Arbeitsvertrag und Probezeit in der Schweiz: Worauf sollten Sie achten?
Pflichtbestandteile eines Schweizer Arbeitsvertrags, Regeln zur Probezeit, Kündigungsfristen und die häufigsten Fehler – ein sachlicher Leitfaden für ungarische Arbeitnehmende.
Was ist ein Schweizer Arbeitsvertrag, und welche Bestandteile sind zwingend?
Die Grundlage des Schweizer Arbeitsrechts bildet das Obligationenrecht (OR, Artikel 319–362). Es legt fest, was ein gültiger Arbeitsvertrag enthalten muss und was vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann.
Form und Inhalt, die zwingend sind
Nach Schweizer Recht kann ein Arbeitsvertrag mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Verhalten abgeschlossen werden – das bedeutet: Wenn jemand eine Arbeit aufnimmt und Lohn erhält, besteht das Arbeitsverhältnis rechtlich auch ohne schriftliches Dokument.
In der Praxis schliessen jedoch fast alle Arbeitgeber einen schriftlichen Vertrag ab, und auch zu Ihrem Schutz ist das sehr zu empfehlen. Ein schriftlicher Vertrag sollte in der Regel Folgendes enthalten:
Element | Hinweis |
|---|---|
Name und Angaben der Parteien | Vollständiger Name und Sitz von Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
Bezeichnung der Funktion | Möglichst genau, da sich daran die Aufgaben bemessen |
Arbeitsort | Innerhalb der Schweiz, allenfalls Anteil Homeoffice |
Datum des Arbeitsbeginns | Ab hier wird die Probezeit berechnet |
Dauer der Probezeit | Falls sie vom gesetzlichen 1 Monat abweicht |
Bruttolohn (CHF/Monat) | 13. Monatslohn separat ausweisen, falls geschuldet |
Arbeitszeit (Wochenstunden) | Gesetzliches Maximum je nach Branche unterschiedlich |
Kündigungsfristen | Während und nach der Probezeit separat |
Anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag | Falls es in der betreffenden Branche einen gibt (Gesamtarbeitsvertrag / GAV) |
Was der Vertrag nicht ausschliessen kann: die gesetzlichen Mindeststandards (z. B. Mutterschaftsurlaub, Anspruch auf Krankheitsurlaub, minimale Kündigungsfrist). Würde der Vertrag diese Rechte einschränken, ist die betreffende Klausel ungültig; es gilt die gesetzliche Regelung.
Gesamtarbeitsverträge (GAV): branchenbezogene Mindeststandards
In zahlreichen Schweizer Branchen gilt ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag (Gesamtarbeitsvertrag / GAV bzw. Convention collective de travail / CCT) – zum Beispiel im Baugewerbe, im Gastgewerbe (L-GAV), in der Reinigungsbranche und im Detailhandel. Diese Verträge legen Mindestlöhne, Arbeitszeiten und weitere Bedingungen fest, die der Einzelarbeitsvertrag nicht unterschreiten darf. Falls es in Ihrer Branche einen solchen Vertrag gibt, muss der Arbeitgeber ihn einhalten, unabhängig davon, ob dies im Vertrag ausdrücklich erwähnt ist.
Wie lange dauert die Probezeit in der Schweiz, und welche Rechte haben Sie währenddessen?
Die Dauer
Gemäss OR Artikel 335b:
Gesetzliche Standardregel: 1 Monat
Verlängerbar per Vertrag: höchstens auf 3 Monate
Eine Probezeit von mehr als 3 Monaten ist nicht gültig – wenn der Vertrag z. B. 6 Monate vorsieht, ist die Klausel für den 4.–6. Monat nichtig; es gelten die Regeln des OR
Wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit krank wird oder einen Unfall erleidet, verlängert sich die Probezeit automatisch um die ausgefallenen Tage – das ist nicht selbstverständlich, und viele wissen das nicht.
Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit können beide Parteien mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen das Arbeitsverhältnis beenden, und zwar auf jeden beliebigen Tag (es muss nicht auf das Monatsende sein). Das ist deutlich kürzer als die Kündigungsfristen nach der Probezeit.
Für die Kündigung ist keine Begründung erforderlich – weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer. Das ist ein allgemeines Merkmal des Schweizer Rechts (sogenannte „at-will"-ähnliche Kündbarkeit), wobei bei missbräuchlicher Kündigung (missbräuchliche Kündigung) eine Entschädigung verlangt werden kann.
Was bedeutet das in der Praxis?
Wenn Sie im ersten Monat merken, dass die Stelle nicht passt, ermöglicht das Gesetz einen schnellen Austritt. Gleichzeitig kann auch der Arbeitgeber innerhalb von 7 Tagen kündigen – ohne Begründung. Die Probezeit ist daher zweischneidig: Sie bietet Flexibilität, aber keine Sicherheit.
Welche Fehler machen Ungarn beim Unterschreiben eines Schweizer Vertrags?
1. Sie prüfen den GAV nicht
Wenn es in der Branche einen verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag gibt, gilt der darin festgelegte Mindestlohn – nicht der vom Arbeitgeber angebotene. Es kam vor, dass ungarische Arbeitnehmer einen Lohn unterhalb des Branchenminimums akzeptierten, weil sie nichts vom GAV wussten.
2. Das 13. Monatsgehalt wird nicht schriftlich festgehalten
In der Schweiz ist das 13. Monatsgehalt (13. Monatslohn) in vielen Branchen üblich, aber es ist keine gesetzliche Pflicht – es steht Ihnen nur zu, wenn es im Vertrag oder im GAV vorgesehen ist. Wenn es mündlich zugesagt wurde, aber nicht im Vertrag steht, ist es schwer durchzusetzen.
3. Sie achten nicht auf die Verlängerungsregel der Probezeit
Wenn der Vertrag eine Probezeit von 3 Monaten vorsieht, aber im ersten Monat krankheitsbedingt Tage ausfallen, verlängert sich die Probezeit. Viele wissen das nicht und sind dann überrascht.
4. Sie unterschreiben den „üblichen" Verzicht auf Überstunden
Einige Verträge enthalten eine Klausel, wonach der Lohn „allfällige Überstunden einschließt". Das ist in bestimmten Fällen zulässig, aber nur dann, wenn der Umfang der Überstunden im Voraus bestimmbar und im Verhältnis zum Lohn angemessen ist. Bei unklarer Formulierung sollten Sie um Präzisierung bitten.
5. Sie verlangen keine Kopie des Vertrags
In der Schweiz ist es nicht ungewöhnlich, dass der Arbeitgeber nur sein Exemplar unterschreiben lässt und dem Arbeitnehmer keine Kopie aushändigt. Verlangen Sie immer ein unterzeichnetes Exemplar für sich selbst.
Lohn, Gehalt und Beiträge: Was muss im Vertrag stehen?
Brutto- und Nettolohn
Im Vertrag ist immer der Bruttolohn angegeben. Der Nettolohn ist niedriger, weil der Arbeitgeber die obligatorischen Beiträge abzieht:
Beitrag | Abkürzung | Ca. Höhe (Arbeitnehmeranteil) |
|---|---|---|
AHV/AVS | ~5,3% | |
Invalidenversicherung | IV/AI | ~0,7% |
Arbeitslosenversicherung | ALV/AC | ~1,1% (ab einem Jahreslohn von 110 800 CHF reduziert) |
Zweite Säule (berufliche Vorsorge) | BVG/LPP | individuell, ca. 7–18% (je nach Alter und Lohn) |
Die Krankenversicherung (Krankenkasse / KVG) wird nicht vom Lohn abgezogen – Sie bezahlen sie direkt an die Versicherung, und die Prämien unterscheiden sich je nach Kanton erheblich.
Die Quellensteuer betrifft Personen ohne C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung C) und ohne Schweizer Staatsangehörigkeit – also wird sie bei ungarischen Arbeitnehmern mit B-Bewilligung vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen. Die Höhe wird anhand des kantonalen Steuertarifs berechnet und hängt vom Bruttolohn, vom Zivilstand und vom Kanton ab.
Kein gesetzlicher Mindestlohn – aber branchenspezifische Mindestlöhne
In der Schweiz gibt es auf Bundesebene keinen allgemeinen Mindestlohn (mit Ausnahme einiger Kantone, z. B. Genf und Neuenburg, wo ein kantonaler Mindestlohn gilt). Branchen-GAV schreiben jedoch in vielen Bereichen verbindliche Mindestlöhne vor. Wo kein GAV besteht, ist der Lohn frei verhandelbar.
Arbeitszeit, Überstunden und Ruhezeit: Was ist der gesetzliche Rahmen?
Gesetzliche Arbeitszeitgrenzen
Die Arbeitszeit wird durch das Arbeitsgesetz (Arbeitsgesetz / ArG) geregelt:
Industrie- und Bürotätigkeiten: maximal 45 Stunden pro Woche
Andere Tätigkeiten (z. B. Handel, Gastgewerbe): maximal 50 Stunden pro Woche
Tägliche Ruhezeit: legalább 11 óra megszakítás nélkül
Heti pihenőnap: legalább 1 nap (jellemzően vasárnap)
Túlóra (Überstunden / heures supplémentaires)
A szerződésben meghatározott munkaidőn felüli munka túlórának minősül. Az OR alapján a munkáltató köteles a túlórát vagy pótlékkal kifizetni (legalább 125%), vagy szabadidővel kompenzálni – de csak ha a felek ebben megállapodnak. Ha a szerződés nem rendelkezik a túlóráról, a törvényi szabály az irányadó.
Fontos különbség: az Überstunden (szerződéses munkaidőn felüli) és az Überzeit (törvényi maximumon felüli) eltérő szabályok alá esnek. Az utóbbit kötelező kifizetni.
Felmondás és szerződésbontás: mi az eljárás?
Felmondási határidők próbaidő után
Az OR 335c. cikkelye alapján, ha a szerződés másképp nem rendelkezik:
Munkaviszony hossza | Felmondási idő |
|---|---|
1. év vége előtt | 1 hónap (hónap végére) |
2–9. év | 2 hónap (hónap végére) |
10. évtől | 3 hónap (hónap végére) |
A szerződés hosszabb felmondási időt is megállapíthat, de a munkavállalóra vonatkozó határidő nem lehet hosszabb, mint a munkáltatóra vonatkozó.
Azonnali hatályú felmondás (fristlose Kündigung)
Súlyos szerződésszegés esetén mindkét fél azonnali hatállyal felmondhat. A „súlyos ok" mércéje magas – nem elegendő pl. egy egyszeri késés vagy nézeteltérés. Az alaptalan azonnali felmondás kártérítési kötelezettséggel járhat.
Védett időszakok
A munkáltató nem mondhat fel a munkavállalónak az alábbi időszakokban (OR 336c):
Betegség vagy baleset esetén: az első évben 30 nap, 2–5. évben 90 nap, 6. évtől 180 nap
Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt
Während des obligatorischen Militär- oder Zivildienstes
Kündigt der Arbeitgeber dennoch in diesen Zeiträumen, ist die Kündigung nichtig – nicht bloss anfechtbar, sondern automatisch unwirksam.
Aus ungarischer Sicht: Was bedeutet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Endet Ihr Arbeitsverhältnis in der Schweiz und werden Sie arbeitslos, können Sie Leistungen nach der schweizerischen ALV/AC (Arbeitslosenversicherung) beantragen – vorausgesetzt, Sie haben in den letzten 2 Jahren während mindestens 12 Monaten Beiträge bezahlt. Eine Rückmeldung bei der ungarischen TB und die finanziellen Folgen einer möglichen Rückkehr sollten gesondert geprüft werden.
Nützliche Organisationen und Links für ungarische Arbeitnehmende
In der Schweiz bieten zahlreiche Organisationen kostenlose oder vergünstigte arbeitsrechtliche Informationen an:
ch.ch – das offizielle Informationsportal der Schweizer Bundesverwaltung, mit Inhalten auch auf Ungarisch und in weiteren Sprachen
arbeit.swiss – das Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) mit Informationen zu Stellensuche und Arbeitsrecht
Beratungsstellen für Arbeitnehmende – kantonale Beratungsstellen für Arbeitnehmende, vielerorts kostenlos
Gewerkschaften (szakszervezetek) – z. B. Unia, Syna, Kaufmännischer Verband; gegen Mitgliederbeitrag bieten sie auch rechtliche Unterstützung
Kantonale Arbeitsbehörden (Arbeitsinspektorat) – bei arbeitsrechtlichen Beschwerden
Rechts- oder arbeitsrechtliche Beratung auf Ungarisch ist in der Schweiz nur eingeschränkt verfügbar; allgemeine Rechtsberatung muss in der Regel auf Deutsch oder Französisch mit Unterstützung eines Dolmetschers organisiert werden.
Wann sollten Sie einen Berater oder Anwalt hinzuziehen?
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. In den folgenden Situationen sollten Sie sich an eine arbeitsrechtliche Fachperson wenden:
Wenn der Arbeitgeber im Vertrag Bedingungen festlegt, die unter den gesetzlichen Mindeststandards liegen, und Sie nicht sicher sind, ob diese wirksam sind.
Wenn Sie während oder nach der Probezeit eine Kündigung erhalten und den Eindruck haben, dass sie missbräuchlich ist (z. B. aus diskriminierenden Gründen).
Wenn Sie Lohnforderungen haben (ausstehender Lohn, nicht bezahlte Überstunden) und der Arbeitgeber nicht zahlt.
Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten und deren Rechtmässigkeit bestreiten.
Wenn der Arbeitgeber die Vorgaben des GAV nicht einhält.
Kantonale Beratungsstellen für Arbeitnehmende (Beratungsstellen für Arbeitnehmende) helfen vielerorts kostenlos bei den ersten Schritten. Bei einer Gewerkschaftsmitgliedschaft ist die rechtliche Unterstützung in der Regel im Mitgliederbeitrag enthalten.
Quellen
Schweizer Bundesinformationsportal (ch.ch): https://www.ch.ch/en/
Informationen für Arbeitnehmende (ch.ch): https://www.ch.ch/en/work/
Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft (arbeit.swiss): https://www.arbeit.swiss/
Schweizer Obligationenrecht (OR), 319–362. Artikel: Bundesgesetzessammlung (Fedlex) – fedlex.admin.ch
Arbeitsgesetz (Arbeitsgesetz / ArG): Bundesgesetzessammlung (Fedlex) – fedlex.admin.ch
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), GAV-Datenbank: seco.admin.ch
Dieser Artikel dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Details des Schweizer Arbeitsrechts können je nach Kanton und Branche variieren; bei individuellen arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine Fachperson.
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Kurz gesagt
Ein Schweizer Arbeitsvertrag kann auch mündlich zustande kommen, in der Praxis ist jedoch ein schriftlicher Vertrag erforderlich, weil darin Lohn, Funktion, Arbeitszeit, Probezeit und der anwendbare Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgehalten werden sollten. Die Probezeit beträgt grundsätzlich 1 Monat und kann höchstens 3 Monate dauern; während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden. Wer in der Schweiz arbeitet, sollte insbesondere auf den GAV, die schriftliche Regelung des 13. Monatslohns, die Überstundenregeln und die Kündigungsschutzfristen achten.
Wichtige Punkte
- Prüfen Sie, ob in Ihrer Branche ein verbindlicher GAV gilt, denn die darin enthaltenen Mindestlöhne und Bedingungen können dem Einzelvertrag vorgehen.
- Verlangen Sie einen schriftlichen Vertrag und lassen Sie Bruttolohn, Funktion, Arbeitszeit, Arbeitsort, Probezeit und Kündigungsfristen darin festhalten.
- Stellen Sie sicher, dass der 13. Monatslohn im Vertrag oder im GAV ausdrücklich geregelt ist, da er nicht automatisch gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Prüfen Sie die Dauer der Probezeit: Standard sind 1 Monat, maximal 3 Monate; bei Krankheit oder Unfall verlängert sie sich um die ausgefallenen Tage.
- Rechnen Sie während der Probezeit damit, dass beide Seiten das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen und ohne Begründung kündigen können.
- Unterschreiben Sie keine Klausel, die gesetzliche Mindeststandards oder zwingende Ruhe-, Kündigungs- oder Ferienrechte einschränken würde, da ein solcher Teil unwirksam sein kann.
Häufige Fragen
Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag in der Schweiz obligatorisch?
Nein, nach Schweizer Recht kann ein Arbeitsvertrag mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. In der Praxis ist ein schriftlicher Vertrag jedoch sehr zu empfehlen, weil sich damit die Arbeitsbedingungen und Streitpunkte klar festhalten lassen.
Wie lang ist die Probezeit in der Schweiz?
Die Standard-Probezeit beträgt 1 Monat. Sie kann vertraglich auf höchstens 3 Monate verlängert werden, eine längere Probezeit ist jedoch nicht gültig.
Wie kann während der Probezeit gekündigt werden?
Während der Probezeit kann jede Partei das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen beenden. Die Kündigung kann auf jeden beliebigen Tag erfolgen, und eine Begründung ist nicht erforderlich.
Warum ist es wichtig, den GAV zu prüfen?
Weil in vielen Schweizer Branchen ein verbindlicher Gesamtarbeitsvertrag Mindestlöhne, Arbeitszeiten und weitere Bedingungen vorgibt. Gibt es einen GAV, darf der Einzelvertrag die darin garantierten Mindeststandards nicht unterschreiten.
Besteht in der Schweiz automatisch Anspruch auf einen 13. Monatslohn?
Nein, der 13. Monatslohn ist keine gesetzliche Pflicht. Er steht nur zu, wenn er im Vertrag oder im anwendbaren GAV ausdrücklich vorgesehen ist; deshalb sollte er schriftlich festgehalten werden.
Was muss man zum Thema Überstunden im Schweizer Vertrag wissen?
Arbeit über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus gilt als Überstunden und richtet sich nach dem Vertrag sowie dem gesetzlichen Rahmen. Überzeit, also Arbeit über das gesetzliche Maximum hinaus, unterliegt anderen Regeln und kann zwingende Auszahlungsbestimmungen auslösen.
Wann ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber unwirksam?
Der Arbeitgeber darf während geschützter Zeiträume nicht kündigen, etwa bei Krankheit oder Unfall während der gesetzlich festgelegten Dauer, während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt sowie während obligatorischem Militär- oder Zivildienst. Erfolgt dennoch eine Kündigung, ist sie nichtig.
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