
Welche Berufe sind in der Schweiz gefragt – und wie fängt man an?
Welche Berufe sind 2025–2026 in der Schweiz am gefragtesten? Arbeitsbewilligungen, Schritte, Dokumente und Gehälter – sachlich aufbereitet für ungarische Fachkräfte.
In welchen Branchen ist der Arbeitskräftemangel in der Schweiz am grössten?
Das Bundesamt für Statistik (BFS) und das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) veröffentlichen regelmässig Statistiken zu offenen Stellen. Auf Basis der Daten von 2024–2025 ist der Mangel in folgenden Branchen am ausgeprägtesten:
Gesundheits- und Sozialwesen
Der Pflegeberuf (diplomierte Pflegefachperson / infirmière diplômée) gilt als chronischer Mangelberuf. Schweizer Spitäler und Spitex-Organisationen rekrutieren aktiv im Ausland, insbesondere in Deutschland, Österreich und Osteuropa. Gesuchte Stellen:
Diplomierte Pflegefachperson (Ausbildung auf HF- / FH-Niveau)
Ärzte, insbesondere Allgemeinmediziner und Psychiater
Apotheker/in
Physiotherapeut/in, Ergotherapeut/in
Wichtig: Gesundheitliche Berufsabschlüsse unterliegen in der Schweiz einem Anerkennungsverfahren (siehe Abschnitt Dokumente).
Informatik und digitale Technologie
Die Nachfrage nach Softwareentwickler/innen, Data Scientists, Cybersicherheitsexpert/innen und Cloud-Architekt/innen ist dauerhaft hoch – besonders in Zürich, wo Google, die UBS und zahlreiche Fintech-Unternehmen ansässig sind. Für viele Stellen genügen Englischkenntnisse, wobei Deutsch (Zürich, Bern) oder Französisch (Genf, Lausanne) für die lokale Integration von Vorteil ist.
Ingenieurwesen
Maschinenbauingenieur/in
Elektroingenieur/in
Architekt/in und Statiker/in
Umweltingenieur/in
Die Schweizer Präzisionsindustrie (Uhrenherstellung, Medizintechnik, Automatisierung) sucht laufend nach erfahrenen Ingenieur/innen.
Baugewerbe und Handwerk
Zimmermann/Zimmerin, Elektriker/in, Sanitärinstallateur/in und Maler/in – in diesen Berufen ist der Mangel besonders in den italienisch- und französischsprachigen Kantonen spürbar. Für körperliche Tätigkeiten genügen in der Regel ein Berufsabschluss und ausreichende Sprachkenntnisse.
Finanz- und Rechtssektor
Zürich und Genf gehören zu den wichtigsten Zentren des globalen Finanzsektors. Gefragte Profile: Vermögensberater/in, Compliance-Spezialist/in, Wirtschaftsprüfer/in, Steuerberater/in. Für diese Positionen ist in der Regel eine schweizerische oder international anerkannte Qualifikation erforderlich (z. B. CFA, ACCA).
Welche Arbeitsbewilligungen gibt es, und welche gilt für Sie?
Als ungarische/r Staatsbürger/in fallen Sie unter das FZA. Das bedeutet: Sie benötigen kein Arbeitsvisum, und das Kontingentsystem schränkt Sie nicht ein – im Gegensatz zu Staatsangehörigen aus Drittstaaten (z. B. Ukraine, Serbien, China).
Bewilligungstyp | Bezeichnung | Zweck | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
Bewilligung L | Kurzaufenthaltsbewilligung L | Kurzfristiger Aufenthalt, max. 364 Tage | Befristetes Arbeitsverhältnis, < 1 Jahr |
Aufenthaltsbewilligung B | Längerfristiger Aufenthalt, in der Regel 5 Jahre | Arbeitsverhältnis oder Selbstständigkeit | |
Bewilligung C | Niederlassungsbewilligung C | Dauerhafte Aufenthaltsbewilligung | 5 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz (für EU-Bürger/innen) |
G-Ausweis | Grenzgängerbewilligung G | Grenzgängertum | In der Schweiz arbeiten, aber in der EU wohnen |
Praktische Faustregel: Wer in der Schweiz leben und arbeiten möchte, beginnt mit dem B-Ausweis. Diesen beantragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam beim kantonalen Migrationsamt / Office cantonal de la population.
Schritt für Schritt: Von der Jobsuche bis zur Bewilligung
Schritt 1 – Stellenanzeigen und Kontaktaufnahme
Die wichtigsten Schweizer Jobportale:
jobs.ch – die umfassendste Schweizer Plattform
jobup.ch – vor allem für die französischsprachige Schweiz
LinkedIn – besonders für IT und Finanzsektor
Indeed.ch
Jobscout24.ch
Es lohnt sich auch, die Karriereseiten der Unternehmen direkt im Blick zu behalten (z. B. Roche, Nestlé, ABB, UBS, Novartis). Schweizer Arbeitgeber legen großen Wert auf das Motivationsschreiben – es ist keine optionale Beilage, sondern eine Erwartung.
Schritt 2 – Lebenslauf im Schweizer Format
Der Schweizer Lebenslauf (Lebenslauf) unterscheidet sich vom ungarischen: Er wird in der Regel ohne Foto eingereicht (obwohl dies nicht verboten ist), ist kompakt (max. 2 Seiten) und enthält die Kontaktdaten von Referenzpersonen. In einigen Kantonen und Branchen wird auch das Europass-Format akzeptiert.
Schritt 3 – Angebot und Arbeitsvertrag
Wenn Sie ein Angebot erhalten, verlangen Sie den Arbeitsvertrag (Arbeitsvertrag / contrat de travail) vor der Unterzeichnung schriftlich. Prüfen Sie: Gehalt, Arbeitszeit, Probezeit (in der Regel 1–3 Monate), Kündigungsfrist und ob die 5. Säule (überobligatorische berufliche Vorsorge) für Sie gilt.
Schritt 4 – Anmeldung im Kanton
Nach der Ankunft in der Schweiz müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde anmelden (Einwohnerkontrolle / contrôle des habitants). Dafür benötigen Sie:
Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Arbeitsvertrag
Mietvertrag (oder ein Dokument, das Ihre Unterkunft belegt)
Ausgefülltes Anmeldeformular (Format je nach Kanton unterschiedlich)
Schritt 5 – Beantragung der Bewilligung B
Gleichzeitig mit der Anmeldung – oder im Anschluss daran – stellt das kantonale Migrationsamt die Bewilligung B aus. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger erfolgt dies in der Regel automatisch, sofern ein Arbeitsverhältnis besteht. Die Gebühr variiert je nach Kanton und liegt typischerweise zwischen CHF 60 und CHF 100.
Schritt 6 – Krankenversicherung (Krankenversicherung / KVG)
In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch und in privater Hand. Innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft müssen Sie bei einer Schweizer Krankenkasse (z. B. CSS, Helsana, Swica, Sanitas) eine Police abschliessen. Die Prämien variieren je nach Kanton und Alter erheblich – informieren Sie sich mit dem Rechner auf priminfo.admin.ch.
Welche Dokumente und Zeugnisse müssen geprüft werden?
Allgemeine Dokumente
Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Ungarische Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde) – diese sind in beglaubigter Übersetzung einzureichen, sofern die Behörde dies verlangt
Schul- und Berufsabschlüsse
Reglementierte Berufe: Pflicht zur Anerkennung
Bestimmte Berufe sind in der Schweiz reglementiert (reglementierte Berufe), was bedeutet, dass ein ausländisches Diplom allein nicht ausreicht – ein formelles Anerkennungsverfahren ist erforderlich.
Gesundheitsberufe fallen in die Zuständigkeit des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der kantonalen Gesundheitsbehörden. Die Anerkennung eines Medizinstudiums erfolgt über die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH).
Andere reglementierte Berufe (z. B. Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Apotheker) werden vom SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) im Anerkennungsverfahren koordiniert. Auf der Website des SBFI (sbfi.admin.ch) ist die vollständige Liste der reglementierten Berufe abrufbar.
Bei nicht reglementierten Berufen (z. B. Ingenieur, Informatiker, Ökonom) ist kein formelles Anerkennungsverfahren vorgeschrieben, der Arbeitgeber kann jedoch eine beglaubigte Übersetzung oder einen Europass-Anhang verlangen.
Sprachkenntnisnachweis
In der Schweiz erwartet der Arbeitgeber in der Regel ein Niveau entsprechend der lokalen Arbeitssprache:
Deutsch: mindestens Niveau B2 (Goethe-Zertifikat, telc, ÖSD)
Französisch: mindestens B2 (DELF, TCF)
Italienisch: mindestens B1–B2 (CELI, CILS)
Im IT-Sektor genügt für viele Stellen Englisch (Niveau C1), doch für den Alltag und die langfristige Integration ist die lokale Sprache unerlässlich.
Wie viel können Sie in gefragten Berufen verdienen?
Die folgenden Bruttojahresgehälter sind Richtwerte, basierend auf Daten des Bundesamt für Statistik (BFS) und Lohnrechner.ch. Das tatsächliche Gehalt hängt vom Kanton, der Berufserfahrung, der Unternehmensgröße und der Branche ab.
Berufsfeld | Bruttojahresgehalt (CHF) | Ungefährer HUF-Wert* |
|---|---|---|
Softwareingenieur/in (5+ Jahre Erfahrung) | 110 000 – 150 000 | ~44–60 Mio. Ft |
Diplomierte Pflegefachperson | 70 000 – 90 000 | ~28–36 Mio. Ft |
Maschinenbauingenieur/in | 90 000 – 120 000 | ~36–48 Mio. Ft |
Hausarzt/Hausärztin | 150 000 – 220 000 | ~60–88 Mio. Ft |
Wirtschaftsprüfer/in | 100 000 – 140 000 | ~40–56 Mio. Ft |
Elektriker (Fachkraft) | 65 000 – 85 000 | ~26–34 Mio. Ft |
Näherungswerte, berechnet mit einem Kurs von 1 CHF ≈ 400 HUF. Der Wechselkurs ändert sich täglich.
Wichtig: Vom Bruttolohn werden die Arbeitnehmerbeiträge für AHV/AVS (Alters- und Invalidenversicherung), ALV (Arbeitslosenversicherung) und die zweite Säule (berufliche Vorsorge / BVG) abgezogen. Diese machen zusammen in der Regel 12–14 % des Bruttolohns aus. Darüber hinaus kann Ihr Einkommen der Quellensteuer unterliegen, wenn Sie keine C-Bewilligung besitzen – deren Höhe variiert je nach Kanton.
Welche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
Die Schweiz ist bekannt für ihr Berufsbildungssystem: Die duale Ausbildung (Lehre / apprentissage) und die höhere Fachschule (HF) sind in vielen Branchen einer Hochschulausbildung gleichgestellt.
Wenn Sie Ihre Kompetenzen in der Schweiz ausbauen möchten:
Kantonale Erwachsenenbildungsinstitute (Volkshochschule / université populaire): Sprach- und Fachkurse, in der Regel CHF 200–800 pro Semester
Vom SBFI akkreditierte Weiterbildungen: Berufsabschlüsse (Fachausweis / brevet fédéral) und Diplome (eidgenössisches Diplom)
Online-Plattformen: Coursera, LinkedIn Learning – diese werden von Schweizer Arbeitgebern in der Regel als ergänzende Weiterbildung anerkannt
Arbeitsamt (RAV / ORP): Wenn Sie in der Schweiz als arbeitslos gemeldet sind, können Sie kostenlose Umschulungsprogramme in Anspruch nehmen
Was sind die häufigsten Fallstricke, und wie können Sie diese vermeiden?
Verzögerung bei der Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen: Bei reglementierten Berufen kann das Anerkennungsverfahren mehrere Monate dauern. Warten Sie nicht auf ein Stellenangebot – starten Sie das Verfahren im Voraus, parallel zur Stellensuche.
Verspäteter Abschluss der Krankenversicherung: Wird die 90-Tage-Frist versäumt, wird die Versicherung vom Kanton zugeteilt und die Prämien sind rückwirkend zu bezahlen. Das ist teurer und bedeutet zusätzlichen administrativen Aufwand.
Quellensteuer wird ignoriert: Ohne C-Ausweis zieht der Arbeitgeber die Quellensteuer automatisch ab. Das entspricht nicht zwingend der definitiven Steuerpflicht – in bestimmten Fällen lohnt es sich, eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) zu beantragen, insbesondere bei höherem Einkommen.
Unkenntnis des Schweizer Arbeitsrechts: Das Schweizer Arbeitsrecht ist flexibel, schützt aber auch die Arbeitnehmenden. Die Gesamtarbeitsverträge (GAV) unterscheiden sich je nach Branche und können in bestimmten Sektoren auch Mindestlöhne vorschreiben. Prüfen Sie, ob in Ihrer Branche ein gültiger GAV besteht.
Unterschätzung der Wohnsituation: Der Schweizer Wohnungsmarkt ist eng und teuer. In Zürich beträgt die Miete für eine Einzimmerwohnung typischerweise CHF 1800–2500 pro Monat. Planen Sie die Wohnungssuche vor der Stellensuche, nicht danach.
Versäumnis der Abmeldung bei der ungarischen Sozialversicherung: Wer in die Schweiz zieht, muss sich beim ungarischen Nationalen Krankenversicherungsfonds (NEAK) abmelden, damit das ungarische Sozialversicherungsverhältnis ruhend gestellt wird. Wird dies versäumt, kann eine doppelte Beitragspflicht entstehen.
Nützliche Organisationen und Links
Organisation | Wofür nützlich | Kontakt |
|---|---|---|
ch.ch | Offizielles Schweizer Informationsportal (auf Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch) | ch.ch |
SECO | Arbeitsmarktstatistiken, GAV-Datenbank | seco.admin.ch |
SBFI | Diplomaanerkennung, Berufsbildung | sbfi.admin.ch |
BAG | Anerkennung medizinischer Diplome | bag.admin.ch |
RAV / ORP | Arbeitsamt, Stellensuchunterstützung | arbeit.swiss |
priminfo.admin.ch | priminfo.admin.ch | |
Lohnrechner.ch | Lohnrechner zum Schweizer Durchschnitt | lohnrechner.ch |
jobs.ch | Stellenanzeigen | jobs.ch |
Quellen
Bundesamt für Statistik (BFS): bfs.admin.ch
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): seco.admin.ch
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI): sbfi.admin.ch
Bundesamt für Gesundheit (BAG): bag.admin.ch
Offizielles Informationsportal der Schweiz: https://www.ch.ch/en/
KVG-Krankenkassenprämienrechner: priminfo.admin.ch
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV/ORP): arbeit.swiss
Lohnrechner: lohnrechner.ch
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Kurz gesagt
In der Schweiz sind Berufe im Gesundheitswesen, in der Informatik, im Ingenieurwesen und im Handwerk am stärksten nachgefragt – mit Bruttolöhnen zwischen CHF 65'000 und CHF 220'000. Als ungarische Staatsbürgerin bzw. ungarischer Staatsbürger fallen Sie unter das FZA, weshalb kein Arbeitsvisum erforderlich ist. Dennoch sind die Beantragung der B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung), der Abschluss einer Krankenversicherung sowie gegebenenfalls ein Anerkennungsverfahren für Ihren Abschluss unerlässlich.
Wichtige Punkte
- Starten Sie das Anerkennungsverfahren für Ihren Abschluss noch vor der Stellensuche, wenn Sie in einem reglementierten Beruf (Gesundheitswesen, Recht, Wirtschaftsprüfung) tätig sein möchten – das Verfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
- Schliessen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Ankunft eine Krankenversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse (CSS, Helsana, Swica, Sanitas) ab – wer die Frist versäumt, wird rückwirkend prämienpflichtig.
- Berechnen Sie den Nettolohn unter Berücksichtigung des kantonalen Steuersatzes und der Sozialabzüge von 12–14 %, bevor Sie ein Stellenangebot annehmen.
- Planen Sie die Wohnungssuche bereits vor der Stellensuche ein – in Zürich beträgt die monatliche Miete für eine Einzimmerwohnung in der Regel CHF 1'800 bis CHF 2'500.
- Prüfen Sie, ob in Ihrer Branche ein gültiger Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besteht, der einen Mindestlohn oder weitere Arbeitsbedingungen vorschreiben kann.
- Melden Sie die Aussetzung Ihres ungarischen Krankenversicherungsverhältnisses beim ungarischen Nationalen Krankenversicherungsfonds (NEAK), um eine doppelte Beitragspflicht zu vermeiden.
Häufige Fragen
Benötigen ungarische Staatsangehörige ein Arbeitsvisum für die Schweiz?
Nein. Als ungarische Staatsangehörige bzw. ungarischer Staatsangehöriger fallen Sie unter das FZA (Freizügigkeitsabkommen), weshalb weder ein Arbeitsvisum noch eine Kontingentsbeschränkung gilt. Der erste Schritt ist die Beantragung der B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung), die gemeinsam von Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und der betreffenden Person beim kantonalen Migrationsamt beantragt wird.
Welche Dokumente werden nach der Ankunft in der Schweiz für die Anmeldung benötigt?
Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft in der Schweiz müssen Sie sich bei der zuständigen kantonalen Behörde (Einwohnerkontrolle) anmelden. Erforderlich sind: ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, der Arbeitsvertrag, der Mietvertrag (oder ein anderer Wohnungsnachweis) sowie das ausgefüllte kantonale Anmeldeformular.
Was ist bei reglementierten Berufen hinsichtlich eines Gesundheitsdiploms zu beachten?
Gesundheitliche Abschlüsse unterliegen in der Schweiz einem formellen Anerkennungsverfahren. Die Anerkennung eines Medizinstudiums erfolgt über das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH). Da das Verfahren mehrere Monate dauern kann, empfiehlt es sich, es parallel zur Stellensuche – oder noch davor – einzuleiten.
Was kostet die Krankenversicherung in der Schweiz?
Die Krankenversicherung ist obligatorisch und liegt in privater Hand. Die Prämien variieren je nach Kanton und Alter erheblich – zur Orientierung empfiehlt sich der Prämienrechner auf priminfo.admin.ch. Die Police muss innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft abgeschlossen werden; wer die Frist versäumt, wird rückwirkend prämienpflichtig.
Was bedeutet die Quellensteuer, und muss ich sie bezahlen?
Wenn Sie keine C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) besitzen, zieht Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber die Quellensteuer automatisch vom Lohn ab. Dies entspricht jedoch nicht zwingend Ihrer endgültigen Steuerpflicht – in bestimmten Fällen, insbesondere bei höherem Einkommen, kann es sich lohnen, nachträglich eine ordentliche Veranlagung (NOV) zu beantragen.
Welches Sprachniveau wird am Arbeitsplatz erwartet?
In der Regel erwartet die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber mindestens Niveau B2 in der jeweiligen lokalen Arbeitssprache (Deutsch, Französisch, Italienisch). Im IT-Bereich reicht für viele Stellen Englisch auf C1-Niveau aus; für den Alltag und eine langfristige Integration ist die lokale Sprache jedoch unerlässlich.
Was passiert, wenn ich die Aussetzung meines ungarischen Krankenversicherungsverhältnisses nicht melde?
Wenn Sie die Aussetzung Ihres Krankenversicherungsverhältnisses nicht beim ungarischen Nationalen Krankenversicherungsfonds (NEAK) melden, kann eine doppelte Beitragspflicht entstehen. Daher ist es wichtig, diesen administrativen Schritt unmittelbar nach der Ankunft zu erledigen.
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