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Gefragte Berufe in der Schweiz: Was müssen ungarische Staatsangehörige wissen?
Als ungarische Staatsangehörige können Sie auf Basis des EU-Personenfreizügigkeitsrechts in der Schweiz arbeiten. Erfahren Sie, welche Berufe 2025–2026 gefragt sind, was für die Anerkennung Ihrer Qualifikationen erforderlich ist und worauf Sie beim Arbeitsvertrag achten sollten.
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Auf welcher Grundlage darf ein ungarischer Staatsbürger in der Schweiz arbeiten?
Ungarn ist 2004 der Europäischen Union beigetreten, und die Schweiz gewährleistet die Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU (Bilaterale Abkommen I.). In der Praxis bedeutet dies, dass Sie als ungarischer Staatsbürger:
keine vorgängige Arbeitsbewilligung beim Arbeitgeber oder bei den Behörden beantragen müssen.
Wenn Sie sich länger als 90 Tage in der Schweiz aufhalten, müssen Sie sich beim kantonalen Migrationsamt (Migrationsamt / Office cantonal de la population) Ihres Wohnortes anmelden und eine
B-Aufenthaltsbewilligung
(Ausländerausweis B) beantragen. Die erste B-Bewilligung gilt für 5 Jahre und ist erneuerbar, sofern Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen oder als selbsterhaltend gelten.
Für kurzfristige Arbeitseinsätze von bis zu 90 Tagen genügt der EU-Personalausweis oder Reisepass — der Arbeitgeber muss die Anstellung jedoch beim zuständigen kantonalen Arbeitsamt melden (Online-Meldesystem, in der Regel innerhalb von 8 Tagen).
Wichtiger Unterschied: Die L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung) ist an kurzfristige, befristete Arbeitsverhältnisse geknüpft (in der Regel bis zu 1 Jahr); die B-Bewilligung kann bei längeren, unbefristeten oder mindestens einjährigen Verträgen beantragt werden. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger handelt es sich bei beiden um ein Verwaltungsverfahren — keine Kontingentsbewilligung.
Welche Berufe sind 2025–2026 besonders gefragt?
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und die kantonalen Arbeitsämter veröffentlichen regelmässig Informationen zu Branchen mit Fachkräftemangel. Die grösste Nachfrage besteht derzeit in folgenden Bereichen:
Gesundheits- und Sozialwesen
Dieser Sektor leidet seit Jahren unter dem grössten Fachkräftemangel. Gefragte Stellen:
Ärztinnen und Ärzte — insbesondere Hausarzt / médecin de famille sowie bestimmte Fachärzte
Physiotherapeut, Ergotherapeut
Sozialarbeiter/in
Ungarischer Hinweis: Medizinische und pflegerische Abschlüsse sind in der Schweiz reglementierte Berufe — die Anerkennung des Diploms ist obligatorisch (siehe nächstes Kapitel). Bei Pflegefachpersonen führt das Schweizerische Rotes Kreuz (SRK) das Anerkennungsverfahren durch.
IT-Sicherheitsspezialist/in, Softwareentwickler/in, Data Engineer
Automatisierungs- und Robotikspezialist/in
Im IT-Sektor sind die Sprachanforderungen flexibler: Bei vielen multinationalen Unternehmen genügt Englisch, insbesondere in den Kantonen Zürich und Zug.
Handwerk und Baugewerbe
Elektriker/in EFZ
Sanitärinstallateur/in, Heizungsinstallateur/in
Zimmermann/Zimmerin, Maurer/in, Plattenleger/in
Automobil-Mechatroniker/in EFZ
Diese Berufe basieren in der Schweiz typischerweise auf dem dualen Berufsbildungssystem (duales Berufsbildungssystem) mit dem EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Ungarische Fachschul- oder Berufsabschlüsse werden grundsätzlich anerkannt, jedoch kann eine Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich sein.
Gastronomie und Tourismus
Koch/Köchin, Konditor/Konditorin
Hotelrezeptionist/in, Hotelleiter/in
Kellner/in, Sommelier
Das Gastgewerbe ist saisonal und regional sehr unterschiedlich. In alpinen Tourismusgebieten (Graubünden, Valais/Wallis, Berner Oberland) ist Saisonarbeit (mit L-Ausweis) weit verbreitet.
Bildung
Kindergärtner/in, Grundschullehrer/in — hier sind die kantonale Anerkennung und sehr gute Kenntnisse der lokalen Sprache fast immer Pflicht.
Privatlehrer/in, Sprachlehrer/in (weniger stark reguliert).
Wie kann ein ungarischer Abschluss in der Schweiz anerkannt werden?
In der Schweiz sind manche Berufe reglementiert (reglementierter Beruf), andere nicht reglementiert. Dies bestimmt grundlegend, was Sie unternehmen müssen.
Der Ablauf ist in der Regel folgender: Einreichung der Unterlagen → Prüfung der Gleichwertigkeit → allfällige Ergänzungsprüfung oder Praktikum. Das Verfahren kann mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern und ist kostenpflichtig (in der Regel einige hundert Franken).
Nicht reglementierte Berufe — der Arbeitgeber entscheidet
In technischen, IT-, Finanz- und kaufmännischen Bereichen beurteilt der Arbeitgeber den Abschluss selbst. In solchen Fällen kann das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) ein informelles Bestätigungsschreiben ausstellen, das den Vergleich erleichtert, jedoch nicht verpflichtend ist.
Praktischer Tipp: Wenn der Arbeitgeber es verlangt, können Sie beim SBFI ein Informationsschreiben beantragen, das zeigt, welchem Schweizer Niveau Ihr ungarischer Abschluss entspricht. Dies ist kein Anerkennungsverfahren, sondern ein rein informatives Dokument.
Welches Sprachniveau ist in der Praxis erforderlich?
In der Schweiz gibt es vier Amtssprachen, und für die Erwerbstätigkeit ist die Region entscheidend:
Wichtig: Schweizerdeutsch ist die Sprache der alltäglichen Kommunikation — Arbeitgeber akzeptieren in der Regel, wenn jemand nur Hochdeutsch spricht, doch das Verstehen des Dialekts ist sowohl für die Integration als auch für die berufliche Entwicklung ein wesentlicher Vorteil.
Im Gesundheitswesen werden Deutschkenntnisse oder Französischkenntnisse auf C1-Niveau fast immer vorausgesetzt, da die Kommunikation mit Patienten und die Genauigkeit der Dokumentation entscheidend sind.
In der Schweiz gibt es keinen einheitlichen nationalen Mindestlohn — einige Kantone haben einen kantonalen Mindestlohn eingeführt (z. B. Genève, Neuchâtel, Jura, Ticino, Basel-Stadt), in anderen Kantonen regeln die Gesamtarbeitsverträge (Gesamtarbeitsvertrag / GAV) die Lohnuntergrenze.
Orientierungswerte für Bruttmonatslöhne 2025 (Vollzeit, je nach Erfahrung und Kanton):
Fachbereich
Bruttomonatslohn (CHF)
Pflegefachperson (diplomiert)
5 500 – 7 500
Arzt (Allgemeinmedizin, angestellt)
9 000 – 14 000
Softwareentwickler
8 000 – 13 000
Maschinenbauingenieur
7 500 – 11 000
Elektriker (EFZ)
5 500 – 7 000
Koch
4 500 – 6 000
Hotelrezeptionist/in
4 200 – 5 500
Regionale Unterschiede: Zürich und der Kanton Zug zahlen in der Regel 10–20 % höhere Löhne als ländliche Kantone, allerdings sind auch die Lebenshaltungskosten (Wohnen, Steuern) entsprechend höher. Tessin und einzelne Landkantone weisen zwar ein niedrigeres Lohnniveau auf, können aber mit günstigeren Steuersätzen punkten.
Arbeitsvertrag und Sozialversicherung — Rechte und Pflichten
Arbeitsvertrag
In der Schweiz wird das Arbeitsrecht durch das Obligationenrecht (OR) geregelt. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden, schriftlich ist jedoch empfehlenswert. Achten Sie auf folgende Punkte:
Probezeit: in der Regel 1–3 Monate; innerhalb dieser Zeit gilt eine Kündigungsfrist von 7 Tagen.
Kündigungsfrist: das gesetzliche Minimum beträgt im ersten Dienstjahr 1 Monat, vom 2. bis zum 9. Jahr 2 Monate und ab dem 10. Jahr 3 Monate — ein GAV oder der individuelle Vertrag kann jedoch längere Fristen vorsehen.
Überstunden: gesetzlich geregelt, die Details hängen jedoch vom jeweiligen GAV ab.
13. Monatslohn: in vielen Branchen üblich, jedoch keine gesetzliche Pflicht.
Sozialversicherung
In der Schweiz ist man mit Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses automatisch obligatorisch versichert. Als ungarische Arbeitnehmerin bzw. ungarischer Arbeitnehmer müssen Sie mit folgenden Abzügen rechnen:
AHV/AVS (Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie Invalidenversicherung): Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen je die Hälfte; insgesamt beträgt der Beitrag rund 10,6 % des Bruttolohns.
ALV (Arbeitslosenversicherung — ALV): insgesamt ca. 2,2 %, ebenfalls aufgeteilt.
BVG / LPP (zweite Säule — berufliche Vorsorge): obligatorisch, wenn der Jahreslohn den Koordinationsabzug übersteigt (⚠️ aktuellen Wert bitte prüfen). Der Arbeitgeber zahlt mindestens gleich viel wie der Arbeitnehmer.
Krankenversicherung (KVG): dies ist nicht über den Arbeitgeber geregelt — jede in der Schweiz wohnhafte Person schließt individuell eine obligatorische Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse ab. Die Prämie variiert je nach Kanton und Alter.
SUVA oder private Unfallversicherung: der Arbeitgeber ist zur Versicherung verpflichtet.
Ungarischer Aspekt — Abmeldung aus der ungarischen Sozialversicherung: wer in Ungarn eine aktive Sozialversicherung hatte, muss diese bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz abmelden und sich im Schweizer System anmelden. Bei Heimatbesuchen kann mit der in der Schweiz ausgestellten EHIC-Karte (Europäische Krankenversicherungskarte) medizinische Versorgung in der EU in Anspruch genommen werden.
Aus- und Weiterbildung in der Schweiz
Wer mit dem aktuellen Abschluss nicht weiterkommt oder einen Berufswechsel anstrebt, findet in der Schweiz ein breites Angebot:
Berufliche Nachholbildung: das EFZ-Zertifikat kann auch als Erwachsener nachgeholt werden.
Höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH): praxisorientierte Hochschulausbildungen, die auch berufsbegleitend absolviert werden können.
Sprachkurse: die Kantone und das Arbeitsamt (RAV / ORP) bieten geförderte Sprachkurse an, insbesondere bei Arbeitslosigkeit.
Berufsberatung: in jedem Kanton steht eine kostenlose Berufsberatung zur Verfügung, die auch von Personen mit ausländischen Abschlüssen genutzt werden kann.
Was sind die häufigsten Fallstricke?
Versäumte Anmeldung
Viele wissen nicht, dass nach 90 Tagen die kantonale Anmeldung und die Beantragung der Bewilligung B obligatorisch sind. Das Versäumnis kann Bussen nach sich ziehen.
Unterschätzung der Qualifikationsanerkennung
Bei reglementierten Berufen darf ohne Zulassung durch die zuständige Schweizer Behörde keine Arbeit aufgenommen werden — auch der Arbeitgeber darf keine Anstellung vornehmen. Das Verfahren ist zeitaufwendig, daher empfiehlt es sich, es noch vor der Auswanderung einzuleiten.
Überschätzung der Sprachkenntnisse
Das in der Schule erlernte Deutsch auf B1-Niveau reicht auf dem Schweizer Arbeitsmarkt in vielen Branchen nicht aus. Das Fehlen von Dialektkenntnissen und Fachvokabular ist ein erheblicher Nachteil.
Missverständnisse rund um die zweite Säule
Das BVG-Guthaben kann nicht frei bezogen werden, wenn man in einen EU-Mitgliedstaat zurückkehrt. Der obligatorische Teil verbleibt bis zum Schweizer Rentenalter auf einem Sperrkonto. Dies ist aus Sicht der Finanzplanung von wesentlicher Bedeutung.
Nichtbeachtung des GAV
In vielen Branchen regelt ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) den Mindestlohn, die Arbeitszeit und die Leistungen. Bietet ein Arbeitgeber schlechtere Konditionen an, ist dies gesetzwidrig.
Wo kann man Hilfe erhalten?
ch.ch — das offizielle Informationsportal der Schweizer Behörden
SECO — Informationen zum Arbeitsmarkt, GAV-Datenbank
Ungarische Staatsangehörige können in der Schweiz auf Basis der EU-Personenfreizügigkeit ohne Bewilligung arbeiten, müssen jedoch nach 90 Tagen eine Aufenthaltsbewilligung B beantragen. Die gefragtesten Berufe finden sich im Gesundheitswesen, im Ingenieurwesen und im qualifizierten Handwerk, wo die monatlichen Bruttolöhne zwischen CHF 4'500 und CHF 14'000 liegen – Sprachkenntnisse (Deutsch B1–C1) und Anerkennungsverfahren sind dabei grundlegende Voraussetzungen.
Wichtige Punkte
Leiten Sie das Qualifikationsanerkennungsverfahren noch vor der Ausreise ein, wenn Sie in einem reglementierten Beruf (Arzt, Pflegefachperson, Architekt) tätig sein möchten – das Verfahren kann mehrere Monate dauern und ist kostenpflichtig.
Melden Sie sich nach dem 90. Tag beim kantonalen Migrationsamt an, um die Aufenthaltsbewilligung B zu erhalten – eine Versäumnis kann Bussen nach sich ziehen.
Prüfen Sie die im jeweiligen Kanton geltenden Gesamtarbeitsverträge (GAV), da diese Mindestlohn, Arbeitszeit und Zulagen regeln – der Arbeitgeber darf keine schlechteren Bedingungen anbieten.
Erwerben Sie vor der Arbeitsaufnahme mindestens Deutsch- oder Französischkenntnisse auf Niveau B1–B2 und bereiten Sie sich auf den Schweizer Dialekt vor, der im Alltag die Umgangssprache ist.
Schliessen Sie bei Arbeitsbeginn eine individuelle Krankenversicherung (Grundversicherung) ab, da diese nicht über den Arbeitgeber läuft – die Prämien variieren je nach Kanton und Alter.
Informieren Sie sich über die Sparregeln der BVG (zweite Säule), da der obligatorische Anteil bei einer Rückkehr in die EU nicht frei ausgezahlt werden kann – er verbleibt auf einem Sperrkonto bis zum Schweizer Rentenalter.
Häufige Fragen
Benötigen ungarische Staatsangehörige eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz?
Nein, auf Basis der EU-Personenfreizügigkeit können ungarische Staatsangehörige ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten. Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen müssen sie sich jedoch beim kantonalen Migrationsamt anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung B beantragen, die auf 5 Jahre ausgestellt und verlängerbar ist.
Welches Sprachniveau ist für die Arbeit erforderlich?
Das erforderliche Niveau hängt von der Region und dem Fachbereich ab. In der Regel werden Deutsch- oder Französischkenntnisse auf Niveau B1–B2 vorausgesetzt, im Gesundheitswesen ist jedoch fast immer C1 gefordert. Im IT- und Finanzsektor in Zürich und Zug kann Englisch ausreichen.
Wie kann ein ungarischer Abschluss in der Schweiz anerkannt werden?
Bei reglementierten Berufen (Arzt, Pflegefachperson, Architekt, Lehrperson) ist ein Anerkennungsverfahren bei der kantonalen Behörde obligatorisch, das mehrere Monate dauern und kostenpflichtig sein kann. Bei nicht reglementierten Berufen bewertet der Arbeitgeber den Abschluss selbst; zur Erleichterung des Vergleichs kann beim SBFI eine Informationsbestätigung beantragt werden.
Wie hoch ist der Bruttolohn in den gefragten Berufen?
Die monatlichen Bruttolöhne liegen 2025 zwischen CHF 4'500 und CHF 14'000: Pflegefachperson CHF 5'500–7'500, Arzt CHF 9'000–14'000, Softwareentwickler CHF 8'000–13'000, Maschinenbauingenieur CHF 7'500–11'000, Elektriker CHF 5'500–7'000, Koch CHF 4'500–6'000. Die Kantone Zürich und Zug zahlen 10–20 % höhere Löhne, die Lebenshaltungskosten sind dort jedoch ebenfalls höher.
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Was bedeutet die BVG (zweite Säule) und warum ist sie wichtig?
Die BVG ist die obligatorische, arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge. Der obligatorische Anteil kann bei einer Rückkehr in die EU nicht frei ausgezahlt werden – er verbleibt auf einem Sperrkonto bis zum Schweizer Rentenalter. Dies ist ein wesentlicher Aspekt der finanziellen Planung.
Welche Berufsfelder sind in der Schweiz am gefragtesten?
Am stärksten gefragt sind das Gesundheitswesen (Pflegefachpersonen, Ärzte, Physiotherapeuten), Ingenieur- und IT-Berufe (Softwareentwickler, Maschinenbauingenieure, IT-Sicherheitsfachleute), qualifiziertes Handwerk (Elektriker, Sanitärinstallateure, Zimmerleute) sowie die Gastronomie. Der Gesundheitssektor verzeichnet seit Jahren den grössten Fachkräftemangel.
Mit welchen Sozialversicherungsabzügen ist zu rechnen?
Vom Bruttolohn werden die AHV/AVS (Alters- und Hinterlassenenversicherung, ca. 10,6 %), die ALV (Arbeitslosenversicherung, ca. 2,2 %) und die BVG (zweite Säule) abgezogen. Darüber hinaus muss individuell eine obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) abgeschlossen werden, deren Prämien je nach Kanton und Alter variieren.