Was hat sich genau ab dem 26. Juni 2026 geändert?
Der Flughafen Zürich hat am Freitag, dem 26. Juni 2026, neue Sicherheitsregeln für abfliegende Passagiere eingeführt. Die Änderungen lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:
Flüssigkeitsbeschränkung: Die bisherige 100-ml-Grenze wird durch eine Obergrenze von 2 Litern ersetzt. Flüssigkeiten müssen weder in einen transparenten Kunststoffbeutel verpackt noch bei der Kontrolle separat aus dem Gepäck entnommen werden.
Elektronische Geräte: Laptops, Tablets und andere elektronische Geräte müssen beim Durchleuchten nicht mehr aus dem Handgepäck herausgenommen werden.
Schnellerer Durchgang: Da das Auspacken von Gepäck und das Herausnehmen von Geräten entfällt, wird der Kontrollprozess kürzer und unkomplizierter.
Die Änderung tritt laut Pressemitteilung des Flughafens an den Kontrollpunkten im Sicherheitskontrollgebäude in Kraft.
Für wen gilt die neue Regelung – und für wen nicht?
Dies ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen können – daher lohnt es sich, die beiden Passagiergruppen klar voneinander zu unterscheiden.
Für wen die neue Regelung gilt
Die Erleichterung gilt ausschließlich für Passagiere, die von Zürich abfliegen – das heißt, deren Reise am Flughafen Zürich beginnt und die die Sicherheitskontrolle im Kontrollgebäude des Flughafens durchlaufen.
Für wen sie noch nicht gilt
Transitpassagiere profitieren vorerst nicht von der Erleichterung. Im Transferbereich wurden die neuen Scanner noch nicht installiert, weshalb dort weiterhin die 100-ml-Flüssigkeitsbeschränkung sowie die Pflicht gilt, elektronische Geräte aus dem Gepäck zu nehmen.
Praktische Konsequenz für Ungarn: Wer beispielsweise von Budapest nach Zürich fliegt und dort auf einen anderen Flug umsteigt, muss im Transferbereich nach den alten Regeln vorgehen. Die neue Erleichterung ist nur dann relevant, wenn Zürich der tatsächliche Ausgangspunkt der Reise ist.
Wie funktionieren die neuen CT-Scanner?
Die technologische Grundlage der Änderung bilden 26 moderne CT-Scanner (Computertomograph), deren Installation 2025 begann. Der Flughafen hat insgesamt 34 Millionen CHF in die Entwicklung investiert (zum Kurs von Mitte 2026 rund 14–15 Milliarden Forint).
Im Vergleich zu herkömmlichen zweidimensionalen Röntgenscannern erstellen CT-basierte Geräte ein dreidimensionales Bild des Gepäckinhalts. Dadurch kann das Sicherheitspersonal Flüssigkeiten und elektronische Geräte zuverlässig identifizieren, ohne dass die Passagiere ihr Gepäck auspacken müssen.
Laut dem Flughafen repräsentieren die Scanner „den neuesten Stand der Technik und sind in der Lage, Handgepäck dreidimensional zu analysieren, wodurch Flüssigkeiten und elektronische Geräte zuverlässig erkannt werden." Das Sicherheitsniveau sinkt also nicht — die Erleichterung ist ausschliesslich das Ergebnis des technologischen Fortschritts.
Warum wurde die 100-ml-Regel im Jahr 2006 eingeführt?
Die 100-ml-Flüssigkeitsbeschränkung wurde in der Europäischen Union im November 2006 eingeführt; die Schweiz übernahm diese Regel ebenfalls an ihren Flughäfen. Der unmittelbare Anlass war ein 2006 in England aufgedeckter Terroranschlagsversuch, bei dem die Attentäter versuchten, flüssige Sprengstoffe in Erfrischungsgetränkeflaschen versteckt an Bord zu schmuggeln.
Die Behörden kamen damals zu dem Schluss, dass die Kontrolle kleiner Mengen Flüssigkeit in separaten Beuteln mit der damals verfügbaren Technologie zuverlässig durchgeführt werden konnte. Die Beschränkung war also nicht willkürlich — sie orientierte sich an den Möglichkeiten der zweidimensionalen Scanner.
Zwanzig Jahre später ermöglicht die CT-Technologie, dass Passagiere Flüssigkeiten nicht mehr separat herausnehmen müssen, ohne dabei Abstriche beim Sicherheitsniveau zu machen.
Welche praktischen Vorteile bringt die Änderung?
Die unmittelbare Auswirkung ist eine schnellere und einfachere Sicherheitskontrolle. Konkret:
Kein Umpacken im Voraus: Flüssigkeiten müssen weder zu Hause noch beim Anstehen am Flughafen in einen transparenten Beutel sortiert werden.
Nichts muss herausgenommen werden: weder Flüssigkeitsflaschen noch Laptop oder Tablet.
Kürzere Warteschlangen: Das einzelne Herausnehmen und Wiedereinpacken von Gegenständen verlangsamte bisher den Durchgang — dieser Engpass entfällt künftig für abfliegende Passagiere.
Weniger Stress beim Check-in: besonders in der belebten Sommersaison, wenn die Schlangen ohnehin länger sind.
Die Änderung tritt am Vorabend der Sommerreisesaison in Kraft, was für abfliegende Passagiere eine unmittelbare und sofort spürbare Erleichterung bedeutet.
Wann tritt die Regelung in Kraft, und wie sollte man sich vorbereiten?
Die neue Regelung gilt ab dem 26. Juni 2026. Wer danach von Zürich abfliegt, kann bereits nach den neuen Vorschriften reisen.
Einige praktische Tipps für die Übergangszeit:
Überprüfen Sie Ihren Abflugort: Wenn Zürich der Ausgangspunkt Ihrer Reise ist, gilt die neue Regelung für Sie. Wenn Sie in Zürich umsteigen, gelten die alten Beschränkungen.
Ändern Sie beim Umsteigen nichts an Ihren Gewohnheiten: In der Transitzone gilt weiterhin die 100-ml-Grenze und die Pflicht, Geräte aus dem Gepäck zu nehmen.
An anderen Flughäfen hat sich nichts geändert: Die Erleichterung betrifft ausschliesslich Zürich. An anderen Schweizer Flughäfen (Genf/Genève-Aéroport, Basel/EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg) und anderen europäischen Flughäfen gelten vorerst die alten Regeln – ausser dort, wo eigene Neuerungen eingeführt wurden.
Die 2-Liter-Grenze ist keine unbegrenzte Erlaubnis: Die Regelung erlaubt Flüssigkeiten bis zu 2 Liter, nicht in unbegrenzter Menge. Bei besonders grossen Mengen empfiehlt es sich, auch die eigenen Vorschriften der jeweiligen Fluggesellschaft zu prüfen.
Quellen
Pressemitteilung der Flughafen Zürich AG (Juni 2026) — flughafen-zuerich.ch
The Local Switzerland: „Zurich Airport relaxes liquid restrictions for hand luggage" — thelocal.ch
Europäische Kommission: Luftsicherheitsvorschriften für Flüssigkeiten — ec.europa.eu
Schweizerisches Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL / Office fédéral de l'aviation civile, OFAC) — bazl.admin.ch
Kurz gesagt
Ab dem 26. Juni 2026 müssen Passagiere, die vom Flughafen Zürich (Flughafen Zürich) abfliegen, die 100-ml-Flüssigkeitsbeschränkung im Handgepäck nicht mehr einhalten — sie dürfen bis zu 2 Liter Flüssigkeit mitführen. Die neue Regelung ist auf neu installierte CT-Scanner zurückzuführen, die Flüssigkeiten mithilfe dreidimensionaler Bildgebung zuverlässig identifizieren können. Wichtig jedoch: Für Transitpassagiere gilt die Erleichterung vorerst **nicht** — sie müssen weiterhin die alten Vorschriften einhalten. ---
Wichtige Punkte
- Ab dem 26. Juni 2026 müssen abfliegende Passagiere am Flughafen Zürich die 100-ml-Flüssigkeitsbeschränkung nicht mehr einhalten — sie dürfen bis zu 2 Liter Flüssigkeit im Handgepäck mitführen.
- Elektronische Geräte müssen bei der Sicherheitskontrolle nicht mehr aus der Tasche genommen werden.
- Für Transitpassagiere gilt die Erleichterung vorerst **nicht** — in der Transitzone bleibt die alte Regelung bestehen.
- Ermöglicht wird die Änderung durch ein CT-basiertes Scannersystem im Wert von 34 Millionen CHF, das Flüssigkeiten mittels dreidimensionaler Bildgebung identifiziert.
- Die 100-ml-Beschränkung wurde 2006 infolge eines vereitelten Terroranschlags eingeführt — die jetzige Aufhebung ist das Ergebnis technologischen Fortschritts, kein Sicherheitszugeständnis.
- An anderen Schweizer und europäischen Flughäfen bleiben die Regelungen vorerst unverändert.
Häufige Fragen
Darf ich ab Zürich eine 500-ml-Shampooflasche im Handgepäck mitführen?
Ab dem 26. Juni 2026 ja, sofern Zürich Ihr Abflugort ist und die Kontrolle im Sicherheitsgebäude des Flughafens stattfindet. Die 500 ml liegen innerhalb der neuen 2-Liter-Grenze und müssen nicht separat in einem Beutel verpackt werden.
Gilt die neue Regelung für mich, wenn ich von Budapest nach Zürich fliege und dort umsteige?
Nein. Wer in Zürich umsteigt, unterliegt in der Transitzone weiterhin der alten 100-ml-Beschränkung, da dort die neuen Scanner noch nicht installiert wurden. Die Erleichterung gilt ausschließlich für abfliegende Passagiere.
Muss ich in Zürich den Laptop aus der Tasche nehmen?
Für abfliegende Passagiere ab dem 26. Juni 2026 nicht mehr. Für Transitpassagiere schon — in der Transitzone gelten weiterhin die alten Regelungen.
Wird die 100-ml-Beschränkung auch an anderen Schweizer Flughäfen aufgehoben?
Dazu gibt es bislang keine öffentliche Ankündigung. Die Investition war ein eigenständiges Projekt des Flughafens Zürich; der Flughafen Genève und der Flughafen Basel können nach eigenem Zeitplan über ähnliche Entwicklungen entscheiden.
Warum gilt die neue Grenze nur für 2 Liter und nicht unbegrenzt?
Die 2-Liter-Obergrenze ist ein Kompromiss zwischen Sicherheitsvorschriften und den technologischen Möglichkeiten. Die CT-Scanner analysieren Flüssigkeiten zuverlässig, doch die Behörden behalten sich das Recht vor, eine Obergrenze festzulegen.
Hat sich etwas an den Regelungen für aufgegebenes Gepäck geändert?
Nein. Die Vorschriften für aufgegebenes Gepäck haben sich nicht geändert — diese richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft und dem Reiseziel und werden von der Sicherheitskontrolle nicht berührt.
Wann ist damit zu rechnen, dass die neuen Scanner auch in der Transitzone eingeführt werden?
Der Flughafen hat dafür bislang keinen konkreten Zeitpunkt genannt. Die Aufrüstung der Transitzone erfordert eine gesonderte Investition, über die der Flughafen voraussichtlich separat informieren wird. ---

