Was bedeutet es, dass ab 2032 die Individualbesteuerung in der Schweiz kommen könnte?
Svájcban a tervezett egyéni adózás szerint 2032. január 1-jétől minden felnőtt külön adóalanyként vallaná be saját jövedelmét és vagyonát, a házassági státusztól függetlenül. Ez felválthatja a házastársak jelenlegi közös adózását, és különösen a kétkeresős pároknál változtathatja meg az adóterhet. A pontos szabályok, a gyermekek utáni kedvezmények kezelése és a kantonális végrehajtás azonban még nem végleges.

Warum wird die Einführung der Individualbesteuerung auf 2032 angesetzt?
Als Datum des Inkrafttretens wurde der 1. Januar 2032 festgelegt. Das mag zunächst weit entfernt erscheinen, doch die lange Vorbereitungsphase ist angesichts der für eine Steuerreform dieser Grössenordnung erforderlichen Umsetzungszeit gerechtfertigt.
Die Individualbesteuerung ist keine kleine technische Anpassung, sondern eine Änderung des Grundprinzips des Systems. Im heutigen Schweizer Modell werden die Einkommen von Ehegatten zusammengerechnet und gemeinsam besteuert (gemeinsame Besteuerung / Gemeinsame Besteuerung). Die Umstellung betrifft die Steuerbehörden auf allen Ebenen – auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.
Während der langen Übergangszeit müssen sich die zuständigen Stellen vorbereiten: Sie müssen die IT-Systeme anpassen, die Steuererklärungsformulare neu gestalten und die Mitarbeitenden schulen. Diese Vorbereitungen erklären, warum die Reform nicht sofort in Kraft tritt.
Wichtig ist: Das Jahr 2032 bezeichnet den geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens. Das Ergebnis des politischen Prozesses und des Referendums kann noch beeinflussen, in welcher konkreten Form und zu welchem Zeitpunkt die Reform umgesetzt wird.
Was bedeutet Individualbesteuerung überhaupt?
Die Individualbesteuerung (Individualbesteuerung) bedeutet, dass jede volljährige Person selbstständig steuerpflichtig ist. Jede Person reicht unabhängig davon, ob sie verheiratet ist oder nicht, eine Steuererklärung auf Grundlage ihres eigenen Einkommens und Vermögens ein.
Das stellt einen grundlegenden Perspektivenwechsel gegenüber der heutigen gemeinsamen Besteuerung dar. Heute treten Ehepaare gegenüber den Steuerbehörden als Einheit auf: Ihre Einkommen werden zusammengerechnet und in einer gemeinsamen Steuererklärung ausgewiesen.
Ein Hauptgrund für die Reform ist die Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe (Steuernachteil für Verheiratete / Heiratsstrafe). Sie entsteht, wenn das zusammengerechnete Einkommen eines Ehepaars in eine höhere Stufe des progressiven Steuertarifs fällt und das Paar dadurch mehr bezahlt als zwei alleinstehende Personen mit gleich hohem Einkommen.
Bei der direkten Bundessteuer (Direkte Bundessteuer) wurde bisher versucht, diesen Nachteil teilweise durch eine gesonderte Korrekturberechnung abzufedern (Schattenrechnung). Ziel der Individualbesteuerung ist, dass der Zivilstand die Steuerbelastung nicht beeinflusst.
Wie könnten sich die Steuererklärung von Ehepaaren und der Kinderabzug verändern?
In der Praxis besteht die grösste Veränderung darin, dass Ehegatten separate Steuererklärungen einreichen würden. Beide würden auf Grundlage ihres eigenen Erwerbs- und Kapitaleinkommens sowie ihres eigenen Vermögens besteuert.
Dies kann insbesondere bei Paaren zu Unterschieden führen, bei denen sich die Einkommen der beiden Personen deutlich unterscheiden oder beide erwerbstätig sind. Zweiverdiener- und Einverdienerhaushalte können unterschiedlich betroffen sein.
Offen bleibt die Behandlung des Kinderabzugs. Bei separat besteuerten Eltern muss geklärt werden, wie der Kinderabzug aufgeteilt oder wem er zugeordnet werden kann. Dies ist eines der Details, für deren genaue Regelung noch abzuwarten bleibt.
Solange die Ausführungsbestimmungen nicht endgültig feststehen, lässt sich für kein Paar genau berechnen, wie stark sich die Steuerbelastung verändert. Statt konkreter Beträge sollten daher vorerst die Grundsätze im Blick behalten werden.
Welche Folgen könnte die Reform auf Bundes- und Kantonsebene haben?
Die Individualbesteuerung betrifft gleichzeitig das Bundes- und die kantonalen Steuersysteme. Auf Ebene der direkten Bundessteuer schafft die Regelung einen einheitlichen Rahmen, während die Kantone die Einzelheiten in eigener Zuständigkeit regeln.
In der Schweiz wird ein erheblicher Teil der Einkommens- und Vermögenssteuer auf Kantons- und Gemeindeebene festgelegt. Daher kann dieselbe Bundesreform in der Praxis je nach Kanton unterschiedliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung haben.
Die Reform hat auch budgetäre Auswirkungen. Die Änderung des Grundprinzips der Besteuerung beeinflusst die Steuereinnahmen und erfordert daher auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene entsprechende Planungen.
Die genauen finanziellen Auswirkungen hängen davon ab, mit welchen konkreten Parametern das System eingeführt wird. Diese Parameter werden im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens festgelegt.
Warum kann sich das Tempo der Umstellung von Kanton zu Kanton unterscheiden?
Aufgrund der föderalen Struktur der Schweiz verfügen die Kantone über eigene Steuergesetze. Eine Reform auf Bundesebene tritt daher nicht automatisch und in allen Kantonen gleichermassen in Kraft.
Die Kantone müssen die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen in der Regel in ihre eigene Rechtsordnung überführen. Dafür können eigene Gesetzesänderungen und manchmal auch eine kantonale Abstimmung erforderlich sein.
Daher ist es realistisch, dass sich das Tempo und die Einzelheiten der Umstellung von Kanton zu Kanton unterscheiden. Eine ungarische Familie in Zürich kann mit einem anderen Zeitplan und anderen praktischen Regelungen konfrontiert sein als eine Familie in Genève oder Basel.
Wer einen Umzug zwischen Kantonen plant, sollte künftig auch den Stand der lokalen Umsetzung im Auge behalten. Die genauen kantonalen Regelungen werden erst näher am Inkrafttreten bekannt.
Warum ist das für in der Schweiz lebende Ungarinnen und Ungarn wichtig?
Die meisten ungarischen Ehepaare in der Schweiz unterliegen wie alle anderen weiterhin der gemeinsamen Besteuerung. Die Umstellung auf die Individualbesteuerung betrifft daher direkt die Steuererklärung ungarischer Paare, die in der Schweiz arbeiten.
Besonders wichtig ist dies für ungarische Haushalte mit zwei Einkommen. Wenn beide Ehepartner arbeiten, kann die Individualbesteuerung zu einem anderen Ergebnis führen als das heutige gemeinsame Modell.
Besonders komplex ist die Situation, wenn ein Ehepartner in der Schweiz und der andere in Ungarn arbeitet oder Einkommen erzielt. In diesem Fall bestimmen die Regeln des Abkommens zwischen Ungarn und der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und die neue Logik der Individualbesteuerung gemeinsam das Ergebnis. Dies muss künftig sorgfältig geprüft werden.
Die Reform kann auch die langfristige Finanzplanung beeinflussen: Die steuerlichen Auswirkungen einer Heirat, einer Familiengründung oder eines Umzugs in die Schweiz können sich verändern. Vor konkreten Entscheidungen empfiehlt es sich, von den jeweils aktuellen und endgültig verabschiedeten Regelungen auszugehen.
Auf welche weiteren Einzelheiten muss noch gewartet werden?
Der Rahmen der Reform steht fest, doch zahlreiche Elemente der praktischen Umsetzung sind noch offen. Nähere Informationen dazu werden voraussichtlich mit näher rückendem Inkrafttreten veröffentlicht.
Zu den offenen Fragen gehören unter anderem:
Die genaue Aufteilung gemeinsamer Abzüge zwischen Ehepartnern und des Kinderabzugs (Kinderabzug).
Die konkreten Umsetzungsregelungen und der Zeitplan der Kantone.
Die praktische Ausgestaltung der Steuerformulare und Verfahren.
Auch der politische Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis der Abstimmung vom 29. November 2026 kann noch beeinflussen, in welcher Form das neue System umgesetzt wird. Ein vollständiges Bild wird daher erst nach Abschluss der Gesetzgebungs- und Abstimmungsphasen vorliegen.
Bis dahin ist vor allem wichtig, die offiziellen Mitteilungen zu verfolgen und konkrete Entscheidungen zur Steuerplanung an den endgültig festgelegten Regelungen auszurichten.
Quellen
Bundesrat
Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)
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Kurz gesagt
Die geplante Individualbesteuerung könnte ab dem 1. Januar 2032 die derzeitige gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren in der Schweiz ersetzen, bei der die Einkommen zusammengerechnet werden. Ziel der Reform ist es, die steuerliche Benachteiligung der Ehe zu verringern. Die Abzüge für Kinder, die kantonalen Regelungen und die endgültige Ausgestaltung der Einführung sind jedoch noch offen.
Wichtige Punkte
- Betrachten Sie den 1. Januar 2032 als geplantes Inkrafttreten, da der politische Prozess und ein mögliches Referendum die Ausgestaltung und den Zeitplan der Reform noch verändern können.
- Stellen Sie sich darauf ein, dass Ehegatten separate Steuererklärungen auf Grundlage ihres eigenen Einkommens und Vermögens einreichen würden.
- Gehen Sie bei der langfristigen Planung eines Zweiverdienerhaushalts nicht von der derzeitigen gemeinsamen Besteuerung aus, da die Individualbesteuerung zu einem anderen Ergebnis führen kann.
- Berechnen Sie konkrete Steuerersparnisse erst anhand der endgültigen Ausführungsbestimmungen – insbesondere wegen der Abzüge für Kinder und der gemeinsamen Abzüge.
- Beachten Sie bei einem Umzug zwischen Kantonen die jeweiligen kantonalen Rechtsvorschriften, Zeitpläne und Ausführungsbestimmungen.
- Berücksichtigen Sie bei in Ungarn erzielten Einkünften sowohl das ungarisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen als auch die neuen Schweizer Regelungen.
Häufige Fragen
Wann könnte die Individualbesteuerung in der Schweiz eingeführt werden?
Als geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2032 vorgesehen. Dieser Zeitpunkt ist jedoch noch nicht endgültig: Der Ausgang des politischen Prozesses und eines möglichen Referendums kann die Ausgestaltung und den Zeitplan der Reform noch beeinflussen.
Was bedeutet die Individualbesteuerung für Schweizer Ehepaare?
Jede erwachsene Person wäre eigenständig steuerpflichtig und würde auf Grundlage ihres eigenen Einkommens und Vermögens eine Steuererklärung einreichen. Damit würde das derzeitige System ersetzt, in dem die Einkommen der Ehegatten zusammengerechnet und gemeinsam besteuert werden.
Warum soll die Individualbesteuerung eingeführt werden?
Eines der Hauptziele der Reform ist die Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung der Ehe, der sogenannten Heiratsstrafe. Diese kann entstehen, wenn das zusammengerechnete Einkommen der Ehegatten in eine höhere Progressionsstufe fällt und sie deshalb mehr bezahlen als zwei alleinstehende Personen mit vergleichbarem Einkommen.
Für wen könnte die Reform besonders wichtig sein?
Vor allem für Ehepaare, bei denen beide Partner arbeiten, sowie für Ehepaare mit deutlich unterschiedlichen Einkommen. Bei diesen Haushalten kann die Individualbesteuerung zu einem anderen Ergebnis führen als die derzeitige gemeinsame Besteuerung.
Wie könnte sich der Steuerabzug für Kinder verändern?
Die genaue Aufteilung oder Zuordnung des Kinderabzugs ist noch offen. Bei getrennt besteuerten Eltern werden die endgültigen Regelungen bestimmen, wie der Abzug geltend gemacht werden kann.
Wird das neue System in allen Schweizer Kantonen gleich eingeführt?
Nicht unbedingt. Die Kantone verfügen über eigene Steuergesetze und müssen die bundesrechtlichen Vorgaben in ihre eigene Rechtsordnung übertragen. Dadurch kann es zu unterschiedlichen Zeitplänen und praktischen Regelungen kommen.
Was könnte die Reform für Ehegatten bedeuten, die auch in Ungarn Einkommen erzielen?
Wenn ein Ehegatte in der Schweiz und der andere in Ungarn Einkommen erzielt, kann das Ergebnis durch das ungarisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen und die neue Schweizer Besteuerungslogik gemeinsam bestimmt werden. Vor einer konkreten Entscheidung sollte man sich an den endgültigen Regelungen orientieren.
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