Die ersten 90 Tage in der Schweiz: Worauf Sie achten sollten und was es kostet
Die ersten 90 Tage in der Schweiz sind voller Fristen und Stolperfallen. Wir fassen die wichtigsten Schritte zusammen: Anmeldung, KVG, Bankkonto, Steuern.
Warum sind die ersten 90 Tage so kritisch?
In der Schweiz suchen die Behörden nicht automatisch von sich aus den Kontakt zu Ihnen. Das System beruht auf dem Grundsatz, dass Neuankömmlinge jede Registrierung selbst anstossen müssen, und die Fristen werden fast ausnahmslos ab dem Tag der Ankunft berechnet — nicht ab der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags und nicht ab der Wohnungsübergabe.
Die drei wichtigsten Fristen bauen aufeinander auf:
Aufgabe | Frist (ab Ankunft) | Folge bei Versäumnis |
|---|---|---|
Wohnsitzanmeldung (Einwohnerkontrolle) | 14 Tage | Bussen wegen Ordnungswidrigkeit, Verzögerung bei der Bewilligungserteilung |
Abschluss der Krankenversicherung (KVG/LAMal) | 3 Monate | Behörde weist einen Versicherer zu, rückwirkende Prämienzahlung |
14 Tage bei Erwerbstätigkeit | Feststellung des unrechtmässigen Aufenthalts |
Diese drei Pflichten bilden das „administrative Fundament“ — alles Weitere (Bankkonto, Steuern, Mobilität) baut darauf auf.
Anmeldung und Einwohnerregister — wann und wie?
Die Anmeldefrist beträgt 14 Tage ab dem Ankunftsdatum. Die zuständige Behörde heisst je nach Kanton unterschiedlich: an den meisten Orten Einwohnerkontrolle (auf Deutsch), Contrôle des habitants (auf Französisch) oder Controllo abitanti (auf Italienisch). In Zürich etwa ist dafür ein Schalter im Stadthaus zuständig, in Bern die Einwohnerdienste.
Mitzubringen sind:
Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Mietvertrag oder eine schriftliche Bestätigung des Hauptmieters über den Aufenthalt (Wohnungsgeberbestätigung)
Arbeitgeberbestätigung oder Arbeitsvertrag (wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ankommen)
Ausgefülltes Anmeldeformular (von der Website der Behörde herunterladbar oder vor Ort erhältlich)
Nach der Anmeldung stellt die Behörde die Anmeldebestätigung aus und leitet das Verfahren zur Ausstellung der Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis) ein. Die Bewilligung wird per Post zugestellt, in der Regel innerhalb von 2–6 Wochen.
Ungarnspezifischer Hinweis: Parallel zur Anmeldung empfiehlt es sich, auch die Abmeldung des Wohnsitzes in Ungarn einzuleiten, wenn Sie die Schweiz als Ihren Hauptwohnsitz betrachten. Das wirkt sich auf den Sozialversicherungsschutz (OEP / NEAK-Übertragung), die Steueransässigkeit und das Wahlrecht aus. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie diesen Schritt nicht aufschieben, aber auch nicht ohne Beratung überstürzen.
Bankkontoeröffnung und finanzielle Grundlagen
In der Schweiz lässt sich ohne Bankkonto praktisch nichts erledigen: Der Arbeitgeber überweist nur auf ein Bankkonto, die meisten Mietverhältnisse erwarten ebenfalls eine Banküberweisung, und auch die Versicherer ziehen die Prämien so ein.
Die Kontoeröffnung dauert in der Regel 1–3 Wochen, und bei den meisten Grossbanken ist eine persönliche Vorsprache erforderlich (UBS, Nachfolgerin von Credit Suisse ist die UBS, Raiffeisen, Kantonalbank). Erforderliche Dokumente:
Gültiger Reisepass
Anmeldebestätigung (Anmeldebestätigung) — deshalb ist die Wohnsitzanmeldung der erste Schritt
Arbeitsvertrag (bei manchen Banken erforderlich, bei anderen nicht)
Alternative für die ersten Wochen: Neon, Yuh oder Revolut-Konten in der Schweiz können auch online eröffnet werden und sind schneller verfügbar — sie sind jedoch keine vollwertigen Schweizer Bankkonten, und der Arbeitgeber akzeptiert sie nicht in jedem Fall als Lohnkonto. Als Übergangslösung sind sie geeignet.
Typische finanzielle Ausgaben im ersten Monat (Zürich / grobe Richtwerte für Grossstädte, 2025):
Posten | Grobbetrag (CHF) |
|---|---|
3 000–7 000 | |
Erste Monatsmiete | 1 500–3 000 |
KVG-Grundversicherung (siehe separaten Abschnitt) | 350–600 / Monat |
Akonto für Nebenkosten / Einrichtungsgebühren | 100–300 |
ÖV-Abo (z. B. ZVV-Zone 110) | 85–100 / hó |
Lebensmittel und Haushalt | 600–900 / hó |
Der erste Monat kann also inklusive Kaution 8 000–12 000 CHF kosten. Das entspricht ungefähr 3,2–4,8 Millionen Forint (zum Wechselkurs Mitte 2025, ca. 400 HUF/CHF — der Kurs ändert sich täglich, bitte prüfen Sie den aktuellen Wert).
Krankenversicherung (KVG / LAMal) — Pflicht und Fristen
In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch und privat — der Staat versichert niemanden automatisch. Das System heißt auf Deutsch Krankenversicherungsgesetz (KVG), auf Französisch Loi sur l'assurance-maladie (LAMal).
Die Abschlussfrist beträgt 3 Monate ab der Ankunft, die Versicherung gilt jedoch rückwirkend ab dem Tag der Ankunft. Wenn jemand sie innerhalb der 3-Monats-Frist abschließt, aber zwei Wochen nach der Ankunft einen Arztbesuch hatte, übernimmt die Versicherung auch diesen Fall — rückwirkend. Wird die Frist versäumt, weist die kantonale Behörde einen Versicherer zu, und die Prämie muss rückwirkend bezahlt werden, gegebenenfalls zuzüglich eines Verzugszuschlags.
Die monatliche Prämie variiert je nach Kanton und Versicherer erheblich. In Zürich liegt die Grundversicherung für einen Erwachsenen über 26 Jahren im Jahr 2025 typischerweise bei 350–600 CHF / Monat (Grundversicherung) — abhängig von der gewählten Franchise (Franchise). Die Franchise kann zwischen 300 CHF und 2 500 CHF pro Jahr gewählt werden — höhere Franchise = niedrigere monatliche Prämie.
Einen Versicherer sollten Sie über den Priminfo.ch-Vergleich suchen (das offizielle Tool des Bundesamts für Gesundheit / BAG).
Für Ungarn spezifisch: Mit dem Abschluss einer KVG-Versicherung in der Schweiz endet in der Regel die ungarische Sozialversicherung (NEAK), wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Bei Heimataufenthalten gewährleistet die in der Schweiz ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) die Versorgung in der EU — diese müssen Sie bei Ihrem Versicherer beantragen.
Verkehrsausweis und Autofahren in der Schweiz
Öffentlicher Verkehr
Das Schweizer öffentliche Verkehrsnetz (SBB/CFF/FFS, lokale Busse, Trams) basiert auf einem Abonnementsystem. In den ersten Tagen lohnt es sich, den SwissPass zu registrieren — das ist die einheitliche Verkehrsidentifikation, mit der Abonnements und Vergünstigungen (z. B. Halbtax / Halbpreis-Abo) verknüpft werden können.
Das Halbtax (Halbtax-Abo) kostet jährlich rund 185 CHF (2025) und halbiert auf dem gesamten SBB-Netz alle Billette — langfristig rechnet es sich für fast alle.
Ungarischer Führerausweis und Schweizer Umtausch
Mit ungarischem Führerausweis in der Schweiz 12 Monate nach der Niederlassung Auto fahren. Danach muss er in einen Schweizer Führerausweis umgetauscht werden. Das Verfahren läuft bei der zuständigen kantonalen Verkehrsbehörde (Strassenverkehrsamt) ab; bei einem EU-Führerausweis ist in der Regel keine erneute Prüfung erforderlich, sondern nur ein administrativer Umtausch.
Wichtig zu wissen: Der Abschluss der obligatorischen Schweizer Motorfahrzeughaftpflichtversicherung (Motorfahrzeughaftpflichtversicherung) erfolgt parallel zur Beantragung der Kontrollschilder. Mit ausländischen Nummernschildern dürfen Sie sich bei Wohnsitz in der Schweiz nur während einer begrenzten Zeit legal im Verkehr bewegen.
Was kostet die ersten 90 Tage? — Häufige Kostenfallen
Die finanzielle Belastung der ersten 90 Tage kommt viele überraschend, weil das Schweizer System mehrere grössere Ausgaben in die ersten Wochen nach der Ankunft bündelt.
Die häufigsten Fehler und ihre Folgen:
Die Kaution zu niedrig ansetzen. In der Schweiz darf die Kaution gesetzlich höchstens 3 Monatsmieten betragen, sie muss jedoch vollständig hinterlegt werden — in der Regel in Form einer Bankgarantie (Mietkautionskonto). Dieses Geld bleibt bis zum Ende des Mietverhältnisses blockiert.
KVG-Prämie nicht einplanen. Viele rechnen mit dem Nettolohn, doch die KVG-Prämie wird vom Arbeitgeber nicht automatisch abgezogen (im Gegensatz zur Sozialversicherung in Ungarn) — sie wird direkt von der versicherten Person an die Krankenkasse bezahlt. Monatlich können so unerwartete Kosten von 400–600 CHF entstehen.
Quellensteuer missverstehen. Wenn jemand mit B-Bewilligung arbeitet und keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, zieht der Arbeitgeber die Quellensteuer automatisch vom Lohn ab. Das ist nicht die endgültige Steuerlast — in manchen Fällen muss eine jährliche Steuererklärung eingereicht werden, in anderen ist dies die einzige Form der Steuerzahlung. Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Kanton und Einkommenshöhe.
Die unerwartete Stärke des Schweizer Frankens. In den ersten Monaten denken viele in Forint und unterschätzen das tatsächliche Preisniveau in der Schweiz. Ein Mittagessen kostet 18–25 CHF, ein Coiffeurbesuch 80–120 CHF, und der Anteil eines Kinderarztbesuchs, der über den Selbstbehalt hinausgeht, kann 100–200 CHF betragen.
Finanzierung der Wohnungssuche. Wenn jemand in die Schweiz kommt, aber noch keine Wohnung hat, können vorübergehende Unterkünfte (Airbnb, Hostel, Zwischenmiete) monatlich 2 000–4 000 CHF kosten. Die Wohnungssuche dauert in Zürich, Genf und Basel im Durchschnitt 4–10 Wochen.
Arbeit, Steuern und Sozialversicherung — was Sie in den ersten Wochen wissen müssen?
AHV/AVS und die Sozialabgaben
In der Schweiz ist die Sozialversicherung (Sozialversicherung) wird automatisch mit dem Arbeitsverhältnis ausgelöst. Der Arbeitgeber registriert den Arbeitnehmer bei der Ausgleichskasse und zieht die Beiträge für AHV/AVS (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV/AI (Invalidenversicherung) und ALV/AC (Arbeitslosenversicherung) ab.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge je zur Hälfte. Der gesamte AHV/ALV/IV-Beitrag beträgt rund 12–13 % des Bruttolohns (Arbeitgeber + Arbeitnehmer zusammen, Näherungswert für 2025).
Zweite Säule (BVG / LPP)
Die berufliche Vorsorge (BVG) — die obligatorische berufliche Vorsorge des Arbeitgebers — beginnt automatisch, wenn der Jahreslohn die Eintrittsschwelle übersteigt (2025 rund 22 050 CHF). Der Arbeitgeber zahlt mindestens so viel ein wie der Arbeitnehmer.
Für Ungarn spezifisch wichtig: Wenn Sie die Schweiz verlassen und nach Ungarn zurückkehren (EU-Mitgliedstaat), können Sie das BVG-Guthaben nicht bar beziehen — es muss auf einem Schweizer Freizügigkeitskonto belassen oder in ein EU-Rentensystem übertragen werden. Das ist eine wichtige Regel, die oft missverstanden wird.
Steueransässigkeit und das ungarisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen
Mit dem Umzug in die Schweiz verlagert sich die Steueransässigkeit in der Regel in die Schweiz. Das zwischen den beiden Ländern geltende Doppelbesteuerungsabkommen (1981, mit Änderungen) verhindert, dass dasselbe Einkommen in beiden Ländern besteuert wird. Die Einzelheiten — insbesondere bei Immobilienerträgen, Kapitaleinkünften und Renten — erfordern eine individuelle Prüfung.
Wann und wo sollten Sie Hilfe in Anspruch nehmen?
Schweizer staatliche und öffentliche Institutionen
ch.ch — das einheitliche Portal der Bundes- und Kantonsbehörden; der beste Ausgangspunkt für die erste Orientierung
Einwohnerkontrolle / Contrôle des habitants — Adressanmeldung und Aufenthaltsbewilligung
Strassenverkehrsamt — Führerausweisumtausch, Fahrzeugregistrierung
Priminfo.ch — Vergleich von KVG-Versicherern (offizielles Tool des BAG)
AHV/AVS-Ausgleichskasse (Ausgleichskasse) — bei Fragen zur Sozialversicherung
Ungarische Gemeinschaften und Organisationen in der Schweiz
In der Schweiz gibt es seit Jahrzehnten ungarische Gemeinschaften, die informelle Hilfe, Erfahrungsaustausch und Orientierung bieten:
Zürich: Ungarischer Kulturverein Zürich und Umgebung
Bern: Ungarisch-reformierte Kirchengemeinde und kulturelle Organisationen
Genf: Ungarische Diaspora-Gemeinschaft Genf
Basel: kleinere, aber aktive ungarische Gemeinschaft
Diese Organisationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung, leisten aber in den praktischen Fragen der ersten Wochen unschätzbare Hilfe (welcher Arzt spricht Ungarisch, wo bekommt man ungarische Lebensmittel, welche Schule nimmt das Kind auf).
Ungarischsprachige Fachpersonen in der Schweiz
Buchhalter, Anwälte und Finanzberater mit ungarischer Muttersprache oder mit Ungarischkenntnissen sind in Zürich, Genf und Basel verfügbar. Die Fachpersonen-Datenbank des Wissensbereichs von svajc.com ist nach Registrierung zugänglich.
Quellen
Schweizer Bundesportal (ch.ch): https://www.ch.ch
Bundesamt für Gesundheit — KVG-Versicherer-Vergleich (Priminfo): https://www.priminfo.admin.ch
Staatssekretariat für Migration (SEM): https://www.sem.admin.ch
SBB / SwissPass-Fahrabonnement: https://www.sbb.ch
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): https://www.estv.admin.ch
AHV/AVS-Informationsportal: https://www.ahv-iv.ch
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Kurz gesagt
In der Schweiz ist die administrative Reihenfolge in den ersten 90 Tagen entscheidend: Innerhalb von 14 Tagen muss die Wohnsitzanmeldung erfolgen, und bei einer Erwerbstätigkeit ist auch das Aufenthaltsbewilligungsverfahren einzuleiten; die Krankenversicherung muss innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden. Die Kosten des ersten Monats können inklusive Kaution in einer Grossstadt bis zu 8 000–12 000 CHF betragen. Deshalb sollten Wohnen, KVG-Prämie und Bankkonto die ersten finanziellen Prioritäten sein.
Wichtige Punkte
- Erledigen Sie die Wohnsitzanmeldung innerhalb von 14 Tagen ab dem Ankunftstag, denn sie ist die Grundlage für die Aufenthaltsbewilligung und mehrere weitere Angelegenheiten.
- Bei einer Erwerbstätigkeit sollten Sie das Verfahren für die B- oder L-Bewilligung innerhalb von 14 Tagen einleiten, da sonst auch eine Feststellung des unrechtmässigen Aufenthalts im Raum stehen kann.
- Die Krankenversicherung muss innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden; geschieht dies nicht, weist die Behörde einen Versicherer zu, und die Prämie ist rückwirkend zu bezahlen.
- Die Eröffnung eines Bankkontos sollte nach Erhalt der Anmeldebestätigung angestossen werden, da Lohn, Miete und Versicherungsprämien darauf aufbauen.
- Rechnen Sie die Mietkaution in die Kosten des ersten Monats mit ein; in einer Grossstadt kann dies die gesamten Startausgaben auf 8 000–12 000 CHF erhöhen.
- Über die Abmeldung des Wohnsitzes in Ungarn und die Übertragung der Krankenversicherung sollte rechtzeitig entschieden werden, da dies auch die Steuerpflicht und das NEAK-Verhältnis beeinflussen kann.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss man sich nach der Ankunft in der Schweiz anmelden?
Die Wohnsitzanmeldung muss innerhalb von 14 Tagen ab der Ankunft erledigt werden. Wird die Frist versäumt, kann dies zu einer Busse und zu Verzögerungen bei der Erteilung der Bewilligung führen.
Welche Unterlagen werden für die Wohnsitzanmeldung in der Schweiz benötigt?
In der Regel werden ein gültiger Reisepass oder eine Identitätskarte, der Mietvertrag oder eine Bestätigung des Hauptmieters, eine Arbeitgeberbestätigung oder der Arbeitsvertrag sowie das ausgefüllte Anmeldeformular benötigt. Anschliessend stellt die Behörde die Anmeldebestätigung aus.
Wann muss die Schweizer Krankenversicherung abgeschlossen werden?
Die Grundversicherung nach KVG/LAMal muss innerhalb von 3 Monaten ab der Ankunft abgeschlossen werden. Erfolgt dies rechtzeitig, gilt die Versicherung rückwirkend ab dem Ankunftstag.
Was passiert, wenn die Frist für die Schweizer Krankenversicherung versäumt wird?
Die kantonale Behörde weist dann einen Versicherer zu, und die Prämie muss rückwirkend bezahlt werden. Hinzu können Verzugszuschläge kommen.
Wie viel Geld braucht man für die ersten Monate in der Schweiz?
Laut Artikel können die Kosten in einer Grossstadt im ersten Monat inklusive Kaution bis zu 8 000–12 000 CHF betragen. Darin enthalten sind Mietkaution, erste Monatsmiete, Versicherung, Nebenkosten, Verkehr und Lebensmittel.
Wie lange darf man mit einem ungarischen Führerausweis in der Schweiz fahren?
Nach der Niederlassung darf man mit einem ungarischen Führerausweis 12 Monate lang in der Schweiz fahren. Danach muss er in der Regel im Rahmen eines administrativen Verfahrens gegen einen Schweizer Führerausweis umgetauscht werden.
Warum ist die Abmeldung des Wohnsitzes in Ungarn beim Umzug in die Schweiz wichtig?
Weil sie Auswirkungen auf das Krankenversicherungsverhältnis, die Steuerpflicht und auch das Stimmrecht haben kann. Laut Artikel sollte man dies nicht aufschieben, aber auch nicht ohne Beratung überstürzen.
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