Bern und Zentralschweiz: Was ist Schritt für Schritt zu tun?
Ungarischer Leitfaden zum gesamten Niederlassungsprozess in Bern: Bewilligungen, Anmeldung, Krankenversicherung, Bankkonto und Steuerregistrierung – Schritt für Schritt, nach den Regeln 2024–2026.
Ankunft: Welche Dokumente sollten Sie vorbereiten?
Eine gute Vorbereitung erleichtert die ersten Wochen und hilft, Verzögerungen bei Behördengängen zu vermeiden.
Erforderliche Dokumente vor der Ankunft:
Dokument | Hinweis |
|---|---|
Gültiger Reisepass oder Personalausweis | Beides wird als EU-Staatsangehöriger akzeptiert |
Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung | Falls Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen |
Für die Anmeldung erforderlich | |
Geburtsurkunde (mit Apostille beglaubigt) | Für den Nachweis des Familienstands, für behördliche Angelegenheiten |
Heiratsurkunde (falls relevant, mit Apostille) | Auch bei Familiennachzug des Ehepartners erforderlich |
Versicherungsunterlagen (frühere Krankenversicherungsbestätigung, S1-Formular) | Zur Aussetzung der ungarischen TAJ-Nummer, als Nachweis des vorübergehenden Gesundheitsschutzes |
Fotos (Passbildformat) | Für mehrere behördliche Verfahren erforderlich |
Ein Teil der Dokumente kann in der Schweiz auch nachträglich beschafft werden, doch eine frühzeitige Vorbereitung kann Wochen sparen.
Welche Aufenthaltsbewilligungen gibt es in Bern?
Als ungarische Staatsangehörige bzw. ungarischer Staatsangehöriger kommen auf Grundlage des FZA die folgenden Bewilligungstypen in Frage:
Kurzfristiger Aufenthalt: L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung)
Die L-Bewilligung (Ausländerausweis L) kann für ein Arbeitsverhältnis von 3–12 Monaten ausgestellt werden. Sie wird automatisch verlängert, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Sie berechtigt nicht automatisch zur freien Wahl des Wohnorts innerhalb der Schweiz.
Längerer Aufenthalt: B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung B)
Die B-Bewilligung (Ausländerausweis B) ist für EU-Staatsangehörige die Standardbewilligung, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 12 Monate dauert oder wenn die betroffene Person als Selbstständigerwerbende, als Studentin bzw. Student oder als Person mit ausreichenden finanziellen Mitteln einreist. Sie ist zunächst 5 Jahre gültig und kann verlängert werden.
Niederlassungsbewilligung: C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung C)
Die C-Bewilligung (Ausländerausweis C) kann als EU-Staatsangehörige bzw. EU-Staatsangehöriger nach 5 Jahren ununterbrochenen, ordnungsgemäßen Aufenthalts beantragt werden. Diese Bewilligung ist nicht an ein Arbeitsverhältnis gebunden und ist ein Schritt auf dem Weg zur Schweizer Staatsbürgerschaft.
Wo wird die Bewilligung in Bern beantragt: beim Migrationsamt des Kantons Bern (Migrationsdienst des Kantons Bern). Das Verfahren kann auch vom Arbeitgeber eingeleitet werden, die Abholung der Bewilligungskarte erfordert jedoch persönliches Erscheinen.
Wie meldet man sich in Bern und den umliegenden Kantonen an?
Was ist die Einwohnergemeinde, und warum ist die 14-Tage-Frist so wichtig?
Die Anmeldung (Anmeldung) ist die Grundlage der Schweizer Verwaltung. Jede Person, die in die Schweiz einreist — einschließlich EU-Staatsangehöriger — muss innerhalb von 14 Tagen Sie müssen sich bei der Einwohnergemeinde Ihres Wohnorts anmelden.
In der Stadt Bern fällt dies in den Zuständigkeitsbereich von Einwohnerdienste, Steueramt und Stadtarchiv (ESTA). Ohne Anmeldung verzögern sich alle weiteren Schritte — Gesuch um Bewilligung, Krankenversicherung, Bankkonto — oder können abgelehnt werden.
Für die Anmeldung benötigte Unterlagen:
Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Mietvertrag oder Wohnsitzbestätigung
Ausgefülltes Anmeldeformular (von der Website der jeweiligen Gemeinde herunterladbar)
Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
Passfoto (bei einigen Gemeinden)
Die Anmeldegebühr variiert je nach Gemeinde und liegt in der Regel bei rund 20–30 CHF.
Worin unterscheiden sich die Zentralschweizer Kantone von Bern?
Neben dem Kanton Bern versteht man unter „Zentralschweiz“ in der Praxis meist die folgenden Kantone: Luzern, Zug, Schwyz, Uri, Obwalden, Nidwalden. In allen gilt im Grundsatz derselbe Ablauf der Anmeldung (auf Grundlage des FZA), doch der genaue Behördenname, die Bearbeitungsdauer und die Geschwindigkeit der Bewilligungserteilung können sich unterscheiden.
Der Kanton Zug ist beispielsweise für seine schnelle Bearbeitung und die niedrigere Steuerbelastung bekannt, was ihn für Unternehmer und Personen mit höherem Einkommen attraktiv macht. Luzern und Bern bieten dagegen eher für Arbeitnehmende und Familien eine gut ausgebaute Infrastruktur.
Wie funktioniert die Krankenversicherung (KVG/LAMal)?
Wann und wie muss eine obligatorische Krankenversicherung abgeschlossen werden?
In der Schweiz ist die Krankenversicherung (Krankenversicherung, KVG / loi sur l'assurance-maladie, LAMal) obligatorisch und muss innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft abgeschlossen werden. Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Tag der Ankunft — das heisst: Schliesst jemand die Versicherung erst im 3. Monat ab, werden die Prämien ab dem ersten Tag fällig.
Die Versicherungsgesellschaft kann frei gewählt werden; der Inhalt der Grundversicherung ist gesetzlich festgelegt, der Preis unterscheidet sich jedoch je nach Kasse und Kanton. Im Kanton Bern liegt die monatliche Prämie der Grundversicherung gemäss Daten von 2024 bei Erwachsenen typischerweise zwischen 350–550 CHF, abhängig auch von der gewählten Franchise (Selbstbehalt) und der Kasse.
Zum Vergleich kann der eidgenössische Priminfo-Rechner (admin.ch) verwendet werden.
Was ist mit der ungarischen TAJ-Nummer zu tun?
Bei einem Umzug in die Schweiz endet das auf der ungarischen Sozialversicherungsnummer (TAJ) beruhende Versicherungsverhältnis, und dies muss bei der Nemzeti Egészségbiztosítási Alapkezelő (NEAK) gemeldet werden. Für eine kurze Übergangszeit kann die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) einen begrenzten Schutz bieten, sie ersetzt jedoch nicht die schweizerische obligatorische Versicherung.
Wie funktionieren Erwerbstätigkeit und Steuerregistrierung in Bern?
Was ist die Quellensteuer, und für wen gilt sie?
Ausländische Arbeitnehmende, die keine C-Bewilligung besitzen und keine Schweizer Staatsangehörigen sind, unterliegen in der Regel der Quellensteuer. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Bruttolohn abzieht und an das kantonale Steueramt abführt — die betroffene Person muss in den meisten Standardfällen keine eigene Steuererklärung einreichen.
Im Kanton Bern wird die Quellensteuer anhand des Einkommens, des Zivilstands und der Anzahl Kinder festgelegt. Die Steuersätze können auf der Website der Bernische Steuerverwaltung (BStV) eingesehen werden.
Wichtig: Wenn das jährliche Bruttoeinkommen 120 000 CHF übersteigt, muss unabhängig von der Art der Bewilligung eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (nachträgliche ordentliche Veranlagung, NOV) eingereicht werden.
Was ist in Bezug auf AHV/AVS und die zweite Säule zu tun?
In der Schweiz beruht die soziale Absicherung auf drei Säulen:
Erste Säule: AHV/AVS (Alters- und Hinterlassenenversicherung / assurance-vieillesse et survivants) — staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die Beiträge werden automatisch vom Lohn abgezogen; der Arbeitgeber meldet die neue Arbeitskraft an.
Második pillér: BVG/LPP (berufliche Vorsorge / prévoyance professionnelle) — betriebliche Altersvorsorge. Pflichtig, wenn der Jahreslohn die Eintrittsschwelle übersteigt (2024: 22 050 CHF). Der Arbeitgeber meldet den Mitarbeitenden automatisch bei seiner Pensionskasse an.
Dritte Säule: Säule 3a/3b — freiwillige private Vorsorge mit Steuervorteilen.
Als ungarische Staatsangehörige sollten Sie das ungarisch-schweizerische Sozialversicherungsabkommen berücksichtigen, das die Rentensysteme beider Länder koordiniert. Die in der Schweiz erworbenen AHV-Ansprüche und die bei der ungarischen ONYF angesammelten Ansprüche können bei der Rentenberechnung zusammengerechnet werden.
Wie findet man eine Wohnung in Bern?
Wie ist der Wohnungsmarkt in Bern?
Bern und sein Umland haben einen engen Wohnungsmarkt. Die Leerwohnungsziffer lag im Kanton Bern 2024 bei rund 1 %, was auf ein knappes Angebot hinweist. Die Mietpreise für eine 3,5-Zimmer-Wohnung in der Stadt (nach Schweizer Zählweise) bewegen sich je nach Quartier und Zustand typischerweise zwischen 1800–2800 CHF/Monat.
Worauf sollte man beim Mietvertrag achten?
Der Schweizer Mietvertrag (Mietvertrag) ist in der Regel unbefristet, und die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Beim Einzug ist eine Kaution (Kaution / Depot de garantie) zu hinterlegen, die höchstens 3 Monatsnettomieten betragen darf. Die Kaution wird auf einem gesperrten Bankkonto (Mietkautionskonto) hinterlegt — sie wird nicht direkt an den Vermieter bezahlt.
Plattformen für die Wohnungssuche:
homegate.ch
immoscout24.ch
comparis.ch (Vergleich)
wgzimmer.ch (WGs)
Auf Wohnungsinserate gibt es viel Konkurrenz; für das Bewerbungsdossier sind in der Regel erforderlich: Lebenslauf, Arbeitsvertrag, Lohnausweis, Betreibungsregisterauszug — diesen kann man in der Schweiz nach der Ankunft beziehen — sowie Referenzschreiben.
Wie eröffnet man ein Bankkonto in Bern?
Welche Bank ist empfehlenswert, und womit sollten Neuankömmlinge rechnen?
In der Schweiz ist die Eröffnung eines Bankkontos als EU-Bürgerin oder EU-Bürger grundsätzlich einfach, in der Praxis stoßen Neuankömmlinge jedoch auf einige Hürden: Manche Banken verlangen einen Nachweis über eine Schweizer Wohnadresse und/oder einen Arbeitsnachweis.
Wichtigste Optionen:
PostFinance — der Finanzdienstleister der Schweizerischen Post; für viele die erste und einfachste Option, mit Filialen im ganzen Land.
Kantonalbank (Berner Kantonalbank, BEKB) — regionale Kantonalbank mit persönlicher Beratung.
UBS, Raiffeisen, Credit Suisse (jetzt UBS) — Großbanken mit breiterer Produktpalette.
Neobanken (Neon, Yuh, Revolut) — schnellere Eröffnung, aber mit eingeschränkten Funktionen; nicht alle Arbeitgeber akzeptieren sie für die Lohnabrechnung.
Für die Kontoeröffnung werden in der Regel benötigt: Reisepass oder Identitätskarte, Wohnsitzbestätigung (Anmeldebestätigung von der Gemeinde), gegebenenfalls ein Arbeitsnachweis.
Welche weiteren administrativen Schritte sind in den ersten Wochen zu erledigen?
ÖV-Abonnement und lokale Dienstleistungen
Bern und sein Umland gehören zum Tarifverbund Libero. In den Netzen von ZVV (Zürich) und BLS/RBS (Bern) lohnt sich das Jahresabonnement (Generalabonnement, GA) in den meisten Fällen, wenn die betreffende Person regelmässig reist. Das GA kann an den Schaltern der SBB (Schweizerische Bundesbahnen) und online gekauft werden.
Motorfahrzeug und Führerausweis
Mit ungarischem Führerausweis darf man in der Schweiz aufgrund des EU-Abkommens unbefristet fahren, muss ihn jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung in einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Der Umtausch kann bei der kantonalen Verkehrsbehörde (Strassenverkehrsamt, StVA) erledigt werden.
Einschulung von Kindern
In der Schweiz liegt das Bildungswesen in der Zuständigkeit der Kantone. Im Kanton Bern gilt die Schulpflicht ab 4 Jahren (Kindergarten). Die Anmeldung erfolgt über die Gemeinde, in der Regel gleichzeitig mit der Meldung der Ankunft. Ungarische Wochenendschulen gibt es sowohl in Bern als auch in Zürich — über deren Erreichbarkeit können Sie sich im Community-Bereich von svajc.com informieren.
Quellen
Schweizer Bundesverwaltungsportal: https://www.ch.ch
Migrationsdienst des Kantons Bern: https://www.be.ch/migration
Bernische Steuerverwaltung (Steueramt): https://www.taxinfo.sv.fin.be.ch
Bundesweiter Krankenversicherungsvergleich (Priminfo): https://www.priminfo.admin.ch
SBB-Fahrpläne und Abonnemente: https://www.sbb.ch
Strassenverkehrsamt des Kantons Bern (Führerausweis): https://www.be.ch/strassenverkehr
AHV/AVS-Informationsseite: https://www.ahv-iv.ch
Staatssekretariat für Migration (SEM): https://www.sem.admin.ch
Homegate (Wohnungssuche): https://www.homegate.ch
Immoscout24 (Wohnungssuche): https://www.immoscout24.ch
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Kurz gesagt
Bei einem Umzug nach Bern oder in die Zentralschweiz ist in den ersten Wochen die Reihenfolge entscheidend: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen, obligatorische Krankenversicherung innerhalb von 3 Monaten und anschliessend die Regelung von Bewilligungs-, Steuer- und Bankangelegenheiten. Das ungarische TAJ-Verhältnis muss nach dem Wegzug bei der NEAK gemeldet werden; für die meisten Arbeitnehmenden in der Schweiz gilt zudem die Quellensteuer, und bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von über 120 000 CHF ist zusätzlich eine nachträgliche Steuererklärung obligatorisch.
Wichtige Punkte
- Bereiten Sie vor der Ankunft den Reisepass oder Personalausweis, den Arbeitsvertrag, den Wohnungsnachweis und die Versicherungsunterlagen vor, da diese die Abwicklung beschleunigen.
- Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft müssen Sie sich bei der Einwohnergemeinde am Wohnort anmelden; andernfalls können sich auch Bewilligungs-, Versicherungs- und Bankangelegenheiten verzögern.
- Die Krankenversicherung muss innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden, und der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab dem Tag der Ankunft.
- Die Art der Aufenthaltsbewilligung hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Situation ab: L für kurze Aufenthalte, B für längere Aufenthalte, C nach 5 Jahren ordnungsgemässen Aufenthalts.
- Das Ende der ungarischen TAJ-Versicherung muss der NEAK gemeldet werden; die EHIC bietet nur vorübergehenden, eingeschränkten Schutz.
- Die meisten ausländischen Arbeitnehmenden ohne C-Bewilligung unterliegen der Quellensteuer, und bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von über 120 000 CHF ist eine nachträgliche Steuererklärung obligatorisch.
Häufige Fragen
Welche Dokumente sollte man vor der Ankunft in Bern vorbereiten?
Empfohlen wird mindestens die Vorbereitung eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises, des Arbeitsvertrags oder einer Arbeitgeberbestätigung, des Mietvertrags oder einer Wohnungsbestätigung sowie der Versicherungsunterlagen. Für behördliche Angelegenheiten können auch Geburts- und Heiratsurkunden mit Apostille erforderlich sein.
Warum ist die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen so wichtig?
In der Schweizer Verwaltung ist die Anmeldung die Grundlage für nahezu alle weiteren Schritte. Erfolgt sie nicht rechtzeitig, kann sich die Beantragung der Bewilligung, der Krankenversicherung und die Eröffnung eines Bankkontos verzögern oder abgelehnt werden.
Welche Aufenthaltsbewilligungen kommen als ungarische Staatsangehörige in Frage?
Für ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis kann die L-Bewilligung relevant sein, bei einem Arbeitsverhältnis von mindestens 12 Monaten oder auf anderer Berechtigungsgrundlage die B-Bewilligung, und nach 5 Jahren ordnungsgemässen Aufenthalts die C-Bewilligung. In Bern wird die Bewilligung vom Migrationsamt des Kanton Bern bearbeitet.
Wann muss man eine Schweizer Krankenversicherung abschliessen?
Die Schweizer Krankenversicherung muss innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab dem Tag der Ankunft, daher verringert auch ein späterer Vertragsabschluss die für den ersten Zeitraum zu zahlende Prämie nicht.
Was passiert mit der ungarischen TAJ-Nummer nach dem Wegzug?
Das ungarische Sozialversicherungsverhältnis endet und dies muss der NEAK gemeldet werden. Übergangsweise kann die Europäische Krankenversicherungskarte einen eingeschränkten Schutz bieten, sie ersetzt jedoch nicht die obligatorische Schweizer Versicherung.
Für wen gilt die Quellensteuer im Kanton Bern?
Ausländische Arbeitnehmende ohne C-Bewilligung unterliegen in der Regel der Quellensteuer. In diesem Fall zieht der Arbeitgeber die Steuer vom Bruttolohn ab und überweist sie an das kantonale Steueramt.
Wann ist eine nachträgliche Steuererklärung obligatorisch?
Im Kanton Bern ist eine nachträgliche Steuererklärung obligatorisch, wenn das jährliche Bruttoeinkommen 120 000 CHF übersteigt. Diese Vorschrift gilt unabhängig von der Art der Bewilligung.
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