man sich in solchen Fällen nicht ausschliesslich auf eine mündliche Vereinbarung verlassen.
Eine ungarische Meldekarte oder ein ungarisches Mietdokument ersetzt für sich allein nicht den Nachweis, dass die Adresse in Lausanne genutzt werden darf. Für die lokale Anmeldung kann ein Dokument erforderlich sein, das sich auf den Schweizer Wohnsitz bezieht.
Wie funktioniert die Quellensteuer, und wann muss in Genf ein DRIS/TOU-Antrag eingereicht werden?
In Genf muss ein quellensteuerpflichtiger Arbeitnehmer, beispielsweise mit einer B- oder L-Bewilligung, die Quellensteuererklärung innerhalb von 14 Tagen nach Stellenantritt oder Ankunft im Kanton dem Arbeitgeber übergeben. Die Frist für einen DRIS/TOU-Antrag zur Berichtigung der Quellensteuer oder zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung ist der 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres.
Die französische Bezeichnung der Quellensteuer lautet Impôt à la source, die deutsche Bezeichnung lautet Quellensteuer. In Genfer Arbeitnehmerangelegenheiten ist die Service de l’impôt à la source, also das Quellensteueramt, ist die zuständige kantonale Stelle.
Die 14-tägige Frist für die Quellensteuererklärung ist nicht mit der 14-tägigen Frist für die Anmeldung des Wohnsitzes identisch. Obwohl beide mit Genève sowie mit einem Umzug oder Arbeitsbeginn zusammenhängen können, handelt es sich um zwei separate administrative Schritte.
DRIS ist die französische Bezeichnung für den Antrag auf Berichtigung der Quellensteuer: Demande de rectification de l’impôt à la source. Auf Deutsch finden Sie ein vergleichbares Verfahren unter der Bezeichnung Antrag auf Neuveranlagung der Quellensteuer. TOU ist die Abkürzung für das Verfahren der nachträglichen ordentlichen Veranlagung.
Warum ist die Frist vom 31. März in Genève besonders wichtig?
Bei einem DRIS/TOU-Antrag in Genève ist der 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres eine strenge Frist. Gemäss der Information des Kantons Genève vom März 2022 kann keine Fristverlängerung beantragt werden. Daher sollten die aktuell geltenden Detailbestimmungen für das betreffende Steuerjahr vor der Einreichung stets offiziell überprüft werden.
Es ist nicht ratsam, den 31. März bis zum letzten Tag hinauszuzögern. Die Folgen einer Fristversäumnis, der Kreis der betroffenen Personen und die konkrete technische Art der Einreichung müssen anhand der aktuellen DRIS/TOU-Seite des Kantons Genève bestimmt werden.
Aus der Regelung in Genève folgt nicht automatisch, dass im Kanton Vaud oder in Lausanne derselbe Antrag, dieselbe Abkürzung oder dieselbe Frist gilt. Die Quellensteuer ist eine kantonale Angelegenheit; für Vaud ist daher die offizielle Information der Steuerbehörde des Kantons Vaud erforderlich.
Was muss ich in Genève tun, wenn mein Arbeitsverhältnis endet oder ich umziehe?
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis als quellensteuerpflichtige Arbeitnehmerin oder quellensteuerpflichtiger Arbeitnehmer in Genève endet oder Sie den Kanton verlassen, müssen Sie spätestens 15 Tage vor der Abreise persönlich beim Service de l’impôt à la source vorsprechen. Diese Vorgabe gilt ausdrücklich für quellensteuerpflichtige Personen in Genève.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, das Verlassen des Kantons und die Änderung des Wohnsitzes sind nicht lediglich Angelegenheiten des Arbeitgebers. Auch im Hinblick auf das Quellensteuerregister in Genève kann eine Meldepflicht bestehen.
Aufgrund der Vorgabe, 15 Tage im Voraus persönlich vorzusprechen, empfiehlt es sich, das geplante Datum des Umzugs oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtzeitig festzulegen. Wird die Abreise erst kurzfristig bekannt, muss der nächste Schritt anhand der offiziellen Anleitung des Kantons Genève geklärt werden.
Welche Angelegenheiten müssen bei der Abreise aus Genève getrennt behandelt werden?
Der Wohnsitz in Genève, das Arbeitsverhältnis und die Quellensteuer können drei getrennte Bereiche sein. Die Meldung in einem Bereich belegt nicht automatisch, dass auch die beiden anderen geregelt sind.
Die Checkliste vor der Abreise kann folgende Punkte umfassen:
Wohnsitzangelegenheit: Prüfen Sie, welche Abmeldung oder Meldung einer Adressänderung die zuständige Einwohner- oder Migrationsbehörde verlangt.
Arbeitsverhältnis: den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses und die erforderlichen arbeitsrechtlichen Dokumente schriftlich mit dem Arbeitgeber regeln.
Quellensteuer: wenn Sie quellensteuerpflichtig sind, prüfen Sie die Vorgaben des Service de l’impôt à la source mindestens 15 Tage vor der geplanten Abreise.
Neuer Wohnort: wenn Sie in den Kanton Vaud oder nach Lausanne umziehen, ist die 14-tägige Anmeldefrist am neuen Wohnort gesondert zu beachten.
Administratives in Ungarn: die Änderung der Schweizer Adresse regelt Angelegenheiten der ungarischen Sozialversicherung, Besteuerung oder familienbezogenen Register nicht automatisch.
Was muss ich zur obligatorischen Krankenversicherung noch prüfen?
Die genauen Fristen, Wahlmöglichkeiten und das Verfahren zur Regelung der obligatorischen Krankenversicherung in Genf beziehungsweise im Kanton Vaud müssen direkt anhand der zuständigen offiziellen Informationen geprüft werden. Das Quellenmaterial dieses Artikels enthält hierzu keinen verifizierten offiziellen Verweis.
Bei einem Umzug in die Schweiz wird das System der Krankenversicherung häufig als Krankenkasse bezeichnet; auf Französisch kann die Bezeichnung des Krankenversicherers abweichen. Zwischen der Wohnsitzanmeldung, dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und der Krankenversicherung kann ein Zusammenhang bestehen, dies sollte jedoch nicht auf Grundlage von Annahmen beurteilt werden.
Genf und Vaud sind unterschiedliche Kantone, und Lausanne ist eine Stadt im Kanton Vaud. Daher sollten auch bei Fragen zur Krankenversicherung die Informationen am tatsächlichen Wohnort massgebend sein, nicht die Erfahrungen von Bekannten, die in einem anderen Kanton leben.
Im Umzugsplan sollte die Prüfung der Krankenversicherung als eigener Punkt aufgeführt werden. Die Folgen einer versäumten Versicherungsfrist, die Wahl des Versicherers und eine mögliche grenznahe Lebenssituation müssen individuell anhand offizieller Quellen geklärt werden.
Quellen
Kanton Vaud – Changement d’adresse und Contrôle des habitants
Kanton Vaud – Le canton de Vaud s’associe au projet eDéménagementCH
Kanton Genf – Antrag auf Berichtigung der Quellensteuer oder nachträgliche ordentliche Veranlagung
Kanton Genf – Änderung der persönlichen Situation bei den Steuern melden
Kanton Genf – Strikte Frist vom 31. März für quellensteuerpflichtige Personen
Kanton Genf – Quellensteuer: Ich verlasse meine Arbeitsstelle
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Kurz gesagt
In Genève, im Kanton Vaud und in Lausanne muss die Wohnadresse in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft oder dem Einzug angemeldet werden; die zuständige Stelle unterscheidet sich jedoch je nach Gebiet. In Genève ist das OCPM die erste Anlaufstelle, in Lausanne der städtische Contrôle des habitants und in anderen Gemeinden des Kantons Vaud das lokale Einwohnerregisteramt. Die Wohnsitzanmeldung ist getrennt von Arbeitsverhältnis, Quellensteuer, Krankenversicherung und administrativen Angelegenheiten in Ungarn zu behandeln.
Wichtige Punkte
- Ermitteln Sie die für Ihren tatsächlichen Wohnort zuständige Behörde: in Genève das OCPM, in Lausanne den städtischen Contrôle des habitants und in anderen Gemeinden des Kantons Vaud die lokale Behörde.
- Beginnen Sie aufgrund der 14-tägigen Frist für die Wohnsitzanmeldung bereits am Umzugstag mit der Prüfung der Unterlagen und des anwendbaren Verfahrens.
- Prüfen Sie in Lausanne, ob eDéménagementCH oder das städtische Online-Formular genutzt werden kann; in Genève ist das aktuelle OCPM-Verfahren für ausländische Staatsangehörige massgebend.
- Bereiten Sie einen gültigen Identitätsausweis, den Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbestätigung sowie gegebenenfalls den Arbeitsvertrag und die bereits vorhandene Aufenthaltsbewilligung vor.
- Behandeln Sie die Wohnsitzanmeldung getrennt von Fragen des Arbeitsverhältnisses, der Quellensteuer, der Krankenversicherung sowie der Besteuerung oder Sozialversicherung in Ungarn.
- Als quellensteuerpflichtige Arbeitnehmerin oder quellensteuerpflichtiger Arbeitnehmer in Genève reichen Sie die Quellensteuererklärung innerhalb von 14 Tagen nach Arbeitsbeginn oder Ankunft im Kanton beim Arbeitgeber ein; prüfen und reichen Sie den DRIS/TOU-Antrag, falls anwendbar, bis zum 31. März des Folgejahres nach dem Steuerjahr ein.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss die Wohnadresse in Genève oder Lausanne angemeldet werden?
Im Kanton Genève, im Kanton Vaud und in der Stadt Lausanne stehen 14 Tage zur Verfügung. In Genève und Lausanne knüpft die Frist an die Ankunft an, im Kanton Vaud an den Einzug.
Bei welcher Stelle muss man sich in Genève und Lausanne anmelden?
Im Kanton Genève ist das Office cantonal de la population et des migrations, also das OCPM, zuständig. In Lausanne ist der städtische Contrôle des habitants zu kontaktieren, in anderen Gemeinden des Kantons Vaud das Einwohnerregisteramt der jeweiligen Gemeinde.
Welche Dokumente können in Lausanne für die Wohnsitzanmeldung verlangt werden?
Verlangt werden können ein gültiger Identitätsausweis, ein Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbestätigung, bei ausländischen Personen ein Arbeitsvertrag sowie eine bereits vorhandene Aufenthaltsbewilligung. Die genaue Liste der Unterlagen hängt von der Situation der betroffenen Person und vom aktuellen Verfahren in Lausanne ab.
Kann ich mich in Lausanne online anmelden?
In Lausanne können die Plattform eDéménagementCH oder das städtische Online-Formular infrage kommen. Ob eDéménagementCH genutzt werden kann, hängt auch davon ab, ob der vorherige Schweizer Wohnort an das System angeschlossen ist. Daher empfiehlt es sich, die aktuellen Informationen der Stadt zu prüfen.
Was passiert, wenn der Mietvertrag nicht auf meinen Namen lautet?
In Lausanne kann eine Wohnungsgeberbestätigung ein relevantes Wohnungsdokument sein, wenn die Unterkunft von einer anderen Person bereitgestellt wird. Der genaue Inhalt und die akzeptierte Form sollten anhand der aktuellen Informationen des Contrôle des habitants geprüft werden; die ungarische Wohnsitzkarte ersetzt für sich allein keinen Nachweis der Schweizer Adresse.
Worin unterscheidet sich die Wohnsitzanmeldung in Genève von der Quellensteuerabwicklung in Genève?
Es handelt sich um zwei getrennte administrative Schritte. Die Wohnsitzanmeldung ist beim OCPM zu erledigen, während quellensteuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Quellensteuererklärung innerhalb von 14 Tagen nach Arbeitsbeginn oder Ankunft im Kanton ihrem Arbeitgeber übergeben müssen.
Bis wann kann der DRIS/TOU-Antrag in Genève eingereicht werden?
Die Frist für einen DRIS/TOU-Antrag zur Korrektur der Quellensteuer oder zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung ist der 31. März des Folgejahres nach dem Steuerjahr. Laut Artikel handelt es sich um eine strenge Frist; daher müssen die aktuellen Vorgaben in Genève für das betreffende Steuerjahr vor der Einreichung geprüft werden.
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