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Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung steigen in der Schweiz 2027 durchschnittlich um 5,0 %

Die Schweizer Krankenversicherungsprämien steigen 2027 landesweit durchschnittlich um 5,0 %. Kantonale Unterschiede, offizieller Prämienvergleich und wichtige Schritte.

Autor: Redaktion3 Min. Lesezeit
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Svájci zászló, számológép, egészségbiztosítási iratok és sztetoszkóp egy tóra néző asztalon.
Az asztalon számológép, biztosítási dokumentumok és sztetoszkóp látható, az ablakban pedig egy svájci zászló. A háttérben tóparti település és alpesi hegyvidék rajzolódik ki.

In der Schweiz steigt 2027 im Landesdurchschnittum 5,0 % die Pflicht-Grundversicherungdurchschnittliche monatliche Prämie der Schweizerischen Bundesamts für Gesundheit (BAG) zufolge. Die Angabe bezieht sich auf die obligatorische Grundversicherung, auf Deutsch Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP).

Die Prämienerhöhung 2027

Die Daten nach Altersgruppe und Kanton weichen vom Landesdurchschnitt ab. Die durchschnittliche monatliche Prämie für Personen über 26 Jahren steigt um 4,9 % laut den BAG-Daten zufolge. Auch hierbei handelt es sich um einen Landesdurchschnitt, nicht um die Veränderung der Prämie einer bestimmten versicherten Person.

Je nach Kanton liegt der durchschnittliche Anstieg zwischen 3,0 % und 6,6 % – berichtet Bluewin. Die Angaben für die Schweiz insgesamt, nach Altersgruppen und nach Kantonen beziehen sich somit auf unterschiedliche Vergleichsgrundlagen; keine davon ersetzt die individuelle Prämie.

Das BAG nennt als Gründe für den Kostenanstieg die Zunahme der Anzahl Behandlungen, den medizinisch-technologischen Fortschritt und die Alterung der Bevölkerung.

Sparmöglichkeiten und zu vermeidende Fehler

Ausgangspunkt für die Suche nach einer günstigeren Prämie ist der Vergleich der Angebote. Dafür kann priminfo.ch verwendet werden: Laut BAG-Informationen enthält der offizielle, staatlich genehmigte und werbefreie Prämienrechner bereits die Daten für 2027.

Beim Vergleich empfiehlt es sich, von den Angeboten für das kommende Jahr auszugehen und diese mit der eigenen Prämie für 2027 zu vergleichen. Es wäre falsch, den landesweiten durchschnittlichen Anstieg automatisch auf die aktuelle Prämie anzuwenden und dann auf Grundlage des so geschätzten Betrags zu entscheiden.

Der Prämienvergleich hilft dabei, mögliche Einsparungen zu ermitteln; für sich allein rechtfertigt er jedoch keinen Versichererwechsel. Vor der Entscheidung bietet der Vergleich der eigenen Offerte mit den Alternativen eine bessere Orientierung als das Ausmass der landesweiten Teuerung.

Offizielle Hintergrundinformationen und Kontrollpunkte

Die Krankenkassen müssen die versicherten Personen bis zum 31. Oktober 2026 schriftlich über ihre persönliche Prämie für 2027 informieren – dies teilt das BAG mit. Der in der Mitteilung genannte Betrag sollte als Grundlage für die Kontrolle der eigenen Prämie dienen. Dieses Datum bezieht sich auf die Informationspflicht der Versicherer und nicht auf eine Kündigungsfrist.

Wenn nach dem Vergleich ein Versichererwechsel beschlossen wird, ist auch auf den Versand der Kündigung zu achten. Die BAG-Informationen zu Prämien und Kosten empfehlen den eingeschriebenen Brief (Einschreiben) oder die Sendung A-Post Plus. Dies ist die Empfehlung der Behörde für die Versandart.

Quellen

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Kurz gesagt

Die durchschnittliche monatliche Prämie der Schweizer obligatorischen Grundversicherung steigt 2027 landesweit um 5,0 %, für Personen über 26 Jahre durchschnittlich um 4,9 %. Der kantonale Durchschnitt liegt zwischen 3,0 % und 6,6 % – maßgeblich ist daher die Mitteilung über Ihre persönliche Prämie.

Wichtige Punkte

  • Der landesweite durchschnittliche Prämienanstieg 2027 beträgt 5,0 %.
  • Die landesweite Durchschnittsprämie für Personen über 26 Jahre steigt um 4,9 %.
  • Der kantonale durchschnittliche Anstieg liegt zwischen 3,0 % und 6,6 %.
  • Laut BAG tragen unter anderem die zunehmende Zahl von Behandlungen, der medizinisch-technologische Fortschritt und die Alterung der Bevölkerung zum Kostenanstieg bei.
  • Die Versicherer müssen die Versicherten bis zum 31. Oktober 2026 schriftlich über die persönliche Prämie für 2027 informieren.

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