Wie verstehe ich die Schweizer Lohnabzüge richtig?
Das System der Schweizer Lohnabzüge ist komplex: AHV/IV/EO, ALV, Quellensteuer, KVG – dieser Artikel erklärt präzise, was weshalb von Ihrem Lohn abgezogen wird und worauf Sie achten sollten.
Was wird vom Bruttolohn abgezogen? Arten und Reihenfolge der Lohnabzüge
Die Schweizer Lohnabzüge lassen sich in zwei Hauptgruppen einteilen: obligatorische gesetzliche Abzüge und weitere vertragliche oder freiwillige Abzüge.
Obligatorische gesetzliche Abzüge
Diese muss der Arbeitgeber bei allen Mitarbeitenden abziehen, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags oder dem Umfang des Arbeitspensums:
Art des Abzugs | Abkürzung (DE/FR) | Anteil der Arbeitnehmenden (ca.) |
|---|---|---|
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung | AHV/AVS + IV/DI | 5,3% (AHV 4,35% + IV 0,7% + EO 0,25%) |
Arbeitslosenversicherung | ALV/AC | 1,1% (bis zur Lohnobergrenze von 110 800 CHF) |
Unfallversicherung (beruflich) | UVG/LAA – BU | wird vom Arbeitgeber bezahlt |
Unfallversicherung (nicht beruflich) | UVG/LAA – NBU | wird vom Arbeitnehmer bezahlt (ca. 1–3%, je nach Prämie) |
Zweite Säule – obligatorischer Teil | BVG/LPP | je nach Alter und Lohn, in der Regel 3,5–9% |
Der Arbeitgeber zieht diese Arbeitnehmeranteile ab und überweist sie zusammen mit seinen eigenen Arbeitgeberanteilen an die zuständigen Institutionen.
Quellensteuer
Arbeitnehmende, die keine Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen und keine Niederlassungsbewilligung erhalten haben (Bewilligung C / Niederlassungsausweis C), unterliegen in der Regel der Quellensteuer. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch die Einkommenssteuer direkt vom Bruttolohn abzieht, und die arbeitnehmende Person keine herkömmliche Steuererklärung einreicht – sofern dies nicht aufgrund bestimmter Voraussetzungen obligatorisch wird (z. B. wenn der jährliche Bruttolohn 120 000 CHF übersteigt oder Schweizer Immobilien im Eigentum stehen).
Ungarische Staatsangehörige – als EU-Staatsangehörige aufgrund des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (FZA, Freizügigkeitsabkommen, 1999) – unterliegen mit einer B- oder L-Bewilligung typischerweise der Quellensteuer, bis sie eine C-Bewilligung erhalten.
Weitere Abzüge
Auf dem Lohnzettel können ausserdem aufgeführt sein:
Dritte Säule (Säule 3a)Einzahlungen – wenn der Arbeitnehmer dies wünscht und der Arbeitgeber dies vermittelt
Einbehalt für Verpflegung, wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten zur Verfügung stellt
Vorschussrückbehalt bei früheren Auszahlungen
Gewerkschaftsbeitrag – sofern der Arbeitnehmer dem zugestimmt hat
Wie funktioniert das progressive Steuersystem in der Schweiz?
Bundes-, kantonale und Gemeindesteuer
In der Schweiz wird die Einkommenssteuer auf drei Ebenen erhoben:
Bundessteuer (direkte Bundessteuer / impôt fédéral direct): ein einheitlicher progressiver Tarif, dessen Höchstsatz 2026 in der höchsten Einkommensklasse 11,5% beträgt.
Kantonsteuer (Kantonssteuer / impôt cantonal): je nach Kanton unterschiedlich, mit eigenem progressiven Tarif. Das ist die grösste Quelle der Unterschiede – die Steuerbelastung im Kanton Zug kann nur einen Bruchteil jener in den Kantonen Genf oder Bern ausmachen.
Gemeindesteuer (Gemeindesteuer / impôt communal): ein bestimmter Multiplikator der Kantonsteuer, ebenfalls lokal unterschiedlich.
Beispiel für den Unterschied: Bei einem identischen jährlichen Bruttoeinkommen von 80 000 CHF kann die effektive Steuerbelastung in Zug bei rund 10–13% liegen, während sie in Genf etwa 25–30% betragen kann. Dieser Unterschied ist bei der Wahl des Wohnorts ein entscheidender Faktor.
Quellensteuersätze und Tabellen
Die Quellensteuer (Quellensteuer) wird von den Kantonen anhand ihrer eigenen Tabellen festgelegt, unter Berücksichtigung von:
der monatlichen Bruttolohnsumme,
dem Familienstand (ledig / verheiratet / Anzahl Kinder),
der Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer.
Die Quellensteuersätze werden jedes Jahr aktualisiert. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, anhand der vom Arbeitnehmer angegebenen Daten den richtigen Code anzuwenden.
Sozialversicherungsbeiträge (AVS/AHV, DI/IV, EO, ALV): Pflichten und Berechnung
Die erste Säule: AVS/AHV + IV/DI + EO
Die erste Säule (erster Pfeiler / premier pilier) ist die Grundlage des Schweizer sozialen Sicherheitsnetzes. Im Jahr 2026 beträgt der gesamte Beitragssatz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 5,3% auf Arbeitnehmerseite (der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag zusätzlich):
AHV/AVS (Alters- und Hinterlassenenversicherung / öregségi és hozzátartozói biztosítás): 4,35%
IV/DI (Invalidenversicherung / rokkantsági biztosítás): 0,7%
EO (Erwerbsersatzordnung / keresőképtelenségi pótlék): 0,25%
Diese sind nicht an eine Lohnobergrenze gebunden – sie werden auf den gesamten Bruttolohn erhoben.
Arbeitslosenversicherung (ALV/AC)
Der ALV-Beitrag (Arbeitslosenversicherung / assurance-chômage) beträgt 2026:
1,1% für Arbeitnehmende bis zur jährlichen Lohnobergrenze von 110 800 CHF,
darüber hinaus 0,5% Solidaritätsbeitrag (Solidaritätsbeitrag) gilt, dieser Teil berechtigt jedoch nicht zu ALV-Leistungen.
Zweite Säule (BVG/LPP)
Die obligatorische berufliche Vorsorge (berufliche Vorsorge / prévoyance professionnelle) funktioniert im Rahmen von BVG/LPP. Die Beitragshöhe hängt vom Alter und vom Betrag des „koordinierten Lohns" (koordinierter Lohn) ab:
Alter | Beitrag der Arbeitnehmenden (min.) |
|---|---|
25–34 Jahre | 3,5% |
35–44 Jahre | 5,0% |
45–54 Jahre | 7,5% |
55–65 Jahre | 9,0% |
Der Arbeitgeber zahlt mindestens denselben Betrag. Viele Arbeitgeber versichern auch den sogenannten überobligatorischen Teil, also Leistungen über das gesetzliche Minimum hinaus.
Krankenkassenprämien und weitere freiwillige Abzüge
Die Krankenversicherung (KVG/LAMal) ist kein Lohnabzug
Das ist eines der häufigsten Missverständnisse: In der Schweiz wird die Prämie der Grundversicherung (Grundversicherung / assurance de base) nicht vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen, sondern von der versicherten Person direkt an die gewählte Krankenkasse bezahlt. Sie kann je nach Kanton, Versicherer und gewählter Franchise (Selbstbehalt / Franchise) monatlich zwischen 300 und 600 CHF liegen.
Einige Arbeitgeber beteiligen sich freiwillig an den KVG-Prämien, doch das ist weder obligatorisch noch einheitlich.
Unfall- und Zusatzversicherungen
Berufsunfallversicherung (BU / Berufsunfall): wird vollständig vom Arbeitgeber bezahlt.
Nichtberufsunfallversicherung (NBU / Nichtberufsunfall): wird über den Lohnabzug der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers abgerechnet; die Höhe variiert je nach Versicherer und Branche.
Krankentaggeld (KTG / indemnité journalière maladie): ist nicht obligatorisch, wird aber von vielen Arbeitgebern im Rahmen von Kollektivverträgen angeboten; die Prämie wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Häufige Fehler: Was darf nicht übersehen werden
1. Der Quellensteuer-Code ist nicht korrekt
Wenn der Arbeitgeber den falschen Quellensteuer-Code anwendet (z. B. eine verheiratete Person als ledig behandelt), ist der Abzug fehlerhaft. Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Änderungen (Heirat, Geburt eines Kindes, Zweiteinkommen) unverzüglich dem Arbeitgeber und dem zuständigen kantonalen Steueramt (Quellensteueramt) zu melden.
2. Das BVG-koordinierte Gehalt wird missverstanden
Der BVG-Beitrag bezieht sich nicht auf den gesamten Bruttolohn, sondern auf den „koordinierten Lohn“, von dem der sogenannte Koordinationsabzug abgezogen wird. Im Jahr 2026 beträgt dieser Abzug 26 460 CHF pro Jahr. Wer Teilzeit arbeitet, hat einen entsprechend tieferen koordinierten Lohn, was tiefere BVG-Einzahlungen – und damit ein kleineres Altersguthaben – bedeutet.
3. Die ALV-Lohnobergrenze wird ignoriert
Übersteigt der Bruttolohn 110 800 CHF pro Jahr, besteht für den darüberliegenden Teil kein Anspruch auf ALV-Leistungen, jedoch fällt weiterhin ein Solidaritätsbeitrag an. Vielen ist das nicht bewusst, weshalb sie die Entwicklung des Nettolohns in höheren Lohnbereichen falsch einschätzen.
4. Das Risiko der Doppelbesteuerung
Für ungarische Staatsangehörige regelt das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Ungarn und der Schweiz (1981, mit Änderungen), welches Land besteuern darf. Auf in der Schweiz erzieltes Erwerbseinkommen besteuert grundsätzlich die Schweiz, gegenüber der ungarischen Steuerbehörde (NAV) kann jedoch ebenfalls eine Deklarationspflicht bestehen. Dies sollte individuell geklärt werden, insbesondere wenn zusätzlich Einkommen in Ungarn erzielt wird.
5. Das Unterlassen der Prüfung der Lohnabrechnung
Viele Arbeitnehmende prüfen die Positionen auf der Lohnabrechnung nicht regelmässig. Administrative Fehler (z. B. falsche Lohnstufe, ausstehende BVG-Einzahlung) können jahrelang unbemerkt bleiben.
Selbstständige und Unternehmer: andere Regeln und Pflichten
AHV/AVS als Selbstständigerwerbende
Selbstständigerwerbende zahlen ihre Beiträge nicht über einen Arbeitgeber, sondern registrieren sich direkt bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse (Ausgleichskasse / caisse de compensation). Der Beitragssatz liegt je nach Einkommen 5,196–10,0% und zwar auf einer degressiven Skala – bei tieferen Einkommen ist die prozentuale Belastung höher.
BVG und Selbstständigkeit
Selbstständigerwerbende sind nicht obligatorisch dem BVG-System angeschlossen. Sie können sich einer Branchen- oder frei gewählten BVG-Stiftung anschliessen oder im Rahmen der dritten Säule (Säule 3a) privat vorsorgen. Letzteres ist im Jahr 2026 bis zu 35 280 CHF pro Jahr steuerlich abziehbar (für Angestellte liegt die Grenze bei 7 258 CHF).
ALV als Selbstständigerwerbende
Selbstständigerwerbende sind nicht anspruchsberechtigt für ALV-Leistungen und zahlen grundsätzlich auch keine ALV-Beiträge. Das stellt bei Arbeitslosigkeit ein erhebliches Risiko dar – beim Verlust des Status als Selbstständigerwerbende gibt es keinen automatischen Leistungsanspruch.
Steuererklärung
Selbstständigerwerbende sind in jedem Fall verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung einzureichen und die Steuervorauszahlungen (Steuervorauszahlungen) quartalsweise zu leisten. Das Quellensteuersystem gilt für sie nicht.
Kontrolle und Beschwerdemöglichkeiten: Wie lässt sich die Richtigkeit von Lohnabzügen überprüfen?
Die Positionen auf der Lohnabrechnung
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine detaillierte Lohnabrechnung. Die Prüfschritte:
Bruttolohn: entspricht er dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Betrag?
AHV/IV/EO-Abzug: 5,3 % des Bruttolohns?
ALV-Abzug: 1,1 % des Bruttolohns (bis 110 800 CHF)?
BVG-Abzug: entspricht er der Altersgruppe und dem koordinierten Lohn?
Quellensteuer-Code: stimmen Zivilstand und Anzahl der Kinder?
NBU-Prämie: entspricht sie der vom Arbeitgeber abgeschlossenen Versicherungsprämie?
Beschwerde und Korrektur
Bei einem Quellensteuer-Fehler: beim kantonalen Quellensteueramt kann ein Antrag auf Anpassung des Codes oder auf Rückerstattung gestellt werden. Die Frist ist in der Regel der 31. März nach dem betreffenden Steuerjahr, kann jedoch je nach Kanton abweichen.
Bei einem BVG-Fehler: dies ist dem BVG-Träger des Arbeitgebers (Pensionskasse) schriftlich zu melden; die Kasse ist verpflichtet, einen jährlichen Vorsorgeausweis zuzustellen.
Bei einem AHV-Fehler: es ist bei der zuständigen Ausgleichskasse zu reklamieren; ein individueller AHV-Kontoauszug (Kontoauszug) kann angefordert werden.
Bei einem arbeitsrechtlichen Streit: das kantonale Arbeitsgericht (Arbeitsgericht / tribunal des prud'hommes) ist die zuständige Instanz.
Quellen
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV/OFAS): www.bsv.admin.ch
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV/AFC): www.estv.admin.ch
Schweizerische Bundesrechtsdatenbank (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge, BVG): www.fedlex.admin.ch
ch.ch – offizielles Schweizer Informationsportal: https://www.ch.ch/en/
Obligationenrecht (OR), Artikel 323b – Lohnzahlungspflicht: www.fedlex.admin.ch
Verwandte Artikel
Schweizer Aufenthaltsbewilligungen 2026: L-, B- und C-Ausweise für Ungarn
Wie funktioniert die erste Säule in der Schweiz aus ungarischer Sicht?
Dritte Säule in der Schweiz: Wie lässt sich die zusätzliche Rente absichern?
Wie wählt man in der Schweiz einen Versicherer? Schritt für Schritt
Verlust des Arbeitsplatzes: An wen sollten Sie sich in der Schweiz wenden?
Was Sie über den Schweizer Arbeitsvertrag und die Probezeit wissen sollten
Kurz gesagt
Vom Schweizer Bruttolohn werden mehrere obligatorische Abzüge vorgenommen: AHV/IV/EO, ALV, die zweite Säule und in vielen Fällen die Quellensteuer. Die Höhe des Nettolohns wird wesentlich vom Kanton, dem Quellensteuercode, dem koordinierten Lohn und davon beeinflusst, dass die Prämie der Krankenversicherung nicht als Lohnabzug erscheint.
Wichtige Punkte
- Prüfen Sie, ob der AHV/IV/EO-Abzug auf der Lohnabrechnung 5,3% des Bruttolohns entspricht.
- Kontrollieren Sie, ob der ALV-Abzug bis 110 800 CHF 1,1% beträgt und auf den darüberliegenden Teil nur der Solidaritätsbeitrag erhoben wird.
- Prüfen Sie den BVG-Abzug anhand von Alter und koordiniertem Lohn, da er nicht auf den gesamten Bruttolohn berechnet wird.
- Achten Sie darauf, ob der Quellensteuercode dem Zivilstand und der Anzahl der Kinder entspricht, insbesondere nach einer Heirat oder der Geburt eines Kindes.
- Berücksichtigen Sie, dass die Prämie der Grundkrankenversicherung kein Lohnabzug ist, sondern eine separate, direkte monatliche Ausgabe.
- Wenn auf der Lohnabrechnung eine Abweichung sichtbar ist, melden Sie diese der zuständigen Stelle: bei der Quellensteuer dem Quellensteueramt, bei BVG der Pensionskasse, bei AHV der Ausgleichskasse.
Häufige Fragen
Welche Abzüge werden in der Schweiz obligatorisch vom Bruttolohn abgezogen?
Zu den obligatorischen Abzügen gehören AHV/IV/EO, ALV, die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) und die zweite Säule, also der Arbeitnehmeranteil an BVG/LPP. Diese Beträge werden vom Arbeitgeber abgezogen und an die zuständigen Institutionen weitergeleitet. Die genaue Höhe hängt vom Lohn, vom Alter und von den Versicherungsbedingungen ab.
Wird die Prämie der Schweizer Krankenversicherung vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen?
Nein, die Prämie der Grundkrankenversicherung (KVG/LAMal) ist kein Lohnabzug. Die versicherte Person bezahlt sie direkt an die Krankenkasse; monatlich können das ungefähr 300–600 CHF sein. Einige Arbeitgeber leisten freiwillig einen Beitrag, dies ist jedoch nicht obligatorisch.
Wer zahlt in der Schweiz Quellensteuer?
Typischerweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen und keine C-Bewilligung haben. Ungarische Staatsangehörige mit einer B- oder L-Bewilligung unterliegen in der Regel der Quellensteuer, bis sie eine C-Bewilligung erhalten. In diesem Fall zieht der Arbeitgeber die Einkommenssteuer direkt vom Lohn ab.
Warum kann der Nettolohn in zwei Schweizer Kantonen bei gleichem Bruttolohn unterschiedlich sein?
Weil die Einkommenssteuer in der Schweiz auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben wird. Die Kantone wenden eigene Steuersätze an, weshalb derselbe Bruttolohn in Zug eine deutlich geringere Steuerbelastung bedeuten kann als in Genève. Der Wohnort beeinflusst daher das Nettoeinkommen spürbar.
Was bedeutet der koordinierte Lohn bei BVG?
Der BVG-Beitrag bezieht sich nicht auf den gesamten Bruttolohn, sondern auf den koordinierten Lohn. Davon wird der Koordinationsabzug abgezogen, der 2026 jährlich 26 460 CHF beträgt. Bei Teilzeit reduziert sich dieser entsprechend, weshalb auch der Pensionsbeitrag tiefer ausfallen kann.
Wie kann überprüft werden, ob der Lohnabzug korrekt ist?
Auf der Lohnabrechnung sollten Sie den Bruttolohn, den AHV/IV/EO-Abzug, die ALV, BVG, den Quellensteuercode und die NBU-Prämie kontrollieren. Wenn eine Abweichung sichtbar ist, ist bei der Quellensteuer das kantonale Quellensteueramt zuständig, bei einem BVG-Fehler die Pensionskasse und bei einem AHV-Fehler die Ausgleichskasse.
Was passiert, wenn der Quellensteuercode auf der Lohnabrechnung falsch ist?
Wenn der Arbeitgeber den falschen Code verwendet, kann der Abzug fehlerhaft sein, etwa wenn eine verheiratete Person als ledig behandelt wird. Änderungen wie eine Heirat oder die Geburt eines Kindes sollten unverzüglich dem Arbeitgeber und dem zuständigen kantonalen Steueramt gemeldet werden. Eine Korrektur kann in der Regel auch in einem separaten Verfahren beantragt werden.
Dieser Ratgeber ist nach Registrierung verfügbar
Während der Startphase ist die gesamte Wissensdatenbank mit kostenloser Registrierung zugänglich.
0 CHF während der Startphase
- Alle Ratgeber und Checklisten
- Herunterladbare PDF-Vorlagen
- Musterdokumente
- Frühzeitiger Zugang zu neuen Inhalten
Vorschau - der Ratgeber geht nach Anmeldung weiter