Skip to content
svajc.com
Checkliste für die Rückkehr nach Hause

Wie schließt man die Schweizer Angelegenheiten beim Zurückziehen richtig ab?

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ungarn zur Administration des Rückzugs aus der Schweiz: Abmeldung, KVG-Kündigung, Bankangelegenheiten, Kaution, 3. Säule – basierend auf Daten für 2024–2025.

10 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 29.6.2026Kostenlos

Was sind die wichtigsten administrativen Vorbereitungen vor der Rückkehr in die Heimat?

Die Vorbereitung der Rückkehr in die Heimat ist nichts, was man erst in der letzten Woche erledigt. Im Folgenden haben wir die Unterlagen und Entscheidungspunkte zusammengestellt, die Sie rechtzeitig prüfen sollten.

Empfohlener Zeitplan:

Wann

Aufgabe

3 Monate vorher

Kündigung des Mietvertrags, Information des Arbeitgebers

2 Monate vorher

Einreichen der KVG-Kündigung, Antrag auf Auszahlung der 3. Säule

1 Monat vorher

Regelung des Bankkontos, Information der Steuerbehörde, Kündigung der Versorgungsrechnungen

1–2 Wochen vorher

Abmeldung (Abmeldung) aus dem Einwohnerregister

Nach der Ankunft (Ungarn)

Adressanmeldung, Reaktivierung der TAJ-Nummer, Rückmeldung bei OEP

Zusammenzustellende Unterlagen:


Wie läuft die Abmeldung in der Schweiz ab?

Die Abmeldung aus dem Schweizer Einwohnerregister (Abmeldung) ist einer der wichtigsten formellen Schritte bei der Rückkehr in die Heimat. Zuständig ist die lokale Einwohnerkontrolle oder die Gemeindekanzlei – die genaue Bezeichnung und das Verfahren unterscheiden sich je nach Kanton und in manchen Fällen sogar je nach Gemeinde.

Ablauf der Abmeldung:

  1. Sie müssen die geplante Abreise persönlich oder schriftlich melden (in einigen kantonalen Ämtern auch online).

  2. Die Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis) muss vorgelegt werden; die Behörde zieht sie ein.

  3. Die Behörde stellt eine Abmeldebestätigung aus, die Sie gut aufbewahren sollten – sie kann für die Rückanmeldung in Ungarn und für allfällige Steuerfragen nötig sein.

Wann sollte man das erledigen? Frühestens 8 Tage vor dem tatsächlichen Umzug, spätestens jedoch am Tag der Abreise. Nach den Regeln mancher Kantone muss die Abmeldung innerhalb weniger Tage nach dem Wegzug erfolgen – prüfen Sie dies auf der Website der zuständigen Gemeinde.

Rückanmeldung in Ungarn: Für die Wohnsitzmeldung in Ungarn benötigen Sie beim Kormányablak einen gültigen Identitätsausweis und einen Nachweis über die ungarische Wohnadresse (z. B. Grundbuchauszug, Mietvertrag, Erklärung des Wohnungsgebers). Die Abmeldebestätigung ist für das ungarische Verfahren nicht zwingend erforderlich, kann aber nützlich sein.


Wie kündigt man die Schweizer Krankenversicherung (KVG / LAMal)?

Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz (Grundversicherung / assurance de base) ist nach dem KVG (Krankenversicherungsgesetz) / LAMal (Loi fédérale sur l'assurance-maladie) für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz obligatorisch. Die Versicherung endet mit dem Datum der Abmeldung – der Versicherer muss jedoch separat und schriftlich darüber informiert werden.

So läuft die Kündigung ab:

  1. Informieren Sie den Versicherer schriftlich (per Einschreiben oder über das Online-Portal des Versicherers, falls verfügbar) über das geplante Auszugsdatum und den Zeitpunkt der Abmeldung.

  2. Fügen Sie eine Kopie der Abmeldebestätigung bei oder teilen Sie mit, dass Sie sie nachreichen werden.

  3. Der Versicherer muss zu viel bezahlte Prämien ab dem Tag der Abmeldung anteilig zurückerstatten.

Wichtig: Die KVG-Versicherung endet nicht automatisch mit der Abmeldung. Wenn Sie die schriftliche Kündigung versäumen, kann der Versicherer weiter Rechnungen stellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer nach der von ihm akzeptierten Kündigungsform.

Rückkehr zur ungarischen Krankenversicherung: In Ungarn muss zur Reaktivierung der TAJ-Karte (Társadalombiztosítási Azonosító Jel) die Anmeldung bei der für den Wohnort zuständigen Abteilung für Krankenversicherung des Bezirksamts erfolgen, oder – wenn ein Arbeitsverhältnis besteht – übernimmt dies der Arbeitgeber. Ohne Arbeitsverhältnis kann man als freiwillig Versicherter in das System des OEP (Országos Egészségbiztosítási Pénztár, heute NEAK – Nemzeti Egészségbiztosítási Alapkezelő) eintreten.


Was muss dem Arbeitgeber und dem Steueramt mitgeteilt werden?

Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber

Die Kündigungsfrist (Kündigungsfrist) hängt in der Schweiz vom Arbeitsvertrag und von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Nach dem Schweizer Obligationenrecht (Obligationenrecht / OR) gilt nach der Probezeit in der Regel eine Kündigungsfrist von 1–3 Monaten, doch der Gesamtarbeitsvertrag (Gesamtarbeitsvertrag / GAV) und der individuelle Vertrag können auch längere Fristen vorsehen.

  • Verlangen Sie schriftlich ein Arbeitszeugnis – darauf haben Sie in der Schweiz einen gesetzlichen Anspruch, und es steht Ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu.

  • Verlangen Sie die letzte Lohnabrechnung und die Austrittsabrechnung der Pensionskasse für die 2. Säule.

  • Prüfen Sie, ob alle Ferientage bezogen oder finanziell abgegolten wurden.

Pflichten gegenüber dem Steueramt

In der Schweiz ist die Besteuerung kantonal geregelt. Wenn Sie der Quellensteuer unterlagen – was auch bei EU-Staatsangehörigen vorkommen kann, wenn die Voraussetzungen für eine nachträgliche ordentliche Veranlagung nicht erfüllt sind –, wird die Steuer vom letzten Monatslohn durch den Arbeitgeber abgezogen.

  • Vor der Abmeldung lohnt es sich, beim zuständigen kantonalen Steueramt nachzufragen, ob noch offene Steuerpflichten bestehen.

  • Wenn Sie eine ordentliche Steuererklärung eingereicht haben und Ihnen eine Steuerrückerstattung zusteht, erhalten Sie diese auch nach der Abmeldung – dafür müssen Sie jedoch Ihre ausländische (ungarische) Bankverbindung oder eine Postadresse angeben.

  • Die Meldung des Wegzugs an die Steuerbehörde erfolgt in der Regel automatisch mit der Abmeldung, in manchen Kantonen kann jedoch eine separate Meldung erforderlich sein.


Wie regelt man Bank- und Finanzangelegenheiten?

Bankkonto

Ein Schweizer Bankkonto muss bei der Rückkehr nach Ungarn nicht sofort geschlossen werden – viele Banken erlauben die Kontoführung auch als Nichtansässige oder Nichtansässiger, allerdings können sich die Bedingungen (Gebühren, Zugang) ändern. Es empfiehlt sich, dies im Voraus mit der Bank abzuklären.

Wenn Sie das Konto schliessen möchten:

  • Stellen Sie sicher, dass alle laufenden Überweisungen, Lastschriften und Rückerstattungen (z. B. KVG-Prämienrückerstattung, Kaution) abgewickelt sind, bevor Sie das Konto schliessen.

  • Überweisen Sie das verbleibende Guthaben auf Ihr Bankkonto in Ungarn.

3. Säule (Säule 3a / troisième pilier)

Die 3. Säule ist die freiwillige, steuerbegünstigte Altersvorsorge in der Schweiz. Die Auszahlung des Guthabens (Kapitalbezug) ist bei Wegzug aus der Schweiz möglich, es gelten jedoch die folgenden Bedingungen:

  • Bei der Auszahlung des Guthabens wird in der Schweiz Quellensteuer abgezogen. Die Höhe der Steuer hängt vom Kanton ab und wird in der Regel zu einem günstigen Satz nach den Regeln der Kapitalauszahlungssteuer berechnet.

  • Der Auszahlungsantrag muss bei der Bank oder Versicherung eingereicht werden, zusammen mit der Abmeldebestätigung.

  • Die Bearbeitungszeit für die Auszahlung beträgt in der Regel einige Wochen.

2. Säule (berufliche Vorsorge / BVG)

Die Behandlung der 2. Säule (obligatorische berufliche Vorsorge) ist komplexer. Als EU-Bürger – und Ungarn ist EU-Mitglied – kann das Guthaben nicht allein wegen des Wegzugs bar bezogen werden; die Regeln zur Personenfreizügigkeit innerhalb der EU schränken dies ein. Der obligatorische Teil (obligatorischer Teil) verbleibt in der Schweiz auf einem sogenannten Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice, bis Sie das Rentenalter erreichen oder in ein Land ausserhalb der EU/EFTA ziehen.

⚠️ Die genauen Voraussetzungen für die Auszahlung der 2. Säule betreffen ein komplexes Rechtsgebiet. Dazu gibt es im Wissensbereich einen eigenen Artikel; in komplexen Fällen lohnt es sich, einen Schweizer Experten für Pensionsrecht beizuziehen.


Wie kündigt man den Mietvertrag und erhält die Kaution zurück?

Kündigung des Mietvertrags

Nach Schweizer Mietrecht beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate, und die Kündigung muss auf die im Vertrag festgelegten Kündigungstermine eingereicht werden – meist der 31. März, 30. Juni oder 30. September, wobei dies je nach Mietvertrag abweichen kann.

  • Die Kündigung sollte per eingeschriebenem Brief an den Vermieter geschickt werden.

  • Es besteht die Möglichkeit, die Kündigungsfrist zu verkürzen, wenn Sie einen geeigneten, zahlungsfähigen Nachmieter finden und dem Vermieter vorschlagen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Nachmieter zu akzeptieren, aber wenn er die Bedingungen erfüllt, kann er ihn in der Regel nicht ablehnen.

Rückforderung der Kaution (Mietkaution)

Die Mietkaution in der Schweiz darf höchstens 3 Monatsmieten betragen und muss auf einem dafür eingerichteten speziellen Bankkonto (Mietkautionskonto) hinterlegt werden.

  • Für die Freigabe der Kaution sind die Wohnungsübergabe und die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erforderlich.

  • Wenn der Vermieter keine Forderungen hat (Schäden, ausstehende Miete), wird die Kaution nach der Wohnungsübergabe – in der Regel innerhalb weniger Wochen – zurückerstattet.

  • Wenn es Streit über die Kautionssumme gibt, bieten die kantonalen Mieterverbände (Mieterverband) kostenlose Beratung an.

Abschluss der Versorgungsrechnungen

  • Informieren Sie die Strom-, Gas-, Internet- und Telefonanbieter über das Kündigungsdatum.

  • Fordern Sie eine Schlussrechnung an und sorgen Sie dafür, dass Sie ein aktives Bankkonto oder eine Postadresse in Ungarn haben, um die Rückerstattung zu erhalten.

  • Das Postfach und der Nachsendeauftrag können auf der Website der Schweizerischen Post (Die Post / La Poste) eingerichtet werden – das ist hilfreich, wenn nach dem Rückzug noch Schweizer Post erwartet wird.


Was ist mit dem Fahrzeug und dem Führerausweis zu tun?

Auto ausführen oder verkaufen

Wenn Sie ein in der Schweiz gekauftes Auto aus dem Land mitnehmen:

  • Für die Ausfuhr ist die Abmeldung beim Strassenverkehrsamt und die Beschaffung eines Exportschilds erforderlich.

  • In Ungarn muss das Auto bei der Verkehrsbehörde angemeldet und auf ungarische Kennzeichen umgeschrieben werden. Für das Verfahren sind der schweizerische Fahrzeugausweis, die Zollanmeldung (falls erforderlich) und der Abschluss einer obligatorischen Haftpflichtversicherung notwendig.

  • Für die Überführung von persönlichem Eigentum innerhalb der EU können Zollbefreiungsregeln gelten, die Einzelheiten des Verfahrens sollten jedoch anhand der Informationen der NAV (Nemzeti Adó- és Vámhivatal) überprüft werden.

Schweizer Führerausweis

Der Schweizer Führerausweis ist in EU-Mitgliedstaaten in der Regel gültig, in Ungarn können die Behörden nach der Rückkehr jedoch den Umtausch verlangen. Die Regeln für den Führerausweisumtausch innerhalb der EU beruhen auf der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

⚠️ Das aktuelle Verfahren für den Umtausch des Schweizer Führerausweises in Ungarn erfordert eine menschliche Prüfung – siehe INTERNE HINWEISE.


Was sind die letzten Schritte am Tag des Rückzugs und danach?

In der Schweiz, in den letzten Tagen:

  • Abmeldung erledigen, Ausländerausweis zurückgeben.

  • Wohnungsübergabe und Übergabeprotokoll unterschreiben.

  • Postnachsendeauftrag einrichten.

  • Letzte Banktransaktionen überprüfen.

  • KVG-Kündigung bestätigen.

In Ungarn, nach der Ankunft:

  • Wohnsitzmeldung beim Kormányablak (Personalausweis + Wohnsitzbestätigung erforderlich).

  • TAJ-Nummer reaktivieren / bei NEAK erneut anmelden.

  • Ungarisches Bankkonto eröffnen oder reaktivieren, falls nötig.

  • Steueridentifikationsnummer prüfen (NAV).

  • Wenn auch ein Kind zurückzieht: Schuleinschreibung, Standesamtsangelegenheiten regeln.


Quellen

Verwandte Artikel

Kurz gesagt

Beim Rückzug aus der Schweiz hängt die richtige Reihenfolge der wichtigsten Schritte davon ab, dass Kündigungen rechtzeitig eingeleitet werden, die Abmeldung erfolgt, Versicherungen abgeschlossen und finanzielle Angelegenheiten geregelt werden. Die KVG endet nicht automatisch mit der Abmeldung, die 3. Säule kann ausbezahlt werden, die 2. Säule kann jedoch wegen EU-Regeln nicht einfach bar bezogen werden. Für die Rückanmeldung in Ungarn braucht man eine Wohnsitzmeldung, die Reaktivierung der TAJ-Nummer und bei Bedarf auch die Klärung von Steuer- und Bankangelegenheiten.

Wichtige Punkte

  • Die Kündigung des Mietvertrags sollte in der Regel 3 Monate im Voraus eingeleitet werden und sich am im Vertrag festgelegten Kündigungstermin orientieren.
  • Die Abmeldung sollte frühestens 8 Tage vor dem tatsächlichen Umzug, spätestens am Tag der Abreise erfolgen; die Abmeldebestätigung sollte man aufbewahren.
  • Die KVG/LAMal-Versicherung endet nicht automatisch mit der Abmeldung; die Versicherung muss separat und schriftlich informiert werden.
  • Die Auszahlung der 3. Säule muss unter Beilage der Abmeldebestätigung beantragt werden, während der obligatorische Teil der 2. Säule wegen EU-Regeln nicht einfach bar bezogen werden kann.
  • Vom Arbeitgeber sollte man schriftlich das Arbeitszeugnis, die letzte Lohnabrechnung und die Austrittsbestätigung der Pensionskasse anfordern.
  • In Ungarn benötigt man für die Rückanmeldung beim Kormányablak eine Wohnsitzbestätigung und einen gültigen Ausweis; die Reaktivierung der TAJ-Nummer muss separat erledigt werden.

Häufige Fragen

Wann sollte man mit der Administration des Rückzugs aus der Schweiz beginnen?

Laut Artikel sollte man die Vorbereitungen nicht auf die letzte Woche verschieben. Die Kündigung des Mietvertrags und die Information des Arbeitgebers sind etwa 3 Monate vorher sinnvoll, die KVG-Kündigung und der Antrag auf Auszahlung der 3. Säule etwa 2 Monate vorher, und die Regelung von Bank- und Steuerangelegenheiten etwa 1 Monat vor dem Umzug.

Was ist die Abmeldung, und warum ist sie wichtig?

Die Abmeldung ist die Abmeldung aus dem Schweizer Einwohnerregister. Sie ist einer der wichtigsten formellen Schritte beim Zurückziehen, weil man dabei die Aufenthaltsbewilligung zurückgeben muss und die darüber erhaltene Bestätigung später bei der Rückanmeldung in Ungarn und bei bestimmten Steuerangelegenheiten nützlich sein kann.

Endet die Schweizer Krankenversicherung mit der Abmeldung automatisch?

Nein, die KVG/LAMal-Versicherung endet nicht automatisch mit der Abmeldung. Die Versicherung muss separat schriftlich über das Auszugsdatum und den Zeitpunkt der Abmeldung informiert werden, sonst kann sie weiter Rechnungen stellen.

Kann man die 2. Säule beim Zurückziehen auszahlen lassen?

Laut Artikel kann der obligatorische Teil der 2. Säule bei EU-Staatsangehörigen nicht allein wegen der Ausreise aus dem Land bar bezogen werden. Dieser Teil bleibt in der Regel als Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitspolice in der Schweiz, bis das Rentenalter erreicht ist oder bis ein Umzug in ein Nicht-EU/EFTA-Land erfolgt.

Wie bekommt man die Schweizer Mietkaution zurück?

Für die Freigabe der Kaution sind die Wohnungsübergabe und die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erforderlich. Wenn der Vermieter keine Forderungen hat, wird die Kaution in der Regel innerhalb weniger Wochen zurückerstattet; bei Streitigkeiten bietet der kantonale Mieterverband kostenlose Beratung an.

Welche Dokumente sollte man vor dem Auszug sammeln?

Laut Artikel sind besonders wichtig: der Ausländerausweis, das Arbeitszeugnis, der Nachweis der AHV-Nummer, die Kontoauszüge der 2. und 3. Säule, die Steuererklärungen und Steueramtsbriefe der letzten 3 Jahre, der Mietvertrag, die Kautionsunterlagen und die Auszüge des Schweizer Bankkontos.

Was braucht man für die Wohnsitzmeldung in Ungarn nach der Rückkehr?

Beim Kormányablak braucht man einen gültigen Ausweis und einen Nachweis über die ungarische Wohnadresse, zum Beispiel einen Grundbuchauszug, einen Mietvertrag oder eine Aufnahmeerklärung. Die Abmeldebestätigung ist nicht verpflichtend, kann aber ein nützliches Dokument sein.

Verwandte Ratgeber

  • 🔒 Wie zieht man aus der Schweiz zurück nach Hause? Schritt-für-Schritt-Anleitung