Was müssen ungarische Staatsangehörige über den Schweizer Arbeitsmarkt wissen?
Als ungarischer Staatsangehöriger können Sie auf Basis des EU-Rechts in der Schweiz arbeiten. Wir fassen Bewilligungen, Löhne, Besteuerung und Stellensuche anhand von Daten aus dem Jahr 2025 zusammen.
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Ungarn in der Schweiz: Wer arbeitet hier, und wie viele?
Ende 2024 lebten laut den Daten des Bundesamt für Statistik (BFS) knapp 40 000 registrierte ungarische Staatsangehörige in der Schweiz. Diese Zahl hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt – vor allem nach der vollständigen Liberalisierung des Arbeitsmarkts im Jahr 2011, als die letzten Übergangsregelungen für Staatsangehörige der 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten, darunter Ungarn, aufgehoben wurden.
Die grosse Mehrheit der Ungarn lebt in den Kantonen Zürich, Bern, Basel-Stadt und Genève. Die Berufsstruktur ist breit gefächert: Sie sind in nahezu allen Branchen vertreten – vom Gesundheitswesen und der Gastronomie über den IT-Sektor und das Ingenieurwesen bis hin zu Finanzdienstleistungen.
Die Schweiz zählt insgesamt zu den Ländern mit der höchsten Erwerbsquote in Europa: In der Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen lag die Beschäftigungsquote 2024 bei rund 83 % (BFS). Die Arbeitslosigkeit ist traditionell niedrig – im Jahresdurchschnitt 2024 schwankte sie zwischen 2,3 und 2,6 %.
Welche Bewilligung benötigen Sie als ungarischer Staatsangehöriger?
Ungarische Staatsangehörige fallen unter das Abkommen über die Freizügigkeit von EU/EWR-Personen (FZA). In der Praxis bedeutet dies, dass keine separate Arbeitsbewilligung beantragt werden muss – Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsrecht sind miteinander verknüpft.
Die wichtigsten Bewilligungskategorien
Bewilligungstyp
Dauer
Voraussetzung
Für wen geeignet
L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung)
max. 364 Tage
befristeter, kurzfristiger Arbeitsvertrag
Saison- oder Projektarbeit
B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung B)
5 Jahre, verlängerbar
mindestens 1-jähriger Arbeitsvertrag oder Selbstständigkeit
Standardfall für die meisten Arbeitnehmer
Ausweis C (Niederlassungsbewilligung C)
unbefristet
5 Jahre ununterbrochener, ordnungsgemäßer Aufenthalt in der Schweiz
für dauerhaft Niedergelassene
Die Bewilligung ist nicht beim Arbeitgeber, sondern bei der kantonalen Migrationsbehörde des Wohnkantons (Migrationsamt / Office cantonal de la population) innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise in die Schweiz zu beantragen.
Grenzgänger erhalten einen eigenen Ausweis G, den Personen beantragen können, die eine Arbeitsstelle in der Schweiz haben, aber tatsächlich in einem benachbarten EU-Mitgliedstaat (z. B. in Österreich) wohnen und mindestens einmal pro Woche dorthin zurückkehren.
Wie sieht ein Schweizer Arbeitsvertrag aus?
In der Schweiz werden die arbeitsrechtlichen Grundlagen durch das Obligationenrecht (OR, insbesondere Art. 319–362) sowie durch branchenspezifische Gesamtarbeitsverträge (GAV) geregelt. Der Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden, wird in der Praxis jedoch stets schriftlich festgehalten.
Was der Vertrag enthalten muss
Genaue Berufsbezeichnung und Aufgabenbeschreibung
Arbeitszeit (Standard: 40–42 Stunden pro Woche, je nach Branche unterschiedlich)
Bruttogehalt und Zahlungsperiode (in der Regel monatlich)
Ferienanspruch (gesetzliches Minimum: 4 Wochen pro Jahr, für Personen unter 20 und über 50 Jahren 5 Wochen)
Kündigungsfrist (während der Probezeit in der Regel 7 Tage; danach 1–3 Monate, je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses)
Allfälliger 13. Monatslohn (keine gesetzliche Pflicht, aber in vielen Branchen üblich)
Probezeit
Gemäss OR beträgt die Probezeit standardmässig 1 Monat, kann aber vertraglich auf maximal 3 Monate verlängert werden. Während der Probezeit können beide Parteien mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen kündigen.
Gesamtarbeitsverträge (GAV)
In zahlreichen Branchen — Gastronomie (L-GAV), Baugewerbe, Gesundheitswesen, Handel — gelten verbindliche GAV. Diese legen Mindestlöhne, Arbeitszeitgrenzen und weitere Bedingungen fest, die für Arbeitnehmende günstiger sein können als der Einzelarbeitsvertrag. Prüfen Sie, ob in Ihrer Branche ein solcher Vertrag gilt — die Liste finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).
Die Schweiz kennt keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn — einzelne Kantone können jedoch eigene Mindestlöhne einführen. Im Jahr 2025 beträgt der Mindestlohn im Kanton Genf beispielsweise CHF 24.32 pro Stunde (der höchste in der Schweiz); auch in Neuchâtel, im Kanton Tessin und in Baselland gibt es kantonale Mindestlöhne.
Wie viel kann man verdienen, und was bleibt davon übrig?
⚠️ Dies sind Richtwerte; der tatsächliche Lohn hängt auch vom Kanton, der Berufserfahrung, der Unternehmensgrösse und der Qualifikation ab.
Sozialabgaben und Abzüge
Das Schweizer Sozialversicherungssystem basiert auf drei Säulen. Die obligatorischen Abzüge vom Bruttolohn für Arbeitnehmende:
Abzug
Arbeitnehmeranteil (ca.)
AHV/IV/EO (Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzversicherung)
~5,3%
ALV (Arbeitslosenversicherung)
1,1% (bis CHF 110 400)
Zweite Säule / BVG (berufliche Vorsorge)
6–9 % (abhängig von Alter und Lohn)
Unfallversicherung (SUVA / UVG) — Berufsunfall
zahlt der Arbeitgeber
Unfallversicherung — Nichtberufsunfall
~1–2 % (bei mehr als 8 Stunden pro Woche zahlt der Arbeitgeber)
Der Nettolohn liegt im Vergleich zum Bruttolohn typischerweise 15–25 % tiefer, bedingt durch die kombinierten Abzüge für Säulenbeiträge und Steuern. Die Krankenversicherung (Krankenversicherung / KVG) wird nicht vom Lohn abgezogen — sie wird von jeder Person separat und privat abgeschlossen und kann je nach Kanton, Versicherer und Alter monatlich CHF 300–600 betragen.
Besteuerung: Quellensteuer oder ordentliche Veranlagung?
Bei ungarischen Arbeitnehmenden richtet sich die Art der Besteuerung nach dem Aufenthaltsstatus und der Höhe des Einkommens:
Personen mit Ausweis B, die keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, werden vom Arbeitgeber in der Regel direkt über die Quellensteuer besteuert. Diese Steuer wird anhand kantonaler Tarife berechnet und ersetzt in vielen Fällen die Steuererklärung — jedoch nicht immer. Übersteigt das jährliche Bruttoeinkommen CHF 120 000, ist die Einreichung einer ordentlichen Veranlagung obligatorisch. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Liegenschaften, ausländische Einkünfte, abzugsfähige Kosten) kann auch eine quellenbesteuerte Person die ordentliche Veranlagung beantragen.
Auf Grundlage des ungarisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (1981, mit Änderungen) darf dasselbe Einkommen nicht in beiden Ländern vollumfänglich besteuert werden. Falls Sie in Ungarn ebenfalls Einkünfte erzielen oder eine Rückkehr dorthin planen, ist dieser Aspekt besonders relevant.
Wie funktioniert die Stellensuche in der Schweiz?
Wo suchen Arbeitgeber nach Personal?
Die Schweizer Rekrutierungskultur weist einige Besonderheiten auf:
Stellenportale: Die meistgenutzten sind jobs.ch, jobup.ch, jobscout24.ch sowie LinkedIn. Das staatliche Stellenvermittlungsportal ist arbeit.swiss, wo auch die vom RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) betreuten Stellen zu finden sind.
Initiativbewerbung (Blindbewerbung): In der Schweiz eine anerkannte und wirksame Methode. Viele Stellen werden nicht öffentlich ausgeschrieben.
Netzwerk (Netzwerk): Ein erheblicher Teil der besetzten Stellen wird über interne Empfehlungen vergeben. Die Pflege beruflicher Kontakte — insbesondere über LinkedIn und Fachverbände — ist entscheidend.
Welchen Lebenslauf erwarten die Arbeitgeber?
Schweizer Arbeitgeber bevorzugen einen Europass-kompatiblen, aber kompakten Lebenslauf: maximal 2 Seiten, ein Foto wird in der Regel erwartet (im Gegensatz zur angelsächsischen Praxis), ein Motivationsschreiben ist obligatorisch. Die Unterlagen sind in der Sprache der Stellenausschreibung einzureichen (Deutsch, Französisch oder Italienisch).
Rekrutierungsprozess und Zeitrahmen
Der Schweizer Einstellungsprozess dauert typischerweise 4–10 Wochen und umfasst 2–3 Interviewrunden. Die Einholung von Referenzen (Referenzen) ist Standard — in der Regel werden die Kontaktdaten von 2 früheren Arbeitgebern verlangt.
Welche Sprachanforderungen und Qualifikationserwartungen gibt es?
Sprache
In der Schweiz gibt es vier Amtssprachen: Deutsch (~63 % der Bevölkerung), Französisch (~23 %), Italienisch (~8 %) und Rätoromanisch (~1 %). Die Region des Arbeitsplatzes bestimmt die jeweiligen Anforderungen:
Die meisten Arbeitgeber erwarten aktive Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2–C1. Englisch gilt bei vielen multinationalen Unternehmen und im IT-Sektor als ausreichendes Einstiegsniveau, doch für die alltägliche Integration ist die lokale Sprache unerlässlich.
Diplomanerkennung und Qualifikationsanerkennung
Ein ungarischer Hochschulabschluss wird in der Schweiz nicht automatisch anerkannt. Das Anerkennungsverfahren fällt in den Zuständigkeitsbereich des SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation). In reglementierten Berufen (Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Ingenieur, Lehrer) ist eine vorherige Anerkennung obligatorisch; in nicht reglementierten Berufen entscheidet der Arbeitgeber selbst.
Die Gebühren und die Dauer des Verfahrens variieren je nach Beruf; in einigen Fällen werden eine Eignungsprüfung oder ein Anpassungslehrgang vorgeschrieben.
In welchen Sektoren ist die Nachfrage am grössten?
In der Schweiz herrschte in den Jahren 2024–2025 in folgenden Bereichen anhaltender Fachkräftemangel:
Ungarinnen und Ungarn können in der Schweiz auf Grundlage des Freizügigkeitsabkommens (FZA) arbeiten; für die B-Bewilligung ist ein Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr erforderlich. Der Medianlohn liegt je nach Branche zwischen CHF 4'000 und CHF 14'000 brutto, doch durch Sozialabgaben und Steuern ist der Nettolohn 15–25 % tiefer – hinzu kommen monatliche Krankenkassenprämien von CHF 300–600.
Wichtige Punkte
Die Bewilligung ist nicht beim Arbeitgeber, sondern beim kantonalen Migrationsamt am Wohnort innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise in die Schweiz zu beantragen.
Prüfen Sie im Arbeitsvertrag, ob in Ihrer Branche ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt, der günstigere Bedingungen vorschreiben kann.
Berechnen Sie den Nettolohn, indem Sie 15–25 % vom Bruttolohn abziehen, und addieren Sie die Krankenkassenprämie (CHF 300–600 pro Monat), bevor Sie Ihr Budget planen.
Bei der Stellensuche sind Spontanbewerbungen und Netzwerkpflege (LinkedIn, Berufsverbände) mindestens ebenso wirksam wie Stellenportale.
In reglementierten Berufen (Ärzte, Ingenieure, Lehrpersonen) ist die Anerkennung beim SBFI obligatorisch; in nicht reglementierten Berufen entscheidet der Arbeitgeber über die Anerkennung.
Für Personen mit B-Bewilligung gilt in der Regel die Quellensteuer; bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von über CHF 120'000 ist jedoch die ordentliche Steuererklärung obligatorisch.
Häufige Fragen
Benötigen ungarische Staatsangehörige eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz?
Nein, auf Grundlage des Freizügigkeitsabkommens (FZA) benötigen Ungarinnen und Ungarn keine separate Arbeitsbewilligung. Die Aufenthaltsbewilligung (Typ L, B oder C) schliesst das Recht auf Erwerbstätigkeit automatisch ein. Die Bewilligung ist beim kantonalen Migrationsamt am Wohnort innerhalb von 14 Tagen zu beantragen.
Welche Aufenthaltsbewilligung ist für eine feste Anstellung erforderlich?
Erforderlich ist die B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung), die für 5 Jahre ausgestellt und verlängerbar ist. Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit. Dies ist der Standardfall für die meisten Arbeitnehmenden. Die C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung, unbefristet) kann erst nach 5 Jahren ununterbrochenen und ordnungsgemässen Aufenthalts in der Schweiz erworben werden.
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Schweiz?
Die Schweiz kennt keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene. Einzelne Kantone können einen eigenen Mindestlohn einführen – so gilt etwa im Kanton Genève 2025 ein Mindestlohn von CHF 24.32 pro Stunde, der höchste in der Schweiz. In zahlreichen Branchen schreiben allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) Mindestlöhne vor, die auf der Website des SECO eingesehen werden können.
Wie hoch ist der Nettolohn nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern?
Der Nettolohn liegt in der Regel 15–25 % unter dem Bruttolohn, bedingt durch Sozialabgaben (AHV/IV/EO ca. 5,3 %, ALV 1,1 %, zweite Säule 6–9 %) sowie die Steuerbelastung. Hinzu kommt die Krankenkasse, die nicht vom Lohn abgezogen wird, sondern von jeder Person separat und privat abgeschlossen werden muss; die monatliche Prämie kann je nach Kanton und Versicherer CHF 300–600 betragen.
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Welche Sprachkenntnisse werden am Arbeitsplatz vorausgesetzt?
Die erforderlichen Sprachkenntnisse richten sich nach der Region: Im Raum Zürich, Bern und Basel ist Deutsch erforderlich (Hochdeutsch sowie Verständnis des Schweizerdeutschen), im Raum Genève, Lausanne und Neuchâtel Französisch, im Raum Lugano und Tessin Italienisch. Die meisten Arbeitgeber erwarten aktive Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2–C1. Bei vielen multinationalen Unternehmen und im IT-Sektor genügt Englisch als Einstiegsniveau.
Wird ein ungarischer Hochschulabschluss in der Schweiz automatisch anerkannt?
Nein, ein ungarischer Hochschulabschluss wird nicht automatisch anerkannt. In reglementierten Berufen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Ingenieure, Lehrpersonen) ist die Anerkennung beim SBFI obligatorisch. In nicht reglementierten Berufen entscheidet der Arbeitgeber selbst über die Anerkennung. Gebühren und Dauer des Verfahrens variieren je nach Beruf.
In welchen Branchen ist der Arbeitskräftemangel in der Schweiz am grössten?
In den Jahren 2024–2025 bestand anhaltender Fachkräftemangel in folgenden Bereichen: Gesundheitswesen (Pflegefachpersonen, Ärzte), IT und Digitalisierung (Softwareentwickler, Cybersicherheitsexperten), Ingenieurwesen (Maschinen-, Elektro- und Bauingenieure), Gastgewerbe (Köche, Servicepersonal), Logistik (Lastwagenchauffeure) sowie Finanzdienstleistungen (Compliance-Experten).