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Krankenkasse wählen

Wie wählt man in der Schweiz aus ungarischer Sicht den richtigen Versicherer?

Die Wahl der Schweizer Krankenversicherung für Ungarn: Grundversicherung, Franchise, Wechsel, typische Fehler und ein konkreter Kalkulationsleitfaden für 2025.

10 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 28.6.2026Kostenlos

Was ist die grundlegende Struktur der Schweizer Krankenversicherung, und warum ist sie obligatorisch?

Die Schweizer Krankenversicherung basiert auf dem Bundesgesetz über die obligatorische Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz / KVG, auf Französisch LAMal), das seit 1996 in Kraft ist. Nach dem Gesetz ist jede in der Schweiz gemeldete Person verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschließen, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Erwerbsstatus oder Einkommen.

Das System beruht auf drei Säulen:

  1. Grundversicherung (Grundversicherung / assurance de base): Sie garantiert das gesetzliche Minimum — medizinische Behandlung, Spitalaufenthalt, Medikamente, Geburtshilfe. Der Leistungsumfang ist bei allen Versicherern identisch und wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegt.

  2. Zusatzversicherung (Zusatzversicherung / assurance complémentaire): Freiwillige Ergänzung auf privatrechtlicher Basis — z. B. Einbettzimmer, Behandlung im Ausland, Zahnbehandlung, alternative Medizin. Leistungsumfang und Prämie unterscheiden sich je nach Versicherer.

  3. Unfallversicherung (Unfallversicherung / assurance-accidents): Bei Arbeitnehmenden ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Versicherungsschutz für Berufsunfälle und Berufskrankheiten über die SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) oder einen anderen zugelassenen Versicherer sicherzustellen. Wer bei einem Arbeitgeber mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist auch für Freizeitunfälle über den Arbeitgeber versichert — in diesem Fall kann der Unfallschutz aus der Grundversicherung ausgeschlossen werden, was zu einer kleinen Prämienreduktion führt.

Wichtig aus ungarischer Sicht: Zwischen Ungarn und der Schweiz gibt es kein gegenseitiges Abkommen über die Gesundheitsversorgung, das den Aufenthalt in der Schweiz automatisch abdecken würde. Die EU-EHIC-Karte ist in der Schweiz über die Grundversorgung hinaus nicht gültig und für das Schweizer System irrelevant. Mit der Anmeldung muss das ungarische Krankenversicherungsverhältnis beim OEP (heute NEAK — Nemzeti Egészségbiztosítási Alapkezelő) beendet oder ruhend gestellt werden, sonst kann eine doppelte Beitragspflicht entstehen.


Grundversicherung (Grundversicherung) vs. Zusatzversicherungen: Was ist der Unterschied?

Die Grundversicherung: was das Gesetz garantiert

Die Grundversicherung deckt die medizinische Grundversorgung, den Spitalaufenthalt (allgemeine Abteilung, Kantonsspital), Laboruntersuchungen, zugelassene Medikamente, Geburtshilfe sowie bestimmte Vorsorgeuntersuchungen ab (z. B. Mammografie, Darmkrebsvorsorge in einem bestimmten Alter).

Was die Grundversicherung nicht deckt:

  • Zahnbehandlung (außer bei Unfall oder schweren, durch Krankheit verursachten Zahnschäden)

  • Brillen und Kontaktlinsen (bei Erwachsenen)

  • Privates Spitalzimmer

  • Behandlung im Ausland über den Notfall hinaus

  • Alternative Medizin (teilweise gedeckt, je nach Modell)

  • Kosmetische Eingriffe

Die Zusatzversicherung: wo die echten Unterschiede liegen

Die Zusatzversicherung (Zusatzversicherung) ist ein privatrechtlicher Vertrag, für den statt des KVG das Versicherungsvertragsgesetz (Versicherungsvertragsgesetz / VVG) gilt. Das bedeutet, dass der Versicherer berechtigt ist, den Antrag abzulehnen auf Grundlage des Gesundheitsrisikos, und dass Prämien und Bedingungen je nach Versicherer frei gestaltet werden können.

Typische Zusatzversicherungspakete:

  • Spital halbprivat / privat: halbprivate oder private Spitalzimmer, freie Wahl des Chefarztes

  • Dental / Zahnversicherung: Zahnbehandlungsschutz (in der Regel 75–80 % Rückerstattung pro Jahr, mit jährlicher Obergrenze)

  • Ausland / Weltweite Deckung: Behandlung im Ausland, einschliesslich Behandlungen in Ungarn

  • Alternativmedizin: Homöopathie, Akupunktur, Naturheilkunde

Aus ungarischer Sicht: Wenn Sie regelmässig für Behandlungen nach Hause fahren, lohnt es sich, den Auslandsschutz in der Zusatzversicherung zu prüfen — lesen Sie die Bedingungen aber genau, denn viele Versicherer erstatten im Ausland nur Notfallbehandlungen, nicht geplante Eingriffe.


Versicherungen vergleichen: Worauf kommt es am meisten an?

In der Schweiz gibt es 2025 rund 50–60 zugelassene Krankenversicherer (Krankenkasse), aber nur etwa 10–15 davon decken das ganze Land ab. Zu den bekanntesten gehören: CSS, Helsana, Swica, Concordia, Sanitas, KPT, Assura, Visana, Groupe Mutuel.

1. Monatliche Prämie (Prämie)

Die Prämie der Grundversicherung unterscheidet sich je nach Kanton und Region — das BAG definiert sogar innerhalb eines Kantons drei Prämienregionen (z. B. ist die Prämie in der Stadt Zürich höher als in den ländlichen Teilen des Kantons). Bei gleicher Deckung kann der Unterschied zwischen dem günstigsten und dem teuersten Versicherer bis zu 30–40 % betragen.

Für den Vergleich ist das einzige offizielle und verlässliche Instrument das eidgenössische Vergleichsportal: priminfo.ch (betrieben vom BAG). Dort können Sie Ihren Kanton, Ihr Alter und die gewünschte Franchise eingeben, und das System listet alle zugelassenen Versicherer nach Prämien auf.

2. Franchise

Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst für Gesundheitskosten bezahlen, bevor die Versicherung einsetzt. Die gesetzlich festgelegten Stufen (gemäss den 2025 gültigen Daten):

Franchise-Stufe

Auswirkung auf die Monatsprämie

300 CHF (Minimum)

Höchste Monatsprämie

500 CHF

Moderate Prämienreduktion

1 000 CHF

Mittlere Ersparnis

1 500 CHF

Deutliche Ersparnis

2 000 CHF

Hohe Ersparnis

2 500 CHF (Maximum)

Niedrigste Monatsprämie

Über der Franchise übernimmt die Versicherung die Kosten, aber es gibt trotzdem einen jährlichen Selbstbehalt: 10 % der jährlichen Kosten, maximal 700 CHF für Erwachsene (2025). Das heisst, die maximale jährliche Eigenbeteiligung kann 2500 + 700 = 3200 CHF betragen.

Rechenlogik: Wenn Sie selten krank sind und keinen grösseren Eingriff planen, bedeutet eine hohe Franchise eine tiefere Monatsprämie — und wenn Sie gesund bleiben, erzielen Sie netto eine Ersparnis. Wenn Sie chronisch krank sind oder regelmässig Medikamente einnehmen, schützt eine tiefe Franchise vor hohen jährlichen Kosten.

3. Versicherungsmodell (Versicherungsmodell)

Die Grundversicherung kann in verschiedenen Modellen abgeschlossen werden, die sich darin unterscheiden, wie frei Sie Hausärzte und Fachärzte wählen können:

  • Standardmodell: Sie können frei jeden Arzt und Facharzt wählen. Am teuersten.

  • Hausarztmodell (HMO / Telmed): Zuerst müssen Sie sich an den zugewiesenen Hausarzt oder an ein telefonisches Triagezentrum wenden. Kann 10–25 % günstiger sein.

  • HMO-Modell: An eine Gesundheitsgruppe gebunden, Behandlung nur innerhalb dieses Netzwerks möglich (ausser im Notfall). In der Regel am günstigsten.

Aus ungarischer Sicht: Wenn Sie nicht fliessend Deutsch / Französisch / Italienisch sprechen, birgt das Hausarztmodell ein Risiko — beim telefonischen Triageverfahren (Telmed) erfolgt der erste Kontakt in einer Fremdsprache. Zu Beginn kann es sinnvoll sein, das teurere, aber flexiblere Standardmodell zu wählen, bis Sie sich eingelebt haben.


Selbstbehalt (Franchise) und Prämie: Wie kalkulieren Sie richtig?

Der Kern der Entscheidung: Welches finanzielle Risiko nehmen Sie freiwillig in Kauf, um dafür eine tiefere monatliche Prämie zu erhalten?

Beispielrechnung (ungefähre Werte, Prämienniveau 2025, Kanton Zürich, für einen 35-jährigen Erwachsenen):

Franchise

Geschätzte monatliche Prämie

Jahresprämie

Max. jährliche Eigenkosten

Jährliche Gesamtkosten (bei Maximalbelastung)

300 CHF

~420 CHF

~5 040 CHF

1 000 CHF (300+700)

~6 040 CHF

2 500 CHF

~280 CHF

~3 360 CHF

3 200 CHF (2500+700)

~6 560 CHF

Zwischen den beiden Extremen ist der jährliche Unterschied überraschend klein — wenn Sie das Jahr ohne Krankheit überstehen, gewinnt die hohe Franchise; wenn Sie auf umfangreiche Behandlung angewiesen sind, kehrt sich der Unterschied um. Bei chronischen Erkrankungen fährt man mit einer tiefen Franchise fast immer besser.

⚠️ Die obigen Zahlen sind illustrativ. Prüfen Sie die tatsächlichen Prämien auf dem Portal priminfo.ch anhand Ihres Kantons, Ihrer Region und Ihres Alters.


Versicherungswechsel und Rechte: Welche Möglichkeiten haben Sie?

Wann und wie kann man wechseln?

Die Grundversicherung einmal pro Jahr kann gewechselt werden. Die Kündigungsfrist ist in der Regel 30. November, der Wechsel tritt am 1. Januar in Kraft. In manchen Fällen — wenn der Versicherer die Prämie erhöht — ist die Kündigungsfrist kürzer, und der Versicherer ist verpflichtet, Sie darüber schriftlich zu informieren.

Die Kündigung sollte per Einschreiben versendet werden, und der bisherige Versicherer muss eine Bestätigung über das Ende des Versicherungsschutzes ausstellen. Diese Bestätigung ist dem neuen Versicherer vorzulegen.

Rechte, die Sie kennen sollten

  • Der Versicherer darf den Antrag auf die Grundversicherung nicht ablehnen aufgrund des Gesundheitszustands — nach KVG besteht für ihn eine obligatorische Aufnahmepflicht.

  • Die Prämie darf nicht steigen wegen einer Verschlechterung des Gesundheitszustands in der Grundversicherung.

  • Prämienverbilligung (Prämienverbilligung / réduction de primes): Haushalte mit niedrigem Einkommen haben Anspruch auf kantonale Unterstützung. Diese erfolgt nicht automatisch — sie muss bei der kantonalen Behörde beantragt werden. Auch als Ungarin oder Ungar kann man sie beantragen, wenn die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind.


Angestellte und Selbstständige: unterschiedliche Regeln?

Arbeitnehmende

Der Arbeitgeber nicht bezahlt die Grundversicherung — in der Schweiz ist das vollständig Sache der einzelnen Person, anders als im ungarischen System. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, die Berufsunfallversicherung (SUVA) zu bezahlen.

Einige Arbeitgeber — insbesondere grössere Unternehmen und öffentliche Institutionen — bieten vergünstigte Gruppen-Zusatzversicherungen an, doch das ist nicht verpflichtend und ersetzt die Grundversicherung nicht.

Selbstständigerwerbende (Selbstständigerwerbende)

Selbstständigerwerbende sind unter denselben Bedingungen verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschliessen wie Angestellte. Der Unterschied liegt bei den AHV/AVS-Beiträgen (Alters- und Hinterlassenenversicherung) — das betrifft die Krankenversicherung jedoch nicht direkt.

Wichtig: Wenn Sie auch in Ungarn ein Unternehmen haben und in beiden Ländern Beiträge zahlen, muss anhand des Doppelbesteuerungsabkommens und der Koordinationsregeln der sozialen Sicherheit (EU/EFTA-Rahmen) geklärt werden, welches Landesrecht anwendbar ist. Das ist eine komplexe Situation, die Sie am besten mit einer Fachperson besprechen.


Praktische Schritte: Anmeldung, Meldung, Dokumentation

  1. Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle / contrôle des habitants am Wohnort: Das ist der erste Schritt — der Versicherer benötigt die Anmeldebestätigung.

  2. Versicherer auf dem Portal priminfo.ch auswählen: Geben Sie Ihren Kanton, Ihre Region, Ihr Alter und die gewünschte Franchise-Stufe an.

  3. Offerte einholen und Vertrag abschliessen: Direkt beim Versicherer, online oder persönlich. Erforderliche Dokumente: Reisepass oder Identitätskarte, Anmeldebestätigung (Anmeldebestätigung).

  4. Die Versicherung gilt rückwirkend: Wenn Sie innerhalb von 90 Tagen nach der Anmeldung eine Versicherung abschliessen, gilt der Versicherungsschutz ab dem Tag der Anmeldung. Wenn Sie zu spät sind, wird der Versicherer vom Kanton zugewiesen, und die Prämie ist auch rückwirkend zu bezahlen.

  5. NEAK in Ungarn informieren: Teilen Sie der NEAK (früher OEP) mit, dass Sie in der Schweiz leben und dort versichert sind — so vermeiden Sie eine doppelte Verpflichtung.

  6. Versicherungskarte (Versicherungsausweis) aufbewahren: Bei Arztbesuchen immer erforderlich.


Häufige Fehler und Tipps für ungarische Zuziehende

1. Die 90-Tage-Frist versäumen Wenn Sie nicht rechtzeitig eine Versicherung abschließen, bestimmt der Kanton einen Versicherer — in der Regel nicht den günstigsten. Die rückwirkenden Prämien müssen Sie ebenfalls bezahlen.

2. Auf die EHIC-Karte vertrauen Die Europäische Krankenversicherungskarte ist in der Schweiz für das Schweizer System nicht gültig. Im Notfall kann sie nur eingeschränkt helfen, ersetzt aber die KVG-Grundversicherung nicht.

3. Die Franchise nicht an den tatsächlichen Gesundheitszustand anpassen Viele wählen reflexartig die günstigste Monatsprämie (hohe Franchise) und sehen sich dann bei einer unerwarteten Krankheit mit jährlichen Eigenkosten von 3200 CHF konfrontiert.

4. Die Zusatzversicherung mit der Grundversicherung verwechseln Eine Zusatzversicherung kann aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden — wenn Sie zuerst die Grundversicherung abschließen und später auch eine Zusatzversicherung möchten, kann der Versicherer Sie zu einem Fragebogen auffordern. Vorerkrankungen dürfen nicht verschwiegen werden.

5. Den Prämienrabatt nicht beantragen Besonders im ersten Jahr, wenn das Einkommen in der Schweiz noch niedriger sein kann, lohnt es sich, bei der kantonalen Behörde nachzufragen, ob Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben.

6. Die Wahl des Modells ignorieren Das Hausarztmodell ist günstiger, aber wenn Sie das lokale Gesundheitssystem nicht kennen und die Landessprache nicht fließend sprechen, kann sich die Flexibilität des Standardmodells den Aufpreis wert sein.


Quellen


Wie wählt man einen Versicherer in der Schweiz? Schritt für Schritt

Kurz gesagt

In der Schweiz ist die Grundkrankenversicherung für alle gemeldeten Einwohner obligatorisch, und ihr Leistungsumfang ist von Versicherer zu Versicherer identisch. Deshalb geht es bei der Wahl vor allem um die Prämie, die Franchise und das Versicherungsmodell. Für ungarische Zuziehende sind insbesondere die 90-Tage-Frist, die Meldung an die NEAK sowie die Tatsache wichtig, dass die EHIC-Karte die Schweizer Grundversicherung nicht ersetzt.

Wichtige Punkte

  • Bei der Wahl der Grundversicherung sollte man nicht den Leistungsumfang, sondern die Prämie, die Franchise und das Modell vergleichen, da das gesetzliche Minimum bei allen Versicherern gleich ist.
  • Eine hohe Franchise senkt die monatliche Prämie, kann im Krankheitsfall aber zu jährlichen Eigenkosten von bis zu 3200 CHF für Erwachsene führen.
  • Das Hausarztmodell und das HMO-Modell können günstiger sein, bieten aber weniger direkte Arztwahl; bei sprachlicher Unsicherheit ist das Standardmodell flexibler.
  • Ein Wechsel des Grundversicherers ist in der Regel einmal pro Jahr möglich; die Kündigungsfrist endet meist am 30. November, und der Wechsel wird per 1. Januar wirksam.
  • Die Versicherung muss innerhalb von 90 Tagen nach der Anmeldung abgeschlossen werden; bei Versäumnis kann der Kanton einen Versicherer zuweisen, und die Prämie kann rückwirkend fällig werden.
  • Die Schweizer Versicherungsstellung sollte der NEAK gemeldet werden, sonst kann eine doppelte Beitragspflicht entstehen.

Häufige Fragen

Ist eine Krankenversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Ja. Jede in der Schweiz gemeldete Person ist verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschließen – unabhängig von Staatsangehörigkeit, Einkommen oder Erwerbsstatus. Diese Pflicht ergibt sich aus den Bestimmungen von KVG/LAMal.

Was ist der Unterschied zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung?

Die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt bei allen Versicherern dieselben Grundleistungen ab. Die Zusatzversicherung ist freiwillig, privatrechtlich und kann Leistungen wie ein halbprivates oder privates Spitalzimmer, Zahnbehandlungen oder Behandlungen im Ausland umfassen.

Ist die EHIC-Karte in der Schweiz gültig?

Laut Artikel gilt die EHIC-Karte in der Schweiz nicht über die Grundversorgung hinaus und ersetzt aus Sicht des Schweizer Systems die Grundversicherung nicht. Ungarische Zuziehende müssen daher eine separate Schweizer Versicherung abschließen.

Wie hoch sind die maximalen jährlichen Eigenkosten wegen Franchise und Selbstbehalt?

Laut Artikel können Erwachsene maximal 2500 CHF Franchise plus 700 CHF jährlichen Selbstbehalt haben, also insgesamt 3200 CHF. Das ist relevant, wenn die jährlichen Gesundheitskosten die Obergrenze erreichen.

Wann kann man in der Schweiz den Versicherer wechseln?

Die Grundversicherung kann in der Regel einmal pro Jahr gewechselt werden. Die Kündigungsfrist endet meist am 30. November, und der Wechsel wird per 1. Januar wirksam; bei einer Prämienerhöhung kann auch eine kürzere Frist gelten.

Was passiert, wenn man den Abschluss der Versicherung versäumt?

Wenn die Versicherung nicht innerhalb von 90 Tagen nach der Anmeldung abgeschlossen wird, kann der Kanton einen Versicherer zuweisen. In diesem Fall kann die Prämie auch rückwirkend fällig werden, daher ist die Frist besonders wichtig.

Kann man in der Schweiz auch als ungarische Zuziehende eine Prämienverbilligung beantragen?

Ja, wenn der Haushalt die kantonalen Einkommensvoraussetzungen erfüllt. Laut Artikel erfolgt dies nicht automatisch, sondern muss bei der kantonalen Behörde separat beantragt werden.

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