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Dritte Säule

Wie funktioniert die Schweizer Säule 3 aus ungarischer Perspektive?

Die Schweizer Säule 3 (3A und 3B) ist eine steuerbegünstigte Altersvorsorge. Erfahren Sie, wer berechtigt ist, wie viel Sie einzahlen können und wann Sie darauf zugreifen können – mit Daten für 2025–2026.

10 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 27.6.2026Kostenlos

Was ist die dritte Säule und warum ist sie wichtig?

Das Schweizer Rentensystem beruht auf drei Säulen. Die ersten beiden sind obligatorisch — die dritte nicht, doch viele nutzen sie.

Die erste Säule ist die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (Alters- und Hinterlassenenversicherung / AHV, beziehungsweise Assurance vieillesse et survivants / AVS). Sie ist für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen obligatorisch; die Rente richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen. Die AHV-Rente liegt 2025 zwischen CHF 1 260 und CHF 2 520 pro Monat (Minimum bis Maximum) und reicht für die meisten Menschen allein nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge (berufliche Vorsorge / BVG, beziehungsweise prévoyance professionnelle / LPP). Sie ist obligatorisch für Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen die Eintrittsgrenze von CHF 22 680 übersteigt (Stand 2025). Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzieren sie gemeinsam.

Die dritte Säule baut auf diesen beiden obligatorischen Elementen auf — auf freiwilliger Basis. Ihr Ziel ist es, die erwartete Versorgungslücke (Vorsorgelücke) durch eigene Ersparnisse des Einzelnen zu schließen. Sie ist besonders wichtig für diejenigen, die:

  • nur kurze Zeit in der Schweiz arbeiten (und daher weniger AHV-Ansprüche aufbauen),

  • teilzeitbeschäftigt sind (wo die zweite Säule niedriger ausfallen kann),

  • Selbstständige sind (die keine obligatorische BVG-Mitgliedschaft haben),

  • oder einfach ihre Steuerlast senken möchten.

Aus ungarischer Perspektive ist letzterer Punkt besonders relevant: Die dritte Säule ist eine der naheliegendsten Möglichkeiten, in der Schweiz legal die Steuerbasis zu senken.


Dritte Säule 3a: Was ist das Wesen der gebundenen Vorsorge?

Die 3a-Säule (gebundene Vorsorge / Säule 3a) ist die gebundene, steuerbegünstigte Form. „Gebunden" bedeutet, dass die eingezahlten Mittel nicht frei entnommen werden können — nur in bestimmten Lebenssituationen und nur unter den im Gesetz festgelegten Bedingungen.

Wer kann ein 3a-Konto eröffnen?

Ein 3a-Konto kann eröffnen, wer:

  • in der Schweiz wohnhaft ist und

  • steuerpflichtiges Einkommen in der Schweiz hat (aus Anstellung oder Selbstständigkeit).

Als ungarischer Staatsbürger sind Sie berechtigt, wenn Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis (Ausländerausweis) haben und in der Schweiz arbeiten. Es gibt keine Staatsangehörigkeitsvoraussetzung.

Wichtig: Das 3a-Konto kann bei einer Bank (Bankstiftung) oder bei einer Versicherungsgesellschaft (Versicherungsgesellschaft) eröffnet werden. Zwischen den beiden Formen gibt es wesentliche Unterschiede: Das Bank-3a-Konto ist flexibler (Sie können auch in Investmentfonds anlegen), das Versicherungs-3a-Produkt ist in der Regel mit einer Lebensversicherung kombiniert und mit längerfristigen Verpflichtungen verbunden.

Steuerabzug: Wie funktioniert das in der Praxis?

Der Hauptreiz der 3a-Säule ist der Steuerabzug. Die jährliche Einzahlung kann von der Steuerbasis abgezogen werden — sowohl für die Bundes- als auch für die Kantonssteuer.

Die Höhe des Abzugs hängt davon ab, ob Sie eine BVG-Mitgliedschaft haben (zweite Säule):

Situation

Maximale jährliche Einzahlung (2025)

Angestellt mit BVG-Mitgliedschaft

7 258 CHF

Selbstständig, keine BVG-Mitgliedschaft

20 % des Einkommens, max. 36 288 CHF

Die Steuerersparnis variiert je nach Kanton, da die kantonalen Steuersätze unterschiedlich sind. In Zürich beispielsweise kann eine maximale Säule-3a-Einzahlung für einen Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen jährlich etwa 1 500–2 200 CHF Steuerersparnis bringen — dies hängt jedoch vom konkreten Einkommen und dem Wohnkanton ab.


Säule 3b: Was ist das Wesen der freien Vorsorge?

Die Säule 3b (freie Vorsorge / Säule 3b) ist die flexible, ungebundene Form. Sie umfasst praktisch alle anderen Spar- und Anlageformen, die man neben der Säule 3a abschliesst: Lebensversicherung, Wertpapierkonto, Immobilien, Bankguthaben.

Worin unterscheidet sie sich von der Säule 3a?

Merkmal

Säule 3a (gebunden)

Säule 3b (frei)

Steuerabzug

Ja, bis zu einem Limit

Nur begrenzt, kantonabhängig

Einzahlungslimit

Ja (siehe oben)

Nein

Verwendungsbeschränkung

Ja (definierte Fälle)

Nein

Verfügbarkeit

Begrenzt

Jederzeit

Typische Form

Bankkonto, Anlagefonds, Versicherung

Lebensversicherung, Wertpapiere, Immobilien

Bei der Säule 3b ist der Steuervorteil wesentlich geringer. In einigen Kantonen sind 3b-Versicherungsprämien teilweise vom allgemeinen Versicherungsprämienrahmen abzugsfähig (Versicherungsprämienabzug), aber dieser Rahmen ist niedrig — typischerweise einige hundert CHF pro Jahr, und dieser Rahmen wird mit anderen Versicherungsprämien (Krankenversicherung usw.) gemeinsam belastet.

Der Vorteil der Säule 3b liegt in der Flexibilität: keine Einzahlungspflicht, keine Sperrfrist, und das Kapital ist jederzeit verfügbar. Dies ist besonders wichtig für diejenigen, die nicht wissen, wie lange sie in der Schweiz bleiben werden.


Beitragsgrenzen und Steuervergünstigungen 2025–2026

Die maximale jährliche Einzahlungssumme für die Säule 3a wird vom Bundesamt für Sozialversicherungen (Bundesamt für Sozialversicherungen / BSV) regelmässig überprüft. Der Betrag ist an das AHV-Maximum gebunden.

  • 2025 beträgt das Arbeitnehmer-Maximum: 7 258 CHF/Jahr.

  • Betrag für 2026: das BSV veröffentlicht den Wert für das nächste Jahr typischerweise Ende des Vorjahres. Der Redaktor sollte den 2026er-Betrag vor der Veröffentlichung überprüfen.

Die Einzahlung ist nicht jedes Jahr obligatorisch. Wenn Sie in einem Jahr nichts einzahlen, hat dies keine Sanktionen zur Folge — aber die Steuervergünstigung kann auch nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Das Nachholen von versäumten Jahren (Einkauf) ist bei der Säule 3a nicht möglich — dies unterscheidet sich von der zweiten Säule, wo unter bestimmten Bedingungen Rückkäufe möglich sind.

Wann sollte man einzahlen?

Einzahlungen, die bis zum Ende des Steuerjahres (31. Dezember) geleistet werden, können von der Steuerbemessungsgrundlage des betreffenden Jahres abgezogen werden. Viele Finanzinstitute arbeiten in den letzten Tagen des Jahres mit längeren Bearbeitungszeiten — es ist ratsam, die Einzahlung bis Ende November vorzunehmen, um sicherzustellen, dass sie im betreffenden Steuerjahr berücksichtigt wird.


Verwendungsregeln: wann und wie kann man darauf zugreifen?

Aufgrund des gebundenen Charakters der 3. Säule kann das Kapital nur unter bestimmten Umständen entnommen werden. Die folgenden Situationen berechtigen zur Auszahlung:

  1. Erreichen des Rentenalters: spätestens 5 Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter oder zum Zeitpunkt der tatsächlichen Pensionierung. 2025 beträgt das Schweizer Rentenalter für Frauen 64 Jahre (im Rahmen der laufenden AHV-Reform wird dies auf 65 Jahre erhöht), für Männer 65 Jahre.

  2. Endgültiges Verlassen der Schweiz: wenn Sie aus der Schweiz in ein Land außerhalb der EU/EFTA umziehen, kann der gesamte Betrag entnommen werden. Wenn Sie in ein EU/EFTA-Mitgliedland (z. B. Ungarn) zurückkehren, ist die Situation komplexer — der Betrag für den obligatorischen Versicherungsteil bleibt gesperrt, der darüber hinausgehende Betrag kann entnommen werden. (Siehe unten unter ungarischen Aspekten.)

  3. Gründung eines Unternehmens: wenn jemand von einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechselt und aus der BVG austritt.

  4. Kauf von Wohneigentum: das Kapital der 3. Säule kann für den Kauf oder Bau von Wohneigentum oder zur Tilgung einer Hypothek auf bestehendem Wohneigentum verwendet werden (Wohneigentumsförderung / WEF). Dies ist keine Auszahlung, sondern eine zweckgebundene Verwendung — der Betrag unterliegt der Besteuerung, aber zu einem reduzierten Satz.

  5. Invalidität oder Tod: bei Feststellung einer Invaliditätsrente oder im Todesfall an die Begünstigten.

Wichtig: bei der Entnahme von Kapital aus der 3. Säule muss auf den ausgezahlten Betrag eine einmalige Kapitalentnahmesteuer zu reduziertem Satz gezahlt werden (Kapitalauszahlungssteuer). Diese ist niedriger als die reguläre Einkommensteuer, aber nicht null.


Dritte Säule aus ungarischer und Schweizer Perspektive — die wichtigsten Unterschiede

Was könnte für einen ungarischen Leser ungewöhnlich sein?

1. Es gibt kein direktes ungarisches Äquivalent. In Ungarn folgt das Altersvorsorge-Sparkonto (NYESZ) und die freiwillige Rentenkasse teilweise einer ähnlichen Logik, aber das Schweizer 3A-System bietet deutlich bessere Steuerabzüge und höhere abzugsfähige Beträge.

2. Der Steuerabzug erfolgt von der Steuerbemessungsgrundlage, nicht von der Steuer. Dies ist ein wichtiger Unterschied. Wenn Sie eine Steuerbemessungsgrundlage von 100 000 CHF haben und 7 258 CHF in die 3A einzahlen, sinkt die Steuerbemessungsgrundlage auf 92 742 CHF. Die Höhe der Steuerersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab — bei höherem Einkommen sparen Sie proportional mehr Steuern.

3. Bei der Rückkehr kann das 3A-Kapital nicht automatisch mitgenommen werden. Wenn Sie nach Ungarn zurückkehren, kann der Betrag für den obligatorischen Versicherungsteil (obligatorischer Teil) als EU/EFTA-Mitgliedstaat nicht frei entnommen werden — Sie können ihn nur bei Erreichen des Schweizer Rentenalters erhalten. Der über den obligatorischen Teil hinausgehende sogenannte überobligatorische Teil kann entnommen werden. Dies ist eine komplexe Berechnung, die mit der Institution, die Ihre 3A verwaltet, abgestimmt werden muss.

4. Es können mehrere 3A-Konten eröffnet werden — und dies kann steuertechnisch vorteilhaft sein. Nach Schweizer Recht kann eine Person gleichzeitig maximal 5 aktive 3A-Konten haben. Vor der Pensionierung können die Konten in verschiedenen Jahren geschlossen werden, was aus Sicht der reduzierten Kapitalentnahmesteuer vorteilhaft sein kann (die Steuerbemessungsgrundlage wird über mehrere Jahre verteilt). Dies ist ein bewusstes Planungsinstrument, das viele nutzen.

5. Die 3A ist nicht mit dem ungarischen Rentensystem koordiniert. Das ungarisch-schweizerische Sozialversicherungsabkommen (Abkommen zwischen der Republik Ungarn und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit) gilt für die AHV und obligatorische Systeme — die 3A-Säule ist private Altersvorsorge und nicht Teil dieser Koordination.

6. Sie müssen sie aktiv in der Steuererklärung geltend machen. Die 3A-Einzahlung wird nicht automatisch in die Steuererklärung aufgenommen. Die Institution stellt jährlich eine Bescheinigung (Bescheinigung) aus, die der Steuererklärung beigefügt werden muss. Wenn Sie dies versäumen, verlieren Sie den Steuervorteil für dieses Jahr.


Häufig gestellte Fragen: für wen ist sie obligatorisch, für wen optional?

Ist die dritte Säule obligatorisch? Nein. Die dritte Säule ist vollständig freiwillig. Weder die 3A noch die 3B sind für Arbeitnehmer oder Selbstständige obligatorisch. Die obligatorischen Elemente sind die erste Säule (AHV) und die zweite Säule (BVG, oberhalb der Einkommensgrenze).

Kann ich als Selbstständiger auch ein 3A-Konto eröffnen? Ja, und für Selbstständige ist es besonders vorteilhaft, da sie nicht der obligatorischen BVG-Versicherung unterliegen. Entsprechend ist der maximal abzugsfähige Betrag höher: 20% des Einkommens, maximal aber 36 288 CHF (2025). Dies ist eine der bedeutendsten Steueroptimierungsmöglichkeiten für Selbstständige in der Schweiz.

Ich arbeite Teilzeit — habe ich Anspruch auf 3A? Ja, wenn Sie steuerpflichtiges Schweizer Einkommen haben. Die maximale Einzahlung ist dieselbe, aber wenn Sie nicht BVG-versichert sind (weil Ihr Einkommen die Eintrittsgrenze nicht erreicht), kann die höhere Grenze für Selbstständige gelten.

Was passiert mit meinem 3A-Konto, wenn ich nach Ungarn zurückziehe? Bei Rückzug in ein EU/EFTA-Land kann der obligatorische Anteil (obligatorischer Anteil) nicht bezogen werden — er bleibt bis zum Schweizer Rentenalter gesperrt und wird dann ausbezahlt. Den Betrag über den obligatorischen Teil hinaus (überobligatorischer Anteil) können Sie beziehen. Das genaue Verhältnis hängt vom Kontostand und der Art der Einzahlungen ab — dies muss mit der Institution geklärt werden.

Wann ist der beste Zeitpunkt, ein 3A-Konto zu eröffnen? Je früher, desto besser — die Steuerermäßigung kann jedes Jahr geltend gemacht werden, und die in Anlagefonds angelegten Beträge können über längere Zeit hinweg verzinst werden. Es gibt jedoch keine Mindesthaltefrist für die Steuerabzugsfähigkeit — wenn Sie bis zum Ende des Steuerjahres einzahlen, kann die Steuerermäßigung in diesem Jahr geltend gemacht werden.

Was ist besser: Bank- oder Versicherungs-3A? Dies ist keine Steuerberatungsfrage, aber der Unterschied zwischen den beiden Formen lässt sich sachlich beschreiben: Bank-3A ist flexibler (keine obligatorischen Gebühren, jederzeit pausierbar), Versicherungs-3A ist normalerweise mit einer Lebensversicherung kombiniert und mit längeren Verpflichtungen verbunden. Bei kürzerem Schweizer Aufenthalt birgt die Bankform in der Regel weniger Risiken.

Reduziert die 3A-Einzahlung auch meine Quellensteuer? Die Quellensteuer (Quellensteuer) ist eine Steuer, die vom Arbeitgeber direkt abgezogen wird und von Personen gezahlt wird, die keine Schweizer Niederlassungsbewilligung haben (Bewilligung C / Niederlassungsbewilligung C) und keine Schweizer Staatsbürger sind. Die Geltendmachung des 3A-Abzugs für quellensteuerbelastete Personen ist kantonal unterschiedlich und an die Möglichkeit der Steuererklärung gebunden. In einigen Kantonen ist eine nachträgliche Korrektur möglich, in anderen nicht — dies sollte beim kantonalen Steueramt (Steueramt) überprüft werden.


Quellen


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Kurz gesagt

Die Schweizer Säule 3 (3A und 3B) ist ein freiwilliges Sparsystem, das die Rentenlücke der obligatorischen ersten und zweiten Säule verringert. Die 3A ist eine gebundene Form mit jährlichen Einzahlungen bis zur Höchstgrenze (2025: 7 258 CHF für Arbeitnehmer, 36 288 CHF für Selbstständige) und steuerlich abzugsfähig, während die 3B flexibel ist, aber weniger Steuervergünstigungen bietet. Aus ungarischer Perspektive ist sie eine der naheliegendsten legalen Steuersparmöglichkeiten in der Schweiz.

Wichtige Punkte

  • Eröffnen Sie ein 3A-Konto bei einer Bank oder Versicherung, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind und steuerpflichtiges Einkommen haben – als ungarischer Staatsbürger sind Sie berechtigt, wenn Sie mit gültigem Aufenthaltstitel arbeiten.
  • Maximieren Sie den Steuerabzug: als Arbeitnehmer 7 258 CHF (2025), als Selbstständiger 20 % des Einkommens, maximal 36 288 CHF – die Steuerersparnis hängt vom kantonalen Steuersatz ab.
  • Zahlen Sie bis Ende des Steuerjahres (31. Dezember) ein, idealerweise bis Ende November, um sicherzustellen, dass der Steuerabzug im betreffenden Steuerjahr geltend gemacht wird.
  • Das Eröffnen mehrerer 3A-Konten (maximal 5 aktive) ermöglicht es, die begünstigte Kapitalgewinnsteuer über mehrere Jahre zu verteilen – dies ist ein bewusstes Steuerplanungsinstrument.
  • Wenn Sie nach Ungarn zurückziehen, bleibt der obligatorische Versicherungsteil als EU/EFTA-Mitgliedstaat bis zum Schweizer Renteneintrittsalter gesperrt, der darüber hinausgehende Betrag kann entnommen werden – dies muss mit der Institution abgeklärt werden.
  • Geltend machen Sie den 3A-Abzug aktiv in Ihrer Steuererklärung auf Grundlage der von der Institution ausgestellten Bescheinigung – dies geschieht nicht automatisch, und ein versäumter Abzug kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

Häufige Fragen

Ist die Säule 3 obligatorisch oder vollständig freiwillig?

Vollständig freiwillig. Weder die 3A noch die 3B ist für Arbeitnehmer oder Selbstständige obligatorisch. Nur die erste Säule (AHV) und die zweite Säule (BVG, ab bestimmtem Einkommensschwelle) sind obligatorisch.

Wie viel Steuern kann ich mit einer 3A-Einzahlung sparen?

Die Steuerersparnis hängt vom kantonalen Steuersatz und Ihrem Einkommen ab. In Zürich beispielsweise kann ein Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen durch die maximale Einzahlung von 7 258 CHF etwa 1 500–2 200 CHF Steuern pro Jahr sparen. Die Steuerbasis sinkt, daher wird die Ersparnis auf Grundlage des Grenzsteuersatzes berechnet.

Bin ich als ungarischer Staatsbürger berechtigt, ein 3A-Konto zu eröffnen?

Ja, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind und mit gültigem Aufenthaltstitel (Ausländerausweis) arbeiten. Es gibt keine Anforderung an die Staatsangehörigkeit – Steuerpflicht und ein Schweizer Arbeitsverhältnis oder Selbstständigkeit sind die Voraussetzungen.

Was passiert mit meinem 3A-Konto, wenn ich nach Ungarn zurückziehe?

Als EU/EFTA-Mitgliedstaat bleibt der obligatorische Versicherungsteil (obligatorischer Anteil) bis zum Schweizer Renteneintrittsalter gesperrt, wenn Sie nach Ungarn zurückziehen. Der Betrag über dem obligatorischen Teil (überobligatorischer Anteil) kann entnommen werden. Das genaue Verhältnis muss mit der Institution abgeklärt werden.

Ist ein Bank- oder Versicherungs-3A-Konto die bessere Wahl?

Das Bank-3A ist flexibler – es gibt keine obligatorische monatliche Gebühr, es kann jederzeit ausgesetzt werden, und es können auch in Anlagefonds investiert werden. Das Versicherungs-3A ist in der Regel mit einer Lebensversicherung kombiniert und mit längeren Verpflichtungen verbunden. Bei kürzerem Schweizer Aufenthalt birgt die Bankform weniger Risiken.

Kann ich als Selbstständiger einen höheren Betrag in die 3A einzahlen?

Ja. Selbstständige sind nicht obligatorisch BVG-versichert, daher ist der maximal abzugsfähige Betrag höher: 20 % des Einkommens, aber maximal 36 288 CHF (2025). Dies ist eine der bedeutendsten Steuersparmöglichkeiten für Selbstständige.

Wann kann ich das 3A-Kapital entnehmen?

In bestimmten Fällen: bei Erreichen des Renteneintrittsalters (5 Jahre früher oder bei tatsächlichem Renteneintritt), bei endgültigem Verlassen der Schweiz, bei Gründung eines eigenen Unternehmens, für den Kauf einer Eigennutzungsliegenschaft, bei Invalidität oder Tod. Bei der Auszahlung fällt eine begünstigte Kapitalgewinnsteuer an.

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