Stammkapital und Geschäftskonto: Was Sie in der Schweiz wissen müssen
Wie viel Stammkapital braucht man für eine Firmengründung in der Schweiz, wie eröffnet man ein Geschäftskonto, und worauf sollte man bei AG und GmbH achten? Konkrete Zahlen, Schritte, 2025–2026.
Stammkapital: Pflicht oder Wahl?
In der Schweiz ist das Stammkapital (bei der GmbH; Aktienkapital bei der AG) nicht optional — es ist eine gesetzliche Pflicht. Das Schweizer Obligationenrecht (OR) regelt beide Gesellschaftsformen und legt die Mindestbeträge sowie die Einzahlungsbedingungen klar fest.
Der Zweck dieser Pflicht ist zweifach: Einerseits dient sie dem Schutz der Gläubiger (das Vermögen der Gesellschaft ist vom Privatvermögen der Gesellschafter getrennt), andererseits stellt sie eine Eintrittsbarriere dar, die nicht ernst gemeinte Gründungsabsichten aussiebt.
Bei einem Einzelunternehmen (Einzelunternehmen) besteht keine Stammkapitalpflicht — diese Rechtsform bietet jedoch keinen Haftungsbeschränkungsschutz, und der Unternehmer haftet mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Für die Schweizer Genossenschaft (Genossenschaft) gelten ebenfalls andere Regeln.
Die Stammkapitalpflicht nach Gesellschaftsform:
Rechtsform | Ungarische Entsprechung | Mindeststammkapital | Mindesteinzahlung | Gesetzliche Grundlage |
|---|---|---|---|---|
GmbH | Kft. | 20 000 CHF | 20 000 CHF (100%) | OR Art. 773 |
AG | Rt. / Zrt. | 100 000 CHF | 50 000 CHF (50%) | OR Art. 621, 632 |
Einzelunternehmen | Einzelunternehmen | — | — | — |
Genossenschaft | Genossenschaft | — (in den Statuten festgelegt) | — | OR Art. 828 ff. |
Wie hoch ist das Stammkapital 2025–2026, und was hat sich geändert?
Das Mindeststammkapital der GmbH wurde am 1. Januar 2023 20 000 CHF gesenkt gegenüber den bisherigen 20 000 CHF — dieser Betrag hat sich nicht geändert, doch die OR-Reform 2023 (Reform des schweizerischen Obligationenrechts) hat die GmbH-Regeln in mehreren anderen Punkten angepasst, unter anderem die Vorschriften zur Kapitalausstattung flexibler gestaltet.
⚠️ Wichtig: Die OR-Reform 2023 ist in Kraft getreten, einzelne Detailbestimmungen werden jedoch schrittweise angewendet. Nachfolgend erläutern wir den konsolidierten Stand, der 2025–2026 gilt.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung):
Minimales Stammkapital: 20 000 CHF
Der gesamte Betrag muss vor der Gründung einbezahlt werden
Das Kapital ist in Stammanteile mit Nennwert aufgeteilt, deren Mindestnennwert 100 CHF beträgt
Anzahl der Gesellschafter: mindestens 1 Person (natürliche oder juristische Person)
AG (Aktiengesellschaft):
Minimales Aktienkapital: 100 000 CHF
Davon müssen mindestens 50 000 CHF vor der Gründung einbezahlt werden (die verbleibenden 50 000 CHF können als sogenanntes bedingtes Kapital ausgestaltet sein, das in den Statuten festgehalten wird)
Mindestnennwert der Aktien: 0,01 CHF (vor der Reform 2023 waren es 1 Centime; die Änderung von OR Art. 622 hat dies bestätigt)
Anzahl der Gründer: mindestens 1 Person
Sacheinlage: Bei beiden Gesellschaftsformen kann das Stamm- bzw. Aktienkapital ganz oder teilweise nicht in bar, sondern durch Vermögenswerte (Immobilien, Maschinen, geistiges Eigentum, Beteiligungen an anderen Unternehmen) eingebracht werden. Dies erfordert jedoch ein deutlich aufwendigeres Verfahren: erforderlich sind ein Prüfungsbericht des Revisors (Sacheinlagenbericht), eine detaillierte Bewertung sowie die Eintragung im Handelsregister. Bei ungarischen Gründern ist besondere Vorsicht geboten, wenn sich der Vermögenswert in Ungarn befindet.
Wie eröffnen Sie ein Geschäftskonto in der Schweiz?
Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist einer der am häufigsten unterschätzten Schritte im Gründungsprozess. Schweizer Banken wenden in den letzten Jahren — unter anderem aufgrund der verschärften Vorschriften zur Geldwäschereibekämpfung (AML / Anti-Money Laundering) — deutlich strengere Know-your-Customer-Prüfungen (KYC / Know Your Customer) an, insbesondere bei Gründern mit ausländischem Wohnsitz.
Welche Art von Konto wird für die Gründung benötigt?
Für die Einzahlung des Stamm- bzw. Aktienkapitals ist ein sogenanntes Gründungssperrkonto (Kapitaleinlagekonto / compte de dépôt de capital) erforderlich, das eigens zu diesem Zweck eröffnet wird. Es ist nicht mit dem Geschäftskonto der Gesellschaft identisch. Der auf dem Gründungssperrkonto hinterlegte Betrag wird von der Bank so lange gesperrt, bis die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist — danach wird der Betrag freigegeben und steht der Gesellschaft zur Verfügung.
Nach der Eintragung eröffnet die Mehrheit der Unternehmen bei derselben Bank ein reguläres Geschäftskonto (Geschäftskonto), dies ist jedoch nicht obligatorisch.
Welche Dokumente sind erforderlich?
Die genaue Dokumentenliste variiert je nach Bank, doch in den meisten Fällen werden die folgenden Unterlagen benötigt:
Zu den Gründern:
Gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder schweizerische Aufenthaltsbewilligung)
Adressnachweis (nicht älter als 3 Monate) — dies kann auch mit einem in Ungarn ausgestellten Dokument erfüllt werden
Erklärung des wirtschaftlich Berechtigten (wirtschaftlich Berechtigter / UBO) — gemäss OR Art. 697j
Gegebenenfalls: Nachweis der Herkunft des Kapitals (Herkunftsnachweis), insbesondere bei Beträgen über 50 000 CHF
Für die Gesellschaft:
Entwurf der Statuten oder Absichtserklärung zur Gründung
Businessplan (wird von einigen Banken verlangt, von anderen nicht)
Nachweis des Firmennamens und des Sitzes
Bei Gründern aus Ungarn bitte besonders beachten,dass Banken in bestimmten Fällen die Angabe der ungarischen Steueridentifikationsnummer (adóazonosító jel oder adószám) sowie die FATCA/CRS-Erklärung im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs verlangen.
Wie lange dauert es und was kostet es?
Der Zeitaufwand und die Kosten für die Eröffnung eines Bankkontos unterscheiden sich je nach Bank und Kundenprofil erheblich:
Banktyp | Durchschnittliche Bearbeitungszeit | Einmalige Gebühr (ca.) | Monatliche Kontoführungsgebühr (ca.) |
|---|---|---|---|
Grossbank (UBS, Credit Suisse / UBS, Raiffeisen, PostFinance) | 2–6 Wochen | 0–500 CHF | 15–80 CHF |
Kantonalbank | 2–4 Wochen | 0–300 CHF | 10–60 CHF |
Neobank / Fintech (Neon Business, Yapeal, Finom) | 1–5 Arbeitstage | 0–100 CHF | 0–30 CHF |
⚠️ Die oben genannten Gebühren dienen nur zur Orientierung und spiegeln den Marktstand Anfang 2025 wider. Die Preisgestaltung der Banken ändert sich regelmässig.
PostFinance und Raiffeisen sind traditionell offener gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (KMU / Kleine und mittlere Unternehmen). Die Kantonalbanken (Kantonalbanken) hat den Vorteil, dass sie regional gut verankert und stärker in das lokale unternehmerische Netzwerk eingebunden sind. Die Neobanken sind schneller und günstiger, bieten jedoch die Funktion eines Gründungssperrkontos nicht in jedem Fall an — das sollte vor der Gründung immer geprüft werden.
Der Ablauf der Einzahlung des Stammkapitals Schritt für Schritt
Die Einzahlung des Stammkapitals und die Gründung sind kein linearer Prozess — die Schritte hängen voneinander ab, und eine Vertauschung der Reihenfolge kann zu Verzögerungen führen.
1. Eröffnung des Bankkontos einleiten Nehmen Sie Kontakt mit der gewählten Bank auf und verlangen Sie die Liste der Unterlagen, die für die Eröffnung des Gründungssperrkontos (Kapitaleinlagekonto) erforderlich sind. Am besten beginnen Sie damit bereits in der Planungsphase der Gründung, 4–8 Wochen vor dem geplanten Eintrag.
2. Einzahlung des Stammkapitals Sobald die Bank das Sperrkonto eröffnet hat, überweisen Sie den gesamten Betrag des Stammkapitals (bei einer GmbH 20 000 CHF, bei einer AG mindestens 50 000 CHF). Die Einzahlung kann auch von einem ausländischen Bankkonto erfolgen, allerdings führt die Bank in diesem Fall eine strengere Prüfung der Mittelherkunft durch.
3. Bankbestätigung (Kapitaleinlagebestätigung) einholen Nach der Einzahlung stellt die Bank eine Bestätigung aus, die belegt, dass das Stammkapital auf dem Konto verfügbar und gesperrt ist. Diese Bestätigung ist eine zwingende Beilage für die öffentliche Beurkundung der Gründungsurkunde.
4. Öffentliche Beurkundung (öffentliche Beurkundung) Der Notar (Notar) beurkundet die Statuten (Statuten) und die Gründungsurkunde. Dafür werden die Bankbestätigung, der Identitätsnachweis der Gründer sowie sämtliche Gründungsunterlagen benötigt.
5. Eintragung ins Handelsregister Der Notar oder die Gründer reichen den Eintragungsantrag beim kantonalen Handelsregisteramt ein. Nach der Eintragung erlangt die Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit, und die Bank gibt das Stammkapital frei.
6. Eröffnung des regulären Geschäftskontos Nach Erhalt des Handelsregisterauszugs (Handelsregisterauszug) kann das reguläre Geschäftskonto der Gesellschaft eröffnet werden.
Steuerliche und registerrechtliche Aspekte
Handelsregister (Handelsregister)
Jede GmbH und AG muss zwingend im kantonalen Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragungsgebühr variiert je nach Kanton, liegt für die Grundeintragung jedoch in der Regel bei 600–900 CHF. Die eingetragenen Daten sind öffentlich — darunter die Höhe des Stammkapitals, die Namen der Gesellschafter und die Angaben zu den Geschäftsführern.
MWST-Registrierung (MWST / Mehrwertsteuer)
Wenn der Jahresumsatz der Gesellschaft voraussichtlich 100 000 CHF übersteigt, ist die MWST-Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV / Eidgenössische Steuerverwaltung) obligatorisch. Dies ist eine vom Stammkapital unabhängige Pflicht, doch bei der Eröffnung des Bankkontos sollte sie frühzeitig mitgeplant werden.
Buchführungspflicht
Jede GmbH und AG ist verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung (doppelte Buchhaltung) zu führen und einen Jahresabschluss (Jahresabschluss) zu erstellen. Das Stammkapital erscheint in der Bilanz unter dem Eigenkapital (Eigenkapital), und ein Kapitalverlust (Kapitalverlust) zieht gesetzliche Pflichten nach sich (OR Art. 725).
Ungarischer Bezug: Doppelbesteuerung und Kapitalausfuhr
Für ungarische Gründer ist wichtig, dass der in die Schweiz überwiesene Betrag des Stammkapitals unter das ungarisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen (1981, mit Änderungen) fallen kann, wenn das Kapital aus ungarischen Einkünften stammt. Hinsichtlich der Kapitalausfuhr bestehen in Ungarn innerhalb der EU/EWR keine allgemeinen Beschränkungen, jedoch muss die Herkunft des Betrags dokumentiert werden — sowohl gegenüber der Schweizer Bank als auch im Falle einer möglichen Prüfung durch die ungarische Steuerbehörde.
Welche Bank und welcher Kontotyp sind am besten geeignet?
Es gibt keine einzige „beste" Lösung — die Wahl hängt vom Profil der Gründer, der geplanten Tätigkeit der Gesellschaft und der verfügbaren Zeit ab.
PostFinance:weit verbreitet verfügbar, relativ einfacher KYC-Prozess, bei Gründern mit ausländischem Wohnsitz ist die Prüfung jedoch länger.
Kantonale Banken (z. B. Zürcher Kantonalbank / ZKB, Berner Kantonalbank / BEKB):regional stark vernetzt, KMU-freundliche Haltung, die Kontoeröffnung kann jedoch persönliche Anwesenheit erfordern.
Raiffeisen:genossenschaftliche Struktur, lokale Filialen, Fokus auf KMU — besonders in ländlichen Kantonen von Vorteil.
Neobanken (Neon Business, Yapeal, Finom):schnelles digitales Onboarding, niedrige Gebühren, aber die Funktion eines Gründungskautionskontos (Kapitaleinlagekonto) ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Fragen Sie die Bank vor der Gründung immer, ob dieser Service angeboten wird.
Praktischer Hinweis:wenn keiner der Gründer über eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung verfügt, kann die Eröffnung des Bankkontos länger dauern. Es empfiehlt sich, parallel mehrere Banken anzufragen und mit derjenigen weiterzufahren, die zuerst positiv antwortet.
Häufige Fehler und Risiken im Zusammenhang mit dem Umgang mit dem Stammkapital
1. Die Kontoeröffnung wird auf den letzten Moment verschoben.Der Prüfprozess der Schweizer Banken kann Wochen dauern. Verzögert sich die Kontoeröffnung, verschiebt sich der gesamte Gründungszeitplan.
2. Das Stammkapital wird vor der Eintragung verwendet.Der Betrag auf dem Sperrkonto ist bis zur Eintragung nicht verfügbar — das ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer dies dennoch umgehen will, riskiert die Ungültigkeit der Gründung.
3. Sacheinlagen werden unzureichend dokumentiert gemeldet.Die Bewertung der Einlage erfordert eine Bestätigung durch einen Revisor. Bei unvollständiger Dokumentation sendet das Handelsregister den Antrag zurück.
4. Die Regeln zum Kapitalverlust werden nicht berücksichtigt.Wenn das Eigenkapital der Gesellschaft auf die Hälfte des Stammkapitals sinkt, entsteht nach OR Art. 725 eine sofortige Handlungspflicht (Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung). Vielen Gründerinnen und Gründern ist dies nicht bekannt.
5. Bei einer Überweisung von einem ausländischen Bankkonto wird die Herkunft des Kapitals nicht dokumentiert.Die Schweizer Bank kann die Überweisung zurückweisen oder die Kontoeröffnung aussetzen, wenn die Herkunft des Kapitals nicht ausreichend nachgewiesen ist.
6. Es wird nicht geprüft, ob die Neobank ein Kapitaleinlagekonto anbietet.Mehrere Gründer haben erlebt, dass das bei einer digitalen Bank eröffnete Konto vom Notar im Gründungsverfahren nicht akzeptiert wurde.
Quellen
Schweizer Bundesportal (ch.ch): https://www.ch.ch/en/
KMU-Portal (Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO): https://www.kmu.admin.ch/
Selbstständigkeit und Unternehmensgründung in der Schweiz: https://www.ch.ch/en/work/self-employment/
Schweizer Obligationenrecht (Obligationenrecht / OR), insbesondere Art. 620–763 (AG) und Art. 772–827 (GmbH): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/hu (ungarische Übersetzung nicht verfügbar; Original auf Deutsch/Französisch/Italienisch)
Handelsregister: https://www.zefix.ch/
Bundessteuerverwaltung (ESTV / Eidgenössische Steuerverwaltung): https://www.estv.admin.ch/
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Kurz gesagt
Für die Gründung einer GmbH oder AG in der Schweiz ist ein vorgeschriebenes Stammkapital erforderlich, das vor der Eintragung auf ein Bank-Sperrkonto einbezahlt werden muss. Bei der GmbH sind 20 000 CHF vollständig einzuzahlen, bei der AG mindestens 50 000 CHF aus dem Stammkapital von 100 000 CHF; die Eröffnung des Geschäftskontos kann aufgrund der strengen KYC/AML-Prüfungen häufig mehrere Wochen dauern.
Wichtige Punkte
- Für die Gründung einer GmbH müssen vor der Eintragung 20 000 CHF vollständig als Stammkapital einbezahlt werden.
- Für die Gründung einer AG sind 100 000 CHF Stammkapital erforderlich, davon müssen mindestens 50 000 CHF im Voraus einbezahlt werden.
- Für die Einzahlung des Stammkapitals ist ein separates Gründungs-Sperrkonto erforderlich, das nicht mit dem späteren operativen Geschäftskonto identisch ist.
- Die Bankbestätigung ist eine zwingende Beilage zur notariellen Beurkundung; deshalb sollte die Kontoeröffnung idealerweise mehrere Wochen im Voraus gestartet werden.
- Bei Sacheinlagen sind eine Revisionsbestätigung und eine detaillierte Bewertung erforderlich.
- Wenn der erwartete Jahresumsatz der Gesellschaft 100 000 CHF übersteigt, ist auch die MWST-Registrierung obligatorisch.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Stammkapital in der Schweiz bei einer GmbH und einer AG?
Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 20 000 CHF und muss vor der Gründung vollständig einbezahlt werden. Das Mindestkapital einer AG beträgt 100 000 CHF, wovon vor der Gründung mindestens 50 000 CHF einbezahlt werden müssen.
Braucht man für ein Einzelunternehmen in der Schweiz Stammkapital?
Nein, für ein Einzelunternehmen besteht keine Stammkapitalpflicht. Allerdings bietet diese Rechtsform keinen Haftungsschutz, weshalb der Unternehmer auch mit seinem Privatvermögen haften kann.
Welches Bankkonto braucht man für die Firmengründung in der Schweiz?
Für die Einzahlung des Stammkapitals ist ein Gründungs-Sperrkonto erforderlich. Dieses ist vom späteren operativen Geschäftskonto getrennt, und der darauf einbezahlte Betrag wird bis zur Eintragung von der Bank gesperrt.
Welche Dokumente kann die Bank für die Kontoeröffnung verlangen?
In der Regel werden ein Ausweisdokument, ein nicht älter als 3 Monate altes Wohnsitznachweis-Dokument und eine UBO-Erklärung verlangt. Je nach Fall können auch ein Nachweis über die Herkunft des Kapitals sowie ein Entwurf der Statuten oder ein Businessplan erforderlich sein.
Wie lange kann die Eröffnung eines Geschäftskontos in der Schweiz dauern?
Je nach Bank und Kundenprofil kann die Bearbeitung von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Wochen dauern. Bei Grossbanken und Kantonalbanken ist die Durchlaufzeit typischerweise länger, bei Neobanken kürzer.
Kann das Stammkapital auch als Sacheinlage eingebracht werden?
Ja, sowohl bei der GmbH als auch bei der AG ist eine Einbringung des Stammkapitals in Form von Vermögenswerten möglich. Das Verfahren ist jedoch komplexer, da eine Revisionsbestätigung, eine detaillierte Bewertung und ein entsprechender Eintrag in den Unterlagen erforderlich sind.
Wann ist die MWST-Registrierung in der Schweiz obligatorisch?
Wenn der erwartete Jahresumsatz der Gesellschaft 100 000 CHF übersteigt, ist die MWST-Registrierung bei der ESTV obligatorisch. Diese Pflicht ist unabhängig vom Stammkapital, sollte aber bei der Gründungsplanung berücksichtigt werden.
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