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Schweizer Steueränderungen ab 2027: die Anpassung auf Bundesebene, Waadt und der Zeitplan der Individualbesteuerung

Die Änderungen für das Steuerjahr 2027 auf Bundesebene werden erstmals in den 2028 einzureichenden Steuererklärungen sichtbar. Die Besteuerung im Kanton Waadt und die ab 2032 relevante Individualbesteuerung sind gesondert zu betrachten.

Autor: Redaktion2 Min. Lesezeit
Redaktioneller Inhalt
Svájci család adóbevallási dokumentumokat és forrásadó-táblázatot tekint át a 2027-es változások kapcsán
Szerkesztőségi fotó egy svájci családról, amely adóbevallási iratokat és forrásadó-táblázatot vizsgál az asztalnál. A jelenet a 2027-től várható szövetségi adóváltozások családokra gyakorolt lehetséges hatását szemlélteti.

Die Änderungen bei der direkten Bundessteuer gelten für das Steuerjahr 2027 und erscheinen erstmals in den Steuererklärungen, die 2028 eingereicht werden – teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit. Die Bundesanpassung ist getrennt von der Besteuerung im Kanton Vaud und von der Reform der Individualbesteuerung zu betrachten: Bei Letzterer wird die separate Veranlagung von Ehepaaren ab 2032 relevant.

Bundesanpassung 2027: Tarife und Abzüge

Bei der direkten Bundessteuer (direkte Bundessteuer) sind zwei Jahreszahlen zu unterscheiden. Das Steuerjahr 2027 bezeichnet den Zeitraum, für den die Änderungen gelten; 2028 ist das Jahr der Einreichung der Steuererklärung, in der sie erstmals erscheinen. Der Einreichungstermin 2028 bedeutet somit nicht, dass die Änderungen das Steuerjahr 2028 betreffen.

Quelle: EFD.

Die Tarife und Abzüge der Bundessteuer dürfen nicht mit dem kantonalen Steuerjahr verwechselt werden. Aus der Bundesanpassung für 2027 folgt allein nicht, dass Vaud oder ein anderer Kanton seine Besteuerung in gleicher Weise ändert.

Betragsgrenzen für Familien und Privatpersonen

Die voraussichtliche Steuerbelastung einer Familie oder einer Privatperson lässt sich nicht allein anhand des Jahres der Änderung bestimmen. Entscheidend sind die konkreten Betragsgrenzen der Steuersätze und Abzüge. Bei Familien können insbesondere der Kinderabzug (Kinderabzug) und der Kinderbetreuungsabzug (Kinderbetreuungsabzug) relevant sein.

Der Zeitplan für das Bundessteuerjahr 2027 und die 2028 einzureichende Steuererklärung bietet eine verlässliche Orientierung dafür, welche Regeln für welchen Zeitraum berücksichtigt werden müssen. Daraus lässt sich jedoch keine allgemeine Steuerersparnis berechnen, die für alle Haushalte gilt.

Quelle: EFD.

Vaud: getrennt von der Bundesänderung zu betrachten

Die Besteuerung im Kanton Vaud muss unabhängig von der Anpassung der direkten Bundessteuer geprüft werden. Eine Änderung des Bundestarifs bedeutet nicht automatisch eine gleichlautende Änderung des kantonalen Tarifs. Die Auswirkungen auf beiden Ebenen können daher nicht als eine einzige prozentuale Steuersenkung betrachtet werden.

Voraussichtliche Auswirkungen der Individualbesteuerung ab 2032

Die Individualbesteuerung (Individualbesteuerung) ist zeitlich von der Steueranpassung 2027 getrennt. Laut einem EFD-Interview mit einem Mitglied des Bundesrats (Bundesrat) werden Ehepaare separate Steuererklärungen einreichen; diese Änderung wird ab 2032 relevant sein. Sie ist daher nicht als Änderung für das Steuerjahr 2027 zu betrachten.

Die künftige Pflicht zur separaten Einreichung sagt für sich allein nicht aus, wie sich die Steuerbelastung eines bestimmten Ehepaars verändern wird. Die eidgenössische Anpassung für 2027 und die ab 2032 relevante Reform betreffen unterschiedliche Zeitpunkte.

Quellen

  • Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) — Anpassungen für das Steuerjahr 2027

  • Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) — Interview zur Individualbesteuerung

Kurz gesagt

Die Änderungen bei der direkten Bundessteuer für 2027 gelten für das Steuerjahr 2027 und erscheinen erstmals in den 2028 einzureichenden Steuererklärungen. Die kantonale Besteuerung im Kanton Waadt ist davon getrennt zu behandeln, während die separate Veranlagung von Ehepaaren im Rahmen der Reform der Individualbesteuerung ab 2032 relevant wird.

Wichtige Punkte

  • Das Steuerjahr 2027 und das Veranlagungsjahr 2028 sind nicht dasselbe: Die Änderungen gelten für den Zeitraum 2027, erscheinen jedoch erstmals 2028 in den Steuererklärungen.
  • Die Tarife und Abzüge der direkten Bundessteuer sind nicht automatisch mit der kantonalen Besteuerung im Kanton Waadt identisch.
  • Die Steuerbelastung einzelner Familien oder Privatpersonen hängt von den Steuerstufen und den konkreten Abzugsgrenzen ab; eine allgemeine Ersparnis lässt sich nicht berechnen.
  • Die separate Steuerveranlagung von Ehepaaren ist Bestandteil der Reform der Individualbesteuerung und wird ab 2032 relevant.

Häufige Fragen

Wann wird die Anpassung der direkten Bundessteuer für 2027 sichtbar?

Die Änderungen gelten für das Steuerjahr 2027 und erscheinen erstmals in den 2028 einzureichenden Steuererklärungen.

Führt die Änderung der Bundessteuer automatisch auch zu einer Änderung der Besteuerung im Kanton Waadt?

Nein. Die kantonale Besteuerung im Kanton Waadt muss gesondert geprüft werden, da eine Änderung der Bundestarife nicht automatisch eine identische kantonale Änderung zur Folge hat.

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